Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
500 tkm ist vollkommen überzogen, das wird kein Richter ansetzen. 225 tkm für den 1.2 sind zu viel, daraus lässt auch kein Anspruch ableiten, dass es bei dir die doppelten km sein sollen. Nutzungsentschädigung ist üblicherweise BLP geteilt durch km der Lebensdauer mal gefahrene km ab Kaufdatum. Keine Nutzungsentschädigung halte ich für unrealistisch, das wird spätestens von der nächsthöheren Instanz wieder kassiert.
225.000km für einen 1.2 Benziner wird von der VW Bank als erwartbare Laufleistung angegeben. Hab ich hier schwarz auf weiß.
Und bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung wird der Bruttokaufpreis herangezogen. Nicht der BLP.
LG
Bei einem gebraucht gekauften Wagen? Wie sollen dann die km bis zum Gebrauchtkauf angerechnet werden?
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Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. Juni 2019 um 16:14:42 Uhr:
Zitat:
500 tkm ist vollkommen überzogen, das wird kein Richter ansetzen. 225 tkm für den 1.2 sind zu viel, daraus lässt auch kein Anspruch ableiten, dass es bei dir die doppelten km sein sollen. Nutzungsentschädigung ist üblicherweise BLP geteilt durch km der Lebensdauer mal gefahrene km ab Kaufdatum. Keine Nutzungsentschädigung halte ich für unrealistisch, das wird spätestens von der nächsthöheren Instanz wieder kassiert.
225.000km für einen 1.2 Benziner wird von der VW Bank als erwartbare Laufleistung angegeben. Hab ich hier schwarz auf weiß.
Und bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung wird der Bruttokaufpreis herangezogen. Nicht der BLP.
LG
Bist du sicher mit dem Bruttokaufpreis auch beim Gebrauchtwagen?
Hier mal meine Daten:
Der Wagen hatte einen Neuwagenpreis von 97.000€. Ich habe ihn als Vorführwagen mit 6.000km Laufleistung für 67.000€ gekauft. Ich bin Privatperson, also brutto. Angezahlt 14.000€ und eine Rate von 385€ bei 48 Monaten Laufzeit. Aktuell habe ich ca. 34.000km gefahren, Widerruf vor 3 Wochen erklärt und jetzt legt der Anwalt los. Wenn ich mal einfach davon ausgehe, dass sich das ganze 12 Monate hinzieht, hätte ich dann mit dem Wagen sagen wir mal 45.000km gefahren, also km-Stand 51.000.
Wenn man jetzt 300.000km als Lebensdauer ansetzen würde, und man mit dem BLP rechnet, ergäbe das eine Nutzungsentschädigung von 97.000€/300.000km*45.000km=14.550€.
Bei Anwendung des (Gebrauchtwagen-)Kaufpreises ergibt sich 67.000€/300.000km*45.000km=10.050€.
Also ein Delta von 4500€, ziemlich happig.
Kann hier jmd definitiv sagen, wie zu rechnen ist?
Warum sollte man mit dem Neupreis rechnen? Hast du ja nicht bezahlt und ist in meinen Augen völlig unlogisch.
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 30. Juni 2019 um 22:11:34 Uhr:
Bei Anwendung des (Gebrauchtwagen-)Kaufpreises ergibt sich 67.000€/300.000km*45.000km=10.050€.Also ein Delta von 4500€, ziemlich happig.
Kann hier jmd definitiv sagen, wie zu rechnen ist?
Die Anwälte rechnen definitiv wie folgt:
67.000,- € * 45.000km / 294.000km = 10.255,10 €
Dein Kaufpreis mal deine gefahrene KM durch zu erwartende Restlaufkilometer (300.000 - 6.000 km ab Kauf)
Hallo,
Ich habe meinen Golf 7 1.6 TDI 2014 für 21.000€ gekauft, damals 13.000 km. Heute 120.000 Km.
Ich würde mal 250 TKM ansetzen, passt das beim Gold Diesel?
Nach der Rechnung:
21.000 x 107.000 / 250.000 = 8988€
Ist das die Summe, die von 21.000€ abgezogen wird, wenn ich meinen Wagen nach einem positiven Urteil abgeben kann?
Zitat:
@Twins.7 schrieb am 1. Juli 2019 um 15:56:15 Uhr:
Jupp
Sind 250.000 km korrekt?
Zitat:
@kes83 schrieb am 1. Juli 2019 um 14:35:21 Uhr:
Hallo,
Ich habe meinen Golf 7 1.6 TDI 2014 für 21.000€ gekauft, damals 13.000 km. Heute 120.000 Km.Ich würde mal 250 TKM ansetzen, passt das beim Gold Diesel?
Nach der Rechnung:
21.000 x 107.000 / 250.000 = 8988€
Ist das die Summe, die von 21.000€ abgezogen wird, wenn ich meinen Wagen nach einem positiven Urteil abgeben kann?
Beim 1,6er würde ich eher 225.000 km sagen aber das ist, wie gesagt, Verhandlungssache.
Ansonsten ist die Rechnung wie oben von mir bereits geschrieben so wenn man 250Tkm ansetzt:
21.000,- € * 107.000 km / 237.000 km = 9.481,01 €
Ich hoffe es kommt überhaupt zu einer Verhandlung bzw. Vergleich. Nicht das die Richter direkt alles pro VW Bank abblasen. 225.000
Wäre natürlich besser für mich. Aber auf die 400-500€ kommt es am Ende nicht an. Wenn ein Urteil oder Einigung bis Ende des Jahres gefällt werden solllte, ist mein Golf knapp 6 Jahre alt. Wenn ich dann knapp 11.000€ dafür kriegen sollte, werde ich nicht meckern 🙂
Zitat:
@basti4488 schrieb am 24. Juni 2019 um 11:11:41 Uhr:
Zitat:
@basti4488 schrieb am 31. Mai 2019 um 17:07:33 Uhr:
Mit den Klagen und dem Widerrufsjoker wird oftmals mehr versprochen und Hoffnung geweckt, als am Ende bei rauskommt. Ich hatte das mit meinem Finanzierungsvertrag auch versucht. Das Ganze geht nun schon über ein Jahr. Die Anwälte schreiben hin und her. Die Klageschrift liegt bei Gericht. Vor zwei Wochen gab es eine erste mündliche Verhandlung. Wie hat sich das Landgericht schon in die Richtung geäußert, dass meine Klage vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Mitte nächsten Monats ist dann die Urteilsverkündung. Das wundert mich alles ein wenig. Mit den Klagen und dem Widerrufsjoker wird oftmals mehr versprochen und Hoffnung geweckt, als am Ende bei rauskommt. Ich hatte das mit meinem Finanzierungsvertrag auch versucht. Das Ganze geht nun schon über ein Jahr. Die Anwälte schreiben hin und her. Die Klageschrift liegt bei Gericht. Vor zwei Wochen gab es eine erste mündliche Verhandlung. Wie hat sich das Landgericht schon in die Richtung geäußert, dass meine Klage vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Mitte nächsten Monats ist dann die Urteilsverkündung. Das wundert mich alles ein wenig. Am Anfang hat eine Anwaltskanzlei, die ich dann beauftragt habe, gesagt der Vertrag sei ungültig und könnte auch nach vier Jahren noch widerrufen werden. Meine Rechtschutzversicherung hat den Fall dann geprüft, auch die Anwälte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vertrag vom Fehler enthält und ungültig ist. Dadurch sind sie in Vorkasse getreten. Es sind schon etliche Tausend € aufgelaufen. Es sieht aber nun im Moment doch nicht danach aus, als ob ich den Prozess gewinnen werde. Natürlich wissen die Gerichte auch, dass man jetzt ein Widerrufsjoker verwendet, um irgendwie noch Geld für seinen alten Euro fünf Diesel zu bekommen. Dem scheinen sie einen Riegel davor zu schieben.Kurze Rückmeldung von mir:
Mündliche Verhandlung am LG: Nach Einschätzung des Gerichts hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Es scheint offenbar eine "Auslegungssache" zu sein. Meine beauftrage Anwaltskanzlei und auch die Rechtsschutzversicherung (RSV) sind der Meinung, der Vertrag ist ungültig. Die Gegenseite ist natürlich anderer Meinung. Offenbar ist es nicht so einfach, wie ich als Nicht-Jurist gedacht habe. Für mich ist es so, entweder der Vertrag ist gültig oder eben nicht. So einfach ist es dann aber doch nicht.Urteil vom LG von letzter Woche:
Die Klage wurde abgewiesen. Habe nun mit meiner Anwältin und der RSV das weitere Vorgehen besprochen. Im Ergebnis hat die Versicherung entschieden, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Jetzt wird sich das Oberlandesgericht in 2. Instanz damit beschäftigen.Viele Grüße
Exakt so ist es bei mir auch gelaufen. Ich rechne auch nicht damit das das Oberlandesgericht eine positive Entscheidung fällt. Ohne Vergleich wird nicht viel werden, und die gegenseitig hat ja bis jetzt keinen Grund dazu.