Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Das heisst?

ich warte....
auf Rückmeldung der Gegenseite und/oder vom LG Braunschweig

Zitat:

@Hendrix89 schrieb am 17. Juni 2019 um 12:26:07 Uhr:



Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 1. Juni 2019 um 13:32:43 Uhr:


Mich würde mal interessieren, wie es sich mit den Vergleichen so prozentual verhält - es gibt ja im Grunde 2 mögliche Szenarien. Entweder man gibt das Auto zurück und bekommt die Anzahlung und die Raten zurück abzüglich der Nutzungsentschädigung und der Zinsen, oder aber einem wird angeboten, die Schlussrate zu reduzieren. Das ist das, was ich so gelesen habe bisher. Kann man das dann verhandeln oder ist das mehr oder weniger Zufall, was einem die Bank anbietet?

Genau, entweder du erhältst deine gesamte Anzahlung sowie die Raten zurück und musst eine Nutzungsentschädigung bezahlen oder du bekommst zwischen 12% und 15% auf den Fahrzeugkaufpreis.
Verhandlungsbasis ist dabei das Fahrzeug selbst, also welches Modell und vor allem welcher Motor. Denn die Bank berechnet deine Nutzungsentschädigung anhand der Lebensdauer eines Motors. Wenn du jetzt einen 1.2 Benziner hast, wird von 225.000km ausgegangen und bei einem 2.0 Diesel von etwa 300.000km. Wenn du jetzt 50.000km gefahren bist dann musst du beim 1.2 Benziner natürlich mehr Nutzungsentschädigung bezahlen.
Und genau drauf baut die Verhandlung. Nämlich man verhandelt darüber welche Lebensdauer der Motor hat. VW sagt z.B. 220.000km. Du sagst 275.000km. Und irgendwann einigt man sich und dementsprechend steigt oder sinkt die Nutzungsentschädigung. Sind zwar nur 100€ Beträge aber recht viel Verhandlungsbasis hat man da ja nicht.
Willst du das Auto behalten und einen Nachlass auf den Kaufpreis dann kannst du auch so verhandeln wieviel Prozent du erhältst. Aber viel Verhandlungen machen die Banken da auch nicht mit.
Hab das ganze Thema schon durch und spreche aus Erfahrung ;-)

Ok besten Dank für deine Antwort.

10-15% auf den Fzg-Kaufpreis oder auf den Neupreis? Ich meine ich hätte irgendwo gelesen, dass es immer auf den Neupreis bezogen wird? 10-15% sind aber arg wenig. In meinem Fall gehts um einen A6 3.0TDI, von welcher Lebensdauer wird dabei ausgegangen? Wenn ich die Anzahlung und alle Raten zurückbekäme, wären das ohne Abzug der Nutzungsentschädigung ca. 29.000€. Ich hab den Wagen mit 6tkm gekauft und er hätte voraussichtlich 50tkm gelaufen bei Rückgabe. Da käme ich selbst mit 15% vom Neuwagenpreis viel schlechter bei weg. Den Wagen abzugeben, wäre aber eh die präferierte Variante, weil der Wagen nach dem Update der Schummelsoftware ein viel schlechteres Fahrverhalten an den Tag legt.

Soweit ich weiß bezieht es sich auf den Kaufpreis nicht Neupreis.

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Natürlich auf den realen Kaufpreis laut Vertrag. Bei großen Dieselmotoren werden i.d.R. 250 bis 300 tkm als Basis der Lebensdauer zugrunde gelegt.

Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:01:51 Uhr:



Zitat:

@Hendrix89 schrieb am 17. Juni 2019 um 12:26:07 Uhr:


Genau, entweder du erhältst deine gesamte Anzahlung sowie die Raten zurück und musst eine Nutzungsentschädigung bezahlen oder du bekommst zwischen 12% und 15% auf den Fahrzeugkaufpreis.
Verhandlungsbasis ist dabei das Fahrzeug selbst, also welches Modell und vor allem welcher Motor. Denn die Bank berechnet deine Nutzungsentschädigung anhand der Lebensdauer eines Motors. Wenn du jetzt einen 1.2 Benziner hast, wird von 225.000km ausgegangen und bei einem 2.0 Diesel von etwa 300.000km. Wenn du jetzt 50.000km gefahren bist dann musst du beim 1.2 Benziner natürlich mehr Nutzungsentschädigung bezahlen.
Und genau drauf baut die Verhandlung. Nämlich man verhandelt darüber welche Lebensdauer der Motor hat. VW sagt z.B. 220.000km. Du sagst 275.000km. Und irgendwann einigt man sich und dementsprechend steigt oder sinkt die Nutzungsentschädigung. Sind zwar nur 100€ Beträge aber recht viel Verhandlungsbasis hat man da ja nicht.
Willst du das Auto behalten und einen Nachlass auf den Kaufpreis dann kannst du auch so verhandeln wieviel Prozent du erhältst. Aber viel Verhandlungen machen die Banken da auch nicht mit.
Hab das ganze Thema schon durch und spreche aus Erfahrung ;-)

Ok besten Dank für deine Antwort.

10-15% auf den Fzg-Kaufpreis oder auf den Neupreis? Ich meine ich hätte irgendwo gelesen, dass es immer auf den Neupreis bezogen wird? 10-15% sind aber arg wenig. In meinem Fall gehts um einen A6 3.0TDI, von welcher Lebensdauer wird dabei ausgegangen? Wenn ich die Anzahlung und alle Raten zurückbekäme, wären das ohne Abzug der Nutzungsentschädigung ca. 29.000€. Ich hab den Wagen mit 6tkm gekauft und er hätte voraussichtlich 50tkm gelaufen bei Rückgabe. Da käme ich selbst mit 15% vom Neuwagenpreis viel schlechter bei weg. Den Wagen abzugeben, wäre aber eh die präferierte Variante, weil der Wagen nach dem Update der Schummelsoftware ein viel schlechteres Fahrverhalten an den Tag legt.

Das ganze bezieht sich auf den Kaufpreis der bei dir im Kaufvertrag steht.
Ich denke dass bei deinem A6 3.0 TDI da schon 275.000-300.000km angelegt werden dürften. Da beim kleinsten Motor (1.2 Benziner) ja schon von 225.000km ausgegangen wird. Das wäre dann ne Vedhandlungssache mit der Bank indem man aushandelt wieviel KM Lebensdauer zugrunde gelegt werden.
Grob geschätzt dürftest du bei 7.500-10.000€ Nutzungsentschädigung je nach Kaufpreis und Lebensdauer liegen. Macht im besten Fall 21.500€ zurück und im schlechtesten Fall 19.000€ zurück.
Ich denke dafür dass du den Wagen los bist (wirst ja auch Schwierigkeiten haben bei ner Inzahlungnahme haben), und noch rund 20.000€ raus bekommst.... gibt es durchaus schlechtere Nachrichten.

Aber man kann grundsätzlich sagen dass man fast immer besser wegkommt wenn man das Auto abgibt.

Hallo, ich habe mein Golf VII 1,6 TDI 2014 gekauft, damals 13 TKM. Heute hat der Wagen knapp 125.000 TKM. Kaufpreis knapp 21.000,00 €. Würden in meinem Fall nach Abzug der Nutzungsgebühr noch etwas übrig bleiben? Der Wagen hat ja einen reelen Wert bei ca. 8000-10.000€. Würden auch Kratzer/Dellen zusätzlich als Nutzungsentschädigung berechnet oder sind diese in den KM drin? Letzte Frage hat man eine Chance gegen die VW Bank, wenn das Gericht auch in Braunschweig liegt?

Für Schäden musst du natürlich aufkommen.

Wenn man bei nem 1.2 Benziner von 225tkm ausgeht, sollte das bei nem 3.0 TDI eher 4-500tkm sein wie ich finde.

Gibts da dann eigentlich nen groben Anhaltswert pro km, den man als Nutzungsentschädigung zahlen muss? Und wie sieht es eigentlich generell damit aus: Sieht das jedes Gericht anders, ob eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist oder hat das Gericht damit gar nichts zu tun, weil es einzig Gegenstand des Vergleichs ist?

Warum haben eigentlich einige hier geschrieben, dass sie das 1. Vergleichsangebot nie annehmen würden? Wie stehen dann die Chancen auf ein weiteres, besseres Vergleichsangebot und worum gehts dabei? Geneu um die Höhe der Nutzungsentschädigung? Haben nicht auch manche Gerichte schon entschieden, dass keine Nutzungsentschädigung zu zahlen sei?

Deine Rechnung klingt plausibel, daher sage ich ja, wenn ich 10-15% vom Kaufpreis (67t€) wiederbekäme, stünde ich viel schlechter und habe auch zusätzlich noch den Wagen "am Hals".

500 tkm ist vollkommen überzogen, das wird kein Richter ansetzen. 225 tkm für den 1.2 sind zu viel, daraus lässt auch kein Anspruch ableiten, dass es bei dir die doppelten km sein sollen. Nutzungsentschädigung ist üblicherweise BLP geteilt durch km der Lebensdauer mal gefahrene km ab Kaufdatum. Keine Nutzungsentschädigung halte ich für unrealistisch, das wird spätestens von der nächsthöheren Instanz wieder kassiert.

Zitat:

@basti4488 schrieb am 31. Mai 2019 um 17:07:33 Uhr:


Mit den Klagen und dem Widerrufsjoker wird oftmals mehr versprochen und Hoffnung geweckt, als am Ende bei rauskommt. Ich hatte das mit meinem Finanzierungsvertrag auch versucht. Das Ganze geht nun schon über ein Jahr. Die Anwälte schreiben hin und her. Die Klageschrift liegt bei Gericht. Vor zwei Wochen gab es eine erste mündliche Verhandlung. Wie hat sich das Landgericht schon in die Richtung geäußert, dass meine Klage vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Mitte nächsten Monats ist dann die Urteilsverkündung. Das wundert mich alles ein wenig. Mit den Klagen und dem Widerrufsjoker wird oftmals mehr versprochen und Hoffnung geweckt, als am Ende bei rauskommt. Ich hatte das mit meinem Finanzierungsvertrag auch versucht. Das Ganze geht nun schon über ein Jahr. Die Anwälte schreiben hin und her. Die Klageschrift liegt bei Gericht. Vor zwei Wochen gab es eine erste mündliche Verhandlung. Wie hat sich das Landgericht schon in die Richtung geäußert, dass meine Klage vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Mitte nächsten Monats ist dann die Urteilsverkündung. Das wundert mich alles ein wenig. Am Anfang hat eine Anwaltskanzlei, die ich dann beauftragt habe, gesagt der Vertrag sei ungültig und könnte auch nach vier Jahren noch widerrufen werden. Meine Rechtschutzversicherung hat den Fall dann geprüft, auch die Anwälte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vertrag vom Fehler enthält und ungültig ist. Dadurch sind sie in Vorkasse getreten. Es sind schon etliche Tausend € aufgelaufen. Es sieht aber nun im Moment doch nicht danach aus, als ob ich den Prozess gewinnen werde. Natürlich wissen die Gerichte auch, dass man jetzt ein Widerrufsjoker verwendet, um irgendwie noch Geld für seinen alten Euro fünf Diesel zu bekommen. Dem scheinen sie einen Riegel davor zu schieben.

Kurze Rückmeldung von mir:

Mündliche Verhandlung am LG: Nach Einschätzung des Gerichts hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Es scheint offenbar eine "Auslegungssache" zu sein. Meine beauftrage Anwaltskanzlei und auch die Rechtsschutzversicherung (RSV) sind der Meinung, der Vertrag ist ungültig. Die Gegenseite ist natürlich anderer Meinung. Offenbar ist es nicht so einfach, wie ich als Nicht-Jurist gedacht habe. Für mich ist es so, entweder der Vertrag ist gültig oder eben nicht. So einfach ist es dann aber doch nicht.

Urteil vom LG von letzter Woche:
Die Klage wurde abgewiesen. Habe nun mit meiner Anwältin und der RSV das weitere Vorgehen besprochen. Im Ergebnis hat die Versicherung entschieden, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Jetzt wird sich das Oberlandesgericht in 2. Instanz damit beschäftigen.

Viele Grüße

In USA würden die Richter sicherlich nicht für das Autokonzern entscheiden! Na ja, die Lobby ist halt gross!

Welche Rechtschutzversicherungen haben denn den Widerruf von Darlehensverträgen noch im Portfolio?

Concordia

@ DerOli: Kurzer Anruf bei der Versicherung genügt. Bei der Allianz ist es z.B. noch abgedeckt, kann aber von Jahr zu Jahr (wann die Police abgeschlossen wurde) variieren. Darlehensverträge sind generell nicht abgedeckt, im KFZ-Bereich jedoch schon.

Nun möchte ich mich mal mit einer doofen Frage hier einklinken (auch wenn die evtl. nur ein Jurist beantworten kann): Ich habe meinen Vertrag im Dezember 2018 widerrufen. Im März 2019 hat die VW-Bank dann reagiert und nach einem kurzen hin und her landet die Klage nun demnächst vor dem Landgericht Braunschweig.

Mein Vertrag läuft aber bereits am 01.09.2019 aus. Das Ganze wird bis zu diesem Termin sicher nicht vom Tisch sein. Wie ginge es dann weiter? Theoretisch wäre ja dann die Schlussrate oder eine Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Muss ich mich dann zwischen diesen beiden Szenarien entscheiden und das Verfahren läuft einfach weiter?

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