Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

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Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Wie habt ihr euren Widerruf gesendet? Per Einschreiben mit Rückschreiben?

Ja genau, sie haben dann auf mein Schreiben und von meinem Anwalt geantwortet. VW ist natürlich der Meinung das alles korrekt ist. Mein Anwalt hat mehrere Fehler in dem Kreditvertrag gefunden

Mein Nachbar ist sauer. Das Landgericht hat zu seinen Ungunsten entschieden. Widerruf unbegründet, keine fehlerhafte Belehrung, keine Rückabwicklung, kein Vergleich, kein gar nix außer Kosten...

Zitat:

@Twins.7 schrieb am 14. Januar 2019 um 22:56:32 Uhr:


Mein Anwalt hat den Kaufpreis minus der gefahrenen Kilometer gefordert. Wurde von VW abgelehnt. Es wundert mich nur das bei vielen keine Reaktion seitens VW erfolgte und VW bei mir jedes Mal fristgerecht geantwortet hat.

zu deinem letzten Punkt habe ich schon mal "vermutet", dass es an der jeweiligen Kanzlei liegt...
...ob eine Kanzlei schon mal erfolgreich war, wie sie kommuniziert, also allg. das "Ansehen"

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:16:09 Uhr:


Mein Nachbar ist sauer. Das Landgericht hat zu seinen Ungunsten entschieden. Widerruf unbegründet, keine fehlerhafte Belehrung, keine Rückabwicklung, kein Vergleich, kein gar nix außer Kosten...

vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand....oder wie war das?

Zitat:

@Twins.7 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:00:46 Uhr:


Mein Anwalt hat mehrere Fehler in dem Kreditvertrag gefunden

Na und? Es gibt in so gut wie jedem Vertrag einen Passus, der sinngemäß lautet, dass der Vertrag auch dann rechtsgültig ist, wenn einzelne Passagen des Vertrags fehlerhaft oder ungültig seien.

Zitat:

@Goify schrieb am 15. Januar 2019 um 09:35:18 Uhr:



Zitat:

@Twins.7 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:00:46 Uhr:


Mein Anwalt hat mehrere Fehler in dem Kreditvertrag gefunden

Na und? Es gibt in so gut wie jedem Vertrag einen Passus, der sinngemäß lautet, dass der Vertrag auch dann rechtsgültig ist, wenn einzelne Passagen des Vertrags fehlerhaft oder ungültig seien.

Was paradox ist.
Denn dann könnte dort auch stehen:
"Wir haben oben in jedem zweiten Abschnitt nur Müll geschrieben, aber der Vertrag ist dennoch gültig"

Ja, er ist weiterhin gültig, da der Kunde diesen fehlerhaften Vertrag akzeptiert und unterschrieben hat. Das macht ihn zwar nicht fehlerfrei, aber erschwert das Anfechten einzelner Passagen enorm.

Dann korrigiere ich mich mal, er hat diverse Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden. Ich werde sehen was passiert, die Rechtschutzversicherung hat die Anwaltskosten für den Versuch der außergerichtliche Einigung übernommen und übernimmt auch die erste Instanz. Ich werde es ja sehen, die Chance ist 50:50

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:16:09 Uhr:


Mein Nachbar ist sauer. Das Landgericht hat zu seinen Ungunsten entschieden. Widerruf unbegründet, keine fehlerhafte Belehrung, keine Rückabwicklung, kein Vergleich, kein gar nix außer Kosten...

Kosten übernimmt ja die Rechtsschutz, also nicht relevant. Wieso geht er nicht in Berufung?

Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 15. Januar 2019 um 13:01:10 Uhr:



Zitat:

@Bert1956 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:16:09 Uhr:


Mein Nachbar ist sauer. Das Landgericht hat zu seinen Ungunsten entschieden. Widerruf unbegründet, keine fehlerhafte Belehrung, keine Rückabwicklung, kein Vergleich, kein gar nix außer Kosten...

Kosten übernimmt ja die Rechtsschutz, also nicht relevant. Wieso geht er nicht in Berufung?

Ich weiß nicht was er nun machen wird.
Die Rechtsschutz übernimmt ja nun auch nicht in jedem Fall die Kosten. Eine Zusage wird ja nur dann erfolgen, wenn auch ein Erfolg in Aussicht steht.

Wäre ich Richter (würde ich hier nicht kommentieren) und die Klage abweisen. Das gesamte Konstrukt mit dem Widerruf ist schon höchst hanebüchen und wenn es bisher bei manchen funktioniert hat, dann nur aus reinem Glück und Zufall. Da muss ich mal den Motor-Talk-Redakteur Bergander zitieren: "Welcher Schaden ist euch denn entstanden?"

Den Dieselfahrern genug Wertverlust. 😉

Die meisten haben aber geleast oder sind Benziner. Die wollen halt nur umsonst Autofahren...

Uns geht es in der Tat direkt um unseren betroffenen "Schummel-Diesel" und die vorzeitige Rückabwicklung dessen => also wie ich finde ein berechtigtes Interesse 😁

Apropro... heute kam dann doch (nach Einreichung der Klage) noch das Schreiben an in dem die VW Bank den Widerruf natürlich ablehnt und die Wirksamkeit bestreitet.

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