Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Diese 2 Varianten erscheinen mir einleuchtend. Wobei jeder selbst kalkulieren muss, welche Variante besser ist im eigenen Fall. In der Regel wird es so aussehen, dass bis zu einem bestimmten Kilometerstand auf dem Tacho die Variante 1 besser ist und danach die Variante 2.

Zitat:

@ztp-7883 schrieb am 29. Dezember 2018 um 09:25:23 Uhr:


2. Variante

Eine zweite Vergleichsmöglichkeit wäre, das Fahrzeug zu behalten. Ein Vergleich sähe dann so aus, dass Sie das Fahrzeug behalten, den Darlehensvertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende erfüllen und ca. 15-20 % des Kaufpreises von der Bank als Nachlass auf die Schlussrate erhalten. Wenn Sie am Ende Laufzeit des Darlehensvertrages von dem verbindlichen Rückgaberecht an den ursprünglichen Verkäufer Gebrauch machen und dieser für Sie die Schlussrate zahlt, bekommen Sie die Überzahlung von der Bank erstattet. Sollte der Darlehensvertrag bereits jetzt vollständig erfüllt sein, bekommen Sie ca. 15-20 % des Kaufpreises von der Bank innerhalb weniger Wochen nach Abschluss des Vergleichs ausgezahlt.

Wobei 20% auf die Schlussrate oder 20% auf den Kaufpreis schon ein riesiger Unterschied sind, oder?
In meinem Fall wären das 1.000,- € bzw. 10.000,- €, ersteres ist nicht gerade ratsam, oder? Das Ganze ist wie ein Gummiband zu sehen, von bis ist alles möglich...
In der Hinsicht gebe ich das Auto lieber zurück.

Steht doch dort, das es sich um 15-20% auf den Kaufpreis handelt. Dieser wird von der Schlußrate abgezogen, bzw. ausgezahlt.

Mag sein das bis zu einem gewissen KM Stand eine Variante besser ist. Blöd nur dies jetzt festzulegen und dann zum Zeitpunkt wo es final soweit ist, wäre eventuell die andere Variante sinnvoller?

Also würde es bei mir wie folgt ausschauen:

Kaufpreis 20.500€
Kredit bereits abbezahlt
KM beim Kauf 13.000 KM
Aktuell 115.000 KM

20.500x102.000/237.000
=8822,00€

20% wären ja knapp 4000€

Bei mir wäre Variante 1 definitiv besser.

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Falsch, du müsstest 8822€ Nutzwertentschädigung zahlen, wenn du das Auto zurückgibst. Persönlich finde ich für dich Variante 2 besser.

Zitat:

@kes83 schrieb am 29. Dezember 2018 um 12:14:54 Uhr:


Also würde es bei mir wie folgt ausschauen:

Kaufpreis 20.500€
Kredit bereits abbezahlt
KM beim Kauf 13.000 KM
Aktuell 115.000 KM

20.500x102.000/237.000
=8822,00€

20% wären ja knapp 4000€

Bei mir wäre Variante 1 definitiv besser.

Ok, dann habe ich es falsch verstanden. Ist mein Golf denn 12.000€ Wert, wenn in Köln ab 2019 Winter Fahrverbot für Euro5 kommt?
Weil mehr als 6000-7000€ ist der Wagen 2019 wohl kaum noch wert.

Zitat:

@kes83 schrieb am 29. Dezember 2018 um 14:03:30 Uhr:


Ok, dann habe ich es falsch verstanden. Ist mein Golf denn 12.000€ Wert, wenn in Köln ab 2019 Winter Fahrverbot für Euro5 kommt?
Weil mehr als 6000-7000€ ist der Wagen 2019 wohl kaum noch wert.

Genau diese Überlegung muss man mit einbeziehen. Es bringt dir nichts für eine geringere Schlussrate zu entscheiden, wenn du am Ende dein Auto nicht mehr los bekommst.

Meinen Euro 6 Diesel wollte damals niemand haben. Euro 6. München! Man merkt schlichtweg, wie sehr das Kaufverhalten für Diesel nachgelassen hat.

Zitat:

@kes83 schrieb am 29. Dezember 2018 um 14:03:30 Uhr:


Ok, dann habe ich es falsch verstanden. Ist mein Golf denn 12.000€ Wert, wenn in Köln ab 2019 Winter Fahrverbot für Euro5 kommt?
Weil mehr als 6000-7000€ ist der Wagen 2019 wohl kaum noch wert.

Ich sage mal hallo an alle!

Bin neu in der Materie und habe vor 2 Tagen meinen Widerruf erklärt. Fahre einen „bösen“ Euro 5 Diesel und habe keine Lust mehr den Wertverlust ohne weiteres hinzunehmen und ich gerne noch überall hinfahren will, wo ich möchte..

Ist der Restwert des Fahrzeugs bei der Finanzierung nicht vertraglich garantiert (Stichwort verbrieftes Rückgaberecht), wenn man es dem Händler zurückgibt?

Zitat:

@ztp-7883 schrieb am 29. Dezember 2018 um 09:25:23 Uhr:


Guten Morgen...

Ich habe gestern von meiner Anwaltskanzlei einen Fragenbogen zugesand bekommen, wo nach meiner Vergleichsbereitschaft gefragt wurde und welche der zwei Varianten ich bevorzugen würde.

1. Variante

Wenn bei Ihnen ein Vergleichswunsch besteht, sieht dieser in der Regel so aus, dass das Auto entweder zurück gegeben wird und Sie alle bisher geleisteten Tilgungszahlungen inkl. Anzahlung zurückerhalten abzgl. einer Nutzungsentschädigung, die wie folgt berechnet wird:

Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis x selbstgefahrene Kilometer ./. zu erwartende Gesamtlaufleistung (250.000 km abzügl. Tachostand bei Kauf)

Der sich daraus ergebende Betrag ist von Ihren bis zum heutigen Tage geleisteten Tilgungszahlungen abzuziehen. Daraus ergibt sich dann der Betrag, den Sie zurück erhalten.

2. Variante

Eine zweite Vergleichsmöglichkeit wäre, das Fahrzeug zu behalten. Ein Vergleich sähe dann so aus, dass Sie das Fahrzeug behalten, den Darlehensvertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende erfüllen und ca. 15-20 % des Kaufpreises von der Bank als Nachlass auf die Schlussrate erhalten. Wenn Sie am Ende Laufzeit des Darlehensvertrages von dem verbindlichen Rückgaberecht an den ursprünglichen Verkäufer Gebrauch machen und dieser für Sie die Schlussrate zahlt, bekommen Sie die Überzahlung von der Bank erstattet. Sollte der Darlehensvertrag bereits jetzt vollständig erfüllt sein, bekommen Sie ca. 15-20 % des Kaufpreises von der Bank innerhalb weniger Wochen nach Abschluss des Vergleichs ausgezahlt.

Meine Frage ist nun: Habt Ihr Euch vorab auch für eine Variante entscheiden müssen? Und wenn ja, für welche habt Ihr euch entschieden und warum?

Auf meine Frage hin, ob dies auf Anregung der VW-Bank hin bereits abgefragt wird, wurde mir gesagt, das man das vorab seitens der Kanzlei bereits macht um zeitnah ein Angebot unterbreiten zu können um den Ablauf und einen Vergleich zu beschleunigen.

Natürlich ging mir sofort der Gedanke durch den Kopf "Warum soll ich eine Nutzungsentschädigung zahlen? Mein Vertrag ist von Juni 2016".
Im weiteren Verlauf der Mail hieß es dann:

Zitat:

@ztp-7883 schrieb am 29. Dezember 2018 um 09:25:23 Uhr:



Zitat:

"Bitte verwechseln Sie nicht „Urteil“ und „Vergleich“. Uns ereilen viele Anfragen, warum denn Nutzungsentschädigung gezahlt werden soll. Es gäbe auch Urteile, wonach eine solche Nutzungsentschädigung nicht gezahlt werden muss. Das ist grundsätzlich richtig. Aber bedenken Sie, dass es sich um einen Vergleich handelt und nicht um ein Urteil. Vergleich bedeutet, dass beide Parteien „nachgeben“ und gerade nicht auf Ihrer Maximalforderung bestehen. Zu bedenken ist auch, dass der aufgezeigte Vergleich sofort erzielbar wäre, ein endgültiges rechtskräftiges Urteil möglicherwiese erst sehr viel später."

Das leuchtet natürlich auch ein.
Was haltet Ihr davon?

darf ich fragen, WANN du dieses Angebot erhalten hast?
nachdem Klage eingereicht wurde oder vielleicht schon vorher?

Hintergrund:
Ende September widerrufen - negative Rückmeldung
im November hat der Anwalt dann geschrieben - kurz bevor wir die Klage aufgrund ausbleibender Rückmeldung einreichen wollten, kam ein Schreiben, wo eine evtl. „Kulanzlösung“ vorgeschlagen wurde.
Fahrzeug sollte dafür begutachtet werden, was beim letzten Ölwechsel (Woche vor den Feiertagen) dann erfolgte.

nun warten wir.....

Ohne Klageeinreichung geht gar nix...

Zitat:

Hintergrund:
Ende September widerrufen - negative Rückmeldung
im November hat der Anwalt dann geschrieben - kurz bevor wir die Klage aufgrund ausbleibender Rückmeldung einreichen wollten, kam ein Schreiben, wo eine evtl. „Kulanzlösung“ vorgeschlagen wurde.
Fahrzeug sollte dafür begutachtet werden, was beim letzten Ölwechsel (Woche vor den Feiertagen) dann erfolgte.

nun warten wir.....

Darf ich fragen bei welcher Bank du finanziert hast?
Bei mir ist der Anwalt Brief seit 21.12.2018 raus. Warten jetzt bis Mitte Januar ob sich was tut und dann entscheiden wir weiter.

Volkswagen

Hat schon jemand ein Vergleich von der Auto Europa Bank erhalten und angenommen?

Wie schaut es bei den Personen aus, die bereits eine Klage eingereicht haben. Zahlen die, die ab Juni 2014 den Vertrag abgeschlosse haben nun eine Nutzungsgebühr? Oder ist es nur beim Vergleich, wenn man sich einigt?

Meines Wissens sind die Gerichte mehrheitlich der Auffassung, Nutzungswertersatz anzunehmen.

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