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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Ich habe oft gelesen, dass das Landgericht Braunschweig die Klage oft als unbegründet abweist.
Geht man dann in Berufung vor das Oberlandesgericht oder hat man schon verloren?

Zitat:

@Almagro654 schrieb am 27. Oktober 2018 um 22:38:49 Uhr:


Ich habe oft gelesen, dass das Landgericht Braunschweig die Klage oft als unbegründet abweist.
Geht man dann in Berufung vor das Oberlandesgericht oder hat man schon verloren?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wofür werden sonst regelmäßig Vergleiche angeboten? Wenn das regelmäßig abgeschmettert wird dann würde die Bank sich do bestätigt fühlen und bräuchte das ganze nicht stillschweigend abwickeln oder?

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:10:59 Uhr:



Zitat:

@LupoR schrieb am 27. Oktober 2018 um 09:42:49 Uhr:


aber ohne eingereichte Klage läuft nichts, richtig?!?

Was soll denn ohne eingereichte Klage laufen?

die Frage war etwas „doof“ formuliert......

anders gefragt,....

man muss also tatsächlich Klage einreichen, damit die Bank sich rührt;
denn selbst auf Anwaltsschreiben reagiert die Bank also nicht mit einem Vergleich

Zitat:

Die Vergelichsangebote sind in der Regel unverschämt gut.

Also das stimmt nicht. Die Vergleichsangebote, von denen mein Anwalt mir erzählt hat, dass sie in der Regel angeboten werden, waren allesamt uninteressant (Reduzierung der Schlussrate oder Rückgabe mit Nutzungsentschädigung bei einer angenommen Km Gesamtlaufleistung von 250k.)

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Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 28. Oktober 2018 um 00:09:55 Uhr:



Zitat:

Die Vergelichsangebote sind in der Regel unverschämt gut.

Also das stimmt nicht. Die Vergleichsangebote, von denen mein Anwalt mir erzählt hat, dass sie in der Regel angeboten werden, waren allesamt uninteressant (Reduzierung der Schlussrate oder Rückgabe mit Nutzungsentschädigung bei einer angenommen Km Gesamtlaufleistung von 250k.)

Das kommt halt ganz auf die Umstände an. Wenn man einen Neuwagen wieder zurück gibt und nur die Nutzung zahlen muss ist das ganz ok. Der Wertverlust beim Weiterverkauf wäre viel extremer. Wenn man natürlich einen günstigen Gebrauchtwagen zurück geben möchte könnte es natürlich schlechter aussehen.

Zitat:

@Herbert655 schrieb am 27. Oktober 2018 um 23:16:49 Uhr:



Zitat:

@Almagro654 schrieb am 27. Oktober 2018 um 22:38:49 Uhr:


Ich habe oft gelesen, dass das Landgericht Braunschweig die Klage oft als unbegründet abweist.
Geht man dann in Berufung vor das Oberlandesgericht oder hat man schon verloren?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wofür werden sonst regelmäßig Vergleiche angeboten? Wenn das regelmäßig abgeschmettert wird dann würde die Bank sich do bestätigt fühlen und bräuchte das ganze nicht stillschweigend abwickeln oder?

Ich weiß es leider auch nicht besser.
Hier mal ein Ausschnitt von widerruf.info:

... Es ist korrekt, dass die Braunschweiger Richter bisher in einmütiger Treue zu Volkswagen stehen und die meisten Kredit-Widerrufs-Klagen abweisen...

Was passiert also bei einer abgewiesenen Klage?

Hat denn auch schon jemand gegen Mercedes geklagt?

Zitat:

@tigerschnegel908 schrieb am 29. Oktober 2018 um 09:56:13 Uhr:


Hat denn auch schon jemand gegen Mercedes geklagt?

Es gab mal bei Stiftung Warentest eine Userin aus der nähe von Stuttgart. Diese hat Klage gegen die VW Bank eingereicht. Sie hatte damals versprochen bescheid zu geben wie das Urteil ausgefallen ist. Seit kurz vor Prozessbeginn hat man nichts mehr von ihr gehört. Ich gehe stark davon aus, dass es zu einem Vergleich gekommen ist, da man bis dato nichts mehr von ihr gelesen hat... Ich weiß ja nicht ob dir das jetzt weiterhilft, aber mehr weiß ich jetzt auch nicht.

Ausschnitt aus Stiftung Warentest:

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 21.08.2018
Aktenzeichen: 25 O 73/18 
Kläger­vertreter: Kraus Ghendler Anwaltskanzlei, 50674 Köln und weitere
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mercedes-Benz 220 CDI Blue Efficiency, den der Kläger im August 2014 erworben hatte. Das Gericht verurteilte die Bank zur Erstattung sämtlicher gezahlter Beträge. Das waren 26 832,45 Euro. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Die Informationen zum Widerrufs­recht seien nicht ordnungs­gemäß gewesen und war der Kläger daher auch Jahre nach Vertrags­schluss zum Widerruf des Vertrags berechtigt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weitere Einzel­heiten zum Fall in der Presseerklärun der Rechtsanwälte.

Zitat:

@Eyitsch schrieb am 29. Oktober 2018 um 19:41:53 Uhr:



Zitat:

@tigerschnegel908 schrieb am 29. Oktober 2018 um 09:56:13 Uhr:


Hat denn auch schon jemand gegen Mercedes geklagt?

Es gab mal bei Stiftung Warentest eine Userin aus der nähe von Stuttgart. Diese hat Klage gegen die VW Bank eingereicht. Sie hatte damals versprochen bescheid zu geben wie das Urteil ausgefallen ist. Seit kurz vor Prozessbeginn hat man nichts mehr von ihr gehört. Ich gehe stark davon aus, dass es zu einem Vergleich gekommen ist, da man bis dato nichts mehr von ihr gelesen hat... Ich weiß ja nicht ob dir das jetzt weiterhilft, aber mehr weiß ich jetzt auch nicht.

Ich meinte natürlich MB Bank -.-

Kurzer Stand der Dinge:

5.10.18 ging bei der VW Bank das Schreiben des Anwalts mit der Aufforderung der Rückabwicklung ein.
Zwischenzeitlich wollte die Bank nochmals die Vollmacht haben.
Nach verlängerter Frist und keinerlei weiteren Reaktionen seitens der Bank wurde heut seitens des Anwalts die Deckungszusage für die erste Instanz bei meiner zuständigen RSV angefordert mit Wiedervorlage 7 Tage.

Bisher stiller Mitleser gewesen, nun aber auch mal angemeldet um über unseren Vorgang zu berichten.

Wir haben Anfang September den Widerruf für unseren gebrauchten SEAT an die SEAT Bank / Volkswagen Bank gerichtet und auch nach entsprechender Fristsetzung keinerlei Reaktion erhalten (war ja zu erwarten). Das ganze war jetzt zur Sichtung & Vorbereitung beim Anwalt. Nachdem am Montag nun die Deckungszusage für die außergerichtlichen Kosten sowie die 1. Instanz unserer Rechtsschutzversicherung erfolgte ist heute das Anwaltsschreiben zur Rückabwicklung an die Bank gegangen. Nun heißt es für uns abwarten wann und wie es weitergeht...

An jene, bei denen es bisher zum Vergleich kam:
Wurde dieser Vergleich unterbreitet, bevor das LG entschieden hat, oder erst nach dem ein Gericht die Grundlage dazu bildete und ein Urteil unausweichlich zu Ungunsten der Bank schien?

Siehe dazu meinen Beitrag weiter oben.

Bei mir ist seit letzter Woche alles durch. Von März bis November hat das ganze gedauert. Im März habe ich meinen Widerruf erklärt. Letzte Woche wurde das Vergleichsangebot von der Bank akzeptiert.

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