Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 23. Oktober 2018 um 07:49:21 Uhr:
Meine Frage in diesem ganzen Zusammenhang mit dem Thema Widerruf ist nun:
Wenn die Bank sich vor Urteilsverkündung oder gar vor der Klage zu einem Vergleich entscheidet, dem Kunden das Auto abnimmt unter Rückzahlung aller Raten und Anzahlung... Wie läuft das da mit der Rechtsschutzversicherung?
Übernehmen diese dann trotz des geschlossenen Vergleiches die Kosten abzüglich eventueller SB?Mir geht es zb. Um den Wortlaut bei der Roland RSV, mit dem ich nicht wirklich was anfangen kann.
Vor dem Vergleich wird eine Zustimmung zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt.
Habe auch Roland. Ohne Probleme.
Was ich merkwürdig finde, dass der Vergleich von meinem RA ausgegangen ist. Ich musste nur entscheiden ob Reduzierung der RS oder Fahrzeugrückgabe.
Gruß
Zitat:
Vor dem Vergleich wird eine Zustimmung zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt.
Habe auch Roland. Ohne Probleme.
Was ich merkwürdig finde, dass der Vergleich von meinem RA ausgegangen ist. Ich musste nur entscheiden ob Reduzierung der RS oder Fahrzeugrückgabe.Gruß
Danke für die Info.
Zitat:
@dimas_Passat3c schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:32:12 Uhr:
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 23. Oktober 2018 um 07:49:21 Uhr:
Meine Frage in diesem ganzen Zusammenhang mit dem Thema Widerruf ist nun:
Wenn die Bank sich vor Urteilsverkündung oder gar vor der Klage zu einem Vergleich entscheidet, dem Kunden das Auto abnimmt unter Rückzahlung aller Raten und Anzahlung... Wie läuft das da mit der Rechtsschutzversicherung?
Übernehmen diese dann trotz des geschlossenen Vergleiches die Kosten abzüglich eventueller SB?Mir geht es zb. Um den Wortlaut bei der Roland RSV, mit dem ich nicht wirklich was anfangen kann.
Vor dem Vergleich wird eine Zustimmung zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt.
Habe auch Roland. Ohne Probleme.
Was ich merkwürdig finde, dass der Vergleich von meinem RA ausgegangen ist. Ich musste nur entscheiden ob Reduzierung der RS oder Fahrzeugrückgabe.Gruß
Was ist daran merkwürdig? Die Person in Form der Audi Bank bzw. deren Gesellschafter lassen sich, so wie du ja auch, durch einen Anwalt vertreten. Dieser wird, so wie deiner halt auch, einen gewissen Handlungsspielraum haben. Das sind teilweise auch inhouse Lawyer. Die gehören quasi „dazu“ und sind dort in der Rechtsabteilung.
Das Mandant mit Mandant spricht, ist hier äußert unwahrscheinlich. Dafür werden die Anwälte ja beschäftigt. 😉
Bzgl der Kostenübernahme bei Vergleich:
Da gibt es am Ende eine Quotelung, die darüber entscheidet, ob die RSV übernimmt, oder nicht. In meinem Fall wollte sie nicht zustimmen, was dann zu Nachverhandlungen geführt hat.
Zitat:
Bzgl der Kostenübernahme bei Vergleich:
Da gibt es am Ende eine Quotelung, die darüber entscheidet, ob die RSV übernimmt, oder nicht. In meinem Fall wollte sie nicht zustimmen, was dann zu Nachverhandlungen geführt hat.
Bei mir aktuell das Gleiche.
Ähnliche Themen
Zitat:
@leuchtal schrieb am 26. Oktober 2018 um 13:53:26 Uhr:
Zitat:
@dimas_Passat3c schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:32:12 Uhr:
Vor dem Vergleich wird eine Zustimmung zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt.
Habe auch Roland. Ohne Probleme.
Was ich merkwürdig finde, dass der Vergleich von meinem RA ausgegangen ist. Ich musste nur entscheiden ob Reduzierung der RS oder Fahrzeugrückgabe.Gruß
Was ist daran merkwürdig? Die Person in Form der Audi Bank bzw. deren Gesellschafter lassen sich, so wie du ja auch, durch einen Anwalt vertreten. Dieser wird, so wie deiner halt auch, einen gewissen Handlungsspielraum haben. Das sind teilweise auch inhouse Lawyer. Die gehören quasi „dazu“ und sind dort in der Rechtsabteilung.
Das Mandant mit Mandant spricht, ist hier äußert unwahrscheinlich. Dafür werden die Anwälte ja beschäftigt. 😉
Bzgl der Kostenübernahme bei Vergleich:
Da gibt es am Ende eine Quotelung, die darüber entscheidet, ob die RSV übernimmt, oder nicht. In meinem Fall wollte sie nicht zustimmen, was dann zu Nachverhandlungen geführt hat.
Dass Mandant mit Mandant nicht mit einander sprechen ist wohl klar. Das habe ich auch nicht gemeint.
Den Vergleich hat mein Anwalt initiiert um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Das heißt mein Anwalt hat auch dem Gericht die Rücknahme der Klage mitgeteilt.
Ich bin davon ausgegangen dass die Bank in erster Linie versucht ein Gerichtsverfahren zu umgehen und einen Vergleich initiiert nicht mein Anwalt der mich vertritt.
Sorry bin in der Sache voll und ganz Leie.
Gruß
Darf ich fragen, wie es am Ende geregelt wurde?
Und um welche Höhe an Anwaltskosten es hierbei ging?
Sorry, ich kann hierzu keine Auskunft geben.
Bzgl dem Vergleich:
Naja... die Bank will derzeit höchst richterliche Entscheidungen umgehen. Heißt, eine Klage vor dem Landgericht nehmen Sie noch in Kauf. Schreckt ja auch den ein oder anderen ab, erst mal vor Gericht ziehen zu müssen und kostet auch Geld.
Eklig wird es dann, wenn ein Oberlandesgericht so urteilt. Das ist meines Wissens nach noch nicht geschehen, da man eben mit Vergleichen dies verhindern möchte. Vor das OLG kommt man erst, wenn das LG hinter einem liegt.
Dann erreichen derartige Klagen nämlich Präzedenzfallcharakter und haben eine wesentlich größere Wirkung als die Entscheidung eines LGs. Das wollen sie aber offenkundig nicht. Daher wird sich verglichen.
Die 1. Instanz ist die Einstiegshürde, um die ersten „Kläger“ abzuhalten. Wie gesagt, sowas kostet Zeit und Geld.
Zitat:
@dimas_Passat3c schrieb am 26. Oktober 2018 um 14:52:16 Uhr:
Zitat:
@leuchtal schrieb am 26. Oktober 2018 um 13:53:26 Uhr:
Was ist daran merkwürdig? Die Person in Form der Audi Bank bzw. deren Gesellschafter lassen sich, so wie du ja auch, durch einen Anwalt vertreten. Dieser wird, so wie deiner halt auch, einen gewissen Handlungsspielraum haben. Das sind teilweise auch inhouse Lawyer. Die gehören quasi „dazu“ und sind dort in der Rechtsabteilung.
Das Mandant mit Mandant spricht, ist hier äußert unwahrscheinlich. Dafür werden die Anwälte ja beschäftigt. 😉
Bzgl der Kostenübernahme bei Vergleich:
Da gibt es am Ende eine Quotelung, die darüber entscheidet, ob die RSV übernimmt, oder nicht. In meinem Fall wollte sie nicht zustimmen, was dann zu Nachverhandlungen geführt hat.Dass Mandant mit Mandant nicht mit einander sprechen ist wohl klar. Das habe ich auch nicht gemeint.
Den Vergleich hat mein Anwalt initiiert um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Das heißt mein Anwalt hat auch dem Gericht die Rücknahme der Klage mitgeteilt.
Ich bin davon ausgegangen dass die Bank in erster Linie versucht ein Gerichtsverfahren zu umgehen und einen Vergleich initiiert nicht mein Anwalt der mich vertritt.
Sorry bin in der Sache voll und ganz Leie.
Gruß
Ja. Das ist tatsächlich eigenartig. Aber eventuell hat dein Anwalt bereits Informationen vorliegen, die er dir noch nicht mitgeteilt hat. Ggf. hat er Anzeichen erhalten, dass man sich auf einen guten Vergleich einigen könnte?
Jetzt heißt es abwarten. Hoffe dass es bis Ende des Jahres alles durch ist.
Gruß
aber ohne eingereichte Klage läuft nichts, richtig?!?
Zitat:
@LupoR schrieb am 27. Oktober 2018 um 09:42:49 Uhr:
aber ohne eingereichte Klage läuft nichts, richtig?!?
Was soll denn ohne eingereichte Klage laufen?
Nunja, man hat wahrscheinlich auch Hoffnung, das die Bank sich vor einreichen einer Klage bereit erklärt.
Und wenn das LG zu Gunsten des Klägers entscheidet, dann kann die Bank ja dennoch Berufung einlegen und das geht dann vor das OLG?
Ich bin einfach nur neugierig und versuche das ganze Prozedere genaustens zu verstehen.
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:53:48 Uhr:
Nunja, man hat wahrscheinlich auch Hoffnung, das die Bank sich vor einreichen einer Klage bereit erklärt.Und wenn das LG zu Gunsten des Klägers entscheidet, dann kann die Bank ja dennoch Berufung einlegen und das geht dann vor das OLG?
Ich bin einfach nur neugierig und versuche das ganze Prozedere genaustens zu verstehen.
So ist es! Es ist davon auszugehen, dass die Bank KEIN rechtsgültiges Urteil möchte. Schon gar nicht vom OLG oder höher.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 27. Oktober 2018 um 16:45:39 Uhr:
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:53:48 Uhr:
Nunja, man hat wahrscheinlich auch Hoffnung, das die Bank sich vor einreichen einer Klage bereit erklärt.Und wenn das LG zu Gunsten des Klägers entscheidet, dann kann die Bank ja dennoch Berufung einlegen und das geht dann vor das OLG?
Ich bin einfach nur neugierig und versuche das ganze Prozedere genaustens zu verstehen.So ist es! Es ist davon auszugehen, dass die Bank KEIN rechtsgültiges Urteil möchte. Schon gar nicht vom OLG oder höher.
Und was passiert, wenn ein Kläger alle Vergleichsangebote ablehnt und es durchzieht?
Überlege nämlich, das so zu tun.
In Südamerika kam früher der Werksschutz vorbei ... 😎
Die Vergelichsangebote sind in der Regel unverschämt gut. Wenn Du es bis zum bitteren Ende durchziehen solltest, wirst Du voraussichtlich gewinnen. Dauert halt länger.