wichtige frage zu esd eintragung ????

BMW 3er E36

hallo , hab grad ein anruf von sport.wheels bekommen das mein esd da ist , bekomme in nächste woche montiert , nur jetzt sagte er mir das ich für die eintragung nur fahrzeugschein brauche ????? soweit ich weiss wird doch ne eintragung erst mal im brief gemacht , und danach kann man es im schein nachtragen , oder ?????? BITTE UM schnelle antwort ... danke

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Kann mir nicht vorstellen, dass bei einem ESD eine sofortige Eintragung notwendig wird. Schau mal drauf, was auf der Abnahmebescheinigung draufsteht; bei "Eintragung bei nächster Befassung" brauchst Du erstmal gar nichts machen, sondern schleppst den Beleg einfach mit. "Sofortige Änderung zur Wiedererlangung der BE" sind meist im Bereich Felgen/Fahrwerk oder sonstigen Einzelabnahmen zu finden, wie gesagt i.d.R. unüblich bei ESD.

Übrigens würde ich das bei einem geleasten Auto mir dreimal überlegen, solche Späße zu machen, gerade wenn´s über die Firma läuft.....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

Nee geht alles klar, Chef hat veranlasst dass BMW den Brief an das Straßenverkehrsamt schickt, übermorgen ist alles eingetragen. Danke für eure Antworten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von haschee


ABER
 
wenn du ein "jungfräuliches" Auto ohne irgendeine Zusatzeintragung hast muß im in der Zulassungsbescheinigung II (Brief) EIN Buchstabe eingetragen werden. (Bei 17 - Merkmal zur Betriebserlaubnis ein "A" zum Zeichen da gibts noch gespeicherte Eintragungen)
 
 
Da aber in die Zulassungsbescheinigung II nichts mehr geschrieben wird bekommst du eine komplett NEUE ausgestellt. 😁 😁 😁

 also das hätte ich gerne mal genauer erklärt!

bei mir steht da kein "A", sondern ein "E" unter Punkt 17. (und ich habe im schein weitere eintragungen)

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

>Stimmt aber, bei mir haben sie den einen Buchstaben auch geändert, und gegen eine Gebühr eine neue ausgestellt:-) Den Buchstaben müsste ich allerdings nachschlagen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von haschee


ABER
 
wenn du ein "jungfräuliches" Auto ohne irgendeine Zusatzeintragung hast muß im in der Zulassungsbescheinigung II (Brief) EIN Buchstabe eingetragen werden. (Bei 17 - Merkmal zur Betriebserlaubnis ein "A" zum Zeichen da gibts noch gespeicherte Eintragungen)
 
 
Da aber in die Zulassungsbescheinigung II nichts mehr geschrieben wird bekommst du eine komplett NEUE ausgestellt. 😁 😁 😁
 also das hätte ich gerne mal genauer erklärt!
bei mir steht da kein "A", sondern ein "E" unter Punkt 17. (und ich habe im schein weitere eintragungen)

Hatte der ne "Vollabnahme" nach §21 ?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

Bei mir war es keine Vollabnahme, aber eine EA nach $21 zur Wiedererlangung der BE.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

Hallo, ich habe mir vor kurzen einen golf drei gekauft, der sollte schon der euro 2 nachkommen, es stand auch im schein des verkäufers euro2 drin, bei mir aber nur noch e2 ist es das gleiche?
dann zur 17, da stand vorher auch ein ,a' und da der brief vol war, gab es einen neuen und da stand dann unter 17 plätzlich ein ,k'
kann mir einer sagen was da mit gemeint ist? hat die bei der zulasungsstelle misst gebaut?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

hallo kleinermann78

da hat die dame auf der zulassungsbehörde ganz offensichtlich mist gebaut bei deinen papieren.
Euro 2 ist NICHT (!!!) das gleiche wie E2, denn E2 ist Euro 1.
wenn im alten schein euro 2 drin stand, dann hat das der vorbesitzer umrüsten lassen, deine dame auf der behörde aber jetzt bei dir nicht berücksichtigt, damit zahlst du doppelt so viele steuern wie du eigentlich müsstest! würde ich also dringend ändern lassen.

gruß martin
 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung in Fahrzeugbrief und/oder Schein?' überführt.]

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