Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der KFZ Innung Oberfranken
hi
dies möchte ich mal an die leidensgenossen loswerden die es auch von den säcken erwischt hat.
gerade bekam ich ein PN von einem den es auch erwischt hat, für mich schon der 4 kolege der so ein ding bekommen hat, das bezieht sich nicht nur auf US Cars sondern auf eingestellt Annoncen in Autoscout24 egal welcher Marke.
ich habe die meinung das die bei autosc.... ein Fishing am laufen haben über diejenigen die mehr als 3 annoncen in einem kurzen zeitraum eingestellt haben, ich persönlich hatte 5 annoncen in dem Jahr07-08, davon waren 3 die gleichen nur anders aufgebaut un 2 andere, die fzg habe ich noch bis auf einen. daraufhin wurde ich als Händler beschuldigt der privat verkauft(kann man alles nachlesen) mich hat der schei... 490 euro gekostet, klar könnte ich die kosten wieder einklagen, aber ich alleine gegen eine KFZ Innung!!!!!!!
Vielleicht gibt es ja noch mehr geprellte und mann könnte überlegen sich zusammen zu schliessen und einen gemeinsamen Anwalt beauftragen und eine Sammelklage anstreben, nur mal so ein Gedanke
gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Das einfachste Mittel gegen solche Abzocke:
Nicht zahlen !! Die Beweisslast liegt nicht beim
Beschuldigten, und wenn man nur privat im normalen
Rahmen verkauft hat lässt sich wohl kaum das Gegenteil
beweisen.
In aller Regel verschicken Abzocker hunderte von
Abmahnungen ohne genau zu prüfen. Wer sich einfach
einschüchern lässt und bezahlt, ist genau die Klientel
auf die man es abgesehen hat.
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von timberlane
Hallo alle zusammen,habe auch so ein tolles Schreiben im Sept. erhalten. Erstmal ein schriftliches Veto eingelegt mit der Begründung das ich niemals im Besitz dieser Farzeuge war und jemand versucht hat mich mit der Angabe meiner Mobilnummer zu ärgern. Mich hat es nämlich in der letzten Zeit verwundert warum mich Leute angerufen haben und nach Fahrzeugen gefragt haben dachte mir aber nichts großartiges dabei, ein Nummerndreher passiert ja heute sehr schnell.
Es ist heute kein Problem ein Fahrzeug mit Daten von anderen zu inserrieren, das habe ich auch der Kanzlei telefonisch klar machen wollen, das ich ein Fahrzeug auf ihren Namen inserrieren kann ohne ihr Wissen, das interessiert die aber überhaupt nicht.
Es kam nochmal ein Schreiben ob ich noch im Besitz dieser Nummer bin, was ich wiederum bejahte, mit der Begründung das der Mobilfunkvertrag noch bis nächstes Jahr läuft, aber ich mir eine neue Mobilnummer zugelegt habe.
Auf mein Schreiben bekam ich dann eine Antwort, dass diese Nummer mir zugeteilt wird und ich darum diese Fahrzeug verkauft haben soll.
Soll also das Ganze bezahlen und die Erklärung unterschreiben.
Aber auch eine Tipp bekommen, meine Nummer bei Autoscout sperren zu lassen, das habe ich auch schriftlich gemacht und dann nachgefragt über die Daten des Einstellers, tja Antwort könnt ihr euch wohl denken.....
Achja die Anwaltkosten richten sich nach dem Streitwert von 15.000,- EUR (5 x pro Fahrzeug 3000,- Strafe) nicht nach dem Verkaufswert der Fahrzeuge, musste auch erstmal überlegen wie die auf die Summe gekommen sind....Ja da waren meine zwei Probleme, Rechtschutz bezahlt nicht und Geld für den Anwalt (erstmal 200,- Euronen für eine Beratung) habe ich nicht. Daten vom Einsteller bekomme ich von Autoscout nur über den Anwalt.....
meinem anscheinen nach betrifft das nur Fahrzeuge bei Autoscout, da auch die Beiblätter mit den Fahrzeugen bei Autoscout inserriert waren, da steht auch nur meine Mobilnummer dabei sonst keine Anschrift. Denke auch nicht das die Kanzlei von der Kfz Innung beauftragt wurde, schreiben das zwar schön rein, aber mit dem Absatz ....bei Kontaktaufnahme nur über die Kanzlei, denke die Wissen garnichts von Ihrem Glück, dass sich so jemand für die Schwarzarbeit in der Kfz-Branche einsetzt.
Um an die Adresse zu kommen, könnten die es aber auch über die Rückwärtssuche der Internet-Telefonbücher versucht haben, dort steht nämlich auch meine Mobilnummer drin mit meiner Anschrift.
Man müsste wissen ob ihr eure Nummer auch freigeschaltet habt, sollte das nicht so sein, dann muss man da mal bei Autoscout anklopfen, wegen Datenschutzbestimmungen, wobei mir dann wohl klar sein muss, dass mein Einsteller meinen Namen auch mit angegeben hat...Bingo...
dann hätte ich ein ganz großes Problem.....Hoffe das jemanden das Gleiche wiederfahren ist wie mir....
Man müsste mit dem Namen eines Richters fünf Fahrzeuge inserrieren und in dann von der tollen Anwaltskanzlei verklagen lassen, das wäre mal was......
Hallo meiner Ansicht nach würde ich nichts unterschreiben,da dann auch nichts mehr bewiesen werden muss,hättest ja dann unterschrieben das die angeblichen Vorwürfe stimmen.
Bleib meiner Meinung nach einfach bei deiner Darstellung,wenn du unterschreibst gibst du ja zu mit Kfz gehandelt zu haben.
Logischer weise bist du dann am zahlen...und was sonst noch folgen wird.
Meiner Meinung nach kann mann dir das gegenteil nur schwer beweisen,denke ich.
Telefon Nr können eben ohne weiteres missbraucht werden,und Anzeigen können von jedem aufgegeben werden.
Ich denke das die das auch wissen....aber nicht wissen wollen....erschwert das Geldverdienen mit den Abmahnungen.
Zitat:
Original geschrieben von timberlane
Es ist heute kein Problem ein Fahrzeug mit Daten von anderen zu inserrieren, das habe ich auch der Kanzlei telefonisch klar machen wollen, das ich ein Fahrzeug auf ihren Namen inserrieren kann ohne ihr Wissen, das interessiert die aber überhaupt nicht.
Vielleicht sollte man einfach mal auf deren Namen
50 Autos inserieren. - Mal sehen, ob die das dann
immer noch nicht interessiert 😉
Beim nächsten Drohbrief dann antworten:
"Melden sie doch bitte erst mal ihr eingens
KFZ Gewerbe ordnungsgemäß an" 😁
Hallo Zusammen,
habe das gleiche Problem. Ich gehe so vor.
Habe versucht der Kanzlei aus Augsburg klar zu machen, das ich privat Verkäufer bin.
Das interessiert nicht, weil Handel ist Handel. Ich hätte in meinen Anzeigen Autohändler angeben müssen. Ob ich ein Gewerbe gemeldet habe oder auch nicht, das ist dennen egal.
Hin und her, aus dem Internet hab ich raus gelesen und hab es von meiner Rechtschutz Wettbewerbrecht wird nich versichert. So hab ich weiter im Net gelesen und da gibt was wie man doch von seiner Rechtschutz nutzen ziehen kann.
Was folgt ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt! Wer das gleiche macht und tritt in die Scheiße ist selber schuld.
Ich habe die Unterlassungserklärung abgewandelt unterschrieben. Habe die Stelle weggelassen, wo man die Kosten übernehmen soll.
Weil es Gerichtsurteile gegeben hat, die aussagen, ist eine Stelle die Abmahnt in der Lage das Recht zu interpretieren so braucht diese Stelle auch keine Rechtberatung sprich Rechtsanwalt. Eine Innung sollte dies wohl können. In diesem Fall könnte die Innung eine Entschädigung von max. € 300 verlangen. Dies gilt auch wenn jemand ein Gewerbe hat.
Ist die Unterlassungserklärung mal Unterschrieben, fällt die ganze Sache aus dem Wettbewerbsrecht und die Rechtschutz muss dann greifen, weil es dann nicht um das Wettbewerbsrecht geht sondern um die Forderung der Abmahner. Wenn das ganze vor Gericht geht, geht es um den Streitwert, denn die Anwaltskanzlei als Abmahngebühr verlangt. In den meisten Fällen sind es um die € 900.
Des weiteren sollte man sich über die vorgehensweise der Anwaltskanzlei bei der jeweiligen Innung beschweren.
Wie schon erwähnt das ist keine Rechtsberatung sondern eigene Interpretation des gelesenen.
Zitat:
Original geschrieben von derSyntax
Das würde heissen das Autoscout mit den Abzockern zusammen arbeitet.Das kann ich mir nicht vorstellen. Mal sehen ob sich noch ein Betroffener meldet, würde mich mal interessieren.
Bei mir war es aus der Alleszeitung und die Rundschau (Mittelbayerische). Sie schauen überall. Wie kommen sie an Adressen?
Es wird angerufen und höflich gefragt. Wo kann man das Fahrzeug besichtigen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Eranos
Bei mir war es aus der Alleszeitung und die Rundschau (Mittelbayerische). Sie schauen überall. Wie kommen sie an Adressen?Zitat:
Original geschrieben von derSyntax
Das würde heissen das Autoscout mit den Abzockern zusammen arbeitet.Das kann ich mir nicht vorstellen. Mal sehen ob sich noch ein Betroffener meldet, würde mich mal interessieren.
Es wird angerufen und höflich gefragt. Wo kann man das Fahrzeug besichtigen?
hi
sie kommen über die Telefonnummer ran sofern du sie in der annonce angegeben hast, da gibt es genug möglichkeiten um an adressen zu kommen
gruß Klaus
Moin,
Leute! Bitte das Argument ich habe kein Geld für einen Anwalt - passt nicht.
Erstens kostet sich gegen sowas wehren, wie es schon mehrmals erwähnt wurde, nichts. Zudem gibt es für sozial schwache Menschen bei jedem Gericht Hilfsleistungen - zum einen gibt es Beihilfen und zum anderen sogar kostenlose Beratung (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich).
Solange man nicht in ANGEMESSENER Art und Weise antwortet - wird die Geschichte immer weiter gehen ... Also HOLT EUCH FACHLICH ANGEMESSENE HILFE!
Bringt natürlich nur dann was *fg* wenn die Abmahnung unberechtigt ist ...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Eranos
Hallo Zusammen,
habe das gleiche Problem. Ich gehe so vor.
Habe versucht der Kanzlei aus Augsburg klar zu machen, das ich privat Verkäufer bin.
Das interessiert nicht, weil Handel ist Handel. Ich hätte in meinen Anzeigen Autohändler angeben müssen. Ob ich ein Gewerbe gemeldet habe oder auch nicht, das ist dennen egal.
Hin und her, aus dem Internet hab ich raus gelesen und hab es von meiner Rechtschutz Wettbewerbrecht wird nich versichert. So hab ich weiter im Net gelesen und da gibt was wie man doch von seiner Rechtschutz nutzen ziehen kann.
Was folgt ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt! Wer das gleiche macht und tritt in die Scheiße ist selber schuld.
Ich habe die Unterlassungserklärung abgewandelt unterschrieben. Habe die Stelle weggelassen, wo man die Kosten übernehmen soll.
Weil es Gerichtsurteile gegeben hat, die aussagen, ist eine Stelle die Abmahnt in der Lage das Recht zu interpretieren so braucht diese Stelle auch keine Rechtberatung sprich Rechtsanwalt. Eine Innung sollte dies wohl können. In diesem Fall könnte die Innung eine Entschädigung von max. € 300 verlangen. Dies gilt auch wenn jemand ein Gewerbe hat.
Ist die Unterlassungserklärung mal Unterschrieben, fällt die ganze Sache aus dem Wettbewerbsrecht und die Rechtschutz muss dann greifen, weil es dann nicht um das Wettbewerbsrecht geht sondern um die Forderung der Abmahner. Wenn das ganze vor Gericht geht, geht es um den Streitwert, denn die Anwaltskanzlei als Abmahngebühr verlangt. In den meisten Fällen sind es um die € 900.
Des weiteren sollte man sich über die vorgehensweise der Anwaltskanzlei bei der jeweiligen Innung beschweren.Wie schon erwähnt das ist keine Rechtsberatung sondern eigene Interpretation des gelesenen.
Super gemacht Eranos!!! 🙄
Dir ist klar, dass Du durch Dein Autogramm auf der Unterlassungserklärung in den nächsten 30 Jahren bei jeder Kfz-Verkaufsanzeige beten kannst, das der Abmahner nichts davon mitbekommt?
Warum steht denn nur auf jeder Website, die sich mit Abmahnungen beschäftigt, dass man unter keinen Umständen etwas unterschreiben soll???
Bitte liebe Abgemahnten, die Ihr hier nach Hilfe sucht: Macht es nicht wie der User Eranos! Unterschreibt in Eurem eigenen Interesse keinesfalls eine Unterlassungserklärung! Denkt lieber über eine NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE nach!
Was eine negative Feststellungsklage ist, welche Vorteile sie dem ungerechtfertigt Abgemahnten bringt und welche Kosten ihm entstehen, habe ich in diesem Thread bereits erörtert. Im Zweifel googlet nach Internetrecht Rostock.
Grüsse
Norske
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäusserung im Sinne des Artikels 5 GG dar und ist keine Rechtsberatung.
Das ist soweit richtig. Aber da ich nicht mit Fzg. handele und wenn ich ein Fzg. verkaufe muss mir der Abmahner erst nachweisen, daß das Fzg. nicht mir gehört, um an die Strafe die im Unterlassungserklärung steht heran zu kommen. Ich habe immer auf mich Zugelassene Fzg. verkauft die auch mir gehört haben. Das letzte Jahr hatte ich einfach kein Glück beim Kauf, so das ich mehrfach das Fzg. gewechselt habe. Den größte Teil der Fzg. waren auch auf mich zugelassen. Aber wenn man innerhalb eines Jahres mehrer Inserate schaltet kommt man ins Visier. Wie gesagt wer billig kauft kauft zweimal. Mit den 30 Jahren habe ich auch kein Problem. Weil sollte ich jemals mit Autohandel anfangen, werde ich ein Gewerbe eröffnen und in Angeboten auch dies so schreiben.
Sollte in meinem Fall der Anwalt der gegenseite die geforderten Gebühren einklagen, so geht das über ein Zwilgericht und somit greift mein Rechtschutz ein. Und da wird dann geklärt, ob ich im Recht bin oder nicht.
Wie schon des öfteren erwähnt, das ist keine Rechtsberatung. Jeder soll seine Suppe selber kochen.
Hat den jemand schon eine Gerichtsverhandlung gehabt und welche Erfahrung hab ihr gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von NECO002
hallo..wurde..vom..ladgericht..verh..ageordnet..mit..anwaltpflicht!!!!
wer..hat...es..weiter..versucht???..jetztsind..wir..einen..schritt..weiter..u.die..hören..immmer..noch..nicht..auf..
wievielverlangt..der..anwalt..für..negative..feststellungsklage????
Zitat:
Original geschrieben von NECO002
hallo..wurde..vom..ladgericht..verh..ageordnet..mit..anwaltpflicht!!!!
wer..hat...es..weiter..versucht???..jetztsind..wir..einen..schritt..weiter..u.die..hören..immmer..noch..nicht..auf..
wievielverlangt..der..anwalt..für..negative..feststellungsklage????
Wie ist es den weiter gegangen...verurteilt ?.
Und wenn zu was ?
Berichte mal,oder hat sich die sache geklärt ?
Moin,
DAS interessiert aber erstmal nicht! Durch die Unterlassungserklärung bist DU jedesmal in der Nachweispflicht! Du hast das Bällchen ja perfekt zurückgespielt. Davon abgesehen bist du SCHNELLER ein Händler als du es dir vielleicht vorstellst! Ab 3 Fahrzeugen im Jahr (und da spielt es keine Rolle ob auf dich zugelassen oder nicht!) könnte ein Gericht von einer SCHEINPRIVATEN gewerblichen Tätigkeit zur Umgehung geseztlicher Verbraucherrechte ausgehen. Und wenn DIES bei einer möglichen folgenden Abmahnung passiert - guckst Du blöd aus der Wäsche.
Ich WÜRDE so einen Wisch NIEMALS unterschreiben, wenn ich keinen Verstoss begangen habe. Warum soll ich jemandem Bestätigen "Ich hab was falsch gemacht, aber mache es nie wieder" , wenn ich ÜBERHAUPT nichts gemacht habe??? Genau DARAUF spekulieren diese Abmahnanwälte doch ...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Eranos
Das ist soweit richtig. Aber da ich nicht mit Fzg. handele und wenn ich ein Fzg. verkaufe muss mir der Abmahner erst nachweisen, daß das Fzg. nicht mir gehört, um an die Strafe die im Unterlassungserklärung steht heran zu kommen. Ich habe immer auf mich Zugelassene Fzg. verkauft die auch mir gehört haben. Das letzte Jahr hatte ich einfach kein Glück beim Kauf, so das ich mehrfach das Fzg. gewechselt habe. Den größte Teil der Fzg. waren auch auf mich zugelassen. Aber wenn man innerhalb eines Jahres mehrer Inserate schaltet kommt man ins Visier. Wie gesagt wer billig kauft kauft zweimal. Mit den 30 Jahren habe ich auch kein Problem. Weil sollte ich jemals mit Autohandel anfangen, werde ich ein Gewerbe eröffnen und in Angeboten auch dies so schreiben.
Sollte in meinem Fall der Anwalt der gegenseite die geforderten Gebühren einklagen, so geht das über ein Zwilgericht und somit greift mein Rechtschutz ein. Und da wird dann geklärt, ob ich im Recht bin oder nicht.
Wie schon des öfteren erwähnt, das ist keine Rechtsberatung. Jeder soll seine Suppe selber kochen.Hat den jemand schon eine Gerichtsverhandlung gehabt und welche Erfahrung hab ihr gemacht?
Hallo Zusammen!
Die Abmahnerei geht weiter....
Diesmal hat der Autohändler Reising wohl den
RA Pintsch daraufhingewiesen, dass viele Händler ihr Impressum für die Inserate bei Autoscout nicht oder falsch ausgefüllt haben.
Wenn man sich als Betroffener die entsprechenden Hinweise von Autoscout ansieht und nicht umsetzt, wird man wohl bald ein Problem bekommen.
Ich habe dagegen per Anwalt Widerspruch eingelegt, da auf meiner Seite ein Link auf meine Homepage ist und dort findet man die verlangten Angaben.
Das geht auch ziemlich schnell.
Der Streitwert ist allerdings auch etwas hoch angesetzt.
Bin gespannt, wie es weitergeht.
Gruß von Bertel
ALso ich Finde das Thema zimlich cool und werde es mal ausprobieren, wenn ich heute Abend mal zeit finde werd ich Paar autos inserieren!!
Bin mal gespannt was dabei raus kommt!!
Was soll an der Idee schlecht sein, ich stell Paar Autos ein die ich seit jahren nicht mehr habe. Die ich noch habe aber nicht verkaufen werde. Und von autos die mir nicht gehören, dann warte ich auf die Abmahnung und wenn ich die habe geh ich zum Anwalt und reich ne Klage wegen verleugnum ein. Oder wie das heist!! Dann müssen sie mir nachweisen das ich die Autos Zeitnah verkauft habe und somit als Händler gewertet werde, was wohl unmöglich ist!!
Und die Rechtschutz mus das Tragen!! Der entstehen ja keine Kosten dardurch!! Da die andere seite wohl verlieren wird!!