Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der KFZ Innung Oberfranken
hi
dies möchte ich mal an die leidensgenossen loswerden die es auch von den säcken erwischt hat.
gerade bekam ich ein PN von einem den es auch erwischt hat, für mich schon der 4 kolege der so ein ding bekommen hat, das bezieht sich nicht nur auf US Cars sondern auf eingestellt Annoncen in Autoscout24 egal welcher Marke.
ich habe die meinung das die bei autosc.... ein Fishing am laufen haben über diejenigen die mehr als 3 annoncen in einem kurzen zeitraum eingestellt haben, ich persönlich hatte 5 annoncen in dem Jahr07-08, davon waren 3 die gleichen nur anders aufgebaut un 2 andere, die fzg habe ich noch bis auf einen. daraufhin wurde ich als Händler beschuldigt der privat verkauft(kann man alles nachlesen) mich hat der schei... 490 euro gekostet, klar könnte ich die kosten wieder einklagen, aber ich alleine gegen eine KFZ Innung!!!!!!!
Vielleicht gibt es ja noch mehr geprellte und mann könnte überlegen sich zusammen zu schliessen und einen gemeinsamen Anwalt beauftragen und eine Sammelklage anstreben, nur mal so ein Gedanke
gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Das einfachste Mittel gegen solche Abzocke:
Nicht zahlen !! Die Beweisslast liegt nicht beim
Beschuldigten, und wenn man nur privat im normalen
Rahmen verkauft hat lässt sich wohl kaum das Gegenteil
beweisen.
In aller Regel verschicken Abzocker hunderte von
Abmahnungen ohne genau zu prüfen. Wer sich einfach
einschüchern lässt und bezahlt, ist genau die Klientel
auf die man es abgesehen hat.
139 Antworten
Hallo..hat jemand die Unterlassungserklärung damals unterschrieben und dagegen verstoßen? Wenn ja was ist danach passiert,wie habt ihr reagiert? Und gibt es viele Abgemahnte in letzter Zeit? Vielleicht kann man sich zusammenschließen zwecks Sammelklage..Fg
Hallo..hat jemand die Unterlassungserklärung damals unterschrieben und dagegen verstoßen? Wenn ja was ist danach passiert,wie habt ihr reagiert? Und gibt es viele Abgemahnte in letzter Zeit? Vielleicht kann man sich zusammenschließen zwecks Sammelklage..Fg
Hallo, ich bin neu in diesem Forum.
Ich habe heute erneut ein Schreiben von der Kanzlei SCHLOMS und PARTNER bekommen.
Im Schreiben steht: Überprüfung der Einhaltung Ihrer Unterlassungserklärung.
Ich habe 2016 nach Beratung eines Fachanwaltes die Unterlassungserklärung unterschrieben.
Nun werden mir erneut 5 Fahrzeuge genannt, die gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen sollen.
Ich bin nicht auf der Suche nach Tipps, wie ich die Kanzlei austricksen kann.
Ich möchte mich nicht Verstecken müssen.
Ich bin ein Mann im Alter von 59 Jahren.
Ich bin KFZ Sachverständiger in Frühruhestand.
Mein Lebensmittelpunkt ist das Automobil.
Ich liebe Autos und es beschäftigt mich schon seit ich denken kann.
Im laufe meines Lebens habe ich etwas über 100 verschiedene Modelle auf mich zugelassen und Sie erprobt.
Es geht mir dabei nicht um den Gewinn. Jedes Gewerbe muss rentabel sein.
Sobald ich Rentabilität berücksichtige, ist es eine föllig andere Sache.
Ich möchte mich als Privatperson mit dem Beschäftigen dürfen, wonach mir ist.
Ich möchte meine persönliche Freiheit ausleben dürfen.
Ich stelle folgende Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit im Rahmen der Gesetzgebung, meinen zentralen Lebensmittelpunkt, mein Hobby, mein Lebenssinn verbunden mit dem Automobil auszuleben ?
Wie kann ich legal so oft ich möchte (was selbstverständlich sein sollte) mein Fahrzeug wechseln.
Ist tatsächlich vorgeschrieben das ich max. nur 1-2 mal im Jahr mein Fahrzeug wechseln darf ?
Muss es in jedem Fall Handel sein, wenn ich jeden Monat mein Fahrzeug wechseln möchte ?
Kann ich z.B. nicht den Versuch Starten mit den meist zugelassenen Fahrzeugen im Leben, in das GUINNESS Buch der Rekorde zu kommen ?
Doch - Kaufen so viel ich will. Verkaufen nur beim nächstgelegenen Händler ohne Inserat. Zum halben Preis.
Gibt es eine Partei für meine Interessen ?
Da gibt es Anwälte für. Und wenn alles so ist und du ordentolich buch führst kannst du ja Verluste nachweisen und somit wärest du als Händler schon per se disqualifiziert
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Hier ist wohl zwischen dem Steuerrecht und dem Gewerbe zu unterscheiden.
Ohne die tatsächlichen Vorgänge und Zahlen zu kennen, ist dies hier nur oberflächlich zu erklären.
Wenn dauerhaft keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist, wird das Finanzamt dir die Ausgaben und Verluste nicht anerkennen und es als "Liebhaberei", allgemein eher Hobby genannt, auslegen. Im gewerblichen Sinne ist aber der dauerhafte An- und Verkauf von Fahrzeugen. Es hängt genau genommen davon ab, was dir vorgeworfen wird. Die Unterlassung, welche du unterschrieben hast, hast du ja scheinbar nicht eingehalten. Aufgrund dieser kann es eng werden.
Und sei ehrlich zu dir selbst, wenn jemand jeden Monat ein Fahrzeug kauft und verkauft, dann hat dies schon ein "Gschmäkle".