Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
DAS ist aber etwas gänzlich anderes, als das, was du VORHIN von dir gegeben hast. Vorhin wolltest du ein Gewerbe vortäuschen, um jemanden zu einer Abmahnung zu bewegen.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Du kannst ja problemlos NACHWEISEN, dass kein gewerbsmäßiger Handel sondern eine sogenannte Sammlungsauflösung vorliegt. Verleumdung isses trotzdem nicht.
MFG Kester
Stimmt, aber nach eurem veto hab ich eben nur meine eigenen Autos genommen, wo ich auch die Papiere hab.
Aber ich hab nur noch einen der net drin steht, was heisen soll das ich nicht über 5 Autos komme!!