Wertverlust

BMW 3er E93

Hi@all

Habe gerade eine Negativüberraschung hinter mir. Ich habe bei DAT meinen
E93 bewerten lassen. Ergebnis: 21269€
Zum Fahrzeug: 325i, 06/07, 36000 km, saphirschwarz, Leder beige,
fast alle Extras (außer Kurvenlicht und adaptivesFahrwerk, aber Sportfahrwerk), Neupreis damals ca. 53000 €. Im Sommer lag der DAT-Wert noch bei ca. 25000€. Ist das nicht der Hammer?
Ein Coupé mit gleichen Daten liegt bei 18200€.
Findet ihr das angemessen?

Gruß

Achim

Beste Antwort im Thema

natürlich kann man mit einem Gebrauchten Pech haben.
Aber mit einem Neuen doch auch (z.B. wenn die Steuerkette schabt u. der Freundliche mal wieder sagt: Stand d. Technik)! Beim Neuen lege ich einen Riesenbatzen Geld auf den Tisch und muss hoffen dass dann alles passt. Wenn irgend etwas nicht meinen Erwartungen entspricht muss ich der Sache hinterlaufen. Da ist man in einer ganz schlechten Position weil das Geld hat man ja schon abgedrückt.
Den Gebrauchten kann ich wenigstens noch besser prüfen. Natürlich kann es den Megagau 'Motorschaden' geben, ist aber gerade bei BMW ziemlich, ziemlich selten.

Der Hauptvorteil ist doch am Gebrauchten: ich kann ihn in der kleinen Werktstatt reparieren lassen oder sogar selber was dran machen.
Nehmen wir doch mal die genannten EUR 1000,- für die Bremsen rundrum.
Die Bremsscheibe von ATE kostet nicht mal EUR 50,- bei kftzeile24 (und die ist sogar noch beschichtet u. rostet nicht so hässlich). Da komm ich gegenüber den Premiumpreisen beim Freundlichen nur auf durchschnittlich 40-50%. Was BMW für Preise aufruft ist echt nicht normal, u. besser gemacht als anderswo ist es auch nicht.

Das läppert sich ganz brutal über die Jahre. So macht BMW fahren erst richtig Spaß.
Seit 3 Jahren sieht unser E90 keine BMW Werkstatt mehr. Und der war noch nie in einem besseren Zustand. Weil man sich eben selbst drum kümmert (u. nicht vertraut dass die bei BMW das schon gut machen). Jede Reparatur schreibe ich in eine Exceldatei, habe die Rechnungen der Teile und der Reparaturen. Wenn ich das Auto verkaufen sollte (was wir nicht vorhaben) habe ich keinen Nachteil, sogar behaupte ich einen Vorteil. Denn man sieht einem Auto einfach an wie es gepflegt u. gewartet wurde.
Einen guten BMW kann man sehr lange fahren, unserer hat jetzt 270 tkm u. da kann man über Kopfsteinpflaster fahren da knarzt u. klappert nichts. Hat allerdings neue Federn u. Dämpfer drin.
natürlich vorausgesetzt man hat einen guten Gebrauchten aber die findet man bei BMW (oder Mercedes) auf jeden Fall

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Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc



Zitat:

Original geschrieben von brenner197


das mache ich auch so
so viel reparieren lassen kann man gar nicht was der Werteverlust jedes Jahr wegfrisst
nicht? 

1 mal kolbenfresser > 10000 - 14000 €. 
1 Automatig getriebe > 5000 €

Wertverlust (leasing) bei einem 325d > 6000 € p.a.

In der Regel hat man bei Gebrauchtwagen aber mind. 1 Jahr Garantie. Mehr als 2 Jahre bekommst du bei einem Neuwagen auch nicht. Selbst mein 9 Jahre alter hat noch 1 Jahr Vertragshändler-Garantie bekommen. Und Leasing für Privat lohnt sich nie, außer man will unbedingt was neues fahren - drauf zahlen tut man aber immer, da man die Raten nicht absetzen kann. Und dann erst die vielen Steinschläge, die nach dem Leasing teuer in Rechnung gestellt werden ...

Aber kauft euch ruhig fleißig neue Autos, die andere dann später billig übernehmen 😁

Zitat:

Original geschrieben von vehaab



Man nehme ein Fahrzeug - Verkaufsrichtpreis 22'000 € an Privat und 20'000 € an Händler.
Privater Käufer übernimmt im besten Fall das Fahrzeug für 22' und verkauft es weiter für 23' = Gewinn 1000€
Händler "würde" das Fahrzeug für 20' übernehmen und es für 25' verkaufen = Überschuss von 5000€

5'000 € Überschuss
4'750 € MWST (Abzug)
250 € Gewinn

Da kenne ich aber ganz andere Gewinnmargen. Zumal ein Händler selten selber die Garantie übernimmt, sondern i.d.R. spezielle Garantie-Versicherungen abgeschlossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von smoke81


Das ist Quatsch. Bei gebrauchten Artikeln und Einkauf von privat gilt die sogenannte Differenzbesteuerung.

In so einem Fall kann die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Besteuert wird dann die Differenz zwischen Verkauf und Einkauf.

... siehe unten

Zitat:

Original geschrieben von smoke81


In so einem Fall kann die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Besteuert wird dann die Differenz zwischen Verkauf und Einkauf.

Andere Frage noch in der Annahme:

Verkaufspreis des vom Händler aufbereiteten Fahrzeugs liegt neu bei

25'000

(inkl. MWST). Die MWST beträgt dann gerundet

4'000

, welche der Verkäufer dem Staat als Umsatzsteuer auszuliefern hätte - macht er aber nicht, weil die Differenzbesteuerung gilt, zahlt nur

800

. Wenn dann aber ein anderer Händler das Fahrzeug für

25'000

abkauft, zahlt er ja inkl. MWST - folglich kann er einen Vorsteuerabzug von ca.

4'000

geltend machen. Das ergibt einen Defizit an MWST von

3'200 Euro

??

Ich will den Thread nicht weiter als OT missbrauchen, wäre aber um eine Antwort per PN froh. Das Thema interessiert mich jetzt 🙂

Danke und Grüsse
vehaab

versteh dein bsp nicht. der händler kann auf die 25t keine mwst ausweisen weil er auch keine bezahlt. folglich kann der nächste händler auch keine mwst bekommen. der staat verschenkt nix 😁

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Zitat:

Original geschrieben von best-kiter


versteh dein bsp nicht. der händler kann auf die 25t keine mwst ausweisen weil er auch keine bezahlt. folglich kann der nächste händler auch keine mwst bekommen. der staat verschenkt nix 😁

Vlt. hilft eine Übersicht

Händler 1
20'000 - Kaufpreis exkl. MWST
25'000 - Verkaufspreis inkl. MWST
5'000 - Überschuss
800 - Vorsteuer

Händler 2
25'000 - Kaufpreis inkl. MWST
4000 - Umsatzsteuer

Blick aus der Sicht Staat
800 - Einnahmen Händler 1
4000 - Ausgaben Händler 2

Das ganze läuft doch darauf, dass der Bürger die MWST Lücke begleicht indem er ein Fahrzeug beim Händler kauft. Richtig?

warum sollte händler 2 dann kaufen wenn er sofort 4000 minus macht😁

aus der sicht des finazamtes kauft der eine für 20t ein und verkauf es 25 folglich werden die 5 versteuert. verkauft der nächste händler für 30 versteuert er wieder nur die 5. ansonsten würde das doch garnet aufgehen.

Zitat:

Original geschrieben von draine



Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


nicht? 

1 mal kolbenfresser > 10000 - 14000 €. 
1 Automatig getriebe > 5000 €

Wertverlust (leasing) bei einem 325d > 6000 € p.a.

In der Regel hat man bei Gebrauchtwagen aber mind. 1 Jahr Garantie. Mehr als 2 Jahre bekommst du bei einem Neuwagen auch nicht. Selbst mein 9 Jahre alter hat noch 1 Jahr Vertragshändler-Garantie bekommen. Und Leasing für Privat lohnt sich nie, außer man will unbedingt was neues fahren - drauf zahlen tut man aber immer, da man die Raten nicht absetzen kann. Und dann erst die vielen Steinschläge, die nach dem Leasing teuer in Rechnung gestellt werden ...

Aber kauft euch ruhig fleißig neue Autos, die andere dann später billig übernehmen 😁

Zitat:

Original geschrieben von draine



Zitat:

Original geschrieben von vehaab



Man nehme ein Fahrzeug - Verkaufsrichtpreis 22'000 € an Privat und 20'000 € an Händler.
Privater Käufer übernimmt im besten Fall das Fahrzeug für 22' und verkauft es weiter für 23' = Gewinn 1000€
Händler "würde" das Fahrzeug für 20' übernehmen und es für 25' verkaufen = Überschuss von 5000€

5'000 € Überschuss
4'750 € MWST (Abzug)
250 € Gewinn

Da kenne ich aber ganz andere Gewinnmargen. Zumal ein Händler selten selber die Garantie übernimmt, sondern i.d.R. spezielle Garantie-Versicherungen abgeschlossen hat.

Na bei 24 Monate Leasing reicht ja die Gewährleistung.... Also keine Probleme. Garantien schließen vieles aus.

Gretz

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



Zitat:

Original geschrieben von x5 france


Hi@all

Habe gerade eine Negativüberraschung hinter mir. Ich habe bei DAT meinen
E93 bewerten lassen. Ergebnis: 21269€
Zum Fahrzeug: 325i, 06/07, 36000 km, saphirschwarz, Leder beige,
fast alle Extras (außer Kurvenlicht und adaptivesFahrwerk, aber Sportfahrwerk), Neupreis damals ca. 53000 €. Im Sommer lag der DAT-Wert noch bei ca. 25000€. Ist das nicht der Hammer?
Ein Coupé mit gleichen Daten liegt bei 18200€.
Findet ihr das angemessen?

Gruß

Achim

Wer sein Geld ohne Wertverlust anlegen will, darf keine Autos kaufen, oder wenn, dann nur älter 30 Jahre.
Tipp: ein echter Picasso hat in der Regel einen negativen Wertverlust.

oder gebrauchten 911er.

Und beim 911er jammern die, die über den Wertverlust ihres Fahrzeuges klagen, wie teuer der Porsche nocg gebraucht ist.
Und das es auf einen neuen keine 5% Nachlass gibt.
Wasch mich aber nach mich nicht naß funktioniert nicht.

Das Thema Vor- und Umsatzsteuer würde ich mal gänzlich außen vor lassen. Wen es dennoch interessiert, der sollte sich mal zum Thema Differenzbesteuerung (§25a UStG) einlesen.

Allerdings sind die bisher genannte Händlerwerte (Fahrzeugwert 22.000 Euro, Ankauf 20.000 Euro, Verkauf 25.000 Euro) auch ziemlich suspekt und weit an der Realität vorbeigerechnet. Der Ankauf läge wohl durchaus bei etwa 20.500 Euro, also gut 1500 Euro unter Wert, der Verkaufspreis aber lediglich bei etwa 23.000 Euro. Hier also allenfalls die Hälfte der genannten Beträge. In der Regel verkauft kein Händler ein Fahrzeug für 3000 Euro über Wert, auch wenn man sich das von Händlerseite aus wohl des Öfteren wünscht... 😁

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Das Thema Vor- und Umsatzsteuer würde ich mal gänzlich außen vor lassen. Wen es dennoch interessiert, der sollte sich mal zum Thema Differenzbesteuerung (§25a UStG) einlesen.

Das ist es aber was mich interessiert 🙂

Es ging mir darum, ob und wie das Fahrzeug beim Verkauf versteuert wird.

Nochmals ein Beispiel aus Sicht eines Händlers:
Ankauf 20'000 € (ohne MWST)
Verkauf 23'000 € (mit MWST)
Überschuss 3'000 € (davon 570 € abzuliefern an Staat)

Aus Sicht einer Unternehmung, welche das Fahrzeug benötigt:
Kaufpreis 23'000 € (davon 4'370 € an MWST Guthaben-Vorsteuer ggü Staat)

Aus Sicht Staat:
Ertrag aus Verkauf des Händlers - 570 €
Aufwand aus Kauf der Unternehmung - 4'370 €

Aber lassen wirs sein...

Die Schweiz hat ihre eigenen Steuergesetze.
Das wissen wir ja schon.😁😁😁

wenn der erste keine mwst ausweisen kann so kann der nächste auch keine vorsteuer rausziehen. der staat verschenkt doch nix...

schau wenn der einer von privat kauft und dann der händler verkauft so kann der doch keine mwst ausweisen auch nicht auf den differenzbetrag überleg mal sonst würde der nächste ja genau sehen wieviel der erste verdient hat. würde die preisverhandlungen etwas schwierig machen xD

Zitat:

Original geschrieben von best-kiter


wenn der erste keine mwst ausweisen kann so kann der nächste auch keine vorsteuer rausziehen. der staat verschenkt doch nix...

Angenommen du (als Unternehmung) kaufst dein Auto bei BMW für 23'000 € inkl. MWST. Dann ist dir doch scheissegal wieviel der vor dir an MWST bezahlt hat, weil du zahlst den Preis von 23'000 inkl. 19% MWST. Einverstanden? Also bist du doch dann als Unternehmung berechtigt eine Vorsteuer in der Höhe von 4'370 abzuziehen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von vehaab



Zitat:

Original geschrieben von best-kiter


wenn der erste keine mwst ausweisen kann so kann der nächste auch keine vorsteuer rausziehen. der staat verschenkt doch nix...
Angenommen du (als Unternehmung) kaufst dein Auto bei BMW für 23'000 € inkl. MWST. Dann ist dir doch scheissegal wieviel der vor dir an MWST bezahlt hat, weil du zahlst den Preis von 23'000 inkl. 19% MWST. Einverstanden? Also bist du doch dann als Unternehmung berechtigt eine Vorsteuer in der Höhe von 4'370 abzuziehen. 😕

Soweit fast richtig. In jeder Anzeige bei Gebrauchtwagen steht, ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist oder nicht. Es gibt also bei Deinem Beispiel zwei Möglichkeiten:

1. Der Händler kauft den Gebrauchtwagen von einem Gewerbetreibenden, dann kann er die Mehrwertsteuer, so wie in Deinem Beispiel ausweisen und Du kannst sie zurückfordern, so Du den rückfordern kannst, als Privatmann ist Dir das vollkommen egal.

2. Der Händler kauft den Gebrauchtwagen von einem Privatmann. Dann ist die (nicht vorhandene) Mehrwertsteuer nicht ausweisbar und damit auch nicht rückforderbar. Wenn Du als Unternehmer den Wagen dann irgendwann wieder verkaufst, dann kannst Du auch keine Mehrwertsteuer ausweisen, da ja "keine" gezahlt wurde ...

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