Wertverbesserung bei Händlergewährleistungsfall (Motorschaden)
Hallo,
vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall.
Habe einen Touran Bj. 2009 1,4 TSI mit 82000 km beim Händler gekauft (inkl. zusätzlicher 1-Jahres-Garantie). Beim Ende der Heimfahrt nach der Übergabe (~80km) leuchtete die Kontrolllampe auf. Habe ihn dann ausgelesen und der Fehler deutete auf die Steuerkette hin.
Habe dann den Händler kontaktiert und ihm mitgeteilt dass ich den Wagen ungern auf eigener Achse weiter bewegen würde. So hat er dann einen Abschlepper geschickt und mir gleichzeitig einen Werkstattwagen für die Dauer der Reparatur gestellt (sehr freundlich).
Heute kam der Anruf, leider war es schon zu spät: Motorschaden. Der Motor muss getauscht werden.
Nun ist es so: Der Aufwand (Material + Arbeit) beläuft sich laut Auskunft vom Händler auf 7.800 EUR. Davon geht zunächst die allseits bekannte VW-Kulanz ab. Von dem übrigen Betrag übernimmt die beim Kauf abgeschlossene Garantieversicherung noch einmal 60% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten.
Unterm Strich, nach Abzug von Kulanz und Garantie, bleiben dann noch 1.200 EUR übrig.
Dies, so der Händler, sei mein Anteil, da durch den Tauschmotor ja auch eine Wertverbesserung eintreten würde. Kostenfrei wäre für mich nur der Einbau eines Gebrauchtmotors der eine ähnliche Laufleistung habe (was den Händler nebenbei natürlich viel teurer kommen würde als der Austauschmotor vom Material- und Arbeitsaufwand her).
Grundsätzlich sehe ich es ein, dass durch die Reparatur eine Wertverbesserung eintritt. Aber wer definiert, wie hoch dieser anzurechnende Betrag "Abzug alt für neu" ist?
Mich stört an der Sache, dass wenn ich die 1.200 EUR komplett zahle, der Händler (bis auf Leihwagen und Abschleppen) sich gar nicht beteiligt hat.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen?
Viele Grüße
Benjamin
Beste Antwort im Thema
Also, habe erst mit einem Anwalt gesprochen, aus rechtlicher Sicht sieht es so aus:
- Auto muss in den Zustand beim Kauf zurückversetzt werden (legitim auch mit gebrauchtem Motor zu machen).
- Wenn der Händler Kosten auf mich abwälzen will, weil er bspw. keinen gebrauchten Motor findet, hätte ich jedoch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Gleichzeitig sagte er aber, dass das KFZ durch einen neuen Motor aber schon eine gewisse Wertverbesserung hätte und die Alternative wäre, sich mit dem Autohaus gütlich zu einigen, da der Preis des Wagens mit einem neuen Motor sicherlich auch höher gewesen wäre.
Nach einigen Verhandlungen habe ich mich dann mit dem Autohaus auf eine Zahlung von 500 EUR geeinigt, da ich die Geschichte ohne großes TamTam vom Tisch haben wollte.
Damit kann ich persönlich auch leben und finde es am Ende fair für beide Seiten.
Weniger hätten sie nicht akzeptiert, da sie laut Aussage des Händlers ansonsten einen gebrauchten Motor eingebaut hätten (mit ungewissem Risiko für beide Seiten). Ob sie das wirklich durchgezogen hätten, weiß ich nicht, aber Anspruch auf einen neuen hätte ich jedenfalls nicht mehr gehabt. Und welche Historie der gebrauchte Motor gehabt hätte, weiß man ja leider auch nicht wirklich. Das war mir dann auch zu risikoreich. Denn die Händlergewährleistung von 6 Monaten ab Kauf des Wagens ist schnell um, und wenn dann der alte Motor stirbt, obwohl man weiß, dass man für 500 EUR einen neuen hätte haben können, ärgert man sich wahrscheinlich tierisch.
So habe ich jetzt zwei Jahre Gewährleistung auf den Austauschmotor.
Der Leihwagen ist auch weiterhin kostenlos bis zur Reparatur des Tourans.
Sicherlich, wenn man jetzt die große Keule geschwungen hätte, wäre man vielleicht billiger weggekommen, aber bei 300 EUR SB bei der Rechtschutz lohnt sich das auch nicht wirklich ;-)
Danke euch und Gruß
Benjamin