Wertverbesserung bei Händlergewährleistungsfall (Motorschaden)
Hallo,
vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall.
Habe einen Touran Bj. 2009 1,4 TSI mit 82000 km beim Händler gekauft (inkl. zusätzlicher 1-Jahres-Garantie). Beim Ende der Heimfahrt nach der Übergabe (~80km) leuchtete die Kontrolllampe auf. Habe ihn dann ausgelesen und der Fehler deutete auf die Steuerkette hin.
Habe dann den Händler kontaktiert und ihm mitgeteilt dass ich den Wagen ungern auf eigener Achse weiter bewegen würde. So hat er dann einen Abschlepper geschickt und mir gleichzeitig einen Werkstattwagen für die Dauer der Reparatur gestellt (sehr freundlich).
Heute kam der Anruf, leider war es schon zu spät: Motorschaden. Der Motor muss getauscht werden.
Nun ist es so: Der Aufwand (Material + Arbeit) beläuft sich laut Auskunft vom Händler auf 7.800 EUR. Davon geht zunächst die allseits bekannte VW-Kulanz ab. Von dem übrigen Betrag übernimmt die beim Kauf abgeschlossene Garantieversicherung noch einmal 60% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten.
Unterm Strich, nach Abzug von Kulanz und Garantie, bleiben dann noch 1.200 EUR übrig.
Dies, so der Händler, sei mein Anteil, da durch den Tauschmotor ja auch eine Wertverbesserung eintreten würde. Kostenfrei wäre für mich nur der Einbau eines Gebrauchtmotors der eine ähnliche Laufleistung habe (was den Händler nebenbei natürlich viel teurer kommen würde als der Austauschmotor vom Material- und Arbeitsaufwand her).
Grundsätzlich sehe ich es ein, dass durch die Reparatur eine Wertverbesserung eintritt. Aber wer definiert, wie hoch dieser anzurechnende Betrag "Abzug alt für neu" ist?
Mich stört an der Sache, dass wenn ich die 1.200 EUR komplett zahle, der Händler (bis auf Leihwagen und Abschleppen) sich gar nicht beteiligt hat.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen?
Viele Grüße
Benjamin
Beste Antwort im Thema
Also, habe erst mit einem Anwalt gesprochen, aus rechtlicher Sicht sieht es so aus:
- Auto muss in den Zustand beim Kauf zurückversetzt werden (legitim auch mit gebrauchtem Motor zu machen).
- Wenn der Händler Kosten auf mich abwälzen will, weil er bspw. keinen gebrauchten Motor findet, hätte ich jedoch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Gleichzeitig sagte er aber, dass das KFZ durch einen neuen Motor aber schon eine gewisse Wertverbesserung hätte und die Alternative wäre, sich mit dem Autohaus gütlich zu einigen, da der Preis des Wagens mit einem neuen Motor sicherlich auch höher gewesen wäre.
Nach einigen Verhandlungen habe ich mich dann mit dem Autohaus auf eine Zahlung von 500 EUR geeinigt, da ich die Geschichte ohne großes TamTam vom Tisch haben wollte.
Damit kann ich persönlich auch leben und finde es am Ende fair für beide Seiten.
Weniger hätten sie nicht akzeptiert, da sie laut Aussage des Händlers ansonsten einen gebrauchten Motor eingebaut hätten (mit ungewissem Risiko für beide Seiten). Ob sie das wirklich durchgezogen hätten, weiß ich nicht, aber Anspruch auf einen neuen hätte ich jedenfalls nicht mehr gehabt. Und welche Historie der gebrauchte Motor gehabt hätte, weiß man ja leider auch nicht wirklich. Das war mir dann auch zu risikoreich. Denn die Händlergewährleistung von 6 Monaten ab Kauf des Wagens ist schnell um, und wenn dann der alte Motor stirbt, obwohl man weiß, dass man für 500 EUR einen neuen hätte haben können, ärgert man sich wahrscheinlich tierisch.
So habe ich jetzt zwei Jahre Gewährleistung auf den Austauschmotor.
Der Leihwagen ist auch weiterhin kostenlos bis zur Reparatur des Tourans.
Sicherlich, wenn man jetzt die große Keule geschwungen hätte, wäre man vielleicht billiger weggekommen, aber bei 300 EUR SB bei der Rechtschutz lohnt sich das auch nicht wirklich ;-)
Danke euch und Gruß
Benjamin
15 Antworten
Wie steht es GENAU in der "zusätzlicher 1-Jahres-Garantie" die du GEKAUFT hast... ist etwas unklar, lohnt es sich vielleicht es einem Anwalt vorzulegen (falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kostet es dich sogar nichts, würde ich sowieso machen...)
Ein Leserbrief an manche Auto Zeitungen re:"Rat & Hilfe" hilft auch manchmal weiter...
(wäre ein Rücktrit vom Kauf noch möglich?)
So wie ich das verstehe , hast du beim VW Händler gekauft !? Ganz ehrlich, der Fehler IST bekannt (Steuerkette), das hätte vorher geprüft werden müssen , ob der unter die defekten Steuerketten fällt, scheinbar hat das AH dies versäumt. Sofern beim VW Händler gekauft, setz dich direkt mit VW in Verbindung und schildere sachlich und mit Nachdruck den Fall. Du hast ja lediglich max. eine Probe- sowie die Heimfahrt mit dem Wagen gemacht.
Wenn das AH versäumt den Wagen zu prüfen, hätte dies vorab auffallen sollen/müssen ? Oftmals hat sich der Schaden akustisch angekündigt (rasseln), wenn der Wagen nicht eingehend gepüft wurde sollte die Werkstatt sich die 1200 ans Bein binden ... Was hat das für einen Mehrwert , wenn immer noch die Gefahr bei den TSI besteht. DAs hätte für mich ein Geschmäckle wenn das AH jetzt noch versucht die paar Kröten bei dir zu holen.
@chimeara: Die Versicherung ist eine ganz normale Gebrauchtwagengarantie (ich meine sie heißt CG CarGarantie). Ein Rücktritt ist nicht so einfach möglich meines Erachtens, da ich dem Händler die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben muss.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich, ja. Aber ich möchte die Geschichte ungerne über den Anwalt lösen, dafür war die bisherige Kommunikation mit dem Händler vor und nach dem Kauf zu gut. Eine tel. Anfrage kann ich natürlich schon machen, wie die Rechtslage genau aussieht.
Wenn ich richtig geschaut habe, ist es aber nicht unüblich, dass der Eigentümer des Fahrzeugs eine Wertverbesserung in Rechnung gestellt bekommt. Es ist eben nur die Frage, wie hoch diese Rechnung üblicherweise ist bzw. wie die Wertverbesserung berechnet wird.
@sushis: Ich habe den Touran bei einem SEAT-Händler gekauft. Momentan steht das Auto auch nicht bei ihm in der Werkstatt, sondern bei einem VW Händler in der Nähe. Denke mal auch deshalb, weil die auch nicht berechtigt sind, VW-Kulanzanträge zu stellen.
Wenn es ein Händler ist hast du Garantie egal was in der Versicherung steht das ist gesetzlich so geregelt, und eine Wertsteigerung sehe ich da nicht den ohne Motor fährt er nicht.
Die Versicherungen machen die Händler nur damit sie selber nicht so viel berappen müssen, gehe zu deinem Händler rede mit ihm und weiße ihn auf die gesetzliche Gewährleistung hin, wenn das nicht zieht dann zum Anwalt und gut ist es.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von stingray-canata
Wenn es ein Händler ist hast du Garantie egal was in der Versicherung steht das ist gesetzlich so geregelt, und eine Wertsteigerung sehe ich da nicht den ohne Motor fährt er nicht.
Die Versicherungen machen die Händler nur damit sie selber nicht so viel berappen müssen, gehe zu deinem Händler rede mit ihm und weiße ihn auf die gesetzliche Gewährleistung hin, wenn das nicht zieht dann zum Anwalt und gut ist es.
irgend wie kommt mir das bekannt vor...
deshalb, EGAL wie:
Zitat:
Original geschrieben von Beme2
"Aber ich möchte die Geschichte ungerne über den Anwalt lösen, dafür war die bisherige Kommunikation mit dem Händler vor und nach dem Kauf zu gut."
es geht hier um dein GELD... und dein RECHT, nätürlich wird der Händler versuchen alles "gut" zu machen wenn es ihn Geld spart...
Informiere dich genau, hole dir Auskunfte über deine Rechtslage von einem Anwalt, lass deine "Gefühle" daraus, nimm Abstand...
Soweit ich die Rechtslage kenne, muss der Händler das Fahrzeug auf seine Kosten wieder in einen Zustand versetzen, der mindestens dem zum Zeitpunkt des Kaufs entspricht. Konkret heißt das in deinem Fall: Das Fahrzeug muss wieder vollständig fahrbereit sein und es darf z.B. kein deutlich älterer Motor verbaut werden. Ein gebrauchter Austauschmotor, der zufällig genau 82tkm gelaufen ist, wäre also zulässig - ein neuer Motor natürlich ebenfalls. Für welche Variante er sich entscheidet, ist dem Händler freigestellt - die Kosten darf er aber nicht auf dich abwälzen, auch dann nicht, wenn er sich für einen neuen Motor entscheidet.
Im übrigen glaube ich, dass eine Wertverbesserung sowieso nur dann geltend gemacht werden kann, wenn durch die Reparatur ein bereits vorgeschädigtes Bauteil durch ein neues ersetzt wird. Also z.B. wenn bei deinem Auto die Motorhaube durch einen Unfall beschädigt war und du diese dann wegen eines Hagelschadens von der Versicherung ersetzt bekommst, dann könnte dafür ein Abzug wegen Wertverbesserung angerechnet werden. Aber nicht, wenn die Motorhaube einfach nur "alt", jedoch unbeschädigt war. Und so ist es ja bei deinem Motor: der war zwar "gebraucht", aber hatte keinen Schaden, aufgrunddessen man ihn irgendwann sowieso hätte tauschen müssen.
=> Das alles solltest du dir natürlich zur Sicherheit nochmal von einem Anwalt bestätigen lassen, müsste aber so stimmen 😉
Viele Grüße
Markus
Hallo Benjamin,
Es ist eigentlich ganz einfach, zahlen muss der Händler. Wenn nach 80km die
Kontrollleuchte angeht und der Motor dann Schrott ist, kannst Du davon
ausgehen, das die Leuchte vorher auch schon mal an war. Der Händler hat
Dir ein Jahr Gewährleistung zu gewähren. Die Reparatur kostet Dich keinen
Cent. Bestehe auf den Einabu eines Neumotors.
Ansonsten trete vom Kauf zurück: Versteckter Mangel
LG
Swen
Danke für die zahreichen, doch eindeutigen Meinungen. Ich werde es wohl mit einem Anwalt vorab besprechen. Wenn er es auch so eindeutig sieht wie ihr, werde ich gegenüber dem Autohaus hart bleiben und keine Bereitschaft zur Zuzahlung signalisieren.
Einen Rechtsstreit möchte ich natürlich trotzdem gerne vermeiden, da es die Reparatur bloß weiter hinaus zögern würde und der kostenlose Werkstattwagen dann wohl auch wegfallen würde ;-)
Halte euch, falls gewünscht, natürlich gern auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Benjamin
Zitat:
Original geschrieben von Beme2
Halte euch, falls gewünscht, natürlich gern auf dem Laufenden.
wäre gewünscht 😉
Also, habe erst mit einem Anwalt gesprochen, aus rechtlicher Sicht sieht es so aus:
- Auto muss in den Zustand beim Kauf zurückversetzt werden (legitim auch mit gebrauchtem Motor zu machen).
- Wenn der Händler Kosten auf mich abwälzen will, weil er bspw. keinen gebrauchten Motor findet, hätte ich jedoch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Gleichzeitig sagte er aber, dass das KFZ durch einen neuen Motor aber schon eine gewisse Wertverbesserung hätte und die Alternative wäre, sich mit dem Autohaus gütlich zu einigen, da der Preis des Wagens mit einem neuen Motor sicherlich auch höher gewesen wäre.
Nach einigen Verhandlungen habe ich mich dann mit dem Autohaus auf eine Zahlung von 500 EUR geeinigt, da ich die Geschichte ohne großes TamTam vom Tisch haben wollte.
Damit kann ich persönlich auch leben und finde es am Ende fair für beide Seiten.
Weniger hätten sie nicht akzeptiert, da sie laut Aussage des Händlers ansonsten einen gebrauchten Motor eingebaut hätten (mit ungewissem Risiko für beide Seiten). Ob sie das wirklich durchgezogen hätten, weiß ich nicht, aber Anspruch auf einen neuen hätte ich jedenfalls nicht mehr gehabt. Und welche Historie der gebrauchte Motor gehabt hätte, weiß man ja leider auch nicht wirklich. Das war mir dann auch zu risikoreich. Denn die Händlergewährleistung von 6 Monaten ab Kauf des Wagens ist schnell um, und wenn dann der alte Motor stirbt, obwohl man weiß, dass man für 500 EUR einen neuen hätte haben können, ärgert man sich wahrscheinlich tierisch.
So habe ich jetzt zwei Jahre Gewährleistung auf den Austauschmotor.
Der Leihwagen ist auch weiterhin kostenlos bis zur Reparatur des Tourans.
Sicherlich, wenn man jetzt die große Keule geschwungen hätte, wäre man vielleicht billiger weggekommen, aber bei 300 EUR SB bei der Rechtschutz lohnt sich das auch nicht wirklich ;-)
Danke euch und Gruß
Benjamin
Gut ... finde ich auch eine "Faire Lösung"...
(hat der Anwalt dich etwas gekostet, oder war es "nur" eine kostenlose Beratung?)
Freu mich für dich das es gut geklappt hat und das DU am ende zufrieden bist.
Das ist doch eine Lösung mit der sich leben läßt. Jeder hat sein Gesicht gewahrt, du hast einen neuen Motor und ein Fahrzeug welches dann toi toi toi pannenfrei fährt...Ich denke der Betrag ist dabei das kleinere Übel..und wäre den Stress nicht wert !
Dann alles Gute , das auch alle klappt. Kannst ja mal berichten...
Zitat:
Original geschrieben von chimeara
Gut ... finde ich auch eine "Faire Lösung"...
(hat der Anwalt dich etwas gekostet, oder war es "nur" eine kostenlose Beratung?)
Freu mich für dich das es gut geklappt hat und das DU am ende zufrieden bist.
Nein, das war eine kostenlose Hotline, die in der Rechtschutzversicherung inkludiert ist.
Mir war es auch wichtig, dass man sich weiterhin in die Augen schauen kann.
Du hast einen super Deal gemacht und hast dich durch kompetente Foristi gut beraten und führen lassen. Das ist Sinn und Zweck eines guten Forums.
Gruss, tourio.