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Wertminderung A6 4G 3.0 TDI Competition Avant

Audi A6 C7/4G Allroad
Themenstarteram 1. Juli 2015 um 15:13

Hallo an alle, ich hätte mal ein paar Meinungen dazu, wie ihr darüber denkt.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin treuer Audi Fan, fahre einen A6 4F 3,0 TDI BJ 2007. Nach einem Kundendienstaufenthalt im Audi Zentrum BT steht da ein tolles Ausstellungsstück - Audi A6 4G 3,0 TDI Competition Avant, NEU, 11km auf dem Tacho. Ich konnte nicht nein sagen und schlug zu. Abholung des Neufahrzeugs am 03.06.2015. Der Verkäufer wollte mir das Fahrzeug auf den roten Teppich fahren - fuhr aber vorher hinten links gegen eine Wand. Schaden: Kotflügel hinten links Schrammen, Hintere Türe Kratzer, Alufelge angeschrammt.

Da ich ein Auto brauchte und kein anderes in der Grösse da war, erst mal mitgenommen und nach 3 Tagen wieder zur Reparatur vorgestellt. Kosten lt. Audi 1000,- Euro

Ich wollte kein Fass aufmachen, deshalb bin ich auch ruhig geblieben. Da der Schaden bei Audi im System aufgenommen wurde ist es ja kein Neuwagen mehr sondern ein Unfallschaden. Nach 4 Tagen Auto wieder abgeholt - jedoch sind noch Verlaufsnasen vom Lack an den Kanten sichtbar. Jetzt dachte ich mir, der ganze Ärger, nochmal in die Werkstatt zum Polieren, da müsste doch eine Dachbox im Wert von 900euro drin sein. Den Wertverlust beim Verkauf habe ich ja auch, da ich den Schaden angeben muss.

Antwort von Audi

Da Sie das Fahrzeug am Übergabetag trotz Beschädigung übernommen haben und für die Reparatur extra noch einmal zu uns kommen mussten, möchten wir Ihnen als Entschädigung für ihren Zeitaufwand folgendes anbieten.

Die Dachbox plus Träger liegen insgesammt regulär bei einem Verkaufspreis von 910 Euro.

Wir würden Ihnen die beiden Zubehörteile zum internen Verrechnungssatz verkaufen und von unserer Seite 250 Euro gutschreiben.

In den 250 Euro sind 100 Euro Wertminderung aus dem Schaden und 150 Euro unsererseits als Entschädigung enthalten.

Ich habe einen Dicken Hals und würde denen das Auto am liebsten wieder vor die Tür stellen.

Was haltet ihr von dem grosszügigen Angebot?

Beste Antwort im Thema

Also diesen "Schaden" (Schrammen) würde ich nicht als Unfallschaden ansehen und in Relation zum kostenseitigen Schadensumfang von ca. 1000€, was gerade im Fahrzeugsegment eines A6 wirklich schnell erreicht oder überschritten wird, finde ich die 150€ in Relation von Audi aus angemessen, den Rest mußt Du halt mit deinem Händler verhandeln, aber bei einem Schaden von 1000€ jetzt gleich ein Zubehörteil raushandeln zu wollen, welches fast nochmal den gleichen Preis hat, wie der eigentliche "Schaden", finde ich schon etwas gewagt (Bitte nicht falsch verstehen). Ich hätte denen den beschädigten Wagen gleich da gelassen und mich mit einem Leihwagen/Vorführwagen auf deren Kosten über die Dauer der Reparaturzeit mobil gehalten. Wenn alles zu meinen vollen Zufriedenheit wieder hergestellt worden wäre, erst dann hätte ich das Fahrzeug übernommen und den dann nochmals nachverhandelten Kaufpreis gezahlt.

Für mich persönlich ist ein "Unfallwagen" ein Fahrzeug, an dem z.B. Bleche neu an der Karosserie ersetzt worden sind, das Fahrzeug ggf. auch auf der Richtbank war etc.

Einen Lackschaden hat man sich schnell mal eingefangen, sei es mal in einer engen Parklücke, wo man die Wand des Parkhauses mal leicht touchiert hat oder durch Vandalismus und da muß ja in der Regel nichts ausgebeult oder ausgetauscht werden, sondern es bleibt bei Lackierarbeiten. Die Felge wird der Händler eh gegen eine Neue ersetzen müssen, je nachdem, wie stark die Beschädigung ist.

Leider ist so ein geschilderter Schaden ohne aussagekräftige Bilder hier nur schwer zu beurteilen, gerade im Bezug um "Wertminderung" und Entschädigung, deswegen stellt dies auch nur meine ganz persönliche Sicht und- Vorgehensweise dar, aber ärgerlich ist es auf jeden Fall schon.

Gruß

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Zitat:

@Milfrider schrieb am 22. Oktober 2018 um 11:06:12 Uhr:

Wie kommst du darauf? Steht das so im Gesetz oder gibt es Gerichtsurteile dazu?

Ich hatte mal gehört, dass ab einem Reparaturwert von 1000€, der Wagen im eigentlichen Sinne schon nicht mehr als unfallfrei deklariert werden darf.

OLG Köln (Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74)

„Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“

Den Schaden an dem A6 des TE werte ich als "Schönheitsfehler".

Mag sein, daß die Rechtssprechung das so sieht. Kauft man im Fachgeschäft z.B. einen TV (KP z.B. für 3000€) als Aussteller, dann bekommt man auf diesen einen entsprechenden Nachlass. Stünde selbiger Aussteller mit einem erheblichen Lackschaden in der Blende sowie 2 "angeknabberten" Tasten an der FB im Regal, dann könnte man kann selbst entscheiden, ob man diesen Aussteller für geschätzte 10% weniger trotzdem kauft, oder eben nicht. Der TE hat einen Neuwagen gekauft und schon bezahlt, und erwartet natürlich, einen solchen mitnehmen zu dürfen.

Der entscheidende Fehler war leider der, daß er den Wagen mitgenommen hat. Ansonsten gab es nur 2 Möglichkeiten:

1. Rücktritt vom Kauf, ohne wenn und aber.

2. Mit Aussicht auf dieses Szenario wär das Autohaus garantiert zu anderen Kompromissen im Entgegenkommen bereit gewesen. Weil im realen Leben die "greifbare" Wertminderung erheblich höher ausfällt, als die gebotenen 250€. Dieses Angebot ist ebenso schäbig, wie die aktuell angebotene Umweltprämie für Euro5-Diesel-Fahrer beim "Tausch" gegen ein "sauberes" Fahrzeug.

Zitat:

@hoschyh schrieb am 22. Oktober 2018 um 11:31:45 Uhr:

Zitat:

@Milfrider [url=https://www.motor-talk.de/.../...i-competition-avant-t5358504.html?...]schrieb am 22. Oktober 2018 um 11:06:12 Uhr

...

OLG Köln (Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74)

„Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“

Den Schaden an dem A6 des TE werte ich als "Schönheitsfehler".

Sogar von 1975..:)

Klar, damals hat so ein Schaden auch noch keine Kosten verursacht.

Man könnte den Faden noch weiterführen. Das Auto war schon auf den Kunden zugelassen. Hätte dieser den Wagen nicht mitgenommen sondern wär (berechtigterweise) vom Kauf zurück getreten, dann wär der Schaden für das AH immens. Allein die Kosten der Zulassungsstelle samt Kennzeichen gehen an die 100€. Anschließend hätte der Händler einen Wagen aus 2. Hand auf dem Hof stehen, wo er dem nächsten Interessenten erklären müßte, wie die Lacknasen vom Kotflügel an einen "unfallfreien" Wagen kommen. Da muß das AH locker 2 oder 3t€ abschreiben. Und hier soll der Kunde mit 250€ abgespeist werden? Wohlgemerkt nach einer weiteren Investition! Ich würde noch vor dem Kaffeetrinken Kontakt zum Anwalt herstellen.

Zudem glaube ich nicht wirklich, daß bei einer Werksabholung dem Kunden ein derart beschädigtes Auto hingestellt worden wäre. Er hätte garantiert einen anderen Wagen bekommen, ggf. mit Wartezeit.

Zitat:

@timilila schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:18:57 Uhr:

Man könnte den Faden noch weiterführen. Das Auto war schon auf den Kunden zugelassen. Hätte dieser den Wagen nicht mitgenommen sondern wär (berechtigterweise) vom Kauf zurück getreten, dann wär der Schaden für das AH immens. Allein die Kosten der Zulassungsstelle samt Kennzeichen gehen an die 100€. Anschließend hätte der Händler einen Wagen aus 2. Hand auf dem Hof stehen, wo er dem nächsten Interessenten erklären müßte, wie die Lacknasen vom Kotflügel an einen "unfallfreien" Wagen kommen. Da muß das AH locker 2 oder 3t€ abschreiben. Und hier soll der Kunde mit 250€ abgespeist werden? Wohlgemerkt nach einer weiteren Investition! Ich würde noch vor dem Kaffeetrinken Kontakt zum Anwalt herstellen.

Zudem glaube ich nicht wirklich, daß bei einer Werksabholung dem Kunden ein derart beschädigtes Auto hingestellt worden wäre. Er hätte garantiert einen anderen Wagen bekommen, ggf. mit Wartezeit.

Du hast schon mitbekommen, dass das Thema ca. 3 Jahre ruhte und nur gerade wiedererweckt wurde?

Aktuell geht es um folgendes Thema: https://www.motor-talk.de/.../...i-competition-avant-t5358504.html?...

Nichts mit Autohaus und Neuwagen und so.

Ich hoffte, der TE würde mal berichten, wie es ausgegangen ist. :D

Die Hoffnung kannst Du vollständig beerdigen. 19 Tage nach dem Post die letzte Aktivität.

Ansonsten würde ich einen solchen Schaden als Bagatellschaden bezeichnen. Auch wenn die Schadenssumme dafür wesentlich zu hoch ist. Das der Freundliche dafür auch nicht wenig Geld will, ist aber normal.

neuer Stoßfänger + Lackieren, Abdeckungsgitter und sonstige Kleinteile sowie ACC justieren.

Wobei man hier fast vermuten könnte, dass da einer auf die schlaue Idee kommt, den Stößfanger zu demontieren, Lack abschleifen, etwaige Mängel entfernen, neu lackieren, und den alten Stoßfänger als "neu" für die genannte Summe wieder montieren. Will man niemandem Unterstellen, aber unmöglich ist heutzutage nichts mehr.

Danke für eure Antworten!

 

Laut Gutachten: „...unter Berücksichtigung desen, dass der Schaden bei einer Veräußerung des Fahrzeuges offenbarungspflichtig!! ist, erscheint die Grundlage für eine merkantile Wertminderung gegeben.“

Bedeutet Unfall muss angegeben werden.

War heute nochmal beim freundlichen und hatte wegen der zu geringen Wertminderung gefragt.

Laut seiner Aussage „...ist der Schaden ja repariert und alle Teile wurden getauscht die defekt waren, außer das der Kotflügel mit beilackiert wird, auf Grund von Farbunterschieden später was aber auch somit erklärbar wäre für den nächsten Käufer!“

Wertminderungssumme ist angeblich vom Gesetz festgeschrieben und beträgt 10% des Unfallschadens ohne Märchensteuer...

3500€ Schaden=350€ Wertminderung

ich kenn ein der arbeit in nem AH... der hat sich ne richtig dicke karre geleast.. Unfall... 8k schaden... jetzt steht der eimer wieder unfallfrei im showroom xD

Wegen der 800€ (10%) Wertminderung brauchts doch kein großes Faß aufmachen. Außerdem hat der Wagen doch garantiert den "110"-Punktecheck erfolgreich durchlaufen.

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