ForumA6 4G
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. Wertminderung A6 4G 3.0 TDI Competition Avant

Wertminderung A6 4G 3.0 TDI Competition Avant

Audi A6 C7/4G Allroad
Themenstarteram 1. Juli 2015 um 15:13

Hallo an alle, ich hätte mal ein paar Meinungen dazu, wie ihr darüber denkt.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin treuer Audi Fan, fahre einen A6 4F 3,0 TDI BJ 2007. Nach einem Kundendienstaufenthalt im Audi Zentrum BT steht da ein tolles Ausstellungsstück - Audi A6 4G 3,0 TDI Competition Avant, NEU, 11km auf dem Tacho. Ich konnte nicht nein sagen und schlug zu. Abholung des Neufahrzeugs am 03.06.2015. Der Verkäufer wollte mir das Fahrzeug auf den roten Teppich fahren - fuhr aber vorher hinten links gegen eine Wand. Schaden: Kotflügel hinten links Schrammen, Hintere Türe Kratzer, Alufelge angeschrammt.

Da ich ein Auto brauchte und kein anderes in der Grösse da war, erst mal mitgenommen und nach 3 Tagen wieder zur Reparatur vorgestellt. Kosten lt. Audi 1000,- Euro

Ich wollte kein Fass aufmachen, deshalb bin ich auch ruhig geblieben. Da der Schaden bei Audi im System aufgenommen wurde ist es ja kein Neuwagen mehr sondern ein Unfallschaden. Nach 4 Tagen Auto wieder abgeholt - jedoch sind noch Verlaufsnasen vom Lack an den Kanten sichtbar. Jetzt dachte ich mir, der ganze Ärger, nochmal in die Werkstatt zum Polieren, da müsste doch eine Dachbox im Wert von 900euro drin sein. Den Wertverlust beim Verkauf habe ich ja auch, da ich den Schaden angeben muss.

Antwort von Audi

Da Sie das Fahrzeug am Übergabetag trotz Beschädigung übernommen haben und für die Reparatur extra noch einmal zu uns kommen mussten, möchten wir Ihnen als Entschädigung für ihren Zeitaufwand folgendes anbieten.

Die Dachbox plus Träger liegen insgesammt regulär bei einem Verkaufspreis von 910 Euro.

Wir würden Ihnen die beiden Zubehörteile zum internen Verrechnungssatz verkaufen und von unserer Seite 250 Euro gutschreiben.

In den 250 Euro sind 100 Euro Wertminderung aus dem Schaden und 150 Euro unsererseits als Entschädigung enthalten.

Ich habe einen Dicken Hals und würde denen das Auto am liebsten wieder vor die Tür stellen.

Was haltet ihr von dem grosszügigen Angebot?

Beste Antwort im Thema

Also diesen "Schaden" (Schrammen) würde ich nicht als Unfallschaden ansehen und in Relation zum kostenseitigen Schadensumfang von ca. 1000€, was gerade im Fahrzeugsegment eines A6 wirklich schnell erreicht oder überschritten wird, finde ich die 150€ in Relation von Audi aus angemessen, den Rest mußt Du halt mit deinem Händler verhandeln, aber bei einem Schaden von 1000€ jetzt gleich ein Zubehörteil raushandeln zu wollen, welches fast nochmal den gleichen Preis hat, wie der eigentliche "Schaden", finde ich schon etwas gewagt (Bitte nicht falsch verstehen). Ich hätte denen den beschädigten Wagen gleich da gelassen und mich mit einem Leihwagen/Vorführwagen auf deren Kosten über die Dauer der Reparaturzeit mobil gehalten. Wenn alles zu meinen vollen Zufriedenheit wieder hergestellt worden wäre, erst dann hätte ich das Fahrzeug übernommen und den dann nochmals nachverhandelten Kaufpreis gezahlt.

Für mich persönlich ist ein "Unfallwagen" ein Fahrzeug, an dem z.B. Bleche neu an der Karosserie ersetzt worden sind, das Fahrzeug ggf. auch auf der Richtbank war etc.

Einen Lackschaden hat man sich schnell mal eingefangen, sei es mal in einer engen Parklücke, wo man die Wand des Parkhauses mal leicht touchiert hat oder durch Vandalismus und da muß ja in der Regel nichts ausgebeult oder ausgetauscht werden, sondern es bleibt bei Lackierarbeiten. Die Felge wird der Händler eh gegen eine Neue ersetzen müssen, je nachdem, wie stark die Beschädigung ist.

Leider ist so ein geschilderter Schaden ohne aussagekräftige Bilder hier nur schwer zu beurteilen, gerade im Bezug um "Wertminderung" und Entschädigung, deswegen stellt dies auch nur meine ganz persönliche Sicht und- Vorgehensweise dar, aber ärgerlich ist es auf jeden Fall schon.

Gruß

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Zitat:

@munichcop schrieb am 1. Juli 2015 um 17:13:37 Uhr:

 

Antwort von Audi

Da Sie das Fahrzeug am Übergabetag trotz Beschädigung übernommen haben und für die Reparatur extra noch einmal zu uns kommen mussten, möchten wir Ihnen als Entschädigung für ihren Zeitaufwand folgendes anbieten.

Die Dachbox plus Träger liegen insgesammt regulär bei einem Verkaufspreis von 910 Euro.

Wir würden Ihnen die beiden Zubehörteile zum internen Verrechnungssatz verkaufen und von unserer Seite 250 Euro gutschreiben.

In den 250 Euro sind 100 Euro Wertminderung aus dem Schaden und 150 Euro unsererseits als Entschädigung enthalten.

Ich habe einen Dicken Hals und würde denen das Auto am liebsten wieder vor die Tür stellen.

Was haltet ihr von dem grosszügigen Angebot?

Wahrscheinlich verdienen die an der Dachbox immer noch wenn sie Dir die € 250,- nachlassen. Ich würde mir bei dem Angebot hochgradig verarscht vorkommen:mad:

Bezahlt hin, bezahlt her. Du hast ihn bezahlt und sie haben ihn Dir hinterher kaputt gemacht. Dann noch schlecht reprariert. Wo gibt es denn so etwas, dass ein Neuwagen, bei Audi repariert, Rotznasen haben kann? Da möchte ich gar nicht wissen, wie die restliche Arbeit gemacht ist.

Ich hätte auch nicht den Vorschlag mit der Dachbox gemacht. Klar, für Dich sind es 900 €, für den Händler sind es nur EK 500€ oder so. Damit hast Du ja schon Entgegenkommen signalisiert. Wenn er sich dabei noch blöd stellt, hätte ich ihm ganz klar gesagt: "Entweder wir ändern den Kaufvertrag jetzt auf eine geringere Summe oder ihr zahlt mir eine Wertminderung, die einem Unfallgegner für einen solchen Schaden auch gezahlt werden müsste."

Natürlich hast du den Wagen mitgenommen. Dennoch ist doch der Unfall nach dem Bezahlen, aber vor Deiner ersten Fahrt angerichtet worden. Also quasi ist es so, als ob Du einen beschädigten/reparierten Wagen gekauft hättest, für den Du sicher nicht diesen Preis gezahlt hättest.

Hättest Du nicht eigentlich ein Rücktrittsrecht, unter Abzug der KM, die Du gefahren bist?

Ich glaube, wenn der Händler sich so sträubt, würde ich die Geschichte einem Anwalt übergeben. Dieser Händler signalisiert jetzt bereits, wie er ggf. auf irgendwelche irgendwann auftauchenden Kulanzansprüche reagieren wird.

am 2. Juli 2015 um 13:46

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 2. Juli 2015 um 15:34:58 Uhr:

Bezahlt hin, bezahlt her. Du hast ihn bezahlt und sie haben ihn Dir hinterher kaputt gemacht. Dann noch schlecht reprariert. Wo gibt es denn so etwas, dass ein Neuwagen, bei Audi repariert, Rotznasen haben kann? Da möchte ich gar nicht wissen, wie die restliche Arbeit gemacht ist.

Ich hätte auch nicht den Vorschlag mit der Dachbox gemacht. Klar, für Dich sind es 900 €, für den Händler sind es nur EK 500€ oder so. Damit hast Du ja schon Entgegenkommen signalisiert. Wenn er sich dabei noch blöd stellt, hätte ich ihm ganz klar gesagt: "Entweder wir ändern den Kaufvertrag jetzt auf eine geringere Summe oder ihr zahlt mir eine Wertminderung, die einem Unfallgegner für einen solchen Schaden auch gezahlt werden müsste."

Natürlich hast du den Wagen mitgenommen. Dennoch ist doch der Unfall nach dem Bezahlen, aber vor Deiner ersten Fahrt angerichtet worden. Also quasi ist es so, als ob Du einen beschädigten/reparierten Wagen gekauft hättest, für den Du sicher nicht diesen Preis gezahlt hättest.

Hättest Du nicht eigentlich ein Rücktrittsrecht, unter Abzug der KM, die Du gefahren bist?

Ich glaube, wenn der Händler sich so sträubt, würde ich die Geschichte einem Anwalt übergeben. Dieser Händler signalisiert jetzt bereits, wie er ggf. auf irgendwelche irgendwann auftauchenden Kulanzansprüche reagieren wird.

Sehe ich genauso. Vor deiner Übernahme wurde ein von dir gekaufter Neuwagen vom Händler beschädigt.

Nur weil du ihn trotzdem mitgenommen hast bedeutet das nicht, dass der Händler damit aus seiner Haftung raus ist.

Bei dem unseriösen Geschäftsgebaren des Händlers würde ich den Fall auch einem Anwalt meines Vertrauens übergeben und mir für die Zukunft eine andere Vertragswerkstatt suchen.

Hätte ich bei Nasen im Lack und Verkäufer, die Neuwagen gegen die Wand fahren sowieso gemacht. ;)

LG Hans

Der unterschriebene Kaufvertrag ist doch hier entscheidend, dort steht bestimmt was mit Unfallfrei/Neuwagen/keine Reparatur.

Nach Annahme des Fahrzeuges, hast du festgestellt, dass das nicht mehr der Fall ist.

Damit wurde der Vertrag nicht erfüllt, das Recht damit auf deiner Seite.

Stell die Karre auf deren Hof und stelle eine Frist, zur Debatte steht ja eigentlich nur Geld zurück oder eine angemessen Entschädigung, damit meine ich nicht eine Dachbox die ein paar % billiger ist.

Für mich gäbe es nur eine klare Möglichkeit: Den Wagen wieder auf den Hof stellen. Erstens ist das Auto jetzt ein Unfallwagen, was absolut inakzeptabel ist bei einem neuen Auto. Die Reparatur ist und bleibt eine Reparatur und der Wagen ist damit "gebranntmarkt". Deshalb wäre für mich die Freude am neuen Wagen vollständig erloschen. Geh damit umgehend zum Rechtsanwalt und bestelle bei einem anderen Händler neu (oder such nach einem anderen Vorführer mit gutem Rabatt).

Die Wertminderung genau zu beziffern ist schwer, aber der genannte Betrag ist lächerlich. Würde aus meiner Erfahrung raus etwas zwischen 800-1500€ beziffern. Lackiert ist lackiert egal wie groß der eigentliche Schaden war. Dazu war es ja nicht nur ein Teil sondern mehrere...

Würde mich da nicht abspeisen lassen...zurück treten kannst du nicht? Das Fahrzeug entspricht nicht dem erworbenen...

am 2. Juli 2015 um 18:55

Hallo TE,

ich sehe hier nur eine Möglichkeit die Erfolg verspricht: Zum RA und Klage wegen Nichteinhaltung des Vertrages

und auf Rücktritt verklagen.

Eventuell kommt noch der Straftatbestand des Betruges hinzu.

So wie der Händler hier agiert ist das ein Riesenbetrügerladen.

Viel Erfolg,

Grüße rzz

Ach so, ganz vergessen...ein Gutachter kann Licht ins dunkle bringen...du hast hoffentlich Bilder gemacht?

Der legt auch den Wertverlust fest..dann kann man darum streien.

am 2. Juli 2015 um 19:00

Zitat:

@bluefastturtle schrieb am 2. Juli 2015 um 12:15:05 Uhr:

Hatte gerade so einen Fall. Auto als Jahreswagen vom VW Händler unfall- und nachlackierungsfrei gekauft. Nach einem Jahr weiterverkauft, Käufer kommt nun nach 2 Jahren an und weist nach, dass ein Schaden drauf ist, der vor meiner Zeit passiert ist. In den Systemen bei Audi/VW ist das alles schön hinterlegt, bis zur letzten Schraube, die getauscht wurde. Das Ende vom Lied: ich bin der Gearschte, weil ich (wenn auch unwissentlich) ein Unfallauto verkauft habe. Mein Verkaufspreis war damals 45k, es wurde für den Schaden, der vom AH damals so repariert wurde, dass er nun drei Jahre später das rosten angefangen hat, 500 Euro Wertminderung angesetzt. Plus natürlich die Instandsetzungskosten um den Rost wegzumachen. In Summe hat mich die Aktion 8.000 Euro gekostet incl., Anwalt und Gutachterkosten. Allerdings hat der Händler alle Kosten auf sich genommen und mich wiederum entschädigt. Kann aber auch anders ausgehen, ich bin geheilt und habe nun einen Rechtschutz. War allerdings kein Audi sondern ein VW.

Deswegen: sauber abklären. Den hier hätte ich übrigens auch nicht mitgenommen. Never. Ist die Felge auch angeschrabbt? Alleine die kostet doch schon 6-700 Euro.

Hallo Blue,

genau so wie von dir erläutert läuft das.

Deswegen würde ich den Wagen gar nicht mehr annehmen, weil man später immer nur der Dumme ist.

Und wenn sich der Händler jetzt schon kriminell anstellt, wie wird das erst später sein, wenn es um Garantie oder Kulanz geht?

Never ever....

rzz

Hallo Leute, ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen und euch um eueren Rat fragen.

Ich hatte mit meinem A6 4G 3,0tdi Competition Bj 02/17 Laufleistung 21000km einen Parkplatzunfall. Mir ist einer in das geparkte Auto gefahren vorne links an der Stoßstange.

Habe nun am Wochenende das Gutachten bekommen mit einer Schadenssumme von über 4000€ und einer lächerlichen Wertminderungssumme von 350€!!

Ich finde 350€ echt einen Witz für einen aktuellen Wiederbeschaffungswert von 58t€ laut Gutachten!

Liege ich da falsch oder sind 350€ angemessen? (Schließlich ist es ja nun ein Unfallwagen)

680a0a4a-61bb-41bb-94bc-b89422db75a8

Dann würde ich nach Gutachten abrechnen und selber für 1000 € reparieren lassen. Das sollte die tatsächliche Wertminderung schon eher treffen...

Warum überhaupt Wertminderung wenn die Stoßstange ersetzt ist passst alles wieder kann nix rosten oder tragender teile getauscht ... würde das Foto so beim Verkauf mitgeben das jeder sieht was war und fertig das ist eher ein kosmetischer schaden als Unfall schaden

Ist für mich kein Unfallschaden......daher keine Wertminderung!

Würde ich auch beim Verkauf nicht als Unfall angeben....

"Nur" Anbauteile beschädigt. Somit kein Unfallwagen.

Wie kommst du darauf? Steht das so im Gesetz oder gibt es Gerichtsurteile dazu?

Ich hatte mal gehört, dass ab einem Reparaturwert von 1000€, der Wagen im eigentlichen Sinne schon nicht mehr als unfallfrei deklariert werden darf.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. Wertminderung A6 4G 3.0 TDI Competition Avant