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Wertminderung A6 4G 3.0 TDI Competition Avant

Audi A6 C7/4G Allroad
Themenstarteram 1. Juli 2015 um 15:13

Hallo an alle, ich hätte mal ein paar Meinungen dazu, wie ihr darüber denkt.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin treuer Audi Fan, fahre einen A6 4F 3,0 TDI BJ 2007. Nach einem Kundendienstaufenthalt im Audi Zentrum BT steht da ein tolles Ausstellungsstück - Audi A6 4G 3,0 TDI Competition Avant, NEU, 11km auf dem Tacho. Ich konnte nicht nein sagen und schlug zu. Abholung des Neufahrzeugs am 03.06.2015. Der Verkäufer wollte mir das Fahrzeug auf den roten Teppich fahren - fuhr aber vorher hinten links gegen eine Wand. Schaden: Kotflügel hinten links Schrammen, Hintere Türe Kratzer, Alufelge angeschrammt.

Da ich ein Auto brauchte und kein anderes in der Grösse da war, erst mal mitgenommen und nach 3 Tagen wieder zur Reparatur vorgestellt. Kosten lt. Audi 1000,- Euro

Ich wollte kein Fass aufmachen, deshalb bin ich auch ruhig geblieben. Da der Schaden bei Audi im System aufgenommen wurde ist es ja kein Neuwagen mehr sondern ein Unfallschaden. Nach 4 Tagen Auto wieder abgeholt - jedoch sind noch Verlaufsnasen vom Lack an den Kanten sichtbar. Jetzt dachte ich mir, der ganze Ärger, nochmal in die Werkstatt zum Polieren, da müsste doch eine Dachbox im Wert von 900euro drin sein. Den Wertverlust beim Verkauf habe ich ja auch, da ich den Schaden angeben muss.

Antwort von Audi

Da Sie das Fahrzeug am Übergabetag trotz Beschädigung übernommen haben und für die Reparatur extra noch einmal zu uns kommen mussten, möchten wir Ihnen als Entschädigung für ihren Zeitaufwand folgendes anbieten.

Die Dachbox plus Träger liegen insgesammt regulär bei einem Verkaufspreis von 910 Euro.

Wir würden Ihnen die beiden Zubehörteile zum internen Verrechnungssatz verkaufen und von unserer Seite 250 Euro gutschreiben.

In den 250 Euro sind 100 Euro Wertminderung aus dem Schaden und 150 Euro unsererseits als Entschädigung enthalten.

Ich habe einen Dicken Hals und würde denen das Auto am liebsten wieder vor die Tür stellen.

Was haltet ihr von dem grosszügigen Angebot?

Beste Antwort im Thema

Also diesen "Schaden" (Schrammen) würde ich nicht als Unfallschaden ansehen und in Relation zum kostenseitigen Schadensumfang von ca. 1000€, was gerade im Fahrzeugsegment eines A6 wirklich schnell erreicht oder überschritten wird, finde ich die 150€ in Relation von Audi aus angemessen, den Rest mußt Du halt mit deinem Händler verhandeln, aber bei einem Schaden von 1000€ jetzt gleich ein Zubehörteil raushandeln zu wollen, welches fast nochmal den gleichen Preis hat, wie der eigentliche "Schaden", finde ich schon etwas gewagt (Bitte nicht falsch verstehen). Ich hätte denen den beschädigten Wagen gleich da gelassen und mich mit einem Leihwagen/Vorführwagen auf deren Kosten über die Dauer der Reparaturzeit mobil gehalten. Wenn alles zu meinen vollen Zufriedenheit wieder hergestellt worden wäre, erst dann hätte ich das Fahrzeug übernommen und den dann nochmals nachverhandelten Kaufpreis gezahlt.

Für mich persönlich ist ein "Unfallwagen" ein Fahrzeug, an dem z.B. Bleche neu an der Karosserie ersetzt worden sind, das Fahrzeug ggf. auch auf der Richtbank war etc.

Einen Lackschaden hat man sich schnell mal eingefangen, sei es mal in einer engen Parklücke, wo man die Wand des Parkhauses mal leicht touchiert hat oder durch Vandalismus und da muß ja in der Regel nichts ausgebeult oder ausgetauscht werden, sondern es bleibt bei Lackierarbeiten. Die Felge wird der Händler eh gegen eine Neue ersetzen müssen, je nachdem, wie stark die Beschädigung ist.

Leider ist so ein geschilderter Schaden ohne aussagekräftige Bilder hier nur schwer zu beurteilen, gerade im Bezug um "Wertminderung" und Entschädigung, deswegen stellt dies auch nur meine ganz persönliche Sicht und- Vorgehensweise dar, aber ärgerlich ist es auf jeden Fall schon.

Gruß

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am 1. Juli 2015 um 15:34

das Angebot finde ich unverschämt. das problem ist aber tatsächlich, daß Du das beschädigte Auto übernommen hast. Sinnvol wäre hier ein ( unabhängiges) Schadensgutachten zur feststellung der Wertminderung

dachte das sind 'nur' schrammen warum solltest du das dann bei einem verkauf als unfaller angeben müssen?

wenn es wirklich nur schrammen sind.. sehe ich nicht ganz das problem. klar ist das ärgerlich aber auch kein weltuntergang.

zur höhe der entschädigung... sind immerhin 25 % des schadens und so gesehen ok wie ich finde. hängt vll auch mit den persönlichen gegebenheiten zusammen... wenn jemand gerade so am mindestlohn hängt sind 250 euro 'mehr' als wenn diese summe 'nur' nen stundenlohn darstellt. prozentual vom schaden, wie bereits geschrieben, wohl nicht zu beanstanden.

kann deinen ärger verstehen.. shit happens.

edit: ein gutachten bei der höhe...??? nicht dein ernst oder? keine ahnung was die kollegen aus dem kfz bereich so verdienen aber das sollte wohl teurer sein wie die zu erwartende max entschädigung. bezogen auf die angaben schrammen und 1.000 euro höhe des schadens.

am 1. Juli 2015 um 15:44

Mit Audi würde ich da garnicht verhandeln, sondern mit dem Autohaus.

Du hast ja hoffentlich nach dem Unfall nicht noch den Neupreis bezahlt?

Unterm Strich ist das Fahrzeug nach dem vom Autohaus verschuldeten Unfall kein Neuwagen mehr, sondern ein Unfallwagen.

Dementspechend muss dir das Autohaus auch mit dem Preis entgegen kommen und dir zumindest den Wertverlust nachlassen. Diese Wertminderung hast du ja auch beim Wiederverkauf und sie ist sicher höher als die Reparaturkosten von 1000 Euro. Beim Wiederverkauf wird dir bei einem Unfallwagen wesentlich mehr abgezogen, egal wie heftig der Unfall war.

Wobei man bei reinen Lackschäden ohne Beschädigung der Karosserie nicht unbedingt von einem Unfallwagen spricht. Am besten du lässte das Ganze durch eine Gutachter prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich drück die Daumen, dass du da noch mehr für dich rausholen kannst. Das Angebot von Audi ist lächerlich.

am 1. Juli 2015 um 15:52

Hast Du eventuell Fotos vom Schaden ?

Also diesen "Schaden" (Schrammen) würde ich nicht als Unfallschaden ansehen und in Relation zum kostenseitigen Schadensumfang von ca. 1000€, was gerade im Fahrzeugsegment eines A6 wirklich schnell erreicht oder überschritten wird, finde ich die 150€ in Relation von Audi aus angemessen, den Rest mußt Du halt mit deinem Händler verhandeln, aber bei einem Schaden von 1000€ jetzt gleich ein Zubehörteil raushandeln zu wollen, welches fast nochmal den gleichen Preis hat, wie der eigentliche "Schaden", finde ich schon etwas gewagt (Bitte nicht falsch verstehen). Ich hätte denen den beschädigten Wagen gleich da gelassen und mich mit einem Leihwagen/Vorführwagen auf deren Kosten über die Dauer der Reparaturzeit mobil gehalten. Wenn alles zu meinen vollen Zufriedenheit wieder hergestellt worden wäre, erst dann hätte ich das Fahrzeug übernommen und den dann nochmals nachverhandelten Kaufpreis gezahlt.

Für mich persönlich ist ein "Unfallwagen" ein Fahrzeug, an dem z.B. Bleche neu an der Karosserie ersetzt worden sind, das Fahrzeug ggf. auch auf der Richtbank war etc.

Einen Lackschaden hat man sich schnell mal eingefangen, sei es mal in einer engen Parklücke, wo man die Wand des Parkhauses mal leicht touchiert hat oder durch Vandalismus und da muß ja in der Regel nichts ausgebeult oder ausgetauscht werden, sondern es bleibt bei Lackierarbeiten. Die Felge wird der Händler eh gegen eine Neue ersetzen müssen, je nachdem, wie stark die Beschädigung ist.

Leider ist so ein geschilderter Schaden ohne aussagekräftige Bilder hier nur schwer zu beurteilen, gerade im Bezug um "Wertminderung" und Entschädigung, deswegen stellt dies auch nur meine ganz persönliche Sicht und- Vorgehensweise dar, aber ärgerlich ist es auf jeden Fall schon.

Gruß

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 19:53

mal ein Bild, leider spiegelt das stark

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 20:01

Zitat:

@Hans_A6 schrieb am 1. Juli 2015 um 17:44:41 Uhr:

Mit Audi würde ich da garnicht verhandeln, sondern mit dem Autohaus.

Du hast ja hoffentlich nach dem Unfall nicht noch den Neupreis bezahlt?

Unterm Strich ist das Fahrzeug nach dem vom Autohaus verschuldeten Unfall kein Neuwagen mehr, sondern ein Unfallwagen.

Dementspechend muss dir das Autohaus auch mit dem Preis entgegen kommen und dir zumindest den Wertverlust nachlassen. Diese Wertminderung hast du ja auch beim Wiederverkauf und sie ist sicher höher als die Reparaturkosten von 1000 Euro. Beim Wiederverkauf wird dir bei einem Unfallwagen wesentlich mehr abgezogen, egal wie heftig der Unfall war.

Wobei man bei reinen Lackschäden ohne Beschädigung der Karosserie nicht unbedingt von einem Unfallwagen spricht. Am besten du lässte das Ganze durch eine Gutachter prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich drück die Daumen, dass du da noch mehr für dich rausholen kannst. Das Angebot von Audi ist lächerlich.

das Fahrzeug hab ich ja schon vor der Abholung bezahlt, da ging nix mehr mit Verhandeln

am 1. Juli 2015 um 20:06

Hallo munichcop,

genau so kenne ich Audi. Wenn die erst mal dein Geld haben machen die nichts mehr.

Wir hatten in unserer Familie auch riesen Ärger mit denen.

Seitdem haben wir nichts mehr von dem Laden gekauft.

Andere Mütter haben auch schöne Töchter.

Lass dir einen unabhängigen Gutachter kommen. Das was der schätzt sollen die Zahlen.

Ansonsten ab vors Gericht.

Ich habe überall bei Freunden, Familie, Firma, Bekannten so viel negatives über das Geschäftsgebahren von Audi erfahren, verstehe nicht wie die noch so viel Absatz haben. Und wo das gute Image herkommt würde ich auch gerne wissen.

Viel Glück, das wirst du brauchen.

Grüße rzz

am 1. Juli 2015 um 20:18

Ich hätte das Auto ganz einfach nicht übernommen, Dachbox hin oder her. Meine Freude wäre für immer getrübt bei so einer Vorgeschichte...

am 1. Juli 2015 um 20:24

Hallo TE,

wenn dann noch Farbunterschiede sichtbar werden wird das ein Problem beim Wiederverkauf.

So locker das hier einige beurteilen kann ich nur sagen, was ich durch verschiedene Unfälle erfahren durfte:

Ein Unfallwagen ist dann ein Unfallwagen und muß auch so beim Wiederverkauf angegeben wrden, wenn der Schaden über 500.- bis 700.- Euro liegt. Da gibt es einschlägige Urteile.

Einfach mal einlesen. Und wie gut Unfallwagen, auch wenn sie noch so perfekt repariert wurden, zu verkaufen sind, weiß ich auch: Nämlich gar nicht oder nur mit sehr hohen Abschlägen.

Aber da wirst du beim Verkauf dann schon deine eigenen Erfahrungen machen.

Grüße rzz

am 1. Juli 2015 um 20:26

Zitat:

@munichcop schrieb am 1. Juli 2015 um 22:01:23 Uhr:

Zitat:

@Hans_A6 schrieb am 1. Juli 2015 um 17:44:41 Uhr:

Mit Audi würde ich da garnicht verhandeln, sondern mit dem Autohaus.

Du hast ja hoffentlich nach dem Unfall nicht noch den Neupreis bezahlt?

Unterm Strich ist das Fahrzeug nach dem vom Autohaus verschuldeten Unfall kein Neuwagen mehr, sondern ein Unfallwagen.

Dementspechend muss dir das Autohaus auch mit dem Preis entgegen kommen und dir zumindest den Wertverlust nachlassen. Diese Wertminderung hast du ja auch beim Wiederverkauf und sie ist sicher höher als die Reparaturkosten von 1000 Euro. Beim Wiederverkauf wird dir bei einem Unfallwagen wesentlich mehr abgezogen, egal wie heftig der Unfall war.

Wobei man bei reinen Lackschäden ohne Beschädigung der Karosserie nicht unbedingt von einem Unfallwagen spricht. Am besten du lässte das Ganze durch eine Gutachter prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich drück die Daumen, dass du da noch mehr für dich rausholen kannst. Das Angebot von Audi ist lächerlich.

das Fahrzeug hab ich ja schon vor der Abholung bezahlt, da ging nix mehr mit Verhandeln

Und genau deswegen sitzen die jetzt am längeren Hebel.

Du hast kein Druckmittel mehr außer das des RA.

Grüße rzz

Bei einem hochwertigen Fahrzeug wird zumindest bei dem Verkauf an Händler nicht nur nach Unfallschaden sondern auch nach Nachlackierungen gefragt. Und da der Schaden nicht mehr mit Spot Repair gerichtet werden kann muss man die Reparatur angeben.

Es gibt ein BGH-Urteil, dass nach einer Nachlackierung kein neuwertiger Zustand mehr, damit eine Wertminderung vorliegt da eine Werkslackierung grundsätzlich als höherwertig als eine Nachlackierung angesehen wird.

Ich gehe davon aus, dass das Autohaus pokert, dass noch ein Verhandlungsspielraum vorliegt.

am 2. Juli 2015 um 8:36

Ganz Grundsätzlich hast du einen Neuwagen gekauft und bezahlt, aber nicht bekommen.

Und du bist nicht zufrieden mit der Kompensation.

Sag das doch einfach genau so und dann hör dir mal die Antwort an. Und noch ein Tipp: Leichter tut sich dein Händler, dir mit Arbeitszeit entgegen zu kommen. Also vielleicht beim 15TKM Service keine Arbeitszeit zahlen? Oder sowas halt.

(Ich finde das aber nicht so tragisch, denn ich bin der Meinung, dass dich das beim Wiederverkauf keinen Cent kosten wird; ist vom Audi Autohaus repariert, es ist Garantie drauf - alles im Butter.)

Hatte gerade so einen Fall. Auto als Jahreswagen vom VW Händler unfall- und nachlackierungsfrei gekauft. Nach einem Jahr weiterverkauft, Käufer kommt nun nach 2 Jahren an und weist nach, dass ein Schaden drauf ist, der vor meiner Zeit passiert ist. In den Systemen bei Audi/VW ist das alles schön hinterlegt, bis zur letzten Schraube, die getauscht wurde. Das Ende vom Lied: ich bin der Gearschte, weil ich (wenn auch unwissentlich) ein Unfallauto verkauft habe. Mein Verkaufspreis war damals 45k, es wurde für den Schaden, der vom AH damals so repariert wurde, dass er nun drei Jahre später das rosten angefangen hat, 500 Euro Wertminderung angesetzt. Plus natürlich die Instandsetzungskosten um den Rost wegzumachen. In Summe hat mich die Aktion 8.000 Euro gekostet incl., Anwalt und Gutachterkosten. Allerdings hat der Händler alle Kosten auf sich genommen und mich wiederum entschädigt. Kann aber auch anders ausgehen, ich bin geheilt und habe nun einen Rechtschutz. War allerdings kein Audi sondern ein VW.

Deswegen: sauber abklären. Den hier hätte ich übrigens auch nicht mitgenommen. Never. Ist die Felge auch angeschrabbt? Alleine die kostet doch schon 6-700 Euro.

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