Werkstattrechnung "anteilig" zahlen ???
Hallo !
Habe mir am 28.05.10 einen 3 Jahre alten 118i beim BMW-Händler gekauft . Am 26.07.10 ist dann die Zündspule vom 2. Zylinder kaputt gegangen . Bin gleich zum "Freundlichen" der mir diese sofort austauschte und das mit der Rechnung dem Gebrauchtwagenverkäufer klären wollte ! Eine Woche später liegt eine Rechnung vom "Freundlichen" in Höhe von ca. 26€ bei mir im Briefkasten . Anteilig die Arbeitszeit und Zündspule kostenfrei . Sollte nicht nach so kurzer Zeit die volle Garantie gelten ???
Danke !
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zitat:
Man muss nicht diskutieren. Es ist völlig eindeutig, dass eine Zündspule kein Verschleißteil ist.
Deine und auch meine Meinung. Aber wer entscheidet das denn?
Wenn es hart auf hart kommt doch die Gerichte, oder?
Wenn man hier Urteile liest wird eben nicht wie in X-Foren alles und jeder Schaden die ersten 6 Monate bezahlt.
http://www1.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste_tcm8-224135.pdfHabe bei meinem E90 auch leidvolle Erfahrungen damit machen müssen.
Zum TE, wenn das ein Händler ist der sich nicht schämen will/soll wird er die paar Kröten übernehmen!
Tom
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Deine und auch meine Meinung. Aber wer entscheidet das denn?Zitat:
Man muss nicht diskutieren. Es ist völlig eindeutig, dass eine Zündspule kein Verschleißteil ist.
Wenn es hart auf hart kommt doch die Gerichte, oder?
Verschleißteile sind die Teile, bei denen die Abnutzung aufgrund ihrer Konstruktion vorgesehen ist, d.h. Reifen, Bremsen, Kupplung, Flüssigkeiten.
Teile, die während eines Autolebens mal kaputt gehen können (hierzu würde ich die Zündspule zählen, aber auch Turbo, Anlasser, Lichtmaschine, etc.) sind keine Verschleißteile. Die Gewährleistung soll den Kunden ja gerade davor schützen, dass solche Teile in den ersten zwei Jahren kaputt gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Verschleißteile sind die Teile, bei denen die Abnutzung aufgrund ihrer Konstruktion vorgesehen ist, d.h. Reifen, Bremsen, Kupplung, Flüssigkeiten.Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Deine und auch meine Meinung. Aber wer entscheidet das denn?
Wenn es hart auf hart kommt doch die Gerichte, oder?Teile, die während eines Autolebens mal kaputt gehen können (hierzu würde ich die Zündspule zählen, aber auch Turbo, Anlasser, Lichtmaschine, etc.) sind keine Verschleißteile. Die Gewährleistung soll den Kunden ja gerade davor schützen, dass solche Teile in den ersten zwei Jahren kaputt gehen.
Deshalb kaufte ich meinen 1er auch beim "Freundlichen" in meiner Nähe und nicht von privat in Hamburg ! Hatte vor meinem 1er einen 3er bei einem kleinen Wald und Wiesenhändler gekauft . Da gabs gar keine Extragarantie ! Er erklärte mir das mit der Gewärleistung und gut wars ! Werde das Thema mit der Rechnung einfach mal auf sich beruhen lassen . Die werden sich schon melden !
Hallo MZ-DJ-1970,
die Rechnung nicht zu zahlen halte ich für den falschen Weg. Entweder Du widersprichst der Rechnung und verlangst unter Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung, dass die Anteiligen Kosten gestrichen werden oder Du zahlst "unter Vorbehalt".
Aus meiner Sicht ist die Sache glasklar. Eine Zündspule ist kein klassisches Verschleißteil. Es greift die gesetzliche Gewährleistung. Da der Sachmangel bereits zwei Monate nach dem Kauf eintrat, entfällt auch die Beweislastumkehr.
Also ab zum Händler mit der Rechnung und klärendes Gespräch führen.
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Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Hallo MZ-DJ-1970,die Rechnung nicht zu zahlen halte ich für den falschen Weg. Entweder Du widersprichst der Rechnung und verlangst unter Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung, dass die Anteiligen Kosten gestrichen werden oder Du zahlst "unter Vorbehalt".
Aus meiner Sicht ist die Sache glasklar. Eine Zündspule ist kein klassisches Verschleißteil. Es greift die gesetzliche Gewährleistung. Da der Sachmangel bereits zwei Monate nach dem Kauf eintrat, entfällt auch die Beweislastumkehr.
Also ab zum Händler mit der Rechnung und klärendes Gespräch führen.
Hatte den Wagen beim Defekt knapp 4 Wochen wovon er noch 6 Tage für Mängelbeseitigungen in der Werkstatt stand ! Also effektiv 3 Wochen !!! Werde die Rechnung am Freitag mitnehmen . Schaun wir mal ........
Meine Rede! Viel Spaß ;-)
Also !
Wekstattmeister hat die Rechnung ohne Diskussion zurück genommen . Hätte das Fahrzeug ja schliesslich bei ihnen gekauft ! Heisst also : Wenn ich mir woanders einen BMW gekauft hätte und für Garantieleistungen zum "Freundlichen" in meiner Stadt fahre muss ich wohl anteilig die Arbeitszeitkosten zahlen .
Zitat:
Original geschrieben von MZ-DJ-1970
Heisst also : Wenn ich mir woanders einen BMW gekauft hätte und für Garantieleistungen zum "Freundlichen" in meiner Stadt fahre muss ich wohl anteilig die Arbeitszeitkosten zahlen .
Ist es denn so schwer den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu verstehen? Du hast ein 3 Jahre altes Auto gekauft - ohne Garantieverlängerung gibt es an diesem Punkt KEINE Garantieansprüche gegen den Hersteller mehr. Da du das Auto aber von einem Händler gekauft hast, greift an dieser Stelle die gesetzliche Gewährleistungspflicht und in die kannst du nur deinen Händler ziehen und nicht ein x-beliebiges Autohaus. Das geht zwar auch, aber dann muss der Werkstatt, in die du dein Auto gebracht hast Kontakt mit deinem Händler aufnehmen und der kann dann sagen ob er das so akzeptiert oder ob er selbst den Wagen reparieren will.
Garantie = freiwilliges Versprechen des Herstellers
Gewährleistung = gesetzlich verankerter Anspruch gegenüber dem Händler
Ist doch nun schon häufig genug durchgekaut worden …
Wenn man hier so mitliest, kann man ja schon fast wieder froh sein, dass in DE mal sowas wie ein Rechtsberatungsgesetz, jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz, eingeführt worden ist.
Hier wird wil alles vermischt und es werden Sachen behauptet die nicht haltbar sind.
Man kann nur hoffe, dass hier nicht irgendwann irgendwer mit diesem Halbwissen hausieren geht und damit sprichwörtlich auf's Maul fällt.
Was ist denn an der Erklärung falsch, dass die Hersteller- bzw Werksgarantie ein freiwilliges Garantieversprechen ist, das auch nur zu den vom Garantiegeber diktierten Bedingungen gilt und eben auch nur solange gilt, wie in den Garantiebedingungen aufgeführt. Mehr als 2 Jahre Garantie kommt nicht oft vor, mehr als 3 Jahre äußerst selten (bei BMW afaik gar nicht), es sei denn man schließt eine Garantieverlängerung ab, aber auch hier gilt wieder, dass sie nur zu den vom Garantiegeber diktierten Bedingungen gilt. Bei einem Gebrauchtwagen geben einige Händler häufig ebenfalls eine FREIWILLIGE Garantie (Premium Selection o.ä.), die wiederum beliebig eingeschränkt werden kann. Das was der Gesetzgeber dem Kunden zusichert ist eine 12 monatige gesetzliche Gewährleistung, bei der in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt und danach beim Käufer. Diese deckt alle Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Da die Beweislast am Anfang beim Verkäufer liegt, muss dieser nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht (auch nicht im Ansatz) bestand, was schwierig bis unmöglich ist.
Ich erkenne daran keinen Fehler und bis hierhin sollte das alles eigentlich außer Frage stehen.
Zitat:
Original geschrieben von wissensdurst mcs
der te hat nicht geschrieben, ob er eine gewährleistung oder garantie hat...die ursprüngliche gewährleistung von neufahrzeug ist bereits erloschen...
die gesetzliche gewährleistung von gebrauchtwagen ist noch vorhanden...aber hat er eine garantie mit dem gebrauchtwagen abgeschlossen, die höherwertiger als die gesetzl. gewährleistung ist, hat diese ihre gültigkeit...
das ist ja das neueste was ich höre. Wenn die Gewährleistung noch in der Zeit liegt wird auch gezahlt ganz egal wie hoch irgendeine Garantie besteht.
Zitat:
Original geschrieben von passat 1.8t
das ist ja das neueste was ich höre. Wenn die Gewährleistung noch in der Zeit liegt wird auch gezahlt ganz egal wie hoch irgendeine Garantie besteht.Zitat:
Original geschrieben von wissensdurst mcs
der te hat nicht geschrieben, ob er eine gewährleistung oder garantie hat...die ursprüngliche gewährleistung von neufahrzeug ist bereits erloschen...
die gesetzliche gewährleistung von gebrauchtwagen ist noch vorhanden...aber hat er eine garantie mit dem gebrauchtwagen abgeschlossen, die höherwertiger als die gesetzl. gewährleistung ist, hat diese ihre gültigkeit...
sollte eine Garantie bestehen, zusätzlich zur Gewährleistung, kann es sein, dass die Garantie greift und etwaige Zuzahlungen aber der Gewährleistungsträger zu leisten hat, also der Händler in dem Fall die Zuzahlung leisten muss
Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Hallo MZ-DJ-1970,die Rechnung nicht zu zahlen halte ich für den falschen Weg. Entweder Du widersprichst der Rechnung und verlangst unter Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung, dass die Anteiligen Kosten gestrichen werden oder Du zahlst "unter Vorbehalt".
Aus meiner Sicht ist die Sache glasklar. Eine Zündspule ist kein klassisches Verschleißteil. Es greift die gesetzliche Gewährleistung. Da der Sachmangel bereits zwei Monate nach dem Kauf eintrat, entfällt auch die Beweislastumkehr.
Also ab zum Händler mit der Rechnung und klärendes Gespräch führen.
Eine Zündspule ist mit Sicherheit kein klassisches Verschleißteil, die haben früher mal ein Autoleben lang gehalten. Erst durch die Stabzündspulen, die im Zylinderkopf hohen thermischen Belastungen ausgesetzt sind und über sehr geringe Wicklungsdurchmesser verfügen, sind die Dinger inzwischen anfällig geworden und verursachen eine Menge Ärger. Das Phänomen ist seit etwa 10 Jahren zu beobachten und die Hersteller bekommen es einfach nicht in den Griff. Bei VW kommt inzwischen bereits die 6. Generation zum Einsatz...
Aber wie oben an dem Link vom ADAC zu sehen ist: Je nach Laufleistung kann es schon sein, dass z.B. eine defekte Kupplung als Verschleiß angesehen wird und die Gewährleistung nicht greift.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Aber wie oben an dem Link vom ADAC zu sehen ist: Je nach Laufleistung kann es schon sein, dass z.B. eine defekte Kupplung als Verschleiß angesehen wird und die Gewährleistung nicht greift.
Weil eine Kupplung eben auch verschleißt mit jedem Schaltvorgang. Damit ist es eine Frage der Laufleistung ob es ein Fall für die Gewährleistung/Garantie oder Kulanz ist.