Werkstattrechnung "anteilig" zahlen ???

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo !

Habe mir am 28.05.10 einen 3 Jahre alten 118i beim BMW-Händler gekauft . Am 26.07.10 ist dann die Zündspule vom 2. Zylinder kaputt gegangen . Bin gleich zum "Freundlichen" der mir diese sofort austauschte und das mit der Rechnung dem Gebrauchtwagenverkäufer klären wollte ! Eine Woche später liegt eine Rechnung vom "Freundlichen" in Höhe von ca. 26€ bei mir im Briefkasten . Anteilig die Arbeitszeit und Zündspule kostenfrei . Sollte nicht nach so kurzer Zeit die volle Garantie gelten ???

Danke !

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Aber wie oben an dem Link vom ADAC zu sehen ist: Je nach Laufleistung kann es schon sein, dass z.B. eine defekte Kupplung als Verschleiß angesehen wird und die Gewährleistung nicht greift.
Weil eine Kupplung eben auch verschleißt mit jedem Schaltvorgang. Damit ist es eine Frage der Laufleistung ob es ein Fall für die Gewährleistung/Garantie oder Kulanz ist.

Das sollte auch nur ein Beispiel sein... Wie ist es mit dem ABS Sensor? Bei einem 9 Jahre alten Passat mit 164.000km wurde hier Gewährleistung verneint. Ein ABS Sensor verschleißt sicherlich nicht, dennoch wird hier je nach Laufleistung und Alter auch mal die Gewährleistung verneint.

Hatte mir auch gedacht, dass die Laufleistung und das Alter bei solchen Sachen, die eben nicht verschleißen sollten, keine Rolle spielt. Aber so einfach ist es dann doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx


Weil eine Kupplung eben auch verschleißt mit jedem Schaltvorgang. Damit ist es eine Frage der Laufleistung ob es ein Fall für die Gewährleistung/Garantie oder Kulanz ist.

Das sollte auch nur ein Beispiel sein... Wie ist es mit dem ABS Sensor? Bei einem 9 Jahre alten Passat mit 164.000km wurde hier Gewährleistung verneint. Ein ABS Sensor verschleißt sicherlich nicht, dennoch wird hier je nach Laufleistung und Alter auch mal die Gewährleistung verneint.

Hatte mir auch gedacht, dass die Laufleistung und das Alter bei solchen Sachen, die eben nicht verschleißen sollten, keine Rolle spielt. Aber so einfach ist es dann doch nicht.

Der Wagen ist 9 Jahre alt und dabei weit jenseits jeder Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung. Da könnte man nur auf Kulanz hoffen, aber dafür sind 9 Jahre und 164.000km auch zu viel. Man nennt das dann Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx


Der Wagen ist 9 Jahre alt und dabei weit jenseits jeder Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung. Da könnte man nur auf Kulanz hoffen, aber dafür sind 9 Jahre und 164.000km auch zu viel. Man nennt das dann Pech gehabt.

Wenn ich mir also einen 9 Jahre alten Gebrauchten bei einem Händler kaufe bekomme ich keine Gewährleistung? Gut zu wissen... Das nennt man glaube ich falsch.

Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Das sollte auch nur ein Beispiel sein... Wie ist es mit dem ABS Sensor? Bei einem 9 Jahre alten Passat mit 164.000km wurde hier Gewährleistung verneint. Ein ABS Sensor verschleißt sicherlich nicht, dennoch wird hier je nach Laufleistung und Alter auch mal die Gewährleistung verneint.

Hatte mir auch gedacht, dass die Laufleistung und das Alter bei solchen Sachen, die eben nicht verschleißen sollten, keine Rolle spielt. Aber so einfach ist es dann doch nicht.

Der Wagen ist 9 Jahre alt und dabei weit jenseits jeder Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung. Da könnte man nur auf Kulanz hoffen, aber dafür sind 9 Jahre und 164.000km auch zu viel. Man nennt das dann Pech gehabt.

Das ist genau der Kanckpunkt, an dem Deine Erklärungen falsch sind:

Wenn ich ein 35 Jahre altes Auto in einem Autohaus kaufe, habe ich gegenüber dem Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch. bei der Gewährleistung zählt nicht das Alter der Sache, sondern die Zeitspanne zwischen Verkauf und auftreten des Mangels.

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Ich hatte das mit dem 9 Jahre alten Passat so verstanden, dass der Wagen schon so lange in Besitz ist, nicht dass er einen 9 Jahre alten Wagen vom Händler kauft. Egal wie alt der Wagen ist, den ich vom Händler kaufe, es greift natürlich IMMER die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx


Ich hatte das mit dem 9 Jahre alten Passat so verstanden, dass der Wagen schon so lange in Besitz ist, nicht dass er einen 9 Jahre alten Wagen vom Händler kauft. Egal wie alt der Wagen ist, den ich vom Händler kaufe, es greift natürlich IMMER die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Wie ich oben beispielhaft aufgezeigt habe - im ADAC Artikel weiter oben gibt es ja noch viel mehr Urteile dazu - greift die Gewährleistung nicht in jedem Fall und bei jedem Schaden. Bis vor kurzem bin ich auch noch davon ausgegangen, dass das so ist.

Hallo,

deshalb gibt es ja auch keine alten billigen Autos mehr zu kaufen...

Gruß
Rainer

Nur mal so am Rande, bei meinem E90 325 BJ 08.05, 50tkm wurde ein trüber Scheinwerfer (Xenonlinse innen trüb) von BMW (eingeschickt an die BMW Technik) selbst auch als Verschleiß abgetan.....
Gekauft hatte ich die Karre im Nov. 2009 und bemängelt hatte ich das ganze im Feb.2010
Der Händler (ein BMW Händler) übernahm nur einen Bruchteil. Ich bekam von BMW einen kleinen Teil auf Kulanz, die Euro + sah sich erst garnicht zuständig 😠
Ich selbst blieb auf über 300€ sitzen.
Klar hätte ich den Rechtsweg einschlagen können, aber das war mir zu blöd.
Soviel zum Thema....

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