Werkstatt wollte mein Fahrzeug behalten
Guten Tag,
ich war gestern bei einer freien Werkstatt, um mein Fahrzeug durchchecken zu lassen, weil ich es in nächster Zeit verkaufen möchte. Der Werkstattmeister sagte mir, dass die Durchsicht kostenlos sei, so weit so gut ...
... er hat natürlich ein paar Dinge festgestellt, die ausgetauscht werden müssen, die da wären ...
1- Außenspiegel rechts lässt sich nicht mehr verstellen - MUSS NEU (ist mir auch schon aufgefallen)
2- Fahrwerksfeder hinten rechts gebrochen - BEIDE NEU AUFGRUND GLEICHMÄßIGER VERSCHLEIß
3- Spurstange rechts hat Spiel - BEIDE SEITEN NEU INKL. SPURSTANGENKÖPFE AUFGRUND GLEICHMÄß.VERSCHLEIß
4- Ölwanne ist undicht - ÖLWANNENDICHTUNG INKL. ÖL und ÖLFILTER NEU
Natürlich war mein Ziel möglichst viele Werkstätten anzusteuern, um verschiedene Kostenvoranschläge zu erhalten. Ich gab ihn meinen Fzg.schein und er gab es mir zurück und gab mir auch den Kostenvoranschlag.
Das komische daran ist, er sagte mir, es ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug in der Werkstatt zu behalten, weil es unsicher ist. Er darf mich mit dem Fahrzeug nicht weiterfahren lassen, weil er sonst Ärger bekommen würde, was ich schon mal richtig komisch fand. Ich sagte ihm natürlich, das dürfen Sie nicht und bin einfach weggefahren und habe ihn den KV auf den Boden geworfen. Er sagte mir, er muss das der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen, die würden dann das weitere Vorgehen entscheiden.
Natürlich hatte ich auch ein mulmiges Gefühl, so dass ich nicht in weitere Werkstätten gefahren bin, weil ich die Sorge habe, es könnte genau so passieren. Das war auch die erste angesteuerte Werkstatt gestern.
Ich meine, er hat durch den Fzg.schein mein Kennzeichen und die Adressdaten, was mache ich jetzt ???
Was ist zu tun ? Wer hat denn nun Recht ?
Beste Antwort im Thema
Das eine Werkstatt ein Kfz mit gebrochener Feder nicht mehr vom Hof lassen will kann ich durchaus nachvollziehen.
In solchen Fällen offensichtlicher Sicherheitsmängel bekommt die Werkstatt ungewollt eine Verantwortung aufgedrückt die kaum Einer tragen will. Oder wer Hier würde jemanden mit einer gebrochenen Fahrwerksfeder wegfahren lassen?
Und was die HU angeht, wenn dem Fahrer/Halter gravierende Sicherheitsmängel bekannt werden ist es sch...egal ob und wie lange die Karre noch bis zur nächsten HU hat, die Karre ist umgehend abzustellen oder bestenfalls zur nächsten Werkstatt zu fahren. Bei einer gebrochenen Feder eindeutig stehen lassen.
Die zwei Jahre zwischen den HU-Terminen bedeutet nur das man alle zwei Jahre nachschaut und nicht das man damit trotz sicherheitsrelevanter Mängel bis zur HU weiterfahren darf.
Ob es einem passt oder nicht, die Werkstatt hat mein volles Verständnis wenn Sie solche unbelehrbare Fahrer an die Zulassungsstelle meldet.
114 Antworten
Bei manchen Leuten müsste schon das Anschauen des Autos einen 50er per Vorkasse kosten. Dass die Werkstatt schon mal eine halbe Stunde in das Auffinden von Defekten investiert hat, interessiert die nicht.
Kostenvoranschläge nur gegen Zahlung von x Euro sind ja nicht unüblich.
Meistens gegen Verrechnung bei Auftragserteilung.
Das eine Werkstatt ein Kfz mit gebrochener Feder nicht mehr vom Hof lassen will kann ich durchaus nachvollziehen.
In solchen Fällen offensichtlicher Sicherheitsmängel bekommt die Werkstatt ungewollt eine Verantwortung aufgedrückt die kaum Einer tragen will. Oder wer Hier würde jemanden mit einer gebrochenen Fahrwerksfeder wegfahren lassen?
Und was die HU angeht, wenn dem Fahrer/Halter gravierende Sicherheitsmängel bekannt werden ist es sch...egal ob und wie lange die Karre noch bis zur nächsten HU hat, die Karre ist umgehend abzustellen oder bestenfalls zur nächsten Werkstatt zu fahren. Bei einer gebrochenen Feder eindeutig stehen lassen.
Die zwei Jahre zwischen den HU-Terminen bedeutet nur das man alle zwei Jahre nachschaut und nicht das man damit trotz sicherheitsrelevanter Mängel bis zur HU weiterfahren darf.
Ob es einem passt oder nicht, die Werkstatt hat mein volles Verständnis wenn Sie solche unbelehrbare Fahrer an die Zulassungsstelle meldet.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 21. Juli 2019 um 19:31:32 Uhr:
...
P.s.: Das mit der Gefahr und der Verständigung der Polizei kann ich gut verstehen. Als Elektriker bin ich z.B. auch dazu verpflichtet eine defekte Verlängerungsleitung aus dem Verkehr zu ziehen und dessen weitere Verwendung zu unterbinden. Sei es in einem Kaufhaus oder auf einer Baustelle. Weiß jemand, dass ich Elektriker bin, hat gesehen, dass ich es gesehen habe und es passiert etwas, kann ich belangt werden. Zwar unwahrscheinlich aber möglich.
Mehr muss dazu nicht gesagt werden, das ist tatsächlich so. Auch auf KFZ Werkstätten bezogen, wer eine Ausbildung in seinem Gewerk mit einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen hat, ist eine Fachkraft in seinem Beruf. Und das nicht nur während seiner Arbeitszeit.
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Kommt auf die Art des Federbruchs an. Wenn wie üblich nur die letzte Windung gebrochen ist, bekommt man bei der HU einen erheblichen Mangel aufgeschrieben und hat dann Zeit Werkstätten abzuklappern und nach 4 Wochen erneut vorzuführen. Wenn die Feder mittig gebrochen ist und ein scharfkantiges Ende gefährlich in Richtung Reifen ragt, wird es wohl auf verkehrsunsicher hinauslaufen.
Der Werkstattfritze hat keine Befugnis, Dein Eigentum zu behalten, es sei denn aufgrund eines Pfandrechts wegen ausstehender Forderung. Dafür hätte er aber vorher einen Preis für die Diagnose nennen müssen und Du hättest Die Zahlung auch noch verweigern müssen. Wenn eines davon unterblieben ist, besteht kein Recht auf Pfand.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 21. Juli 2019 um 21:41:44 Uhr:
Der Werkstattfritze hat keine Befugnis, Dein Eigentum zu behalten
Befugnis insoweit, dass er im Wissen um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeugs dieses nicht mehr vom Hof lässt - höchstens aufm Hänger und mit schriftlich bestätigter voller Verantwortung des Halters.
Wobei ich mir selbst da ehrlich gesagt nicht mal ganz sicher bin 😕
Hatte selber mal was ähnliches vor Jahren erlebt (tropfende Benzinleitung in der Nähe des heißen Auspuffs). Da ließ mich der Werkstattchef auch nicht mehr vom Hof.
Generell ist es doch nun hinreichend geklärt.
Die Werkstatt kann die Polizei rufen, hat aber keine Befugnis eigenmächtig zu handeln.
Um allem aus dem Wege zu gehen: Der Werkstatt mitteilen, dass sie das Fahrzeug in ihren Abholbereich stellen sollen. Du würdest nach Feierabend mit einem Anhänger kommen und es abholen. Was Du tatsächlich tust, geht die Werkstatt nichts an.
Ich kenne es in meinem Fall vor längerer Zeit so, daß man der Werkstatt unterschreiben muss, auf die Mängel aufmerksam gemacht worden zu sein und daß man auf eigene Verantwortung das Auto unrepariert entgegennimmt.
Vergleichbar mit dem Verlassen eines Krankenhauses auf eigenen Wunsch und auf eigene Gefahr bzw.Verantwortung.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 21. Juli 2019 um 22:39:08 Uhr:
Du musst nichts unterschreiben in Werkstatt oder Krankenhaus.
Definitives Wissen oder aus der Hüfte geschossen??
Wenns nachher Probleme gibt, muss klar sein, wer die Verantwortung trägt.
Theoretisch gings auch mit Zeugen, aber einfacher ist es schriftlich.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 21. Juli 2019 um 22:39:08 Uhr:
Du musst nichts unterschreiben in Werkstatt oder Krankenhaus.
Macht sie Sache aber einfacher.
Nachbar hat sich vor Jahren mal selbst entlassen aus dem Krankenhaus nachdem er unter Alkoholeinfluss schwer gestürzt war. Schädel-Hirntrauma.
5 Stunden später stand die Polizei bei Ihm vor der Tür und dann im Wohnzimmer und versuchte Ihn zu überzeugen , dass er besser wieder zurück ins KH gehen sollte.
Der Arzt wollte einfach keinen evtl.späteren Stress haben und sich für irgendwelche Folgen verantworten müssen und hat deshalb die Polizei verständigt.
Ebenso kann das ein Werkstattbesitzer so handhaben.
Ob das beim TE auch so war oder es gar nicht erst dazukam, weil man sich vorher lieber gepflegt gestritten hat, wissen wir nicht genau.
Aber wenn er Ihm den Kostenvoranschlag vor die Füße geworfen hat, wohl eher nicht.
Für eine qualifizierte Einschätzung hat die Geschichte in meinen Augen noch zu viele Unbekannte.
Es wurde ja schon erwähnt, dass es nicht unproblematisch ist, bei X Handwerkern Kosten zu erzeugen, um selber ein paar Euro zu sparen.
Das Angebot einer kostenlosen Durchsicht hätte mich schon misstrauisch gemacht. Heute hat keiner mehr was zu verschenken. So ein Angebot macht man, wenn man fest mit einem anschließenden Auftrag rechnet. Bestenfalls bei langjährigen Stammkunden gehört so was zum Service.
Wie lange dauerte denn die Durchsicht?
Als Zweites stellt sich die Frage, wie seriös denn die Diagnose war? Man hört nicht zum ersten Mal, dass Werkstätten Schäden erfinden oder zumindest dramatisieren, um lukrative Aufträge zu erhalten.
Die Drohung mit der Meldung an die Zulassungsstelle kann gewissenhafte Pflichterfüllung sein, aber auch der Versuch den fetten Fisch nicht von der Angel zu lassen.
In diesem Spannungsfeld zwischen "die Werkstatt muss auch leben" und "ich will als Kunde nicht ausgenommen werden" muss man irgendwo seinen Weg finden.
Bei Aufträgen bei denen die Werkstatt ihren Umsatz durch kreative Diagnosen quasi selbst bestimmen kann (Inspektionen, Durchsichten) gehe ich nur zu meiner angestammten, teuren Vertragswerkstatt. Die kalkuliert ihre diesbezüglichen Preise kostendeckend, so dass ich relativ sicher sein kann, dass da keine Schäden erfunden werden. (Ist zumindest bisher noch nicht vorgekommen)
Wenn ich einen konkreten Reparaturauftrag habe (z.B. Bremsbeläge neu) kommt auch eine preiswerte freie Werkstatt zum Zug. Da reicht dann aber auch ein Anruf um die voraussichtlichen Kosten zu erfahren.
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 21. Juli 2019 um 18:51:39 Uhr:
Zitat:
@Ratloxs schrieb am 21. Juli 2019 um 18:45:25 Uhr
...und kann er das wirklich melden ?
Nur muss ich der Zulassungsstelle beweisen, dass der Wille da ist, oder nicht ?Lass ihn melden, was er will (= eigenartiger Umgang mit Kunden).
Zulassungsstelle duerfte wissen, dass der TÜV noch gueltig ist; da musst Du nichts nachweisen.
Der Kostenvoranschlag ist ohne Bedeutung.Ciao
Ratoncita
Es gibt keinen "noch gültigen TÜV". Es gibt Fristen für die Vorführung zur HU. Wenn das Fahrzeug innerhalb der Frist Mängel bekommt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen diese Mängel ohne Rücksicht auf laufende HU-Fristen beseitigt werden. Oder glaubst du, man dürfe mit defekter Bremsanlage herumfahren bis der nächste HU-Termin fällig ist?
Grüße vom Ostelch
Eine Fachwerkstatt darf ein verkehrsunsicheres Auto nicht vom Hof fahren lassen. Wir kennen die Schäden nicht, spekulieren hilft da gar nichts.
Das Auto darf natürlich auf LKW oder Anhänger abtransportiert werden. Das die Werkstatt zur Absicherung eine Unterschrift verlangen darf ist dann aber vollkommen richtig.
Wo ist bei der Unterschrift das Problem? Es wird nur schriftlich festgehalten, was bereits mündlich gesagt wurde. Ratlox kann ja gerne die Polizei rufen. Dann sind die halt unabhängige Zeugen und werden ihn darauf hinweisen, dass die Werkstatt vollkommen korrekt gehandelt hat.
Hallo nochmal,
ich habe gerade eben bei verschiedenen Werkstätten angerufen und ein KV angefordert. Leider sagten die mir, ich muss vor Ort da sein und ein KV würde etwas Kosten, ich würde es dann nach einer Reparatur gutgetschrieben bekommen.
Ich natürlich gerade die vor 2 Tagen besuchte Werkstatt telefonisch angerufen und es ging der Meister dran. Ich habe in Ruhe mit ihm gesprochen. Lt. KV lag der Preis bei 933€. Er würde aber aufgrund der Diskussion 50€ nachlass geben. Ich habe mich bei ihm bedankt. Und nein. Er hat es nicht gemeldet weder bei der POL noch sonst wo. Habe einen Termin für diesen Freitag bekommen.