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Werkstatt wollte mein Fahrzeug behalten

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:32

Guten Tag,

ich war gestern bei einer freien Werkstatt, um mein Fahrzeug durchchecken zu lassen, weil ich es in nächster Zeit verkaufen möchte. Der Werkstattmeister sagte mir, dass die Durchsicht kostenlos sei, so weit so gut ...

... er hat natürlich ein paar Dinge festgestellt, die ausgetauscht werden müssen, die da wären ...

1- Außenspiegel rechts lässt sich nicht mehr verstellen - MUSS NEU (ist mir auch schon aufgefallen)

2- Fahrwerksfeder hinten rechts gebrochen - BEIDE NEU AUFGRUND GLEICHMÄßIGER VERSCHLEIß

3- Spurstange rechts hat Spiel - BEIDE SEITEN NEU INKL. SPURSTANGENKÖPFE AUFGRUND GLEICHMÄß.VERSCHLEIß

4- Ölwanne ist undicht - ÖLWANNENDICHTUNG INKL. ÖL und ÖLFILTER NEU

Natürlich war mein Ziel möglichst viele Werkstätten anzusteuern, um verschiedene Kostenvoranschläge zu erhalten. Ich gab ihn meinen Fzg.schein und er gab es mir zurück und gab mir auch den Kostenvoranschlag.

Das komische daran ist, er sagte mir, es ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug in der Werkstatt zu behalten, weil es unsicher ist. Er darf mich mit dem Fahrzeug nicht weiterfahren lassen, weil er sonst Ärger bekommen würde, was ich schon mal richtig komisch fand. Ich sagte ihm natürlich, das dürfen Sie nicht und bin einfach weggefahren und habe ihn den KV auf den Boden geworfen. Er sagte mir, er muss das der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen, die würden dann das weitere Vorgehen entscheiden.

Natürlich hatte ich auch ein mulmiges Gefühl, so dass ich nicht in weitere Werkstätten gefahren bin, weil ich die Sorge habe, es könnte genau so passieren. Das war auch die erste angesteuerte Werkstatt gestern.

Ich meine, er hat durch den Fzg.schein mein Kennzeichen und die Adressdaten, was mache ich jetzt ???

Was ist zu tun ? Wer hat denn nun Recht ?

Beste Antwort im Thema

Das eine Werkstatt ein Kfz mit gebrochener Feder nicht mehr vom Hof lassen will kann ich durchaus nachvollziehen.

In solchen Fällen offensichtlicher Sicherheitsmängel bekommt die Werkstatt ungewollt eine Verantwortung aufgedrückt die kaum Einer tragen will. Oder wer Hier würde jemanden mit einer gebrochenen Fahrwerksfeder wegfahren lassen?

Und was die HU angeht, wenn dem Fahrer/Halter gravierende Sicherheitsmängel bekannt werden ist es sch...egal ob und wie lange die Karre noch bis zur nächsten HU hat, die Karre ist umgehend abzustellen oder bestenfalls zur nächsten Werkstatt zu fahren. Bei einer gebrochenen Feder eindeutig stehen lassen.

Die zwei Jahre zwischen den HU-Terminen bedeutet nur das man alle zwei Jahre nachschaut und nicht das man damit trotz sicherheitsrelevanter Mängel bis zur HU weiterfahren darf.

Ob es einem passt oder nicht, die Werkstatt hat mein volles Verständnis wenn Sie solche unbelehrbare Fahrer an die Zulassungsstelle meldet.

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Zitat:

@Ratloxs schrieb am 21. Juli 2019 um 18:32:34 Uhr:

...was mache ich jetzt ???

Die Schäden reparieren lassen.

In diesem verkehrsunsicheren Zustand kannst du das Fahrzeug schließlich nicht verkaufen (und selbst weiter damit herumzufahren birgt auch ein hohes Risiko).

Festsetzen kann Dein Fahrzeug eigentlich nur die Polizei oder der TÜV.

Es bleibt Dir also unbenommen, noch andere Werkstaetten aufzusuchen.

Solange Dein Auto noch eine gueltige TÜV-Plakette hat, soll der Werkstattmeister mal nicht seine Hosentraeger schnalzen lassen...

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:41

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Juli 2019 um 18:39:44 Uhr:

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 21. Juli 2019 um 18:32:34 Uhr:

...was mache ich jetzt ???

Die Schäden reparieren lassen.

In diesem verkehrsunsicheren Zustand kannst du das Fahrzeug schließlich nicht verkaufen (und selbst weiter damit herumzufahren birgt auch ein hohes Risiko).

Das habe ich vor, nur möchte ich ein günstiges Angebot, ist ja nichts daran auszusetzen, oder ?

Ich habe ja vor, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:45

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 21. Juli 2019 um 18:39:47 Uhr:

Festsetzen kann Dein Fahrzeug eigentlich nur die Polizei oder der TÜV.

Es bleibt Dir also unbenommen, noch andere Werkstaetten aufzusuchen.

Ciao

Ratoncita

Ok, das ist richtig, und kann er das wirklich melden ?

Ich meine, ich möchte ja keine Strafen zahlen, ich will ja unbedingt, das Fahrzeug reparieren lassen.

Nur muss ich der Zulassungsstelle beweisen, dass der Wille da ist, oder nicht ?

Das kann ich z.B durch Navi Apps (Route) oder Kv, aber derzeit habe ich den Kv leider nicht, den habe ich aus Wut dort hingeworfen.

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 21. Juli 2019 um 18:45:25 Uhr

...und kann er das wirklich melden ?

Nur muss ich der Zulassungsstelle beweisen, dass der Wille da ist, oder nicht ?

Lass ihn melden, was er will (= eigenartiger Umgang mit Kunden).

Zulassungsstelle duerfte wissen, dass der TÜV noch gueltig ist; da musst Du nichts nachweisen.

Der Kostenvoranschlag ist ohne Bedeutung.

Ciao

Ratoncita

 

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 21. Juli 2019 um 18:51:39 Uhr:

 

Lass ihn melden, was er will (= eigenartiger Umgang mit Kunden).

Zulassungsstelle duerfte wissen, dass der TÜV noch gueltig ist; da musst Du nichts nachweisen.

Das würde ich nicht unterschreiben!

Wenn die Polizei den begründeten Verdacht hat, kannst du das Fz. beim aaS vorführen, natürlich auf eigene Kosten.

 

Gruß

Sicherheitsmängel:

Wer sich tatsächlich dafür entscheidet, das Auto nicht bei der Werkstatt zu lassen, muss sich darüber im Klaren sein, dass dies auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.

Deshalb kann man nur dringend dazu raten, mit dem mangelhaften Auto höchstens bis zur nächsten Werkstatt zu fahren. Dort kann man einen Kostenvoranschlag erfragen, um die Reparatur-Preise zu vergleichen. Noch besser ist es, sich dort und bei weiteren Werkstätten telefonisch über die Kosten zu informieren und das Auto solange stehen zu lassen.

Wenn deine Versicherung davon erfährt, kannst du schnell Probleme kriegen.

Meine Erfahrung in 45 Jahren Autoleben hat gezeigt, dass es weniger auf den Preis, als auf das Vertrauen zur Werkstatt ankommt (preislich tut sich das oft nicht sehr viel). Daher wechsele ich eigentlich die Werkstatt nicht - als vor ca. 20 Jahren unsere VW Werkstatt geschlossen hat, bin ich zu einer freien Werkstatt gewechselt.

Die haben genau eine Inspektion gemacht, der Preis war höher als bei VW (in der Regel ist das umgekehrt) und einige Dinge waren nicht zu meiner Zufriedenheit ausgeführt.

Sicher lohnt es sich auf den Preis zu achten (mache ich ja auch), aber wichtiger ist es das unterm Strich alles passt und man zufrieden ist - dafür bezahle ich gerne mal einen Taler mehr.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. Juli 2019 um 19:10:00 Uhr

Wenn die Polizei den begründeten Verdacht hat, kannst du das Fz. beim aaS vorführen, natürlich auf eigene Kosten.

Bisher war die Polizei noch nicht im Spiel. Die muesste ja erst durch eine Anzeige aufmerksam gemacht worden sein... (und soweit sind wir noch nicht).

Ausserdem wissen wir nicht, ob die festgestellten Maengel richtig dargestellt oder evtl. dramatisiert wurden (soll ja vorkommen...).

Was "aaS" ist, weiss ich nicht, ist mir nur als Tierkadaver gelaeufig.

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 17:18

Zitat:

@manvo schrieb am 21. Juli 2019 um 19:13:50 Uhr:

Sicherheitsmängel:

Wer sich tatsächlich dafür entscheidet, das Auto nicht bei der Werkstatt zu lassen, muss sich darüber im Klaren sein, dass dies auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.

Deshalb kann man nur dringend dazu raten, mit dem mangelhaften Auto höchstens bis zur nächsten Werkstatt zu fahren. Dort kann man einen Kostenvoranschlag erfragen, um die Reparatur-Preise zu vergleichen. Noch besser ist es, sich dort und bei weiteren Werkstätten telefonisch über die Kosten zu informieren und das Auto solange stehen zu lassen.

Nun, mindestens eine Werkstatt hätte ich so oder so besuchen müssen, um zu wissen, was erneuert werden muss.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 17:19

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 21. Juli 2019 um 19:15:51 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. Juli 2019 um 19:10:00 Uhr

Wenn die Polizei den begründeten Verdacht hat, kannst du das Fz. beim aaS vorführen, natürlich auf eigene Kosten.

Bisher war die Polizei noch nicht im Spiel. Die muesste ja erst durch eine Anzeige aufmerksam gemacht worden sein...

Was "aaS" ist, weiss ich nicht, ist mir nur als Tierkadaver gelaeufig.

Ciao

Ratoncita

Ist ein Amtlich anerkannter Sachverständiger.

Als gelernter Fachmann darf er Gefahren eigentlich nicht wieder auf die Strasse lassen.

Schlaue Werkstätten die es wirklich ernst meinen verständigen die Polizei und betonen die Dringlichkeit.

Dann kann die Polizei das ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen klären.

Das mindeste sollte eine Unterschrift sein das der Abholer über die Mängel und Gefahr informiert wurde.

Nun versetze dich mal in die Lage des Werkstattmeisters. Der lässt das Auto checken und erstellt ein Angebot. Der TÜV verlangt dafür rund 80,-€. Das machen ein paar Leute am Tag und sein Arbeitstag ist ohne Gewinn weg. Sicherlich gehört es bis zu einem gewissen Maße zu den Gemeinkosten, aber es nimmt überhand, dass jeder verständlicherweise den günstigsten Preis will. Die Leute müssen noch zum Arbeiten kommen und nicht nur Angebote schreiben, womit ihr (ich fahre ja nicht in eine Werkstatt, bzw. nur selten) euch die Preise selbst in die Höhe treibt.

Wir fragen unsere Kunden (anderes Gewerk) oftmals vorher, wie viel sie gedenken zu investieren, bevor wir 1/2 - 1 Tag kalkulieren. Leute, die mit einem Angebot kommen und nicht schlüssig erklären können, warum die nun zu uns kommen (manchmal kommt halt, dass der Verkäufer unfreundlich war oder die mit der Planung nicht zufrieden sind), die schicken wir oftmals nach Hause, da wir darauf keine Lust mehr haben. Wenn die Leute billig haben wollen, sollen die mal machen, auch wenn einem manche leid tun, die kein Geld für etwas Wertiges haben und man schon an deren Angebot sieht, dass nichts dolles angeboten wurde.

 

Natürlich versucht man nach dem Aufwand die Kunden zu halten. Wenn man dann davor vielleicht schon 2 solcher Anfragen gehabt hat, der Hof voll steht, man aber nicht zu seiner eigentlichen Arbeit kommt, kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man frustriert ist.

 

Gelegentlich machen wir es auch so, dass wir für das Angebot eine Rechnung schreiben, deren Betrag wir bei Beauftragung gut schreiben.

 

 

P.s.: Das mit der Gefahr und der Verständigung der Polizei kann ich gut verstehen. Als Elektriker bin ich z.B. auch dazu verpflichtet eine defekte Verlängerungsleitung aus dem Verkehr zu ziehen und dessen weitere Verwendung zu unterbinden. Sei es in einem Kaufhaus oder auf einer Baustelle. Weiß jemand, dass ich Elektriker bin, hat gesehen, dass ich es gesehen habe und es passiert etwas, kann ich belangt werden. Zwar unwahrscheinlich aber möglich.

in der regel kosten KVA etwas, wenn du da dann reparieren lässt, wird das gegengerechnet, um halt sowas zu unterbinden, das sich leute 20 kva holen und beim billigsten machen lassen

#edit

schubbi hats im seinen letzten satz bestätigt

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