Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
477 Antworten
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 16:25:28 Uhr:
Echt, die war geklärt?
Naja, was wäre wenn haben wir schon genug diskutiert. Im Moment steht halt irgendwo schlicht Aussage gegen Aussage. TÜV sagt "verkehrssicher" bei der Prüfung, Werkstatt sagt "nicht verkehrssicher". Was zwischen HU/Verkauf und heute passiert ist weiß weder der TE noch wir.
Hart auf hart muss halt irgendwer die Polizei rufen. Die Werkstatt wenn der TE mit dem Auto vom Hof fahren will das die Werkstatt für verkehrsunsicher hält oder der TE wenn die Werkstatt das Auto nicht rausrücken will. Problem: Die Polizei wird wahrscheinlich sagen Auto bleibt stehen bis ein weiterer Prüfer sich das Fahrzeug angeguckt hat.
Wenn das nicht ewig weit weg ist: Zur Werkstatt fahren und sich das Auto und den heutigen Zustand erstmal angucken. Zeigen lassen was der Grund ist warum die Werkstatt das Fahrzeug für verkehrsunsicher hält. Und dann weiter gucken. Aber tunlichst zügig, Werkstätten kommen auch schon mal auf die Idee wenn da länger was rumsteht für das die keinen Auftrag haben Standgebühren zu berechnen. Ggf. gucken ob in der Werkstatt auch eine Prüforganisation kommt oder eine Prüfstelle um die Ecke ist dass man das Fahrzeug nochmal von einem Prüfer angucken lassen kann.
Alles weitere steht und fällt mit dem tatsächlichen Zustand den das Auto jetzt hat.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 16:25:28 Uhr:
Echt, die war geklärt?
Ich mach mal eine Rückfrage: Wenn jemand hacke-dicht seine Autoschlüssel haben will, um mit seinem Auto nach Hause zu fahren, muss ich die Schlüssel dann auch an den nachweislich rechtmäßigen Eigentümer übergeben und bin dann frei von jeder Schuld, wenn der an der nächsten Ecke jemand über den Haufen fährt?
Denn noch mal den Eingangssachverhalt dargestellt, es geht nicht darum das Fahrzeug an sich nicht heraus zu rücken, sondern nicht zuzulassen, dass jemand mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug selbständig vom Hof fährt. Die Werkstatt hat kein Problem, wenn der TE an der nächsten Ecke wen um die Ecke dadurch bringt?
Das "Hacke-dicht-Fahren" ist hier kein Thema und ja, die Werkstatt hat juristisch kein Problem, wenn sie den Fahrer mit einem verkehrsunsicheren Auto vom Hof lässt, nach dem sie sich vom Fahrer hat unterschreiben lassen, dass er auf die Verkehrsunsicherheit hingewiesen wurde und die Werkstatt vom Fahren abgeraten hat.
Grüße vom Ostelch
Kurzes Update & Erklärung / Lüftung des Geheimisses, warum die Werkstatt das Auto nicht vom Hof lassen will:
Ich hatte heute einmal den Rechtsanwalt angerufen, weil hier immer noch das Damoklesschwert darüber hängt, dass ich das Auto gar nicht abholen kann.
Der Rechtsanwalt meinte, ich solle doch einmal die Werkstatt anrufen, die den Kostenvorschlag gemacht hatte, und dort direct nachfragen.
Genau das habe ich getan, und auch ein sehr nettes und sachliches Gespräch mit dem Inhaber geführt.
Also, mein damaliger Käufer hatte das Auto kurz nach dem Kauf in die Werkstatt gebracht, weil der Bremssattel hinten links fest gewechselt werden mußte.
Weil die Werkstatt aber noch andere Fehler festgestellt habe, wurde zwar der "alte Bremssattel" ausgebaut, aber die Arbeit dann abgebrochen, und das Auto steht seitdem auf dem Hof der Werkstatt ohne Bremssattel.
Ich muß dazu sagen, dass mir der Mangel mit dem kaputten Bremssattel bekannt war, und ich dieses auch in den Kaufvertrag hineingeschrieben habe.
Der Käufer hatte dann den Kaufvertrag ebenfalls abgeschrieben, und ich hatte dem Käufer die Ausfertigung mit meiner Handschrift ausgehändigt, und der Käufer hatte mir die Ausfertigung mit seiner Handschrift ausgehändigt, welche ich nun auszugsweise als Bild hochlade.
Ist natürlich logisch und klar, dass das Auto nun verkehrsunsicher ist, da der neue mitgegebene Bremssattel einfach noch nicht eingebaut wurde.
Ich hatte heute nochmals die Mutter angerufen, und klargestellt, dass ich denen ein fahrbereites Auto verkauft habe, und wenn ich dieses zurückkaufe, auch wieder im fahrbereiten Zustand haben möchte.
Soll also heißen, dass ich den Einbau des Bremssattels bis zum 23.Juni 2021erwarte, ansonsten nehme ich das Auto NICHT zurück.
Ok, soweit so schadensminimierend (für dich).
Danke für das Update.
Edit: Knaller Vertrag. Auf ner Serviette? 😁
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Ich bin völlig sprachlos, dass es einen Anwalt gebraucht hat um auf die Idee zu kommen in der Werkstatt mal anzurufen und nachzufragen...Was zur Hölle!? ^^
Ich habe nicht alles verfolgt, aber wie passt frische HU und Feststellbremse rechts o.F. zusammen? Habe ich was übersehen?
Da wundert es mich auch nicht weiter, warum der frische TüV angezweifelt wurde.... Festgegammelter Bremssattel und das geht durch die HU?
Da wäre ich auch stutzig geworden.
Das die Werkstatt den Wagen nicht ohne funktionsfähige Bremsanlage auf die Strasse lässt dürfte nun auch jedem klar sein.
Je nachdem, wie fertig die Querlenker sind, wird er aber auch mit eingebautem Bremssattel und befüllter (und entlüfteter) Bremsanlage nicht wieder verkehrssicher.
Je nachdem, wie fest die Bremse sitzt, merkt es der Prüfer vielleicht gar nicht.
Ich bin vor Jahren mal mit einem Nissan zum TÜV gefahren und es war alles in Ordnung. Auf de Rückweg merkte ich dann, dass das Auto nicht mehr richtig zieht und es stinkt. Da war hinten die Bremse festgegangen, vermutlich durch die Bremsprüfung beim TÜV (Handbremse). Gemerkt hat es der Prüfer auch nicht, obwohl er danach mit dem Auto noch in die Halle für Abgasuntersuchung gefahren ist.
Das erklärt abe rnoch nicht, warum alles andere auf einmal auch Schrott sein soll (Reifen, Felgen, Querlenker, usw.).
Umso verwunderlicher ist, bei schriftlichen Ausschluss der Gewährleistung und einem 24-jährigen Fahrzeug, der Rückkauf UND Abholung!
Kann mich jemand kneifen? 😰
Manchen ist nicht zu helfen. Ich finde das alles lächerlich.
Vielleicht bringst noch Pralinen mit für die Mutter zum Treffen.
Ein Problem ist der nicht rechtskonforme Ausschluß der Gewährleistung.
Sie würde auch das hier ausschließen:
Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Es hat etliche Gerichtsurteile dazu gegeben die einen generellen Ausschluß ohne diese Anmerkung als nichtig erklärt haben.
Somit wäre der Gewährleistungsausschluß anfechtbar.
Alle Probleme wären gelöst wenn ab sofort jeglicher Kontakt zu Verkäufer, Werkstatt und wer auch immer abgebrochen würde.
Das hat mit dem Schaden nichts zu tun,sondern mit Gewährleistung.
Bei nichtigem Gewährleistungsausschluß wäre der Verkäufer 6 Monate lang für jeden Mangel haftbar zu machen.
Danach gilt die Beweislastumkehr.
Und Mängel gibt es wohl reichlich.
Deshalb fragte ich schon mal ob die Gewährleistung rechtsgültig ausgeschlossen wurde,das wurde sie wohl nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 15. Juni 2021 um 19:53:28 Uhr:
Ok, soweit so schadensminimierend (für dich).Danke für das Update.
Edit: Knaller Vertrag. Auf ner Serviette? 😁
Na immer noch besser als kein schriftlicher Vertrag.