Werkstatt tauscht nach Leasingrückgabe komplette Scheibe aus ohne Zustimmung.

CUPRA Leon 4 (KL)

Guten Abend zusammen,

ich hoffe nicht, dass Euch etwas ähnliches passiert ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand einen Tipp.

Ich habe im März meinen Cupra zum Leasing zurückgegeben. 2 Schäden an den Felgen und ein marginaler Kratzer in der Windschutzscheibe was mir bis dahin nicht aufgefallen ist.
Felgen habe ich anstandslos bezahlt und gesagt das ich die Versicherung wegen der Scheibe anfrage.
Versicherung sagt nein weil kein Steinschlag.
Dann habe ich mit der Dame vom Autohaus gesprochen, das sie die Scheibe einfach polieren sollen und dann wäre die Sache erledigt. Sie meinte das würden sie machen. (habe ich leider nicht schriftlich)
2 Wochen später kam eine Rechnung über 150 SB wo die komplette Scheibe getauscht wurde mit allem zipp und zapp: 1577€. Habe mir erst mal nix gedacht und bezahlt.
Jetzt kam gestern nach fast 3 Monaten eine Rechnung über 1427€ weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt was ich dem Autohaus auch vorher gesagt hatte. Jetzt ist die Frage was tun? Ich habe nie einem Austausch der kompletten Scheibe zugestimmt.
Habe ich überhaupt eine Chance?
Ich würde lieber die 1500€ verbrennen als sie denen zu geben. Da hätte ich mehr davon.

PS: Ich weiß, man hätte wahrscheinlich einiges besser machen können, aber es war meine erste Leasing Rückgabe und nachher ist man immer schlauer.

Grüße und danke für mögliche Tipps.

55 Antworten

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 11. Juni 2023 um 19:31:53 Uhr:


Woher weißt du denn das er die arbeiten nicht beauftragt hat? Das zunächst versucht wurde mit der Versucht wurde mit der Versicherung abzurechnen spricht eher gegen deine Annahme.

Hast du den Thread durchgelesen? Vermutlich nicht.

Wie ich bereits meinte ist man im Nachhinein immer schlauer aber es hilft mir leider kein hätte würde könnte. Die Situation ist wie sie ist. Ich warte auf alle Unterlagen von Autohaus und Versicherung und werde das ganze dann noch einmal prüfen. Falls ich dann der Meinung bin das die Sache nicht ganz OK ist werde ich mit einem Anwalt die Situation noch einmal durchsprechen und habe auch alle Papiere zusammen.
Der komplett Austausch der Scheibe muss ja immernoch verhältnismäßig sein was er meiner Meinung nach nicht war.

Ich habe die ganze Diskussion durchgelesen und es gibt einige Anhaltspunkte, dass der fragende Benutzer einen Auftrag dazu unterschrieben hat (wahrscheinlich zusammen mit der Abtretungserklärung) ohne dies bewusst zu merken. Dann ist auch die Verhältnismäßigkeit unwichtig, denn dann hat die Werkstatt nach Auftrag gehandelt. Man kann jetzt postulieren, dass dieses Verhalten nicht legal ist, allerdings muss dies vor Gericht bewiesen werden.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 11. Juni 2023 um 19:56:37 Uhr:


...Man kann jetzt postulieren, dass dieses Verhalten nicht legal ist, allerdings muss dies vor Gericht bewiesen werden.

Exakt. Und das Autohaus, das die Forderung erhebt, muss darlegen dass die Repsratur getechtfertigt war. Dazu wünsche ich denen Viel Erfolg ??

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Nein, sie muss belegen das der Scheibentausch beauftragt wurde.

Das ist noch gar nicht alles. Die Beauftragung kann ja auch mündlich erfolgen, d.h. am Ende kommt es wirklich einfach nur darauf an, welche Dokumente wem vorliegen und wer was wann unterschrieben hat.

Es gibt eine Abtretungserklärung, da reicht es dann im Zweifel schon, wenn die Werkstatt noch eine AB über den Wechsel ausgestellt hat und dir mitgegeben hat, da müsstest du noch nichtmal unterschrieben. Und da du die Rechnung ja bereits gezahlt hast, sollte dir klar gewesen sein, dass die Arbeiten in der Rechnung auch erfolgt sind. Auch das könnte entsprechend gegen dich ausgelegt werden, im Sinne von "Er hat uns beauftragt, er hat sogar die erste Rechnung bezahlt, aber jetzt wo seine Versicherung ablehnt will er von nichts mehr wissen".

@SanchoP Ich mag solche generellen Aussagen nicht. In vielen Fällen kann man mit Menschen reden und eine Lösung finden. Offensichtlich ist hier etwas in der Kommunikation schief gegangen, da gilt es nun eine entsprechende Lösung zu finden. Mit Ignorieren bis es vor Gericht geht kommt man hier nicht weiter. Stattdessen alle Unterlagen anfordern, mit dem Händler sprechen bzgl. Bezahlung um ein Mahmverfahren zu verhinden und dann nach einer Lösung suchen.

Und zu deiner Leasing-Aussage: du hast doch selbst geleast? Es gibt bei allen großen Leasingbanken detaillierte Schadenskataloge, wo jeder mögliche Schaden einzeln klassifiziert ist inkl. der genauen Abrechnung bei Rückgabe 😉 Die von VW hatte ich hier ja schon erwähnt, die dürfte auch für deinen Cupra gelten:

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 9. Juni 2023 um 01:02:55 Uhr:


bei VW sind nur bis 2mm i.O., alles drüber wird zu 100% abgerechnet

Entsprechend finde ich die Aussage, dass die Leasingrückgabe Abzocke ist hier unangebracht und falsch. Wenn der Kratzer über 2mm gehabt hat, dann hätte der TE den Scheibentausch so oder so zahlen müssen - egal ob im Sichtfeld oder nicht. Und 2mm sind bei einem Kratzer (nicht Steinschlag!) ja nicht sonderlich viel.

Zitat:

@alex_higher schrieb am 9. Juni 2023 um 09:32:51 Uhr:


Ich versuche mal den ganzen Ablauf in einen zeitlichen Zusammenhang zu bringen.
14.03.23: Rückgabe im Autohaus mit Rückgabeprotokoll über 285€ unterschrieben von beiden Parteien. (Hier noch erwähnt das ich einen bekannten mitgenommen hab zu dem Termin der den "Schaden" an der sch
16.03.23: Email Verkehr mit Autohaus das ich den Wagen nicht übernehmen will und bei meiner Versicherung den Schaden anfragen will aber trotzdem Mitteilung meiner Versicherung.

Ohne es jetzt böse mit dir zu meinen, aber irgendwo scheint ja doch vom ersten Tag an der "Schaden" im Raum gestanden zu haben. Ich würde dir sofort glauben, dass die Werkstatt dir den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass der "Schaden" für dich ja nur halb so wild ist, weil Glasschäden ja normalerweise die TK übernimmt und du dann nur die SB zahlen musst.

Das Problem hier, an der Stelle hast du entscheiden müssen, ob das ein "Schaden" ist oder nicht. Die Nummer: "Ich akzeptiere es als Schaden, wenn es die Versicherung zahlt, ich akzeptiere es nicht, wenn die Versicherung nicht zahlt", die gibt es nicht. Und mit deiner Anfrage bei der Versicherung und auch dem Bezahlen der SB hast du irgendwo dokumentiert, dass du akzeptiert hast, dass ein entsprechender Schaden vorliegt. Kommt ggf. noch eine Abtretungserklärung ins Spiel, dann wird die Luft mehr als dünn.

Denn an sich bist natürlich du verantwortlich für jeden Schaden. Ob du dahinter stehend eine Versicherung hast, die das übernimmt, ist nicht Sache des Autohauses oder des Leasinggebers. Wenn deine Versicherung nicht zahlt, dann musst du das tun.

@Tom9973 Danke, du hast das, was ich so indirekt sagen wollte, sehr gut verpackt 😉
Nur, weil der TE nicht explizit gesagt hat, dass er möchte, dass die Scheibe getauscht wird, heißt das nicht, dass der Auftrag dafür nicht trotzdem direkt oder indirekt erteilt wurde.

@alex_higher Wie groß war denn der Kratzer ungefähr? War er größer als 2mm? 2mm sind echt nicht viel.
Wenn ja, dann ist die ganze Diskussion eh hinfällig, da du den Austausch der Scheibe dann eben über die Bank gezahlt hättest 🙂 Schäden an der Frontscheibe werden bei der Rückgabe bei VW zu 100% (nicht anteilig) abgerechnet.

Zitat:

@alex_higher Wie groß war denn der Kratzer ungefähr? War er größer als 2mm? 2mm sind echt nicht viel.
Wenn ja, dann ist die ganze Diskussion eh hinfällig, da du den Austausch der Scheibe dann eben über die Bank gezahlt hättest 🙂 Schäden an der Frontscheibe werden bei der Rückgabe bei VW zu 100% (nicht anteilig) abgerechnet.

Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern. Bisher habe ich ein paar Bilder aus dem Urlaub 1-2 Wochen vorher gesehen, wo ich von innen fotografiert habe. Nichts zu sehen.
Ist natürlich nicht aussagekräftig aber ich warte mal ab was mir das Autohaus schickt.

Der Leasingnehmer bekommt ein neuen PKW gestellt.
Der Leasinggeber möchte ein perfekten PKW zurück.
Alle Macken in der Leasingzeit werden dem Leasingnehmer aufgelastet,
das weis der Leasingnehmer.

Tom

Und das ist Quatsch! Normale Abnutzung und Gebrauchsspuren werden nicht ein Rechnung gestellt.

Es gibt ein Rückgabeprotokoll in dem von einer Beschädigung der Scheibe nichts drin steht. So habe ich das verstanden. Das ist schonmal eine gute Ausgangslage für den TS.

Und klar, nur der TS weiß was er sonst evtl. noch unterschrieben hat.

Meine Philosophie bei der Bezahlung von Rechnungen war immer: Ich zahle nur was ich beauftragt oder genehmigt habe, und auch nur wenn ich weiß das die Arbeiten auch ausgeführt wurden. Beides scheint mir hier nicht ganz zweifelsfrei fest zu stehen.

Ich persönlich!!! würde bei dieser Ausgagnslage jeglicher Forderung widersprechen und erst einen Anwalt hinzuziehen wenn die Gegenseite vor Gericht zieht. Erst dann kann man sicher sein dass die Gegenseite tatsächlich glaubt ihren Anspruch durchsetzen zu können.

Mag ja sein dass es "nur ein Kommunikationsproblem" gab. Dann sollte man drüber reden. Aber glaubt hier irgendwer ernsthaft der Händler sagt "Komm, blöd gelaufen, wir machen 50:50."? Wohl kaum. Der TS soll dafür bezahlen. 100%.

Und ja, nicht jede Leasingrückgabe ist Abzocke. Um das zu verhindern steht ja auch im SEAT-Leasingvertrag dass bei Rückgabe ein Sachverständigengutachten eingeholt wird. Bei mir gab es nur dann keinen Ärger bei der Rückgabe wenn ich bei der Begutachtung anwesend war. Das war in 2 von 3 Rückgaben der Fall. Bei der 3. wurde das Gutachten 2 Tage nach Übergabe erstellt mit dem Ergebnis das die VW-Leasing (die waren auf Grund von Insolvenz des Händlers Eigentümer des Fahrzeuges) auf 2/3 der Kosten gemäß Gutachten sitzen geblieben ist. Und sie haben nicht geklagt. Weil Teile der Arbeiten die laut Gutachten notwendig gewesen wären auch gar nicht durchgeführt wurden. Der (vorgebliche) Anspruch ist inzwischen verjährt. Aber wie gesagt, denen habe ich über 14 Monate auf jede neue Zahlungsaufforderung immer das gleiche geantwortet.

Also: Ruhe bewahren. Berate dich mit einem Anwalt wenn du dann ruhiger schlafen kannst. Aber lass dich nicht durch irgendwelche Zahlungsaufforderungen einschüchtern.

Zitat:

@SanchoP schrieb am 12. Juni 2023 um 18:09:03 Uhr:


Und klar, nur der TS weiß was er sonst evtl. noch unterschrieben hat.

Meine Philosophie bei der Bezahlung von Rechnungen war immer: Ich zahle nur was ich beauftragt oder genehmigt habe, und auch nur wenn ich weiß das die Arbeiten auch ausgeführt wurden. Beides scheint mir hier nicht ganz zweifelsfrei fest zu stehen.

Ich persönlich!!! würde bei dieser Ausgagnslage jeglicher Forderung widersprechen und erst einen Anwalt hinzuziehen wenn die Gegenseite vor Gericht zieht. Erst dann kann man sicher sein dass die Gegenseite tatsächlich glaubt ihren Anspruch durchsetzen zu können.

Mag ja sein dass es "nur ein Kommunikationsproblem" gab. Dann sollte man drüber reden. Aber glaubt hier irgendwer ernsthaft der Händler sagt "Komm, blöd gelaufen, wir machen 50:50."? Wohl kaum. Der TS soll dafür bezahlen. 100%.

Richtig ist, so etwas wie 50:50 wird es nicht geben. Entweder es gab einen relevanten Schaden oder nicht. Gab es ihn, ist der TE dran, gab es es ihn nicht, dann vielleicht nicht. Vielleicht deshalb, weil es dann auf die Sachlage ankommt. Vor allem auch was er unterschrieben hat. Wenn er praktisch den Schaden anerkannt hat, dann ist er dabei (und das ist am wahrscheinlichsten, dass was anderes gar nicht mehr zu belegen ist).

Und natürlich kann man warten, dass die Gegenseite vor Gericht zieht. Nur was dann? Wenn die dann die Abtretungserklärung vorlegt, ist der Drops gelutscht. Wenn sie vorlegt, dass die Versicherung seitens des TEs gebeten wurde den Schaden zu regulieren ebenfalls. Genauso wie die 150€ SB bezahlt zu haben. Das alles sind praktisch Eingeständnisse, dass es den Schaden gab und der TE verantwortlich dafür ist.

Und wenn er vor Gericht scheitert, wird es wohl bald doppelt so teuer und der Frust dürfte nicht kleiner ausfallen. Das sollte man sich mehr als gut überlegen.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 12. Juni 2023 um 21:18:10 Uhr:



Und wenn er vor Gericht scheitert, wird es wohl bald doppelt so teuer und der Frust dürfte nicht kleiner ausfallen. Das sollte man sich mehr als gut überlegen.

Ist ja nicht das Geld des Benutzers SanchoP.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 12. Juni 2023 um 21:26:59 Uhr:


Ist ja nicht das Geld des Benutzers SanchoP.

Weder dessen Geld, noch das Geld des eigenen Anwalts. Darum wird man auch immer für so etwas einen Anwalt finden, der einem gute Erfolgsaussichten verspricht (natürlich ohne jede Garantie ... der schiebt ggf. nach, dass Recht haben und Recht bekommen natürlich zwei unterschiedliche Dinge sind und der TE nur Opfer der Justiz geworden ist, genauso wie das SanchoP. sagen wird).

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