Werkstatt tauscht nach Leasingrückgabe komplette Scheibe aus ohne Zustimmung.
Guten Abend zusammen,
ich hoffe nicht, dass Euch etwas ähnliches passiert ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand einen Tipp.
Ich habe im März meinen Cupra zum Leasing zurückgegeben. 2 Schäden an den Felgen und ein marginaler Kratzer in der Windschutzscheibe was mir bis dahin nicht aufgefallen ist.
Felgen habe ich anstandslos bezahlt und gesagt das ich die Versicherung wegen der Scheibe anfrage.
Versicherung sagt nein weil kein Steinschlag.
Dann habe ich mit der Dame vom Autohaus gesprochen, das sie die Scheibe einfach polieren sollen und dann wäre die Sache erledigt. Sie meinte das würden sie machen. (habe ich leider nicht schriftlich)
2 Wochen später kam eine Rechnung über 150 SB wo die komplette Scheibe getauscht wurde mit allem zipp und zapp: 1577€. Habe mir erst mal nix gedacht und bezahlt.
Jetzt kam gestern nach fast 3 Monaten eine Rechnung über 1427€ weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt was ich dem Autohaus auch vorher gesagt hatte. Jetzt ist die Frage was tun? Ich habe nie einem Austausch der kompletten Scheibe zugestimmt.
Habe ich überhaupt eine Chance?
Ich würde lieber die 1500€ verbrennen als sie denen zu geben. Da hätte ich mehr davon.
PS: Ich weiß, man hätte wahrscheinlich einiges besser machen können, aber es war meine erste Leasing Rückgabe und nachher ist man immer schlauer.
Grüße und danke für mögliche Tipps.
55 Antworten
Ich finde die ganze Geschichte auch sehr krumm. Auch das das jetzt 3 Monate später kommt.
Habe gerade im AH angerufen und nach einem Minderwertgutachten inkl. Fotos gefragt. Die Mitarbeiterin die damals die Übernahme gemacht hat arbeitet natürlich nicht mehr da... Er meinte er könne sich das so jetzt auch nicht erklären und fragt im Service nach warum das gemacht wurde. Vielleicht hab ich ja glück und es war ein Fehler der nicht mehr da arbeitenden Kollegin...
Hinterlässt alles einen bitteren Geschmack.
Laut Werkstatt habe ich eine Verzichtserklärung unterschrieben wo weder ich noch meine Begleitung sich dran erinnern kann, die er mir aber nicht zusenden konnte da er die erst anfordern muss.
Außerdem soll es auch kein Minderwertgutachten / Gutachten geben da ich ja die Verzichtserklärung unterschrieben hätte. Warum dann auf so etwas in dem Rücknahmeprotokoll verwiesen wird ist fraglich. Auch fraglich wie dann ein Schaden beziffert werden kann den ich ja schon bezahlt hatte.
Die Bilder die die Versicherung gefordert hat wie auch immer die an meine Versicherung gekommen sind da die nur meinen Namen und Namen der Versicherung hatten konnte er mir auch nicht schicken da die wohl auch angefordert werden müssen.
Wird immer komischer.
Zitat:
@alex_higher schrieb am 9. Juni 2023 um 09:32:51 Uhr:
03.04.23: Mitteilung über Kaskoschaden kommt rein mit der Forderung die 150€ SB zu zahlen was ich getan hab.Bis auf das Rückgabeprotokoll habe ich nichts unterschrieben.
Ich könnte mir gut vorstellen, dir das zum Verhängnis werden könnte...
Warum hast du die SB gezahlt, obwohl du nur einer Reparatur, aber keinem Austausch zugestimmt hättest?
die Rechnung als ganzes hast du dir vorher nicht zeigen lassen bzw. zu welchem Sachverhalt du die 150 € SB zahlen sollst?
Zitat:
@alex_higher schrieb am 9. Juni 2023 um 12:19:44 Uhr:
Die Bilder die die Versicherung gefordert hat wie auch immer die an meine Versicherung gekommen sind da die nur meinen Namen und Namen der Versicherung hatten konnte er mir auch nicht schicken da die wohl auch angefordert werden müssen.
Wird immer komischer.
Zentralruf der Autoversicherer...
Da kannst du auch nach einem Unfall z. B. anrufen und dich nach der Versicherung (ich meine sogar inkl. Versicherungsscheinnummer) erkundigen. Brauchst nur das Kennzeichen dafür.
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Ich sehe es auch schon kommen... Wird dann wahrscheinlich als Lehrgeld verbucht aber super ärgerlich.
Hab die SB einfach nur bezahlt in der Hoffnung das ich dann damit durch bin.
Ich würde der Forderung des Autohaus widersprechen und sie Auffordern die von dir bereits gezahlten 150 € zu erstatten. Und zwar mit der Begründung dass 1. es sich offensichtlich um nicht gerechtfertigte Reparaturen handelte (basierend auf der Einschätzung der Versicherung) und 2. du einer solchen Reparatur auch nicht zugestimmt hast und sie über die protokollierten Schäden hinausgeht.
Ich denke die haben ziemlich schlechte Karten wenn das auf eine Rechtsstreit hinausläuft (bin aber nur Laie auf dem Gebiet). Du musst halt hart bleiben. Auch mit deiner Forderung die 150 € zu erstatten. Wenn sie mit Mahnbescheid kommen musst du dem natürlich widersprechen. Aber zahlen würd ich erstmal gar nix.
Mit dieser Taktik bin ich gegenüber der VolkswagenLeasing schonmal ganz gut gefahren. Die drohen mit allem möglichen obwohl sie genau wissen das sie mit ihren Forderungen vor Gericht niemals durchkommen würden. So machen die ihr Geld mit Leasingrücknahmen. Nicht einschüchtern lassen. Bei mir haben sie nach 14 Monaten aufgegeben 🙂.
Zitat:
@SanchoP schrieb am 11. Juni 2023 um 09:31:52 Uhr:
(bin aber nur Laie auf dem Gebiet)
Dan solltest du auch keine Ratschläge geben die für den fragenden Benutzer nach hinten losgehen.
- Zentralruf der Autoversicherer: Die Teilkasko deckt nur Schäden am eigenen Auto ab, daher ist eine Meldung von Fremden eigentlich nicht möglich. Die müssten die Haftpflicht in Anspruch nehmen!
- Ich würde meine Versicherung anfragen, ob eine von mir unterschriebene Abtretung vorliegt, - sofern ich mich nicht erinnere, ob ich eine unterschrieben habe.
- Die Zahlung der SB finde ich nicht klug: Das könnte man als Schuldanerkenntnis interpretieren. Ich würde die Zahlung mit einem Verweis auf Irrtum zurückfordern.
- Eigentlich macht aber bei der Schadenhöhe von 1500€ eine anwaltliche Erstberatung Sinn, wenn man nicht vom Fach ist (so wie ich auch nicht).
Und ganz sicher würde ich den geforderten Betrag nicht einfach zahlen, so lange keine Dokumentation des Schadens und eine unterschriebene Auftragserteilung von mir vorliegt.
@SanchoP warum sollte die Reparatur nicht berechtigt sein nur weil die Versicherung es nicht übernimmt? Die Kasko Versicherung urteilt auch nicht ob die Reparatur gerechtfertigt ist, sondern gleich das nur mit ihren Leistungsumfang ab. Deckt das gewählten Paket diese Art von Schäden nicht ab, weist die Versicherung die Rechnung zurück. Dann muss der Eigentümer selbst aus eigenerer Tasche zahlen.
Der Laie, der jedoch bewanderter ist als du sagt, dass man sich alle von einem Unterschriebenen Papiere in Kopie von der Werkstatt besorgen soll und dann in Ruhe prüfen was man unterschrieben hat. Im zweiten Schritt dann einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragen. Keinesfalls würde ich ohne Prüfung Rechnungen zurückweisen und mich dem Risiko eines Mahnverfahrens aussetzen. Sollte es einen auch unbewusst unterschriebenen Auftrag an die Werkstatt geben, was in dieser Konstellation nicht ausgeschlossen ist, dann hat diese erstmal nur ihren Auftrag ausgeführt. Dafür spricht auch erstmal die Abtretungserklärung.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Das sehe ich auch so. Man sollte schon wissen was man unterschrieben hat.
Man sollt aber auch auf gar geinen Fall auf Zahlungsafforderungen ohne weiteres Eingehen. Schon gar nicht wenn es sich um Rechnungen handelt für Arbeiten denen man selbst nicht zugestimmt hat und die über schriftlich vereinbarte Leistungen hinaus gehen. Das ist keine Rechtsfrage sondern gesunder Menschenverstand.
Ich persönlich handahabe das jedenfalls so. Und ein Mahnverfahren ist kompletter BS. Das kann ich gegen jeden X-Beliebigen erwirken. Das wird ohne Prüfung vom Gericht ausgestellt. Nur blöd wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche. Dann muss die Gegenseit vor Gericht ziehen wenn sie auf ihren Forderungen besteht. Und genau das wird MEINES ERACHTENS nach sehr selten geschehen.
Leasingrückgabe ist leider in sehr vielen Fällen schiere Abzocke. Das Risiko geht man als Leasignehmer immer ein. Den "Erstleasern" ist das meist nicht bewusst. D.h. aber nicht dass diese sich wiederstandslos über den Tisch ziehen lassen sollten. Und das ist für mich hier ganz klar der Fall. Das Autohaus hat hier ganz klar "überschossen" und die wollen die Kosten jetzt auf den Leasingnehmer abwälzen. Der hat dem aber niemals zugestimmt. So habe ich den Sachverhalt interpretiert.
Woher weißt du denn das er die arbeiten nicht beauftragt hat? Das zunächst versucht wurde mit der Versucht wurde mit der Versicherung abzurechnen spricht eher gegen deine Annahme.