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Werkstatt tauscht nach Leasingrückgabe komplette Scheibe aus ohne Zustimmung.

CUPRA Leon 4 (KL)
Themenstarteram 8. Juni 2023 um 18:11

Guten Abend zusammen,

ich hoffe nicht, dass Euch etwas ähnliches passiert ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand einen Tipp.

Ich habe im März meinen Cupra zum Leasing zurückgegeben. 2 Schäden an den Felgen und ein marginaler Kratzer in der Windschutzscheibe was mir bis dahin nicht aufgefallen ist.

Felgen habe ich anstandslos bezahlt und gesagt das ich die Versicherung wegen der Scheibe anfrage.

Versicherung sagt nein weil kein Steinschlag.

Dann habe ich mit der Dame vom Autohaus gesprochen, das sie die Scheibe einfach polieren sollen und dann wäre die Sache erledigt. Sie meinte das würden sie machen. (habe ich leider nicht schriftlich)

2 Wochen später kam eine Rechnung über 150 SB wo die komplette Scheibe getauscht wurde mit allem zipp und zapp: 1577€. Habe mir erst mal nix gedacht und bezahlt.

Jetzt kam gestern nach fast 3 Monaten eine Rechnung über 1427€ weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt was ich dem Autohaus auch vorher gesagt hatte. Jetzt ist die Frage was tun? Ich habe nie einem Austausch der kompletten Scheibe zugestimmt.

Habe ich überhaupt eine Chance?

Ich würde lieber die 1500€ verbrennen als sie denen zu geben. Da hätte ich mehr davon.

PS: Ich weiß, man hätte wahrscheinlich einiges besser machen können, aber es war meine erste Leasing Rückgabe und nachher ist man immer schlauer.

Grüße und danke für mögliche Tipps.

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55 Antworten

@TS: Gab es ein Gutachten oder nur ein Übergabeprotokoll?

am 12. Juni 2023 um 20:40

Zitat:

@SanchoP schrieb am 12. Juni 2023 um 22:25:09 Uhr:

@TS: Gab es ein Gutachten oder nur ein Übergabeprotokoll?

Zitat:

@SanchoP schrieb am 11. Juni 2023 um 19:51:04 Uhr:

 

Hast du den Thread durchgelesen? Vermutlich nicht.

Zitat:

@alex_higher schrieb am 8. Juni 2023 um 21:58:05 Uhr:

 

Auf dem Rückgabeprotokoll steht das gleiche:

Rückgabeschäden EUR 285 gemäß Feststellungen auf den nachfolgenden Seiten.

(Diese "Seiten" habe ich nicht vorliegend)

Manchmal ist es hilfreich mehr als die Überschrift einer Diskussion zu lesen.

Das beantwortet nicht die Frage. Gibt es ein Gutachten?

"Feststellungen auf den nachfolgenden Seiten" (wenn du dich darauf beziehst) sind für mich nicht gleichwertig mit einem Gutachten welches üblicherweise von einem Sachverständigen erstellt wird.

Offenbar gibt es kein Gutachten, sondern die mündliche Vereinbarung über 285 Eur Schadenersatz.

Diese wurden bezahlt, Einverständnis des Leasingnehmers somit konkludent.

Dann kam die Forderung bzgl. Kratzer in der Scheibe.

Rechnung über 150 Eur SB wurde gestellt und bezahlt.

Blöderweise kann man dadurch annehmen, dass auch hier der Leasingnehmer konkludent sein Einverständnis zur Reparatur auf seine Kosten und somit eine Anerkennung der "Schuld" am Schaden gegeben hat.

Dass die Versicherung nun nicht bezahlt, ist eben dumm gelaufen.

Ich für meinen Teil (IANAL) sehe hier wenig Chancen für den TE.

Ich würde es trotzdem zunächst einmal mit einem Gespräch versuchen.

Besser wäre es gewesen, diese Forderung klar abzulehnen und auf den üblichen, zu akzeptierenden Verschleiß bei der Leasingrückgabe zu verweisen.

Sollen sie doch erst mal mit einem Gutachten um die Ecke kommen, das ihre Forderungen gegen die entsprechende Verschleißklausel im Leasingvertrag stützt.

Exkurs: man kann und darf eine Windschutzscheibe nicht vernünftig polieren.

Es gibt zwar Glaspoliturprodukte aus der Uhrenindustrie. Die funktionieren bei Windschutzscheiben jedoch nur mit einem unfassbaren Aufwand und verursachen eine Veränderung der Oberfläche und somit Verzerrungen, die nicht legal sind.

Sie hätte richtig beschädigt sein müssen...

Exkurs 2: bei unseren Firmenautos habe ich vor der Leasingrückgabe immer eine Aufbereitung machen lassen. Die Fahrzeuge waren immer locker im vertragsgemäßen Bereich.

Weitere Forderungen immer abgelehnt.

Nur 1x eine größere Diskussion gehabt, Gutachten erstellen lassen, erledigt.

Das Abkassieren bei der Leasingrücknahme ist ein Geschäftsmodell der Autohäuser.

in fröhlicher Kooperation mit dem Stammgutachter setzt man die üblichen Mondpreise an, die in Deutschland auch bei Versicherungsfällen / Unfällen aufgerufen werden, auch für die minimalsten Schäden die weit unter dem normalen Verschleiß liegen, repariert günstig oder gar nicht, verkauft den Wagen weiter und der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs, die Bank, ist happy. Die sehen ja nur die Differenz aus buchhalterischem Restwert nach Leasingende und Verkaufspreis. Der ist natürlich höher wenn das Fahrzeug vom früheren Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit noch in den quasi-Neuzustand versetzt worden ist.

Das Autohaus hat seine 200% Marge an den Reparaturen verdient, die oft genug auch überhaupt nicht ausgeführt werden (Kratzer werden z.B. dann nicht lackiert, sondern günstig aufgearbeitet/poliert).

Und schon sind fast alle Beteiligten zufrieden.

[Themenfremden Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Das mit der bezahlten SB ist wirklich ein Schwachpunkt.

Und das überzogene Kosten bei Leasingrückgaben ein Geschäftsmodell ist sehe ich auch so. Man muss nur wissen damit umzugehen. Das ist für Geschäftskunden vermutlich einfacher als für Privatkunden.

[Themenfremden Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@SanchoP schrieb am 13. Juni 2023 um 07:15:13 Uhr:

Das mit der bezahlten SB ist wirklich ein Schwachpunkt.

Und das überzogene Kosten bei Leasingrückgaben ein Geschäftsmodell ist sehe ich auch so. Man muss nur wissen damit umzugehen. Das ist für Geschäftskunden vermutlich einfacher als für Privatkunden.

Leasing kann für Privatleute durchaus Sinn machen wenn man Spaß an Autos hat und häufiger wechseln möchte. Und dafür bereit ist ein gewisses finanzielles Risiko einzugehen. Ein "Sparmodell" ist es definitiv nicht. Aber das ist ein ganz anderes Thema :)

Gerade wenn man öfter wechseln will, sind die im Privatbereich üblichen 3-jährigen Leasingverträge eher ein Knebel.

Flexibler ist man definitiv mit dem Kauf ohne Finanzierung.

Meine Frau hatte einen privaten Leasingvertrag als wir uns kennenlernten.

Als der Vertrag dann auslief, fuhren wir mit dem Leasingauto und dem privaten Wagen zur Rückgabe.

Ein Dekra-Mitarbeiter erstellte ein Gutachten und stellte 1.500 Eur an Schadenswert fest.

Das Auto war in 3 Jahren kaum benutzt worden. Ich hatte es vorher aufbereitet. Es sah aus wie neu.

Die Laufleistung lag bei ca. 50% des Vereinbarten.

Alle Inspektionen erledigt.

Es gab 2 Kratzer an Alufelgen. Das sehe ich ein.

Dann zwei kleine "door dings" und einen kleinen Kratzer innen am Armaturenbrett.

Die Reifen waren bei 2-3mm, also TÜV-konform. Wollte er neu haben.

Ganz klar normaler Verschleiß.

Ich bot dem Händler höflich an, sich die gebrauchten WInterräder die meine Frau selbst gekauft hatte aus dem Privatauto zu holen und es gut sein zu lassen, oder eben das Ganze vor Gericht auszufechten.

Er nahm die Räder, für den baugleichen Wagen seiner Freundin, und die Sache war vom Tisch.

[Themenfremden Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@SanchoP schrieb am 13. Juni 2023 um 07:15:13 Uhr:

Das mit der bezahlten SB ist wirklich ein Schwachpunkt.

Der TE ging vermutlich davon aus: Wenn die Werkstatt nur die SB fordert, hat die Werkstatt von der Versicherung schon den Rest erhalten bzw. zugesagt bekommen. Und hat deshalb die SB bezahlt. Hätte die Werkstatt erst nach der Ablehnung der Versicherung die Gesamtsumme vom TE gefordert, wären wir jetzt hier, bevor der TE davon etwas bezahlt hätte.

"Hätte" und "wären" bringen den TE nicht weiter.

Für andere Mitleder könnte die Beschreibung dieser Masche, erst mal die 150 Eur abzukassieren um sich gegenüber dem Leasingnehmer auf die sichere Seite zu bringen, ein hilfreicher Hinweis sein, sich auf so etwas nicht einzulassen.

Auto vorher sauber aufbereiten (lassen).

Hart bleiben, Rechtsschutzversicherung abschließen, sich auf nichts einlassen, was nicht ein wirklich erwähnenswerter Schaden ist.

Lackschäden rechtzeitig vor der Rückgabe selbst beheben lassen.

Wirklich abgefahrene Reifen vorher selbst ersetzen lassen.

Ggf. eine fällige Inspektion vorher bei einer günstigen Werkstatt (Vertrag lesen! Muss es eine Vertragswerkstatt des Herstellers sein?) erledigen lassen.

Eine kaputte Windschutzscheibe vorher in Ruhe über die Versicherung ersetzen lassen.

Ein verdrecktes Interieur reinigen, Sitze mit Schaumreiniger i.O. bringen falls nötig.

Wenn geraucht wurde: Ozonbehandlung selbst rechtzeitig beauftragen.

Zitat:

@Kugar schrieb am 13. Juni 2023 um 06:39:42 Uhr:

Offenbar gibt es kein Gutachten, sondern die mündliche Vereinbarung über 285 Eur Schadenersatz.

Diese wurden bezahlt, Einverständnis des Leasingnehmers somit konkludent.

Dann kam die Forderung bzgl. Kratzer in der Scheibe.

Nicht erst dann kam die Forderung zur Scheibe. Lies es dir noch einmal durch.

"14.03.23: Rückgabe im Autohaus mit Rückgabeprotokoll über 285€ unterschrieben von beiden Parteien. (Hier noch erwähnt das ich einen bekannten mitgenommen hab zu dem Termin der den "Schaden" an der sch

16.03.23: Email Verkehr mit Autohaus das ich den Wagen nicht übernehmen will und bei meiner Versicherung den Schaden anfragen will aber trotzdem Mitteilung meiner Versicherung.

16.03.23-21.03.23: Telefonat wo ich berichtet hab das Versicherung den Schaden nicht übernimmt und die bitte die scheibe Polieren/Reparieren soll was bejaht wurde.

21.03.23: Rechnung über 285€ kommt rein und wird von mir bezahlt."

Die Scheibe war wohl gleich am Anfang ein Thema, ansonsten hätte es zu dieser keinen E-Mail-Verkehr geben können. Ich weiß natürlich auch nicht, was dazu geschrieben wurde, sich aber darauf zu berufen, dass die Scheibe ja irgendwann später überhaupt erst dazu gekommen ist, wird so nicht funktionieren.

Auch geht es nicht um eine "Anerkennung der Schuld" (Haftbar für Schäden ist immer der Leasingnehmer und niemand anders), sondern die Anerkennung des Schadens. Und den hat der TE wohl in dem Sinne mehrfach anerkannt. Ansonsten hätte er gar nicht bei seiner Versicherung nach einer neuen Scheibe fragen dürfen, wenn da kein Schaden war. Jetzt im Nachgang zu bestreiten, dass da ein Schaden war, kann man zwar versuchen, aber man wird scheitern. Da hätte der TE früher die Hand heben müssen und nein sagen müssen. Der Drops ist gelutscht.

Das Hauptproblem beim Leasing ist, dass viele Leute keine Lust mehr haben Zeit, Geld und Liebe in eine Karre zu stecken, die nächste Woche abgegeben wird (menschlich verständlich, aber nicht unbedingt klug). Die will man nur noch von der Backe haben. Dass die andere Seite das genau umgedreht sieht, liegt in der Natur der Sache. Das ist weniger eine Sache der großen Abzocke, sondern dass es teuer wird, wenn man die eigentlich notwendigen Dinge nicht tut, die du richtig aufgelistet hast.

Genau, Tom, du schreibst es selbst:

"14.03.23: Rückgabe im Autohaus mit Rückgabeprotokoll über 285€ unterschrieben von beiden Parteien. (Hier noch erwähnt das ich einen bekannten mitgenommen hab zu dem Termin der den "Schaden" an der sch

16.03.23: Email Verkehr mit Autohaus das ich den Wagen nicht übernehmen will und bei meiner Versicherung den Schaden anfragen will aber trotzdem Mitteilung meiner Versicherung."

Das ist genau das Problem.

Ich verstehe immer noch nicht, was das nun mit der Rückgabe zu tun habe soll. Der Schaden (definiert über die Abmessung des Kratzers, ob >2mm) war bei Rückgabe nicht mehr vorhanden, da er zu dem Zeitpunkt bereits unabhängig von der Rückgabe behoben wurde. Das Problem liegt vor der Rückgabe.

Die Werkstatt hat den Kratzer einfach davor repariert, so ist es dann eben kein Schaden mehr bei der Rückgabe. Sinnvoll ist sowas in den wenigsten Fällen, da man ja bei Rückgabe nicht mehr zahlt als für eine vollständige Reparatur. Jetzt weiß niemand mehr, ob die Reparatur überhaupt nötig gewesen wäre (wovon ich aber ausgehe).

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