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Werkstatt tauscht nach Leasingrückgabe komplette Scheibe aus ohne Zustimmung.

CUPRA Leon 4 (KL)
Themenstarteram 8. Juni 2023 um 18:11

Guten Abend zusammen,

ich hoffe nicht, dass Euch etwas ähnliches passiert ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand einen Tipp.

Ich habe im März meinen Cupra zum Leasing zurückgegeben. 2 Schäden an den Felgen und ein marginaler Kratzer in der Windschutzscheibe was mir bis dahin nicht aufgefallen ist.

Felgen habe ich anstandslos bezahlt und gesagt das ich die Versicherung wegen der Scheibe anfrage.

Versicherung sagt nein weil kein Steinschlag.

Dann habe ich mit der Dame vom Autohaus gesprochen, das sie die Scheibe einfach polieren sollen und dann wäre die Sache erledigt. Sie meinte das würden sie machen. (habe ich leider nicht schriftlich)

2 Wochen später kam eine Rechnung über 150 SB wo die komplette Scheibe getauscht wurde mit allem zipp und zapp: 1577€. Habe mir erst mal nix gedacht und bezahlt.

Jetzt kam gestern nach fast 3 Monaten eine Rechnung über 1427€ weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt was ich dem Autohaus auch vorher gesagt hatte. Jetzt ist die Frage was tun? Ich habe nie einem Austausch der kompletten Scheibe zugestimmt.

Habe ich überhaupt eine Chance?

Ich würde lieber die 1500€ verbrennen als sie denen zu geben. Da hätte ich mehr davon.

PS: Ich weiß, man hätte wahrscheinlich einiges besser machen können, aber es war meine erste Leasing Rückgabe und nachher ist man immer schlauer.

Grüße und danke für mögliche Tipps.

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55 Antworten

Las Dir den unterschriebenen Werkstattauftrag zeigen. Ansonsten erklärst Du dem Autohaus dass Du es wegen Versicherungsbetrug anzeigen wirst. Sachen gibt es.

Themenstarteram 8. Juni 2023 um 18:59

Zitat:

@lejockel schrieb am 8. Juni 2023 um 20:27:04 Uhr:

Las Dir den unterschriebenen Werkstattauftrag zeigen. Ansonsten erklärst Du dem Autohaus dass Du es wegen Versicherungsbetrug anzeigen wirst. Sachen gibt es.

Werd ich morgen mal machen.

Hoffe das die es dann gut sein lassen.

Danke

am 8. Juni 2023 um 19:03

Gibt es nicht auch eine Regelung ueber normale gebrauchsspuren nach x Anzahl Leasingjahren und Kilometern? Mir scheint die erwarten bei Rueckgabe immer Neuzustand.

Themenstarteram 8. Juni 2023 um 19:19

[Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Denke ich mir auch.

Habe gerade nochmal im Schadenskatalog nachgelesen wo steht:

Akzeptierter Gebrauchszustand:

Leichte oberflächliche Kratzer auf der Frontscheibe, die die Fahrersicht nicht behindern, sowie Steinschläge ohne Rissbildung

Habe leider kein Foto und die scheibe liegt vermutlich seit 2 1/2 Monaten im Müll...

Aber das müssten die ja auch erstmal beweisen das das verhältnismäßig war wenn es schon so im Katalog steht.

Sagen wir mal vorab so, es ist nicht dein Auto sondern Eigentümer ist die Leasing. Deine Zustimmung zu einer Reparatur braucht es nicht. Versicherungsbetrug ist es auch nicht wenn dort korrekte Angaben gemacht wurden - was danach aussieht da die Zahlung abgelehnt wurde.

Gibt es ein Rücknahmegutachten einer Sachverständigenorganisation? Da sollte mit Fotos und Reparaturkosten der Schaden aufgeführt sein.

Ob es verhältnismäßig ist oder nicht kann man ohne aussagekräftiges Foto des Kratzers nicht beurteilen.

Fragen wir anders, hätte es dich gestört wenn du das Auto mit den Kratzern hättest als Gebrauchten kaufen wollen?

Themenstarteram 8. Juni 2023 um 19:58

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Danke für die ausführliche Antwort.

Mir ist der Kratzer bis Abgabe des Wagens nicht aufgefallen. Erst als ich darauf hingewiesen wurde. Dementsprechend hätte und hat es mich nicht gestört.

Es müsste vom Autohaus ja eine Dokumentation der Schäden geben da die Rückgabe vor Ort stattgefunden hat.

Auf der ursprünglichen Rechnung die ich bekommen habe war die einzige Position:

Minderwertausgleich: Schäden bei Leasingrückgabe 285€

Auf dem Rückgabeprotokoll steht das gleiche:

Rückgabeschäden EUR 285 gemäß Feststellungen auf den nachfolgenden Seiten.

(Diese "Seiten" habe ich nicht vorliegend)

Wenn ein nicht vorhandener Steinschlag bei der Versicherung versucht wird abzurechnen, ist und bleibt es Versicherungsbetrug. Hat mit der Leasinggesellschaft gar nichts zu tun. Ist auch kein Kavaliersdelikt. Ich muss solch einen Betrug mitbezahlen. Komische Ansichten hier.

Zitat:

@lejockel schrieb am 8. Juni 2023 um 22:20:06 Uhr:

Wenn ein nicht vorhandener Steinschlag bei der Versicherung versucht wird abzurechnen, ist und bleibt es Versicherungsbetrug.

Welche komischen Ansichten? Wenn die Rechnung mit "Kratzer" bei der Versicherung eingereicht wird hat das nichts mit Betrug zu tun. Da die Versicherung nicht gezahlt hat gehe ich mal davon aus. Wäre da "Steinschlag im Sichtfeld" oder ähnliches in betrügerischer Absicht eingereicht worden hätte die ja normal reguliert. Solange man nicht weiß was die Werkstatt bei der Schadenmeldung geschrieben hat ist gleich die Unterstellung Betrug gewagt. ;)

Wenn im Rücknahmeprotokoll 285€ Schäden steht würde ich denen aber mal gewaltig auf die Füße treten und nicht mehr als die 285€ zahlen. Dann muss die Werkstatt oder die Leasing die Scheibe halt mal selber zahlen. Dafür ist das Rücknahmeprotokoll doch, also sind die Kratzer dort wohl als normale tolerierte Gebrauchsspur durchgegangen. Ansonsten sollen die sich für Schadenersatz an den Gutachter wenden der das Rücknahmeprotokoll erstellt hat.

 

 

Ich wage es trotzdem. Die Erfahrung zeigt es immer wieder.

Zitat:

@lejockel schrieb am 9. Juni 2023 um 00:18:59 Uhr:

Ich wage es trotzdem. Die Erfahrung zeigt es immer wieder.

Welche Schäden die Versicherung bezahlt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Wie kann es also Betrug sein? Der Schaden war eindeutig da. Der wurde reguliert und bei der Versicherung eingereicht. Die Versicherung hat es abgelehnt den Schaden zu bezahlen, also hat der TE die Rechnung zurück bekommen. Und wie soll die Summe bei der Buchhaltung verbucht werden, wenn keine neue Scheibe gekauft und verbaut wurde? Dann geht die Rechnung nicht auf. Oder meinst du das offizielle Markenautohaus von VW betreibt neben versuchten Versicherungsbetrug auch noch Steuerhinterziehungen und betreibt noch nebenbei Geldwäsche?

 

Ob der TE die Rechnung übernehmen muss, ist wieder was anderes.

Die entscheidende Frage dürfte wohl sein, ob der Reparaturauftrag für die Scheibe existiert. Die Leasing wird das Fahrzeug ja mit getauschter Scheibe erhalten haben, natürlich fordern die bzw. der Händler dann nur den Betrag für den Rest an.

Es gibt hier im Endeffekt 3 Parteien:

1. der TE, der den Wagen zurückgibt

2. der Händler, der die Rücknahme durchführt

3. die Leasing, die das Fahrzeug zurückerhält.

Der TE übergibt einen Wagen mit einem Kratzer in der Frontscheibe, die Leasing erhält einen Wagen ohne Kratzer. Alles dazwischen ist nun der Händler, der die Rücknahme durchführt.

Wenn der TE den Händler mit dem Austausch beauftragt hat, dann muss er die Rechnung auch zahlen. Wenn der TE den Händler nicht beauftragt hat, dann war es schon ein Fehler, die erste Rechnung überhaupt zu zahlen.

Die Tatsache, ob der Kratzer bei der Rückgabe überhaupt etwas gekostet hätte, dürfte hier irrelevant sein, da es ja im Endeffekt um die Beauftragung der Reparatur geht, die eben vor der Rückgabe erfolgt ist.

Hast du noch irgendwelche Belege oder sonstiges, was irgendwie zeigt, dass du dem Austausch der Scheibe nicht zugestimmt hast? Hast du irgendetwas unterschrieben, was den Austausch der Scheibe hätte bedeuten könnte ("Wir kümmern uns um die Scheibe, unterschreiben Sie hier?")?

Persönlich würde ich hier wohl den Schriftweg wählen, dass du den Austausch der Scheibe nicht beauftragt hast und damit die Rechnung vom XXX (die erste!) ablehnst. Sie sollen dir bitte darlegen, in welcher Form du das beauftragt hast. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde sich die ansonsten anbieten.

Das Problem ist halt: Der Kratzer wurde repariert und du hast damit möglicherweise die Kosten bei der Rückgabe gespart (bei VW sind nur bis 2mm i.O., alles drüber wird zu 100% abgerechnet). Wenn die Werkstatt hier irgendeine Form von Auftrag hat, den du unterschrieben hast, der das ansatzweise beinhaltet, wirst du wohl schlechte Karten haben, dann dann nur noch Aussage gegen Aussage steht.

woher hat die Werkstatt denn überhaupt deine Versicherungsdaten? Hast Du proforma eine Abtretungserklärung unterschrieben?

Themenstarteram 9. Juni 2023 um 7:32

Ich versuche mal den ganzen Ablauf in einen zeitlichen Zusammenhang zu bringen.

14.03.23: Rückgabe im Autohaus mit Rückgabeprotokoll über 285€ unterschrieben von beiden Parteien. (Hier noch erwähnt das ich einen bekannten mitgenommen hab zu dem Termin der den "Schaden" an der sch

16.03.23: Email Verkehr mit Autohaus das ich den Wagen nicht übernehmen will und bei meiner Versicherung den Schaden anfragen will aber trotzdem Mitteilung meiner Versicherung.

16.03.23-21.03.23: Telefonat wo ich berichtet hab das Versicherung den Schaden nicht übernimmt und die bitte die scheibe Polieren/Reparieren soll was bejaht wurde.

21.03.23: Rechnung über 285€ kommt rein und wird von mir bezahlt.

03.04.23: Mitteilung über Kaskoschaden kommt rein mit der Forderung die 150€ SB zu zahlen was ich getan hab.

23.05.23: Mittelung der Versicherung über Ablehnung der Zahlung Weil

"wir haben die Rechnung für den Austausch der Frontscheibe erhalten, anhand der vorliegenden Fotos verbleiben wir bei der Ihnen bereits mitgeteilten Ablehnung der Reparaturkosten."

06.06.23 Rechnung über 1427 kommt bei mir herein.

Bis auf das Rückgabeprotokoll habe ich nichts unterschrieben.

Frag Dich selber und Deinen Kumpel ob Du den Eindruck hattest das mit den 285€ alles erledigt sein sollte. Und dann schau ob irgendein Stück Papier das untermauern oder widerlegen könnte. Die Rechnung und das Rückgabeprotokoll dürften da sehr interessant sein. ICH wäre jedenfalls arg irritiert wenn Dinge eingefordert werden die nicht im Rückgabeprotokoll aufgeführt sind, genau dafür schreibt man solche Dinger ja.

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