Werkstatt hat falsche Diagnose gestellt

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Leute, habe folgendes Problem: Mein Tacho war plötzlich schwarz, komplett ausgefallen, dadurch war alles was mit Elektronik zu tun hatte auch weg: Tasten am Lenkrad ohne Funktion, Türen ließen sich nicht mehr automatisch schließen usw.

Bei Mercedes gewesen, erstmal haben sie versucht mit Diagnosegerät - kein Ergebnis. Dann teilten sie mir mit, dass sie es manuell suchen wollen, also auseinanderbauen. Ergebnis: Etwas am Steuergerät wäre durchgebrannt, Kurzschluss, man muss Steuergerät ersetzen, Kostenvoranschlag 1700 Euro.

Ich habe einen Kulanzantrag in Stuttgart gestellt und geduldig gewartet, ob die Kosten übernommen werden.

Nach fast zwei Monaten geht Tacho plötzlich von selbst. Die Kosten für die Diagnose belaufen sich auf 250 Euro.

Nach meinen Kenntnissen handelte es sich um einen Werkvertrag, bei dem mangelfreie Leistung geschuldet wird. Mercedes stellt sich stur und möchte das Geld für die falsche Diagnose trotzdem haben. Auf meinen Widerspruch reagiert niemand, es ruft niemand zurück, nur leere Versprechungen. Was kann man tun?

59 Antworten

Zahlen und als Lehrgeld verbuchen.

Zahlen? Es grenzt meiner Meinung nach an Betrug. Bin kein Techniker oder Mechaniker, aber sogar ich weiß, wenn etwas durchgebrannt wäre, würde es nie im Leben wieder von selbst funktionieren.

Du hast doch die leistung der werkstatt in anspruch genommen, mit welchem resultat ist mal dahingestellt. Hierbei handelt es sich, meiner auffassung nach, um einen dienstleistungsvertrag und nicht um einen werkvertrag. Das hier zumindest zum teil kulanz greifen sollte oder könnte ist wiederum ein anderes Thema.

Was heißt Werksvertrag der Mangelfreiheit garantiert Wie lange Wann gekauft ? Sowas gilt nicht ewig. Ist man sich unsicher bzgl der Bedingungen, kann man zum einen die Schlichter für das KFZ-Handwerk aufsuchen ( kostet nix ), wenn die meinen das du Recht hast werden die versuchen, zu intervenieren, ansonsten bleibt der Weg zum R.A. - ich hoffe du hast nicht nur einen Verkehrsrechtsschutz, sondern auch einen Vertrags-RS.

Bei Fahrzeugen in dem Alter hat man i.d.r. schlechte Karten, und ausschlaggebend ist, ob der Vertrag wie unterzeichnet gültig ist oder sittenwidrige Klauseln enthält. Das wird aber letztlich dann nur auf dem Rechtsweg zu klären sein, weshalb eine gute RS-VS wichtig ist.

Dazu kommen dann evtl auch Fristen, nach 2 Monaten zu sagen "es geht wieder" sagt nicht, das jemand anderes in der Zeit dran geschraubt hat - da kommt das Problem mit der Beweislast dann zum tragen, denn warum hast du 2 monaten ein Auto ohne Tacho etc. gefahren Du verstehst, worauf ich hinziele ?

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@Sternchen222

.."Nach fast zwei Monaten geht Tacho plötzlich von selbst.." Der wird dir vermutlich von "selbst" wieder ausfallen.

Mal abgesehen von der Diagnoserechnung. Wieso soll die Diagnose falsch sein? Ursache bleibt doch ungeklärt, oder?

Zitat:

@db w 202 schrieb am 24. Januar 2024 um 18:32:19 Uhr:


@Sternchen222

.."Nach fast zwei Monaten geht Tacho plötzlich von selbst.." Der wird dir vermutlich von "selbst" wieder ausfallen.

Mal abgesehen von der Diagnoserechnung. Wieso soll die Diagnose falsch sein? Ursache bleibt doch ungeklärt, oder?

Die Diagnose lautet: Steuergerät defekt, Kurzschluss, etwas wäre durchgebrannt. Wenn das Steuergerät wieder geht, dann bedeutet es für mich, dass die gestellte Diagnose falsch war.

Zitat:

@Crizz schrieb am 24. Januar 2024 um 18:31:09 Uhr:


Was heißt Werksvertrag der Mangelfreiheit garantiert Wie lange Wann gekauft ? Sowas gilt nicht ewig. Ist man sich unsicher bzgl der Bedingungen, kann man zum einen die Schlichter für das KFZ-Handwerk aufsuchen ( kostet nix ), wenn die meinen das du Recht hast werden die versuchen, zu intervenieren, ansonsten bleibt der Weg zum R.A. - ich hoffe du hast nicht nur einen Verkehrsrechtsschutz, sondern auch einen Vertrags-RS.

Bei Fahrzeugen in dem Alter hat man i.d.r. schlechte Karten, und ausschlaggebend ist, ob der Vertrag wie unterzeichnet gültig ist oder sittenwidrige Klauseln enthält. Das wird aber letztlich dann nur auf dem Rechtsweg zu klären sein, weshalb eine gute RS-VS wichtig ist.

Dazu kommen dann evtl auch Fristen, nach 2 Monaten zu sagen "es geht wieder" sagt nicht, das jemand anderes in der Zeit dran geschraubt hat - da kommt das Problem mit der Beweislast dann zum tragen, denn warum hast du 2 monaten ein Auto ohne Tacho etc. gefahren Du verstehst, worauf ich hinziele ?

Warum soll ich etwas beweisen und nicht die Werkstatt? Ich wäre bereit einen Sachverständiger zu beauftragen, damit er feststellt, dass am Steuergerät nichts gemacht wurde.

Da wird entweder das Zündschloss oder das Motorsteuergerät defekt sein.
Das kann durchaus mal funktionieren und mal nicht.
Von alleine wirds nicht besser werden.
Wenn du dein Auto zu Mercedes stellst, musst du die Mercedes Vorgehensweise verbunden mit den Mercedes Preisen akzeptieren.

Zitat:

@Crizz schrieb am 24. Januar 2024 um 18:31:09 Uhr:


Was heißt Werksvertrag der Mangelfreiheit garantiert Wie lange Wann gekauft ? Sowas gilt nicht ewig. Ist man sich unsicher bzgl der Bedingungen, kann man zum einen die Schlichter für das KFZ-Handwerk aufsuchen ( kostet nix ), wenn die meinen das du Recht hast werden die versuchen, zu intervenieren, ansonsten bleibt der Weg zum R.A. - ich hoffe du hast nicht nur einen Verkehrsrechtsschutz, sondern auch einen Vertrags-RS.

Bei Fahrzeugen in dem Alter hat man i.d.r. schlechte Karten, und ausschlaggebend ist, ob der Vertrag wie unterzeichnet gültig ist oder sittenwidrige Klauseln enthält. Das wird aber letztlich dann nur auf dem Rechtsweg zu klären sein, weshalb eine gute RS-VS wichtig ist.

Dazu kommen dann evtl auch Fristen, nach 2 Monaten zu sagen "es geht wieder" sagt nicht, das jemand anderes in der Zeit dran geschraubt hat - da kommt das Problem mit der Beweislast dann zum tragen, denn warum hast du 2 monaten ein Auto ohne Tacho etc. gefahren Du verstehst, worauf ich hinziele ?

Ich habe auf Kulanz gewartet und habe das Auto von A nach B ab und zu umgeparkt. Aber du hast recht, ohne Rechtsweg klappt es nicht.

Nicht zahlen.Abwarten.Bei erster Mahnung,Anzeige erstatten.Eine Fehlleistung zu honorieren ist ein absolutes NoGo.Grenzt an Täuschungsversuch.-))
Du könnest eventuell noch Schadensersatz für dich anfordern.

Bevor der Fehler nicht eindeutig festgestellt ist, kann Fehldiagnose schon gar nicht behauptet werden. Wenn plötzlich Alles wieder funktioniert wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Feststellungen, von allein repariert sich nichts!

Zitat:

@Schrauber1221 schrieb am 24. Januar 2024 um 19:25:28 Uhr:


Nicht zahlen.Abwarten.Bei erster Mahnung,Anzeige erstatten.Eine Fehlleistung zu honorieren ist ein absolutes NoGo.Grenzt an Täuschungsversuch.-))
Du könnest eventuell noch Schadensersatz für dich anfordern.

im Leben nicht. Er hat keine Reparatur beauftragt, was will er einfordern ? Das wäre lächerlich. Eine Diagnoseleistung hat keine Gewähr auf Erfolg, es kann auch ein CAN-BUS-Fehler Fehler sein, der mit dem Steuergerät selbst nix zu tun hat ( Feinschluss durch Kabelschaden z.b. und eingedrungener Feuchte ), das sieht man erst beim Reparaturversuch.

Vor allem wurden wesentliche Fragen von mir garnicht beantwortet, um das ganze etwas einschätzen zu können :

wurde das Fzg. z.b. vor 4 Monaten bei einem MB-Händler gekauft, kann es durchaus sein, das eine Gewährleistungspflicht noch besteht. Wurde das Fahrzeug vor zig Jahren gekauft, ist der zitierte "Werksvertrag" lange hinfällig, da steht nirgends drin das das Ding dadurch lebenslange Garantie hat.

Und da fangen wir dann mal an, über Rechtsverständnis und Vertragsrecht zu reden. Da sind wir alle nämlich auf dem Fuß, das jeder ein anderes Verständnis hat - und letztlich keiner von uns Jurist ist. Und dann bleibt nur der Weg zu einem Fachanwalt, zunächst als Rechtsberatung, was die normale RS-VS i.d.r. zahlt, und vorher kann man den bereits beschriebenen kostenfreien Weg über die lokale Schiedsstelle des KFZ-Handwerks gehen. Dann geht man wenigstens nicht mit nem Messer zu ner Schießerei.

Da bin ich ganz bei @JoergTipp

Solange die Ursache nicht geklärt ist - wie kommt ihr auf Fehldiagnose? Die Bordelektrik repariert sich nicht von selbst, Sporadischer Kurzschluss durch eintretende Feuchtigkeit eingeschlossen.

Der Fehler wird irgendwann reproduziert werden.

Aber - viel Glück bei deinem Regressanspruch. Hier gehts ja nur um die Kohle.

Mal abwarten… klingt für mich wie ein defektes SAM Front, CGW eingeschlossen. Das würde die 1700 erklären.

Dass Fehlerdiagnose sehr teuer ist dürfte sich inzwischen hinlänglich herum gesprochen haben. Für das Geld bekomme ich einen kompletten Rechner mit Software…

Zum Rechtsanspruch/ „Werksvertrag“: Kaufdatum des Fahrzeuges, Typ, Kilometerleistung und Baujahr sind Daten, die wir im Moment alle noch nicht kennen. Dass ein wenigstens 10 Jahre altes Fahrzeug keine „Werksgarantie“ mehr hat dürfte einleuchten. Stammt es vom Händler dann dort die Garantiefrage stellen.

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