Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".
Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.
Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.
Vielen Dank im Voraus.
174 Antworten
Bei einer Achslast von 1150 kg sehe ich überhaupt keinen LI 87.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:16:20 Uhr:
Neue PKW-Fahrzeugtypen ab 1991 haben eine EG-Betriebserlaubnis statt eine nationale/deutsche ABE.Seitdem gibt es das COC, ein Papier welches bestätigt, daß das Fzg.mit der angebenen FIN der angegebenen EG-Betriebserlaubnis entspricht.
Damit ist es in europäischen Staaten zulassungsfähig.
hmm, hatte bei meinen VW´s bisher keine COC ! BJ 2001 und 2003. Es ist wohl seit 1996 so?
Ich hätte demnach eine haben müssen ?
Angemeldung war aber auch ohne Problemlos?
Aber ich halt mich hier jetzt lieber wieder raus, hat mit dem eigentlichen Thema ja nichts zu tun.
Zitat:
@hlmd schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:15:11 Uhr:
@highway0815
Wenn man sich das GA mal genauer anschaut, sieht man, dass es die Auflage 51G nur bei den Reifengrößen OHNE Angabe des Loadindex gibt.Bei allen anderen MIT LI gibt es diese Auflage NICHT.
Die Angabe des LI bei Reifengrößen ist eine übliche Angabe bei Modellen, die unterschiedlich schwer sind.
Da gibt es nichts rein zu interpretieren.Die Angabe der Auflage 5GG bei 'nem LI von 91 ist dabei unglücklich. Hätte man auch weglassen können, genau wie die Auflage 5FM beim LI 89.
VG
Also, da bin tatsächlich anderer Meinung. Wo gibt es denn Reifen ohne LI am Markt?
Früher gab es VR und ZR Reifen am Markt wo es keinen LI gab. Hier reden wir aber über Radialreifen mit dem R in der Betriebskennung und da gibt es immer einen LI. Bei dieser Größen 91 für Standard und 94 in der XL Variante.
Wenn es stimmt was @nogel geschrieben hat und die Größe in den Papieren steht interessiert nur die Auflage 5GG wegen der Traglast.
Die Auflage 5FM bei 205/50R17 macht natürlich Sinn, da dieser LI nur bis zur Achslast 1160 kg geht. Wenn diese höher ist muss der LI 93 sein und dann gibt es keine Einschränkungen mehr. Dieser Reifen steht direkt im Gutachten darunter.
Zitat:
@hlmd schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:22:59 Uhr:
Der TE hat doch nur einen Teil der ZB1 gepostet. Klick.Da sieht man nur die Standardgröße 185/70 R15 89T
Sorry,mein Fehler, ich habe es in meinen obigen Beiträgen editiert.
Ich hatte fälschlicher die ZB1 vom Audi herangezogen, die @gummihoeker gepostet hatte , statt die ZB1 vom Touran
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Zitat:
@Highway0815 schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:28:56 Uhr:
Wenn es stimmt was @nogel geschrieben hat und die Größe in den Papieren steht interessiert nur die Auflage 5GG wegen der Traglast.
Nein, ich hatte mich vertan, die Reifengröße ist nicht im COC, habe meinen Beitrag editiert.
Das war mein alter Audi - um dem TE die Suche zu vereinfachen. ;-)
Zitat:
@etiswieetis schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:26:24 Uhr:
Hmm, hatte bei meinen VW´s bisher kein COC ! BJ 2001 und 2003. Es ist wohl seit 1996 so?
Ich hätte demnach eins haben müssen ?
Anmeldung war aber auch ohne Probleme.
Aber ich halt mich hier jetzt lieber wieder raus, hat mit dem eigentlichen Thema ja nichts zu tun.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen (von Opel) wird das CoC seit Ende 2004 ausgegeben.
Zitat:
@Highway0815 schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:28:56 Uhr:
Also, da bin tatsächlich anderer Meinung. Wo gibt es denn Reifen ohne LI am Markt?
Früher gab es VR und ZR Reifen am Markt wo es keinen LI gab. Hier reden wir aber über Radialreifen mit dem R in der Betriebskennung und da gibt es immer einen LI. Bei dieser Größen 91 für Standard und 94 in der XL Variante.Die Auflage 5FM bei 205/50R17 macht natürlich Sinn, da dieser LI nur bis zur Achslast 1160 kg geht. Wenn diese höher ist muss der LI 93 sein und dann gibt es keine Einschränkungen mehr. Dieser Reifen steht direkt im Gutachten darunter.
Das TG ist echt nicht so toll.
Bei den TG vom TÜV hat man es eindeutiger, da der LI als Auflage ALLEIN drin steht.
Habe mal kurz in eines meiner Felgen geschaut. Da steht dann T89 oder T91 etc...
Es gibt übrigens noch ZR Reifen, wo nur die Traglast ohne LI drauf steht (werden aber seltener und findet man im Bereich der Einzelfreigaben).
Ich bleibe aber dabei.
Für den TE gilt die Größe 225/45 R17 91 mit den dazu gehörigen Auflagen.
VG
Zitat:
@Lambo-Fan schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:37:43 Uhr:
@etiswieetis
Zitat:
@Lambo-Fan schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:37:43 Uhr:
Zitat:
@etiswieetis schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:26:24 Uhr:
Hmm, hatte bei meinen VW´s bisher kein COC ! BJ 2001 und 2003. Es ist wohl seit 1996 so?
Ich hätte demnach eins haben müssen ?
Anmeldung war aber auch ohne Probleme.
Aber ich halt mich hier jetzt lieber wieder raus, hat mit dem eigentlichen Thema ja nichts zu tun.Nach den mir vorliegenden Unterlagen (von Opel) wird das CoC seit Ende 2004 ausgegeben.
Ich hatte es oben ausführlich beschrieben, seit 1991 haben neue Fzg.-TYPEN (!) eine EG Betriebserlaubnis.
Vorher gebaute Typen durften weiterhin eine nationale ABE haben, z.B. der 124er Mercedes bis zum Auslauf der Produktion.
Daß COC-Papiere in Deutschland (!) zwingend mit ausgegeben werden müssen, dürfte seit 1996 der Fall sein.
Ich vermute auch, dass es sich so darstellt, wie von Dir interpretiert. Für den TE hoffe ich natürlich, dass er an einen Prüfer gerät, der die Sichtweise von @hlmd teilt.
Die Spalte mit der Reifengröße ohne Betriebskennung ist völlig kryptisch und überflüssig.
@gummihoeker
Genau das ist das Problem.
Interessant wäre es, was unsere Prüfer hier im Board dazu sagen.
Das mit den LI bei bestimmten Reifengrößen haben die TG unserer Felgen auch.
Vor allem bei unserem Omega, der ja aus dieser Übergangszeit mit EWG-Zulassung bzw. nationaler Zulassung stammt, gibt es Unterschiede.
Es gibt z.B. Größen, wo es nur niedrigere LI angegeben sind und bei den schweren Sechsendern nicht gefahren werden dürfen. Witzigerweise handelt es sich sogar um die hier genannte Größe.
Edit: da gab es zuviele Varianten, tw. wegen Kombinationen 225/45R17 vo + 255/40R17 hi.
Bis jetzt haben das alle Prüfer, die ich konsultieren musste, auch so gesehen, dass der angegebene LI zählt.
VG
Zwischenzeitlich sollte sich auch bis in den letzten Prüfstützpunkt herumgesprochen haben, das alle Gummis, deren
LI die halbe, maximale Achslast und der SI die bbH abdeckt, zulässig sind.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 19. Dezember 2023 um 17:16:52 Uhr:
Zwischenzeitlich sollte sich auch bis in den letzten Prüfstützpunkt herumgesprochen haben, das alle Gummis, derenLI die halbe, maximale Achslast und der SI die bbH abdeckt, zulässig sind.
Bis bbH 210 km/h ist es so einfach. Über 210 km/h müssen dann die entsprechenden Abschläge berücksichtigt werden.
Zitat:
@H2SO4 schrieb am 18. Dezember 2023 um 22:17:43 Uhr:
Du sagst die Auflagen 24M und 24J seien allgemein bekannt. Für wen? Für mich sicher nicht, denn ich kenne mich mit Autos nicht aus. Ich will es auch nicht. Ich fahre eins und kenne die StVO. Das sollte eigentlich genug sein - für den Rest gibt es die Fachspezialisten, oder etwa nicht?Und wenn wir diese Logik befolgen - wie soll dann das ganze aussehen? Ich will neue Felgen, dann mache ich eine kleine Auto-Ausbildung davor. Ich brauche eine Augen-OP, da starte ich ein mini Medizin-Studium, etc.
Und was macht die "Reifen-Profis" dann zu Handwerksmeistern - die Tatsache, dass sie die Räder montieren können?..
Bitte entschuldige den Rant. Ich habe mich schon damit abgefunden, dass ich zwei neue Reifensätze komplett bezahlen muss. Womit ich mich nicht so leicht abfinden kann, ist Folgendes: Wenn ich als Dienstleister was verbocke, dann trage ich die Konsequenzen. Wenn ich Kunde bin und ein Dienstleister was verbockt, trage schon wieder ich die Konsequenzen.
Irgendwie fühlt sich das nicht ganz ausgeglichen an.
Ist aber nun mal so, das man sich einlesen sollte, wenn man sich Felgen aussucht.
Dafür kann man sich die Gutachten herunterladen.
Du muss dich nicht mit Autos auskennen. Sondern nur einfach mal das Gutachten durchlesen.
Und vor einer Augen OP wird sich jeder informieren was gemacht wird und welche Risiken es gibt.
Oder verlässt du dich blind auf den Augenarzt?
Und einen Kreditvertrag oder eine Hypothek unterschreibt du doch auch nicht so blind oder doch?
Hatte vor 2 Wochen eine Telefonat mitbekommen in der KFZ Werkstatt im Ort.
Der Chef und Meister persönlich hat sich selbst schlau gemacht, welche Reifen und Auflagen zu erfüllen sind im Gutachten, als WR für ein E- Fahrzeug.
Nur der Kunde war sauer. Weil die Reifen für ein E- Fahrzeug aufgrund des Gewicht, sauteuer sind.
Gibt es Sprichwort.
Verlässt du dich auf jemanden, bist du verlassen.
Ich für meinen Teil, verlasse mich schon lange nicht mehr auf andere.
Blind auf jemanden verlassen, der an deine Augen geht. Der war gut ;-)