Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".
Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.
Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.
Vielen Dank im Voraus.
174 Antworten
Im Fall des TE eher NRW oder RLP
Bevor hier Tipps zur Abnahme gegeben werden:
CoC auf bereits vorgesehene Formate prüfen.
@H2SO4
Kannst Du Dein CoC hier hochladen?
Ohne Freigabe des Formats 225/45 R17 für Deinen Touran mit Deiner VIN kann eine "herkömmliche" Abnahme (wie sie in ABE/Gutachten gefordert ist) wegen der Auflage 51G nicht gelingen.
So und jetzt haben wir nicht genau gelesen, was im TG steht.
Der LI der Serienreifengröße beträgt 89 (Auszug vom TE etwas weiter oben). Serienreifengröße 185/70 R15 89T
Somit können die 225/45 R17 91 gefahren werden.
Da gilt dann Auflage 5GG (Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.).
Hier ist dann wieder die Krux, dass die meisten Prüfer das nehmen, was auf den Reifen steht. Im Fall des TE steht da ein LI von 94 auf den Reifen.
Einzutragen wären dann korrekterweise 225/45 R17 91x
EDIT: Welcher LI x gilt, muss man den Papieren entnehmen.
Die Auflagen 24J und 24M müssen aber trotzdem eingehalten werden, wobei aber durchaus sein kann, dass man keine Abdeckung braucht (sind ja nur ein paar Millimeter).
Wenn die Größe nicht in COC Papieren steht, greift 11B und es müssen die Papiere berichtigt werden (bei nächster Befassung).
Somit ist es ein 19.3er und sollte eigentlich auch in Hessen gehen.
Nur inwieweit man wegen des LI 91 diskutieren muss...
VG
Ist ja nicht so das ich das schon auf Seite 2 oder so geschrieben habe 😉.
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Na, das läuft doch… 😉
Zitat:
@hlmd schrieb am 19. Dezember 2023 um 15:45:36 Uhr:
So und jetzt haben wir nicht genau gelesen, was im TG steht.Der LI der Serienreifengröße beträgt 89 (Auszug vom TE etwas weiter oben). Serienreifengröße 185/70 R15 89T
Somit können die 225/45 R17 91 gefahren werden.
Da gilt dann Auflage 5GG (Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.).
Hier ist dann wieder die Krux, dass die meisten Prüfer das nehmen, was auf den Reifen steht. Im Fall des TE steht da ein LI von 94 auf den Reifen.
Einzutragen wären dann korrekterweise 225/45 R17 89T.Die Auflagen 24J und 24M müssen aber trotzdem eingehalten werden, wobei aber durchaus sein kann, dass man keine Abdeckung braucht (sind ja nur ein paar Millimeter).
Wenn die Größe nicht in COC Papieren steht, greift 11B und es müssen die Papiere berichtigt werden (bei nächster Befassung).
Somit ist es ein 19.3er und sollte eigentlich auch in Hessen gehen.
Nur inwieweit man wegen des LI 91 diskutieren muss...VG
Das glaube ich so nicht. Die Leseart des Gutachten ist so.
Auflage 51G, Prüfung ob die Reifengröße 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren steht. LI und GSY interessieren hier erstmal nicht.
1. Option Reifengröße steht nicht in den Papieren. Dann ist diese Reifengröße mit dem Gutachten nicht zulässig.
2. Option Reifengröße steht in Papieren. Dann kommt der LI 91 ins Spiel, mit der Begrenzung von 1230 kg Achslast.
Also müsste uns der Themenersteller mal mitteilen, wie schon gesagt, was im COC für Reifengrößen stehen.
Davon hängt es ab ob die 225/45R17 mit dem diesen Gutachten unter Beachtung der Auflagen eingetragen werden können, oder es auf eine Einzelabnahme hinaus läuft.
Rein Technisch ist die Größen kein Problem beim Touran.
Mal eine Frage: Seit wann gibt es eigentlich ein(e) COC ?
Ich selbst habe sie zum ersten mal 2022 gesehen. Das heißt aber nichts, habe vorher rund 13 Jahre kein Auto gekauft/angemeldet.
Bedankt
Um das hier mal abzukürzen: die Reifengröße 225/45R17 steht leider NICHT in den Papieren.
(editiert wegen Fehleingabe)
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:10:06 Uhr:
https://www.adac.de/.../
...das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage!
@highway0815
Wenn man sich das GA mal genauer anschaut, sieht man, dass es die Auflage 51G nur bei den Reifengrößen OHNE Angabe des Loadindex gibt.
Bei allen anderen MIT LI gibt es diese Auflage NICHT.
Die Angabe des LI bei Reifengrößen ist eine übliche Angabe bei Modellen, die unterschiedlich schwer sind.
Da gibt es nichts rein zu interpretieren.
Die Angabe der Auflage 5GG bei 'nem LI von 91 ist dabei unglücklich. Hätte man auch weglassen können, genau wie die Auflage 5FM beim LI 89.
VG
Neue PKW-Fahrzeugtypen ab 1991 haben eine EG-Betriebserlaubnis statt eine nationale/deutsche ABE.
Seitdem gibt es das COC, ein Papier welches bestätigt, daß das Fzg.mit der angebenen FIN der angegebenen EG-Betriebserlaubnis entspricht.
Damit ist es in europäischen Staaten zulassungsfähig.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:11:42 Uhr:
Und weil's weiter oben falsch gesagt wurde: der Mindestindex ist 87V
Wieso V?
Editiert: Der Mindesteindex ist 89T🙂
Der TE hat doch nur einen Teil der ZB1 gepostet. Klick.
Da sieht man nur die Standardgröße 185/70 R15 89T