Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".

Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.

Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.

Vielen Dank im Voraus.

174 Antworten

Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:41:23 Uhr:


Wohnst du in Hessen, dass du mitreden kannst?
Schon mal was von der Bündelungsbehörde in Marburg gehört?

Marburg geht ja noch, je nach Wohnsitz muß der ein oder andere das ganze Elend über Fulda abwickeln.
Da kommen sogar erfahrene Prüfer bzw. aaS ins Schwitzen und winken gleich ab daß sie diese Kombination gar nicht erst abnehmen.

Zitat:

@etiswieetis schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:14:08 Uhr:



...das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage!

Quelle: Google
Hersteller müssen diese Dokumente nur für ab dem 1. Oktober 2005 gebaute Autos vorlegen. Mit den COC-Papieren wird dokumentiert, dass ein fabrikneues Fahrzeug den EU-Normen für Sicherheit und Umweltschutz entspricht. Es existiert jedoch keine gesetzliche Pflicht, die COC-Papiere während der Fahrt im Auto mitzuführen.

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 19. Dezember 2023 um 14:15:45 Uhr:


Also heißt es nun unter dem Strich...

Gutachten nehmen und dann rüber nach Bayern zum eintragen. :-)

Das nutzt aber nur teilweise was. Denn nach der Abnahme muß das ganze ja in die ZUB I eingetragen werden. Und das macht nur die Zulassungsstelle wo das Auto angemeldet ist.

Und in Hessen trägt die nur was ein wenn die Bestätigung von der Bündelungsbehörde positiv ist.

Wegen dem Mist habe ich mein Fahrzeug für eine Woche bei einer Werkstatt in Bayern umgemeldet, abgenommen, von der hiesigen Zulassung problemlos eingetragen fertig.
Als ich es dann hier in Hessen wieder auf mich umgemeldet habe hat sich keiner mehr für die Eintragungen interessiert, denn sie waren ja schon in der ZUB I.
Es ist einfach nur ein Bürokratie-Monster.

So Ich glaube jetzt ist der Threadstarter maximal verwirrt....

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Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:45:41 Uhr:



Zitat:

@Lambo-Fan schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:37:43 Uhr:


@etiswieetis

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:45:41 Uhr:



Zitat:

@Lambo-Fan schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:37:43 Uhr:


Nach den mir vorliegenden Unterlagen (von Opel) wird das CoC seit Ende 2004 ausgegeben.

Ich hatte es oben ausführlich beschrieben, seit 1991 haben neue Fzg.-TYPEN (!) eine EG Betriebserlaubnis.
Vorher gebaute Typen durften weiterhin eine nationale ABE haben, z.B. der 124er Mercedes bis zum Auslauf der Produktion.

Daß COC-Papiere in Deutschland (!) zwingend mit ausgegeben werden müssen, dürfte seit 1996 der Fall sein.

Eingeführt wurde das CoC 1996 (D), das stimmt. Zwingend ausgegeben mit Neufahrzeugen (bei Opel ab Produktionsdatum 09. Nov. 2004) wurde es in Deutschland (!) aber erst mit Einführung der neuen Zulassungsdokumente
(ZuB I & II) am 1. Oktober 2005.
Dies geht so aus einer offiziellen (internen) Information von Opel hervor, die ich hier leider nicht veröffentlichen darf. Andere Hersteller dürften ähnlich verfahren haben.
Dadurch sollte @etiswieetis Frage beantwortet sein, warum er für seine älteren Fzg. noch keine CoC hatte.

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 19. Dezember 2023 um 22:49:07 Uhr:


So Ich glaube jetzt ist der Threadstarter maximal verwirrt....

Alles gut. Ich bin für jede Stellungnahme sehr dankbar.

Nun zum Ergebnis: GTÜ mit allen Infos konsultiert - auch wenn für Touran 1T 225er Reifen nicht unüblich sind, sind sie für mein Fahrzeug werkseitig einfach nicht zulässig. Eintragungen helfen da nicht.
Beim Folgegespräch mit der Werkstatt waren wir uns einig, dass alle Seiten Schuld daran haben - ich hätte mich besser informieren, die erste Werkstatt hätte das besser wissen und die aktuelle Werkstatt genauer prüfen sollen. Sie kamen mir mit dem Preis sehr entgegen, werden die Reifen kostenfrei anbringen und versuchen die alten noch zu verkaufen (der volle Ertrag geht dann an mich).

Mit diesem Endergebnis bin ich zufrieden.
Und ich möchte mich nochmal bei Euch für die Hilfsbereitschaft bedanken.
Ich wünsche Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein besseres, unfallfreies 2024!

\m/

Aber denk dran du must die Felgen natürlich trotzdem eintragen ! :-)

Zitat :

Nun zum Ergebnis: GTÜ mit allen Infos konsultiert - auch wenn für Touran 1T 225er Reifen nicht unüblich sind, sind sie für mein Fahrzeug werkseitig einfach nicht zulässig.

@H2SO4

Und was ist der genaue Grund für die werksseitige Unzulässigkeit seitens VW 🙄 😕

Dann muß an deinem 1T3 Touran irgendwas anderes bzw. spezielles sein.

- Nach Eco - Blue Motion hab ich dich schon gefragt = deine Antwort war nein, ganz normal.

Hast du ein anderes Serien VW - Fahrwerk verbaut 😕

- Schlechtwege - Fahrwerk

- DCC Fahrwerk

... was anderes fällt mir nicht mehr ein 😉

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 20. Dezember 2023 um 17:02:13 Uhr:


Aber denk dran du must die Felgen natürlich trotzdem eintragen ! :-)

Eigentlich nicht.
Siehe auf Seite 3, Punkt 10.
Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Auflagen erfüllt sind.
Heißt bei 215/ 45 R17 Reifen ist keine Eintragung notwendig.

@H2S40

225/ 45 R17 sind zulässig, nur du muss die Reifen an der Karosserie abdecken in dem genannten Bereich.

Hier das Gutachten ab Seite 14, in welchem Bereich die Reifen abgedeckt sein müssen.

Ist zwar für Ford/ Jaguar/ Opel.
Aber diese ABE §20 und §22 muss du immer dabei haben für deinen VW Touran.

https://felgen.jfnet.de/abe/B1.7517_17_abe.pdf

Aber du bekommst ja jetzt 215/45 R17 Reifen und alles ist gut.

Es sind aber keine original sondern Zubehörfelgen mit Gutachten...Ergo müssen eingetragen werden..oder hab Ich jetzt was von Abe übersehen?

Habe ich noch nie machen müssen und wurde noch nie bemängelt.
ABE beim TÜV Termin vorgelegt, Prüfer schaute in das Gutachten und alles gut.
Das gleiche bei einer Polizeikontrolle.

Abe ist was anderes wie Gutachten...

ABE must nur alle Auflagen erfüllen und mit führen.

Gutachten must alles Auflagen erfüllen und vom Tüv abgenommen werden..Felgen nicht eingetragen kein Versicherungsschutz!

Felgen nicht eingetragen = keine Betriebserlaubnis... Betriebserlaubnis ist nicht gleich Versicherungsschutz!

Zitat:

@freespace49 schrieb am 20. Dezember 2023 um 20:24:32 Uhr:


Felgen nicht eingetragen = keine Betriebserlaubnis... Betriebserlaubnis ist nicht gleich Versicherungsschutz!

Deine Versicherung muss aber bei einem nicht zugelassen bzw. Ohne Betriebserlaubnis nicht zahlen..

Ich bin jetzt einfach mal frech und sage: das stimmt nicht!

Edit:// mal sehen was als Antwort kommt.

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