Werkstatt beschädigt Wagen
Hallo,
ich fahre einen Golf GTD, der jetzt 8 Monate alt ist. Gestern habe ich ihn zwecks Türschlossaustausch zum VW-Händler gebracht. Beim Abmontieren des Türsschlosses wurde eine Schraube abgebrochen und ich konnte das Auto an diesem Tag nicht abholen. Da der Händler die Schraube nicht hatte, musste sie nachbestellt werden. Deshalb wurde der Abholtermin auf den nächsten Tag verschoben.
Heute hat sich mein Händler telefonisch bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass beim Austausch des Türschlosses die linke Tür beschädigt wurde. Die Beschädigung kam beim Versuch die abgebrochene Schraube zu entfernen.
Bei dem Schaden handelt es sich um eine Delle und einen Riss im Lack, welche durch ein Hammer verursacht wurde. Die Stelle ist ca. 10 x 10 cm gross. Zur Behebung des Schadens muss die Delle ausgebeult und die Tür an dieser Stelle lackiert werden.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Sollte ich eine neue Tür verlangen? Das Risiko bei einer Tür ist jedoch, dass sich die Farbe der neuen Tür von der jetzigen unterscheidet.
Oder sollte ich den Schaden beheben lassen und zusätzlich eine Entschädigung fordern? Was kann man als Entschädigung verlangen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Entschädigung? Für was? Die Werkstatt hat einen Schaden am Fahrzeug verursacht und bessert diesen nun fachmännisch aus. Da ist weder eine neue Tür, noch Schadenersatz für dich drin. Und wenn die Reparatur fachmännisch erledigt wurde, ist auch nichts mit Wertverlust.
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Hört doch endlich mit diesem Wiederverkaufsminderungsmist auf. Rund 80% aller Fahrzeuge bekommen im Werk schon eine Ausbesserung. Und auch bei VW gibts erst bei großflächiger Reparatur Probleme mit Wertminderung. Eine Ausbesserung mindert den Wert nunmal nicht. Außerdem geht das sowieso in der Fahrzeughistorie bei VW ein. Und es ist auch immernoch ein Unterschied, wie das repariert wird. Werden einfach nur 8kg Spachtel drauf gehauen, ist es keine fachmännische Rep. Und auch das kann man später noch unterscheiden.Was sich manche so versprechen ist Humbug, Schadenersatz, weil die Werkstatt einen Schaden, den sie selber verursacht, ausbessert. Kommt mal von eurem "Ich will ich will ich will" Trip runter. Schaut in die AGBs, dann seht ihr, das es dafür eine Regelung gibt...
Wenn der TE nen guter Kunde ist, springt vll. ne kostenlose Inspektion bei raus. Anspruch auf irgendetwas hat er allerdings nicht.
Sehe ich ähnlich, der Werkstatt ist ein Mißgeschick passiert, die geben es zu , dürfte nur ne Kleinigkeit sein. das ist ein Schrauber der sich für 1100 Euro die Hände schmutzig macht. Aber DIR kann das nicht passieren, ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen, Schadensersatz, Anwalt, Wertminderung, wenn ich das lese , fällt mir ein Ei aus der Hose. Nach der Reparatur sieht das kein Mensch mehr und für alle Fälle , hebe die Rechnung auf , da steht doch der Schadensumfang drin .
Greetings