Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

war eben gerade bei meinen 🙂 um ein paar Unterlagen abzugeben. Ich Fragte wieviel Geld ich überweisen soll ! und siehe da es waren ca. 200 € mehr wie im Vertrag vom 11.04.2009 Stand !

Grund angabe vom 🙂: Preisbindung gilt 4 Monate, und sie haben 4 Monate und 2 Wochen auf ihr Auto warten müssen und in der Zeit gab es eine Preiserhöhung von VW!

DAS HEIßT ZAHLEN !!! ( so langsam erklären sich auch die langen lieferzeiten )

der 🙂 sagte noch: hätten Sie das Auto nach 3 Monaten bekommen müßten Sie nichts nachzahlen!................ergo, wird langes warten noch mit NACHZAHLEN bestraft !

ich Finde das ganze Schei.................

Liebe grüße c-o-c-o

Beste Antwort im Thema

Ich denke, die Mehrheit der hier Schreibenden geht davon aus, dass es keine "gerichtsfeste" Grundlage dafür gibt, dass -c-o-c-o- mehr als in Bestellung und AB ausgewiesen zu zahlen hat.

Er wird es dem Freundlichen freundlich beibringen. 😉

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Welche Informationen denn? Fehlinformationen etwa? Wenn er die Thesen aufstellt, dass VW diese Preiserhöhung schriftlich weitergeben muss und dass diese Klausel nicht gültig wäre, dann muss er dafür schon ne handfeste Begründung bringen, so läuft das in einer Diskussion nun mal. Denn ich glaube nicht, dass die VW-Verträge ein Feld-Wald-Wiesen-Student mit einem Semster Jura erstellt hat...

Btw. Stichwort Empfänglichkeit für Infos: Bis auf eine Ausnahme sind hier ja auch alle der Ansicht, dass mein Rat zum Durchlesen eines Vertrages, vor allem BEVOR man seine Unterschrift drunter setzt, auch nichts taugt. Sind diese denn nun mehr "empfänglich" für gute Infos?? Ich jedenfalls fühle mich bisher bei keiner meiner Käufe unangemessen benachteiligt, weil ich mir den Vertrag nicht durchgelesen habe...

Zitat:

Original geschrieben von GolfOcean



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Da du ja anscheinend der Experte bist, hätte ich von dir gerne Folgendes:

1. Ein aussagekräftiges Urteil zu deiner Behauptung
2. Eine konkrete Begründung, warum diese Klausel ungültig oder deinen Worten nach "bedingt gültig" sein sollte.

Gruß Tecci

Ich mach hier keine unzulässige Online-Rechtsberatung und dann obendrein nicht für Händler und Verkäufer - sorry. Ruft Euren Rechtsverdreher an, der kann es Euch erklären und schickt Euch dann auch eine Rechnung!

Erst prollst du hier rum ala }>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs?{< und dann bist du nicht mal in der Lage, auch nur ein Urteil zu posten? Find ich schwach....

Die "unerlaubte Rechtsberatung" sehe ich hier wohl als Vorwand für Inkompetenz an....

http://www.ra-kassing.de/verkehr/autokauf/neuwkauf/kaufprei.htm

Also, die Preiserhöhung darf nicht pauschal weitergegeben werden, das muss schon ausdrücklich im Vertrag drinstehen (bei mir stand z.B. nichts von einer Preiserhöhung drin).

Edit: Ich will hiermit mehr der Aussage im Titel "Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !" widersprechen, denn dem ist nicht so!

Zitat:

Original geschrieben von Singleton


http://www.ra-kassing.de/verkehr/autokauf/neuwkauf/kaufprei.htm

Also, die Preiserhöhung darf nicht pauschal weitergegeben werden, das muss schon ausdrücklich im Vertrag drinstehen (bei mir stand z.B. nichts von einer Preiserhöhung drin).

Die Aussager von GolfOcean war wie folgt:

}>
Wenn man als VW-Verkäufer von der Regelmäßigkeit der Preiserhöhung weiß, muss man den Kunden schriftlich darauf hinweisen, wenn man die Preiserhöhung durchreichen will. Sagen viele Gerichtsurteile.

Außerdem bei fünf Monaten Lieferfrist in der AB ist die 4-Monatsklausel in den AGB sowieso nur bedingt gültig - man hätte ja einen Vertrag ohne genauen Preis unterschrieben - so was winkt doch kein Gericht durch.
{<

Punkt 1.: Wenn es beim TE also im Vertrag stand, finde ich Tipps wie "der Händler muss schriftlich erneut darauf hinweisen - also einfach auf Stur stellen" fahrlässig...

Punkt 2.: Zu der Aussage Zwecks "nur bedingt gültig" kam von Seiten des Verfassers und auch in deinem Link kein Beleg...

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Schließe micht Tecci6N aber so etwas von voll an.
Hier werden ganz schön kühne Behauptungen aufgestellt (hört sich Jurastudent an 😉)
Das ist doch nicht die erste Preiserhöhung, die die Kunden mitmachen und ich glaube kaum, dass diese Situation nicht im Kaufvertrag geregelt ist.

Ich bin auf jeden fall nicht erst seit gestern bei MT und ich habe noch nie etwas von unzulässigen Preiserhöhungen gegenüber dem Kunden gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von -c-o-c-o-


Ich kann dazu nur sagen das beim abschluß vom Vertrag 5 Monate Lieferzeit angegeben waren, und laut VW-Hotline die Preiserhöhungen IMMER anfang Juni kommen. Da hätte der 🙂 wenigstens darauf hinweisen können, oder findest du nicht ??
http://www.das-rechtsportal.de/.../6zahlung.htm

Zitat:

Formularmäßige Preisanpassungsklausel

Hier fehlt es an einer individuellen Vereinbarung. Vielmehr findet sich die Klausel neben zahlreichen anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers (übrigens nicht in den offiziellen Neuwagenverkaufsbedingungen!). Sie ist nur unter einer Reihe eng begrenzter Voraussetzungen wirksam, die von den Gerichten entwickelt worden sind:

Zum Ersten darf die Preisanpassungsklausel lediglich für Lieferfristen von mehr als vier Monaten vereinbart werden. Die Frist beginnt dabei nicht schon mit der Bestellung, sondern erst mit Abschluss des Kaufvertrages.
Kommt zwar selten vor, ist aber interessant zu wissen: Liefert Ihr Händler schon vor dem Ablauf dieser Frist, darf er den Preis trotzdem erhöhen. Im umgekehrten Fall darf er den Preis nicht anheben, wenn für die Lieferfrist ursprünglich weniger als vier Monate vereinbart waren und diese erst im Nachhinein verlängert oder durch verspätete Lieferung überschritten wird.
Zum Zweiten darf die Preiserhöhung für den Händler bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar sein. Denn lockt er mit günstigen Preisen, die von vornherein nicht zu halten sind, handelt er unseriös.
Zum Dritten müssen die Kriterien für eine solche Preiserhöhung genau benannt werden.
Zum Vierten muss Ihnen ein Recht zum Rücktritt eingeräumt sein, wenn der Preis übermäßig (mehr als etwa fünf Prozent) gestiegen ist.
Zum Fünften schließlich muss die Preisanpassungsklausel nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preisminderungen berücksichtigen, die Ihnen dann zugute kommen.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Punkt 2.: Zu der Aussage Zwecks "nur bedingt gültig" kam von Seiten des Verfassers und auch in deinem Link kein Beleg...

aus dem Link:

Zitat:

Im Übrigen darf der Händler eine Preiserhöhung überhaupt nur weitergeben, wenn sie für ihn bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war (LG Ffm, BB 1984, 942). Weiß er schon, daß Preiserhöhungen bevorstehen, kann er diese nur noch weitergeben, wenn dies individuell (z.B. durch handschriftlichen Zusatz zum Vertrag) vereinbart ist.

Zitat:

Original geschrieben von Singleton



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Punkt 2.: Zu der Aussage Zwecks "nur bedingt gültig" kam von Seiten des Verfassers und auch in deinem Link kein Beleg...
aus dem Link:

Zitat:

Original geschrieben von Singleton



Zitat:

Im Übrigen darf der Händler eine Preiserhöhung überhaupt nur weitergeben, wenn sie für ihn bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war (LG Ffm, BB 1984, 942). Weiß er schon, daß Preiserhöhungen bevorstehen, kann er diese nur noch weitergeben, wenn dies individuell (z.B. durch handschriftlichen Zusatz zum Vertrag) vereinbart ist.

Weiß ein Händler ein knappes halbes Jahr im voraus, wann eine Preiserhöhung kommt?

Zitat:

Original geschrieben von Singleton


http://www.ra-kassing.de/verkehr/autokauf/neuwkauf/kaufprei.htm

Also, die Preiserhöhung darf nicht pauschal weitergegeben werden, das muss schon ausdrücklich im Vertrag drinstehen (bei mir stand z.B. nichts von einer Preiserhöhung drin).

Edit: Ich will hiermit mehr der Aussage im Titel "Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !" widersprechen, denn dem ist nicht so!

Das bringt mir doch was ! DANKE

Es gibt hier viele leute die noch noch nicht verstanden haben, das es Händler gibt die, die Preiserhöhung an ihre Kunden geben wollen und das mit der 4 Monatsklausel begründen. Und ich möchte lediglisch etwas in der Hand haben um den Händler es unter die Nase zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Weiß ein Händler ein knappes halbes Jahr im voraus, wann eine Preiserhöhung kommt?

Und nicht nur das...die Frage lautet vielmehr: wusste er, dass konkret das Fahrzeug des einen Kunden davon betroffen sein wird? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von -c-o-c-o-


Es gibt hier viele leute die noch noch nicht verstanden haben, das es Händler gibt die, die Preiserhöhung an ihre Kunden geben wollen und das mit der 4 Monatsklausel begründen. Und ich möchte lediglisch etwas in der Hand haben um den Händler es unter die Nase zu halten.

Du kannst aber nix in der Hand halten! Weil das Vorgehen des Händlers rechtlich abgesichert ist. Ob es als Kundenbindungsmaßnahme taugt, darf mal dahingestellt sein...aber wenn ich Händler wäre und solche Kunden hätte, die mir "lediglich was unter die Nase halten wollen", dann würde ich das GENAU SO machen. Es ist schon arg traurig, dass manche Leute immer lieber gleich draufhauen als das vernünftige Gespräch zu suchen...zum Glück kann ich das mit meinem Händler machen. Und da kaufen die Leute immer wieder gerne, aus Überzeugung...

Zitat:

Original geschrieben von -c-o-c-o-


Das bringt mir doch was ! DANKE
Es gibt hier viele leute die noch noch nicht verstanden haben, das es Händler gibt die, die Preiserhöhung an ihre Kunden geben wollen und das mit der 4 Monatsklausel begründen. Und ich möchte lediglisch etwas in der Hand haben um den Händler es unter die Nase zu halten.

Völlig richtig, wenn Du Dir vor einem freundlich konstruktivem Gespräch mit dem Händler "Material" besorgst.

Ich denke, Du hast sehr gute Chancen, dass Dein Händler freiwillig die Preiserhöhung nicht berechnen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Weiß ein Händler ein knappes halbes Jahr im voraus, wann eine Preiserhöhung kommt?
Und nicht nur das...die Frage lautet vielmehr: wusste er, dass konkret das Fahrzeug des einen Kunden davon betroffen sein wird? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von -c-o-c-o-


Es gibt hier viele leute die noch noch nicht verstanden haben, das es Händler gibt die, die Preiserhöhung an ihre Kunden geben wollen und das mit der 4 Monatsklausel begründen. Und ich möchte lediglisch etwas in der Hand haben um den Händler es unter die Nase zu halten.
Du kannst aber nix in der Hand halten! Weil das Vorgehen des Händlers rechtlich abgesichert ist. Ob es als Kundenbindungsmaßnahme taugt, darf mal dahingestellt sein...aber wenn ich Händler wäre und solche Kunden hätte, die mir "lediglich was unter die Nase halten wollen", dann würde ich das GENAU SO machen. Es ist schon arg traurig, dass manche Leute immer lieber gleich draufhauen als das vernünftige Gespräch zu suchen...zum Glück kann ich das mit meinem Händler machen. Und da kaufen die Leute immer wieder gerne, aus Überzeugung...

Sorry du hast echt NULL Ahnung von was du da Redest/schreiben tust.....................

1. Weißt du doch garnicht wie und was Ich mit meinen 🙂 besprochen habe.

2. Kanns du dir keinen Eindruck von meinen 😁 machen, da ich das vergnügen hatte mit ihm geschäffte zu machen.

3. Ist mir echt mit vielen Infos Weitergeholfen worden !

z.B. Sie darf nur für Lieferfristen von länger als 4 Monaten vereinbart werden ( § 11 Nr. 1 AGBG). Die Frist beginnt nicht schon mit der Bestellung sondern erst, wenn der Händler die Bestellung bestätigt hat.

Und das heißt für mich, mein Auftrag wurde erst Mitte Mai Bestätigt und ich bin somit dick in den 4 Monaten drinn ! Ohne diese Diskussion wo du übrigens nur Müll zusteuern tust, wäre ich immer noch so schlau wie Vorher !!!!!!!!!!!!!!!!

Vielen Dank an Alexum 😁, er hat sich die Mühe gemacht, hier die Verkäufer und deren Freunde zu überzeugen, dass sie in dem vorliegenden Fall (Preisgarantie VW, Leiferzeit über 4 Monate, kein Hinweis auf die regelmäßige Anpassung im Juni/Juli, keine Veränderung der Bestellung nach der Preiserhöhung) eine Preiserhöhung keine rechtliche Basis hat, trotz Anpassungsklausel.

Und zur Anpassungsklausel:
Ja, man sollte durchlesen, was man unterschreibt und ich hätte auch nie so eine Klausel unterschrieben. Hätte -c-o-c-o- das unterschrieben und
a) es gäbe keine Preisgarantie von VW
b) man hätte ihn explizit darauf hingewiesen, dass die Erhöhungspraxis von VW auf eine Erhöhung während der Lieferzeit hindeutet,
dann und NUR DANN müsste er eine Preiserhöhung von max. 5% hinnehmen. Das wäre ok, da rechtmäßig.

Aber das was da nach seinen Infos gelaufen ist, lässt an dem Willen des Händlers zu einem kundenfreundlichen Verhalten sehr zweifeln!

Zitat:

Original geschrieben von -c-o-c-o-


Und das heißt für mich, mein Auftrag wurde erst Mitte Mai Bestätigt und ich bin somit dick in den 4 Monaten drinn ! Ohne diese Diskussion wo du übrigens nur Müll zusteuern tust, wäre ich immer noch so schlau wie Vorher !!!!!!!!!!!!!!!!

Vorsicht! Ein kleines Detail:

Es geht bei den 4 Monaten um die

vereinbarte

Lieferfrist und nicht die reale!

"Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, liefert der Händler aber schon vor Ablauf der 4 Monate, darf er den Preis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen trotzdem erhöhen (Münchener Kommentar, § 11 AGBG Rz. 18)."

Also, wichtig ist, was in deiner AB steht.

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