Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !
Hallo Leute,
war eben gerade bei meinen 🙂 um ein paar Unterlagen abzugeben. Ich Fragte wieviel Geld ich überweisen soll ! und siehe da es waren ca. 200 € mehr wie im Vertrag vom 11.04.2009 Stand !
Grund angabe vom 🙂: Preisbindung gilt 4 Monate, und sie haben 4 Monate und 2 Wochen auf ihr Auto warten müssen und in der Zeit gab es eine Preiserhöhung von VW!
DAS HEIßT ZAHLEN !!! ( so langsam erklären sich auch die langen lieferzeiten )
der 🙂 sagte noch: hätten Sie das Auto nach 3 Monaten bekommen müßten Sie nichts nachzahlen!................ergo, wird langes warten noch mit NACHZAHLEN bestraft !
ich Finde das ganze Schei.................
Liebe grüße c-o-c-o
Beste Antwort im Thema
Ich denke, die Mehrheit der hier Schreibenden geht davon aus, dass es keine "gerichtsfeste" Grundlage dafür gibt, dass -c-o-c-o- mehr als in Bestellung und AB ausgewiesen zu zahlen hat.
Er wird es dem Freundlichen freundlich beibringen. 😉
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Erst prollst du hier rum ala }>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs?{< und dann bist du nicht mal in der Lage, auch nur ein Urteil zu posten? Find ich schwach....Die "unerlaubte Rechtsberatung" sehe ich hier wohl als Vorwand für Inkompetenz an....
Lieber JKL05, ich verstehe natürlich, wenn Betriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen sich für die Absatzflaute nach der Abwrackprämie rüsten wollen. Und sollte dadurch auch Dein Arbeitsplatz bedroht sein, habe ich für Deine Erregung viel Verständnis.
Allerdings sagst Du, ich würde "prollen"🙁. Ich verzichte jetzt, den entsprechenden StGB-Paragraphen zu zitieren, gegen den Du verstoßen hast. Bitte mäßige Dich in Zukunft!
Zitat:
Original geschrieben von Singleton
Vorsicht! Ein kleines Detail:Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Und das heißt für mich, mein Auftrag wurde erst Mitte Mai Bestätigt und ich bin somit dick in den 4 Monaten drinn ! Ohne diese Diskussion wo du übrigens nur Müll zusteuern tust, wäre ich immer noch so schlau wie Vorher !!!!!!!!!!!!!!!!
Es geht bei den 4 Monaten um die vereinbarte Lieferfrist und nicht die reale!
"Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, liefert der Händler aber schon vor Ablauf der 4 Monate, darf er den Preis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen trotzdem erhöhen (Münchener Kommentar, § 11 AGBG Rz. 18)."Also, wichtig ist, was in deiner AB steht.
Ah OK ! Bin halt kein Jura Student 🙂
aber hier Steht:
Preisanpassungsklauseln sind generell wirksam, wenn sie nicht über allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern individuell (z.B. durch handschriftliche Zusätze zum Formularkaufvertrag) vereinbart werden.
Bei mir und bei euch steht doch die Klausel in den AGB´s oder nicht ? Das wäre doch unwirksam ?
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Sorry du hast echt NULL Ahnung von was du da Redest/schreiben tust.....................
Ich tute aber offensichtlich mehr Ahnung haben als du...
Zitat:
Originalgeschrieben von -c-o-c-o-
1. Weißt du doch garnicht wie und was Ich mit meinen 🙂 besprochen habe.
Nein, weiß ich auch nicht. Muss ich das? Um zu sagen, dass der Vertrag von VW korrekt ist? Um zu sagen, dass der Händler sich iSd Klausel korrekt verhält? Nö, muss ich nicht wissen, denn diese Aussagen kann man auch so tätigen...
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
2. Kanns du dir keinen Eindruck von meinen 😁 machen, da ich das vergnügen hatte mit ihm geschäffte zu machen.
Habe ich was gegen deinen Händler gesagt? Erst lesen, dann denken, dann posten...nur so machen auch deine Antworten Sinn...
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
3. Ist mir echt mit vielen Infos Weitergeholfen worden !z.B. Sie darf nur für Lieferfristen von länger als 4 Monaten vereinbart werden ( § 11 Nr. 1 AGBG). Die Frist beginnt nicht schon mit der Bestellung sondern erst, wenn der Händler die Bestellung bestätigt hat.
Junge, rede dich doch nicht um Kopf und Kragen...du zitierst aus einem Gesetz, das schon seit mehr als sieben Jahren nicht mehr gültig ist 😁 Aber für dich zur Vereinfachung: die Regelungen wurden extra ins BGB übernommen, fast wortwörtlich. Der kundige Leser sucht bei §§305 ff. BGB 😉 Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass diese Klausel vollumfänglich wirksam ist...
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Ohne diese Diskussion wo du übrigens nur Müll zusteuern tust, wäre ich immer noch so schlau wie Vorher !!!!!!!!!!!!!!!!
Hüte deine Zunge ein wenig. Nur weil du den Sachverhalt nicht vollumfänglich erfassen kannst, ist das längst noch kein Müll. Aber du darfst dich gerne von der Richtigkeit deiner Meinung überzeugen, frage doch einfach mal einen Anwalt deines Vertrauens, ob er dir gute Chancen einräumt, diese Klausel als unwirksam erklären zu lassen...
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Ah OK ! Bin halt kein Jura Student 🙂Zitat:
Original geschrieben von Singleton
Vorsicht! Ein kleines Detail:
Es geht bei den 4 Monaten um die vereinbarte Lieferfrist und nicht die reale!
"Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, liefert der Händler aber schon vor Ablauf der 4 Monate, darf er den Preis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen trotzdem erhöhen (Münchener Kommentar, § 11 AGBG Rz. 18)."Also, wichtig ist, was in deiner AB steht.
aber hier Steht:
generell wirksam, wenn sie nicht über allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern individuell (z.B. durch handschriftliche Zusätze zum Formularkaufvertrag) vereinbart werden.Bei mir und bei euch steht doch die Klausel in den AGB´s oder nicht ? Das wäre doch unwirksam ?
Bei mir wie auch wohl bei Singleton steht so etwas nicht im Vertrag. Und ich gebe Singleton recht, mit so einer Klausel sollte man nicht unterschreiben. Jetzt ist aber schon das Kind in den Brunnen gefallen.
Und die Klausel in den AGB hilft nichts, da die hier nicht greift, da ja keine Preiserhöhung für Altfälle erfolgte.
Oder steht bei Dir im Vertrag jetzt einmal umgangssprachlich formuliert: "Wenn nur für Neubestellungen der Preis von VW erhöht wird, wird von uns (=Autohaus) auch für Altverträge der Preis erhöht."
Und jetzt nimm mal den Hörer in die Hand, lass Dich mit dem Verkaufsleiter oder Chef verbinden und sag ihm einfach, dass es doch eine Preisgarantie von VW gibt und es deshalb wohl ein Irrtum sein muss mit der Preiserhöhung. Man wird dann sicher die Forderung fallen lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Lieber JKL05, ich verstehe natürlich, wenn Betriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen sich für die Absatzflaute nach der Abwrackprämie rüsten wollen. Und sollte dadurch auch Dein Arbeitsplatz bedroht sein, habe ich für Deine Erregung viel Verständnis.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Erst prollst du hier rum ala }>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs?{< und dann bist du nicht mal in der Lage, auch nur ein Urteil zu posten? Find ich schwach....Die "unerlaubte Rechtsberatung" sehe ich hier wohl als Vorwand für Inkompetenz an....
Allerdings sagst Du, ich würde "prollen"🙁. Ich verzichte jetzt, den entsprechenden StGB-Paragraphen zu zitieren, gegen den Du verstoßen hast. Bitte mäßige Dich in Zukunft!
Ich habe nicht dich betitelt, sondern die Weise, wie du für mich rüber kommst, benannt. Wenn du der Meinung bist, dass ich gegen einen StGB-Paragraphen verstoßen habe, steht es dir frei, mich anzuzeigen.
Die unfreundliche Art, ging überdies zunächst von dir aus:
}>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? {<
Du betitelst andere als Leute ohne Rechtswissen, willst mich aber aufgrund des verbs "prollen" festnageln...🙄
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Bei mir wie auch wohl bei Singleton steht so etwas nicht im Vertrag. Und ich gebe Singleton recht, mit so einer Klausel sollte man nicht unterschreiben. Jetzt ist aber schon das Kind in den Brunnen gefallen.Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Ah OK ! Bin halt kein Jura Student 🙂
aber hier Steht:
generell wirksam, wenn sie nicht über allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern individuell (z.B. durch handschriftliche Zusätze zum Formularkaufvertrag) vereinbart werden.Bei mir und bei euch steht doch die Klausel in den AGB´s oder nicht ? Das wäre doch unwirksam ?
Und die Klausel in den AGB hilft nichts, da die hier nicht greift, da ja keine Preiserhöhung für Altfälle erfolgte.
Oder steht bei Dir im Vertrag jetzt einmal umgangssprachlich formuliert: "Wenn nur für Neubestellungen der Preis von VW erhöht wird, wird von uns (=Autohaus) auch für Altverträge der Preis erhöht."Und jetzt nimm mal den Hörer in die Hand, lass Dich mit dem Verkaufsleiter oder Chef verbinden und sag ihm einfach, dass es doch eine Preisgarantie von VW gibt und es deshalb wohl ein Irrtum sein muss mit der Preiserhöhung. Man wird dann sicher die Forderung fallen lassen.
Weißt du etwa, was im Vertrag des TEs steht?
Wenn nein, wie kommt es dann dazu, dass du ihm rätst, stur zu bleiben?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und nicht nur das...die Frage lautet vielmehr: wusste er, dass konkret das Fahrzeug des einen Kunden davon betroffen sein wird? 🙂Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Weiß ein Händler ein knappes halbes Jahr im voraus, wann eine Preiserhöhung kommt?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du kannst aber nix in der Hand halten! Weil das Vorgehen des Händlers rechtlich abgesichert ist. Ob es als Kundenbindungsmaßnahme taugt, darf mal dahingestellt sein...aber wenn ich Händler wäre und solche Kunden hätte, die mir "lediglich was unter die Nase halten wollen", dann würde ich das GENAU SO machen. Es ist schon arg traurig, dass manche Leute immer lieber gleich draufhauen als das vernünftige Gespräch zu suchen...zum Glück kann ich das mit meinem Händler machen. Und da kaufen die Leute immer wieder gerne, aus Überzeugung...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Es gibt hier viele leute die noch noch nicht verstanden haben, das es Händler gibt die, die Preiserhöhung an ihre Kunden geben wollen und das mit der 4 Monatsklausel begründen. Und ich möchte lediglisch etwas in der Hand haben um den Händler es unter die Nase zu halten.
Da siehst du mal das DU nichtmal selber weißt was DU schreibst. Auf die FETT gedruckten Wörter waren meine folgenden Antworten bezogen du H....!
Sorry du hast echt NULL Ahnung von was du da Redest/schreiben tust.....................
1. Weißt du doch garnicht wie und was Ich mit meinen 🙂 besprochen habe.
2. Kanns du dir keinen Eindruck von meinen 😁 machen, da ich das vergnügen hatte mit ihm geschäffte zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Ich habe nicht dich betitelt, sondern die Weise, wie du für mich rüber kommst, benannt. Wenn du der Meinung bist, dass ich gegen einen StGB-Paragraphen verstoßen habe, steht es dir frei, mich anzuzeigen.Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Lieber JKL05, ich verstehe natürlich, wenn Betriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen sich für die Absatzflaute nach der Abwrackprämie rüsten wollen. Und sollte dadurch auch Dein Arbeitsplatz bedroht sein, habe ich für Deine Erregung viel Verständnis.
Allerdings sagst Du, ich würde "prollen"🙁. Ich verzichte jetzt, den entsprechenden StGB-Paragraphen zu zitieren, gegen den Du verstoßen hast. Bitte mäßige Dich in Zukunft!
Die unfreundliche Art, ging überdies zunächst von dir aus:
}>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? {<Du betitelst andere als Leute ohne Rechtswissen, willst mich aber aufgrund des verbs "prollen" festnageln...🙄
Müssen wir jetzt hier juristisch durchspielen, wie man ohne Rechtsfolgen verbal um sich schlägt? Eine Tatsachenbehauptung war "Du prollst" sicherlich nicht. Aber ist schon gut. Ich muss nun als Strafe hier die mangelnde Begeisterung über den Verlust einer sicher geglaubten Gewinnquelle ertragen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Müssen wir jetzt hier juristisch durchspielen, wie man ohne Rechtsfolgen verbal um sich schlägt? Eine Tatsachenbehauptung war "Du prollst" sicherlich nicht.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Ich habe nicht dich betitelt, sondern die Weise, wie du für mich rüber kommst, benannt. Wenn du der Meinung bist, dass ich gegen einen StGB-Paragraphen verstoßen habe, steht es dir frei, mich anzuzeigen.
Die unfreundliche Art, ging überdies zunächst von dir aus:
}>Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? {<Du betitelst andere als Leute ohne Rechtswissen, willst mich aber aufgrund des verbs "prollen" festnageln...🙄
Wo habe ich das behauptet? 🙄
Abgesehen davon, dass wir wohl beide wissen, dass es um keinen Rechtskampf geht, sondern dass man bei einer hitzigen Diskussion, ins Besonderen online, sprich ohne Sprache und Gestik, ab und an zu solchen Aussagen kommt.
Das "Proll", da hast du Recht, war nicht angebracht und dafür entschuldige ich mich.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Weißt du etwa, was im Vertrag des TEs steht?
Wenn nein, wie kommt es dann dazu, dass du ihm rätst, stur zu bleiben?
Primär rate ich dem TE erst einmal in Ruhe mit dem Autohaus zu sprechen.
Und Du weist doch selber, dass sehr viele AGBs in Deutschland rechtswidrige Teile enthalten. Warum wird denn dauernd wegen diesen AGB herumprozessiert?
Aber hier scheint es einfach nur so zu sein, dass die AGB ja gar nicht richtig angewendet werden, denn es erfolgte
KEINE PREISERHÖHUNG des LIEFERANTEN, d.h. von VW! Wo nichts ist, kann auch nichts erhöht werden!
Zitat:
Da siehst du mal das DU nichtmal selber weißt was DU schreibst. Auf die FETT gedruckten Wörter waren meine folgenden Antworten bezogen du Hirni!Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
...aber wenn ich Händler wäre und solche Kunden hätte, die mir "lediglich was unter die Nase halten wollen", dann würde ich das GENAU SO machen. Es ist schon arg traurig, dass manche Leute immer lieber gleich draufhauen als das vernünftige Gespräch zu suchen...zum Glück kann ich das mit meinem Händler machen. Und da kaufen die Leute immer wieder gerne, aus Überzeugung...
Bloß gut, dass ich geschrieben habe "Händler" und nicht "dein Händler"...im Übrigen alles im Konjunktiv...du solltest öfters mal genauer lesen, bevor du andere hier angreifen und beleidigen willst...
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Das "Proll", da hast du Recht, war nicht angebracht und dafür entschuldige ich mich.
Ok, bin nicht nachtragend!🙂
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Primär rate ich dem TE erst einmal in Ruhe mit dem Autohaus zu sprechen.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Weißt du etwa, was im Vertrag des TEs steht?
Wenn nein, wie kommt es dann dazu, dass du ihm rätst, stur zu bleiben?
Und Du weist doch selber, dass die sehr viele AGBs in Deutschland rechtswidrige Teile enthält. Warum wird denn dauernd wegen diesen AGB herumprozessiert?
Aber hier scheint es einfach nur so zu sein, dass die AGB ja gar nicht richtig angewendet werden, denn es erfolgte KEINE PREISERHÖHUNG des LIEFERANTEN, d.h. von VW! Wo nichts ist, kann auch nichts erhöht werden!
Erkläre das doch mal unseren Superh.... Tecci6N ! Der behauptet: alles Rechtens, alles Klar, alles wirksam, selber Schuld !
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Bloß gut, dass ich geschrieben habe "Händler" und nicht "dein Händler"...im Übrigen alles im Konjunktiv...du solltest öfters mal genauer lesen, bevor du andere hier angreifen und beleidigen willst...Zitat:
Da siehst du mal das DU nichtmal selber weißt was DU schreibst. Auf die FETT gedruckten Wörter waren meine folgenden Antworten bezogen du Hirni!
Nur ich wollte MEINEN Händler was unter die Nase halten und du sprichst aber von Allen Händlern ??
Ach lassen wir die diskussion ! du machst das was du am besten kannst ! nichts zum Thema beitragen !
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Primär rate ich dem TE erst einmal in Ruhe mit dem Autohaus zu sprechen.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Weißt du etwa, was im Vertrag des TEs steht?
Wenn nein, wie kommt es dann dazu, dass du ihm rätst, stur zu bleiben?
Und Du weist doch selber, dass die sehr viele AGBs in Deutschland rechtswidrige Teile enthält. Warum wird denn dauernd wegen diesen AGB herumprozessiert?
Aber hier scheint es einfach nur so zu sein, dass die AGB ja gar nicht richtig angewendet werden, denn es erfolgte KEINE PREISERHÖHUNG des LIEFERANTEN, d.h. von VW! Wo nichts ist, kann auch nichts erhöht werden!
Da hast du Recht. Aber wir wissen doch, wieviele Leute online den Satz "bleib hart und lass dich nicht verarschen, du bist im Recht" lesen, dann zum 🙂 (oder welch Vertragsparter auch immer) Rennen, auf den Putz hauen, und eine Woche später ein Schreiben des Anwalts des Autohauses inkl. Einforderung der Gebühren auf dem Tisch liegen haben. Deshalb rate ich bei solchen Aussagen zur Vorsicht.