Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !
Hallo Leute,
war eben gerade bei meinen 🙂 um ein paar Unterlagen abzugeben. Ich Fragte wieviel Geld ich überweisen soll ! und siehe da es waren ca. 200 € mehr wie im Vertrag vom 11.04.2009 Stand !
Grund angabe vom 🙂: Preisbindung gilt 4 Monate, und sie haben 4 Monate und 2 Wochen auf ihr Auto warten müssen und in der Zeit gab es eine Preiserhöhung von VW!
DAS HEIßT ZAHLEN !!! ( so langsam erklären sich auch die langen lieferzeiten )
der 🙂 sagte noch: hätten Sie das Auto nach 3 Monaten bekommen müßten Sie nichts nachzahlen!................ergo, wird langes warten noch mit NACHZAHLEN bestraft !
ich Finde das ganze Schei.................
Liebe grüße c-o-c-o
Beste Antwort im Thema
Ich denke, die Mehrheit der hier Schreibenden geht davon aus, dass es keine "gerichtsfeste" Grundlage dafür gibt, dass -c-o-c-o- mehr als in Bestellung und AB ausgewiesen zu zahlen hat.
Er wird es dem Freundlichen freundlich beibringen. 😉
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von captainjkirk
Das kann ja eigentlich nicht sein, dann würde ja jeder Händler mit Absicht das hinaus zögern, da würde ich auf den Kaufvertrag pochen.Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Hallo Leute,war eben gerade bei meinen 🙂 um ein paar Unterlagen abzugeben. Ich Fragte wieviel Geld ich überweisen soll ! und siehe da es waren ca. 200 € mehr wie im Vertrag vom 11.04.2009 Stand !
Grund angabe vom 🙂: Preisbindun gilt 4 Monate und sie haben 4 Monate und 2 Wochen auf ihr Auto warten müssen und in der Zeit gab es eine Preiserhöhung von VW!
DAS HEIßT ZAHLEN !!! ( so langsam erklären sich auch die langen lieferzeiten )
der 🙂 sagte noch: hätten Sie das Auto nach 3 Monaten bekommen müßten Sie nichts nachzahlen!................ergo, wird langes warten noch mit NACHZAHLEN bestraft !
ich Finde das ganze Schei.................
Liebe grüße c-o-c-o
Und wenn das raus kommt, verliert der Händler unter Umständen massenhaft Kunden....^^
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich wüsste nicht, dass wir uns näher kennen...😕Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
ach du bist ja süß !
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn ihm der Kunde es wert ist, könnte er drauf hinweisen. Oder aber, der schlaue Kunde fragt nach, wenn er so etwas eh schon weiß...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Ich kann dazu nur sagen das beim abschluß vom Vertrag 5 Monate Lieferzeit angegeben waren, und laut VW-Hotline die Preiserhöhungen IMMER anfang Juni kommen. Da hätte der 🙂 wenigstens darauf hinweisen können, oder findest du nicht ??
Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? Wenn man als VW-Verkäufer von der Regelmäßigkeit der Preiserhöhung weiß, muss man den Kunden schriftlich darauf hinweisen, wenn man die Preiserhöhung durchreichen will. Sagen viele Gerichtsurteile.
Außerdem bei fünf Monaten Lieferfrist in der AB ist die 4-Monatsklausel in den AGB sowieso nur bedingt gültig - man hätte ja einen Vertrag ohne genauen Preis unterschrieben - so was winkt doch kein Gericht durch.
Ich empfehle, schaltet auf stur. Dann geben die nach.
Zitat:
Original geschrieben von crysel
Er meinte, dass die Klausel aus Kulanzgründen wegen des Abwrackwahns nicht angewandt wird, da es ihm "selbst sehr peinlich ist", dass die Lieferung so lange dauert.
Das ist meiner Meinung nach auch das einzige, was Europas größter Autohersteller in so einem Fall machen sollte...die 200 € auf den Kunden abzuwälzen ist doch peinlich, ob rechtmäßig hin oder her...
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Die Preisgarantie wurde in der Presse mit Zitaten des VW-Pressesprechers verkündet. In den Artikeln steht aber drin, dass die AGBs etwas anderes vorsehen können.Zitat:
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.
grüße c-o-c-o
Doch wie gesagt, diese AGBs stehen dann auf tönernen Füßen, denn es gab ja keine Preiserhöhung für den Händler.
Schreib einfach eine Mail an VW und erkundige dich. Dann hast Du etwas schriftliches vom Konzern!Und alles ist doch ganz einfach:
BGB § 315
Bestimmung der Leistung durch eine Partei(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Hier steht doch deutlich (Abs. 3), dass der Händler die Billigkeit nachweisen muss. D.h. er müsste ein Schreiben von VW vorlegen, dass die Fakturierung für Dich nachträglich erhöht wurde. Irgendwelche Preislisten für Neuwagenbestellungen sind aufgrund dieser Pressemeldungen leider kein Beweis der Billigkeit!
DANKE SAG ICH DOCH!!!!!!!!!
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Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich wüsste nicht, dass wir uns näher kennen...😕
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? Wenn man als VW-Verkäufer von der Regelmäßigkeit der Preiserhöhung weiß, muss man den Kunden schriftlich darauf hinweisen, wenn man die Preiserhöhung durchreichen will. Sagen viele Gerichtsurteile.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn ihm der Kunde es wert ist, könnte er drauf hinweisen. Oder aber, der schlaue Kunde fragt nach, wenn er so etwas eh schon weiß...
Außerdem bei fünf Monaten Lieferfrist in der AB ist die 4-Monatsklausel in den AGB sowieso nur bedingt gültig - man hätte ja einen Vertrag ohne genauen Preis unterschrieben - so was winkt doch kein Gericht durch.Ich empfehle, schaltet auf stur. Dann geben die nach.
Aktenzeichen?
gruß
Noch eine Info!
die Preiserhöhung betrug:
durchschnittlich 0,95 Prozent
Extras haben einen anderen Prozentwert wie der Basispreis !
naja bei mir reden wir um die 250 € was wirklich viel Geld ist.
Und noch eins es geht nicht um nur "200" Euro ! es gibt leute wo die differnez 600€ beträgt weil die standheizung vom Preis verdoppelt wurde zum beispiel ! und hört auf andaernd auf den Vetrag zu pochen, uns ist klar das es im Vertrag steht.
http://www.motor-talk.de/.../...-aendern-neuer-preis-t2294085.html?...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.
Beitrag von Flatmann99 vom 31. Mai 2009 um 13:39:34 Uhr
Eventuell ist das gemeint und hilft Dir weiter?
Zitat:
Original geschrieben von leelow
Sorry aber dieses "Tja, Pech gehabt, hättest du einfach den Vertrag gelesen!" geht mir echt aufn Zeiger!
Welcher Mensch liest denn heutzutage jeden Vertrag den er unterschreibt komplett durch.
Ich würde sagen, Menschen die verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen wollen. Solange es keine Alltagskäufe sind, mache ich das auch nicht. Aber bei nem Auto?? Ich sehe das jedenfalls nicht als Alltagskauf an und da muss sich dann jemand schon den Vorwurf gefallen lassen, wenn er den Vertrag nicht komplett gelesen hat. Alle anderen, auch nicht der Händler, können jedenfalls nichts dafür...und geschäftsfähig zu sein bedeutet halt auch Pflichten zu haben...nicht nur das schöne neue Auto vom Händler zu bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von leelow
Also ich gehöre wohl auch zu den Idioten die davon ausgehen das eine Firma wie VW schon einen fairen Vertrag aufgesetzt hat.
Ja, für sie fair. Denn sie wollen was verkaufen, das ist halt nun mal das Prinzip einer solchen Firma...klingt komisch, ist aber so. Ob du deswegen ein Idiot bist, weiß ich nicht...aber auch für dich gilt: wenn du einen Vertrag mit VW schliessen willst, dann kannn VW nichts dafür, wenn du dir nicht über die Bestimmungen des Vertrags komplett im Klaren bist...
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Und alles ist doch ganz einfach:BGB § 315
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Anscheinend doch nicht so einfach, wenn man nicht weiß, wovon man schreibt... Die Leistungen wurden doch schon längst bestimmt, nämlich der Kaufpreis und das entsprechende Fahrzeug. Die Preiserhöhung begründet doch keinen neuen Vertrag...
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? Wenn man als VW-Verkäufer von der Regelmäßigkeit der Preiserhöhung weiß, muss man den Kunden schriftlich darauf hinweisen, wenn man die Preiserhöhung durchreichen will. Sagen viele Gerichtsurteile.
Außerdem bei fünf Monaten Lieferfrist in der AB ist die 4-Monatsklausel in den AGB sowieso nur bedingt gültig - man hätte ja einen Vertrag ohne genauen Preis unterschrieben - so was winkt doch kein Gericht durch.
Da du ja anscheinend der Experte bist, hätte ich von dir gerne Folgendes:
1. Ein aussagekräftiges Urteil zu deiner Behauptung
2. Eine konkrete Begründung, warum diese Klausel ungültig oder deinen Worten nach "bedingt gültig" sein sollte.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von alexum
http://www.motor-talk.de/.../...-aendern-neuer-preis-t2294085.html?...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.Beitrag von Flatmann99 vom 31. Mai 2009 um 13:39:34 Uhr
Eventuell ist das gemeint und hilft Dir weiter?
danke!!
Zitat:
Original geschrieben von alexum
http://www.motor-talk.de/.../...-aendern-neuer-preis-t2294085.html?...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.Beitrag von Flatmann99 vom 31. Mai 2009 um 13:39:34 Uhr
Eventuell ist das gemeint und hilft Dir weiter?
Genau das ist es, was das äußerst unseriöse Geschäftsgebahren mancher Händler zeigt, außer es wurde eben nach der Preiserhöhung noch etwas an der Ausstattung geändert.
Jede Bestelländerung zieht natürlich - auch wenn in den AGBs nichts steht - eine Preiserhöhung nach sich, da dann faktisch eine Neubestellung vorliegt.
Da will wohl jemand noch 1-2% mehr Marge. Da würde ich neben dem Rechtsanwalt mit der Zeitung drohen, wenn es ein lokaler Händler ist!
Zitat:
Original geschrieben von alexum
http://www.motor-talk.de/.../...-aendern-neuer-preis-t2294085.html?...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.Beitrag von Flatmann99 vom 31. Mai 2009 um 13:39:34 Uhr
Eventuell ist das gemeint und hilft Dir weiter?
Super das hilft doch einen echt weiter !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Da du ja anscheinend der Experte bist, hätte ich von dir gerne Folgendes:Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Leute, wie viel Verkäufer ohne Rechtswissen sind denn hier unterwegs? Wenn man als VW-Verkäufer von der Regelmäßigkeit der Preiserhöhung weiß, muss man den Kunden schriftlich darauf hinweisen, wenn man die Preiserhöhung durchreichen will. Sagen viele Gerichtsurteile.
Außerdem bei fünf Monaten Lieferfrist in der AB ist die 4-Monatsklausel in den AGB sowieso nur bedingt gültig - man hätte ja einen Vertrag ohne genauen Preis unterschrieben - so was winkt doch kein Gericht durch.1. Ein aussagekräftiges Urteil zu deiner Behauptung
2. Eine konkrete Begründung, warum diese Klausel ungültig oder deinen Worten nach "bedingt gültig" sein sollte.Gruß Tecci
Ich mach hier keine unzulässige Online-Rechtsberatung und dann obendrein nicht für Händler und Verkäufer - sorry. Ruft Euren Rechtsverdreher an, der kann es Euch erklären und schickt Euch dann auch eine Rechnung!
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Ich mach hier keine unzulässige Online-Rechtsberatung und dann obendrein nicht für Händler und Verkäufer - sorry. Ruft Euren Rechtsverdreher an, der kann es Euch erklären und schickt Euch dann auch eine Rechnung!Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Da du ja anscheinend der Experte bist, hätte ich von dir gerne Folgendes:1. Ein aussagekräftiges Urteil zu deiner Behauptung
2. Eine konkrete Begründung, warum diese Klausel ungültig oder deinen Worten nach "bedingt gültig" sein sollte.Gruß Tecci
LOL 😁 Das hat doch nichts mit Rechtsberatung zu tun, wenn du ein Urteil postest. Es erweckt irgendwie den Anschein, als klopfst du hier ganz schön auf die Trommel ohne konkretes Hintergrundwissen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
LOL 😁 Das hat doch nichts mit Rechtsberatung zu tun, wenn du ein Urteil postest. Es erweckt irgendwie den Anschein, als klopfst du hier ganz schön auf die Trommel ohne konkretes Hintergrundwissen...Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
Ich mach hier keine unzulässige Online-Rechtsberatung und dann obendrein nicht für Händler und Verkäufer - sorry. Ruft Euren Rechtsverdreher an, der kann es Euch erklären und schickt Euch dann auch eine Rechnung!
Alleine dein "LOL" verrät schon das du nicht gerade empfänglich bist, für gute Infos !