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Wer hat mein Auto in Autoscout eingestellt??

Opel Vectra C

Irgend ein toller Mensch hat mein Auto für 6.000 EUR in Autoscout eingestellt.

Egal wer das war, sollte das Angebot nicht noch heute Abend dort wieder verschwinden, wird morgen Starfanzeige gestellt!

Was das incl. Schadenersatz kostet, dürfte dem Spaßvogel klar sein!

Mir reicht es jetzt!

156 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


Richtig. In diesem Falle würde ich in Absprache mit EBAY Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Immerhin sind für Rüdiger bei EBAY auch Gebühren angefallen.

Nochmal: wegen WAS??? ("E-Mail Adressen Diebstahl"? :-))

Es liegt hier kein Straftatbestand vor.

Gebühren bei Ebay kann man sich bei Nichtzustandekommen des Vertrages erstatten lassen, bis auf die Einstellgebühr. Diese 10 Euro Einstellgebühr kann Rüdi natürlich einklagen. Aber auf dem zivilrechtlichen Weg.

Was auch immer, der Typ muss ein riesiges A****loch sein.

Generell ist der Weg zur Polizei zu empfehlen.
Die werden Dir dann sagen um was für eine Tat sich das handelt. Selbst wenn dies keinen Straftatbestand verwirklicht, so bleibt auf jeden Fall die Pflicht der Polizei die privaten Rechte zu schützen.

Auch wenn es sich nur um "Groben Unfug" handelt, so kann dies eine Geldbuße nachsich ziehen.

Wer weiss denn wie oft sich so etwas wiederholt und welche Erfahrungen bei der Polizei vorhanden sind. Also zur Polizei, die klären das dann.

zitat
_________________________________________________
Generell ist der Weg zur Polizei zu empfehlen.
Die werden Dir dann sagen um was für eine Tat sich das handelt
________________________________________________

😁 😁

p.s. ich glaubs nicht, dass die polizei dir das sagen kann um was es sich da handelt, bei besten willen nicht

ocp

Zitat:

Generell ist der Weg zur Polizei zu empfehlen.
Die werden Dir dann sagen um was für eine Tat sich das handelt. Selbst wenn dies keinen Straftatbestand verwirklicht, so bleibt auf jeden Fall die Pflicht der Polizei die privaten Rechte zu schützen.

Auch wenn es sich nur um "Groben Unfug" handelt, so kann dies eine Geldbuße nachsich ziehen.

*lol* Grober Unfug? Das wäre ja grossartig, wurde jedoch meines Wissens schon in den vierziger Jahren abgeschafft.

Die Polizei kann da gar nichts machen. Mithilfe eines Anwalts kannst Du höchstens die Staatsanwaltschaft bemühen, dass Dir zur Durchsetzung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche die Adressen oder aber IP-Adressen von autoscout.de und ebay.de ausgehändigt werden. Ob dies dann zu einer Personenfeststellung führt ist wieder eine andere Sache.

Nochmal: es gibt keinen Starftatbestand, groben Unfug gibt es schon mal gar nicht (und erst recht keine Geldbuße dafür) und die Polizei wird kurz nachdenken und feststellen, dass sie hier nichts weiter für Rüdi tun können.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von evil_nils


*lol* Grober Unfug? Das wäre ja grossartig, wurde jedoch meines Wissens schon in den vierziger Jahren abgeschafft.

Die Polizei kann da gar nichts machen. Mithilfe eines Anwalts kannst Du höchstens die Staatsanwaltschaft bemühen, dass Dir zur Durchsetzung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche die Adressen oder aber IP-Adressen von autoscout.de und ebay.de ausgehändigt werden. Ob dies dann zu einer Personenfeststellung führt ist wieder eine andere Sache.

Nochmal: es gibt keinen Starftatbestand, groben Unfug gibt es schon mal gar nicht (und erst recht keine Geldbuße dafür) und die Polizei wird kurz nachdenken und feststellen, dass sie hier nichts weiter für Rüdi tun können.

Vorsicht,

ohne dir nahe treten zu wollen, du begibst dich gerade auf ganz dünnes eis.

OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Ich finde das das ganz gut passt!

(und wird umgangssprachlich bei der Polizei immernoch als grober Unfug bezeichnet)

PS:
1969 wurde noch vor dem BVerfGE eine Verfassungsbeschwerde bezgl. des § 360 Abs. 1 StGB (Grober Unfug) verhandelt und abgewiesen.
Demnach muss der "Grobe Unfug in den 70igern aus dem StGB gestrichen worden sein.

Zitat:

Original geschrieben von GTS Hawk


OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Ich finde das das ganz gut passt!

1. Ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei nach freiem Ermessen verfolgen kann, oder eben auch nicht.

und 2. wird hier nicht "die "Allgemeinheit" belästigt, sondern lediglich Rüdi und der Angerufene. Und die öffentliche Ordnung wird schon mal gar nicht gestört.

Es passt also nicht im geringsten.

P.S: Du hast natürlich recht, das ganze sollte auch 70er heissen. Die 40er waren natürlich nicht der Zeitpunkt, zu dem irgendjemand solche Gesetze abgeschafft hääte.

Im Übrigen:

tut was Ihr nicht lassen könnt, versucht mal so was bei der Polizei vorzubringen :-)

Ich denke Rüdi hat mich schon verstanden (PN) :-)

Es ist in der Tat nicht so einfach, aber ich habe einen Lichtblick!

Ich konnte die E-Mailadresse ausfindig machen, unter welcher das Angebot bei Autoscout eingestellt wurde. Mal sehen, damit komme ich bestimmt ein Stück weiter. Ich hoffe zumindest.

Zitat:

Original geschrieben von evil_nils


und 2. wird hier nicht "die "Allgemeinheit" belästigt, sondern lediglich Rüdi und der Angerufene. Und die öffentliche Ordnung wird schon mal gar nicht gestört.

Es passt also nicht im geringsten.

Die öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.

Die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist in Deutschland die originäre Aufgabe der Polizeien

Also würde ich sagen, die öffentliche Ordnung ist hier sehr wohl betroffen

Zum Thema ALLGEMEINHEIT

Rüdi gehört genauso wie der Angerufene und Du und ich etc. zur Allgemeinheit.

Zitat:

Original geschrieben von evil_nils


1. Ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei nach freiem Ermessen verfolgen kann, oder eben auch nicht.

Ermessen wird unterteilt in

Entschließungsermessen ( ob eingegriffen und gehandelt wird)

Auswahlermessen (wie dann gehandelt und geahndet wird)

Hier würde Rüdi als Anzeigender auftreten und somit die Entscheidung ob einzugreifen ist erheblich reduzieren (ich meine sogar das hier null Entschließungsermessen vorliegt)

Auswahlermessen ist überhaupt nicht vorhanden, denn wie, wird in diesem fall sicher nicht von der polizei bestimmt.

generell würde ich in öffentlichen Diskussionsforen keine derartigen Mutmaßungen anstellen.
Das hat schon so manchem Hobbyjuristen in Schwierigkeiten gebracht.

Einzig der Gang zum Rechtsanwalt bringt Klarheit.

Was sollen wir hier noch lange diskutieren.

Geht zur Polizei, sagt, dass Ihr Anzeige erstatten wollt, und erntet großes Lachen. Ich garantiere Euch, dass die Polizei hier 1. keine Strafanzeige stellen wird (die liegt ja selbst laut GTS Hawk nicht vor, da nur von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen wurde) und 2. auch die öffentliche Ordnung nicht gefährdet sieht und wegen § 118 OwiG handeln wird.

Aber das ist natürlich nur meine Meinung, die Ihr Euch gerne von der zuständigen Polizeidienststelle bestätigen oder widerlegen lassen könnt.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


generell würde ich in öffentlichen Diskussionsforen keine derartigen Mutmaßungen anstellen.
Das hat schon so manchem Hobbyjuristen in Schwierigkeiten gebracht.

Einzig der Gang zum Rechtsanwalt bringt Klarheit.

Wieso Schweierigkeiten? Ich gebe hier lediglich, wie alle anderen in einem Forum, meine persönliche Meinung wieder. Ich gebe keine Rechtsberatungen, denn dann würde ich in der Tat ein Problem bekommen.

Daher ist natürlich ein gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen, auch wenn der nicht unbedingt für Klarheit sorgt. Die wenigsten Anwälte raten von einer Klage ab, wäre ja auch unklug, da sie dann nichts verdienen. Trotzdem sollte man sich dort zu dem Fall mal eingehend beraten lassen, auch um eventuell zivilrechtlich was machen, da die natürlich (hoffentlich) bedeutend mehr Ahnung haben als wir Laienjuristen.

Habe Rüdi das aber auch schon ausführlich per PN geschildert, keine Sorge :-)

Schlagt Euch nicht die Köpfe ein, ich bin für jeden Tipp dankbar, schließlich mach ich das auch nicht alle Tage!

Also für die bisherigen Tipps meinen Dank!

Ich schau jetzt mal ob ich mit der E-Mailadresse weiterkomme und bin natürlich für jeden weiteren Tipp dankbar!`

Autoscout scheint das allerdings nicht zu interessieren, immer noch keine Antwort!

Zitat:

Original geschrieben von rüdi30


Schlagt Euch nicht die Köpfe ein......

🙂

machen wir doch nicht, sind ja Erwachsene!

freue mich nur das ich hier mal was gefunden habe, wo ich wenigstens etwas von verstehe. Von Autos hab ich ja keine Ahnung 😉

Hi,

das größte Problem ist es doch,den Idioten zu benennen!Kann man dies,weil Rüdiger über die eMail den Namen heraus bekommt,ist es ja dann ne andere Sache.Anwalt,Polizei und/oder Gericht würde ich dann nicht mehr bemühen.Ich würde das ganz "privat" "klären"!

Aber das muss jeder selber wissen,wie er vorgeht.

Ich finde es nur gut,das Rüdiger schonmal die eMail hat.Damit müsste die Luft schon dünner für den Idioten werden.

Bis denne...

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