Wer hat den M5 F90 bestellt und schon einen Liefertermin?

BMW 5er G30

Nabend in die Runde.

Wer von euch hat den M5 F90 schon bestellt? Wenn ja wann?
Habt ihr schon einen verbindlichen Liefertermin bekommen von BMW?

Besten Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten 😉

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M5 C.
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@SH1980 der 335ix hatte auch ein 8-Gang ZF Getriebe, wie der M5 F90. Klar der Schlag beim schalten macht nicht schnell, aber macht bzgl Entertainment einiges aus. Es geht ja auch um Emotionen....
Aber lasst mich noch ein paar Kilometer fahren ;-)

@buzzart Verschleißteile wie Bremsen kann man jedoch nur in den ersten 3 Monaten buchen....

@neiles88 Du musst den Schaltmodus so einstellen das du die drei Balken siehst . Ich ging davon aus du meinst ein E Modell mit 335i Motor und 7 Gang DKg denn das 8 Gang vom F Modell ist auf jeden Fall deutlich langsamer als das vom F90

Zitat:

@SH1980 schrieb am 3. November 2018 um 22:35:23 Uhr:


@neiles88 Du musst den Schaltmodus so einstellen das du die drei Balken siehst . Ich ging davon aus du meinst ein E Modell mit 335i Motor und 7 Gang DKg denn das 8 Gang vom F Modell ist auf jeden Fall deutlich langsamer als das vom F90

So zumindest die Theorie.

In der Praxis habe ich eher den Eindruck, dass die Verstellung der Balken im Automatikmodus mehr Einfluss auf den Schaltzeitpunkt hat als auf die Schaltgeschwindigkeit.

Mit 3 Balken wird deutlich später bei höheren Drehzahlen geschaltet.

Einen Unterschied in der Schaltgeschwindigkeit kann ich nicht wirklich spüren.

Ich finde aber auch, dass der M5 in allen Einstellungen immer extrem schnell schaltet.

Hallo Freunde, ich weiss nicht ob es hier reinpasst aber ich versuch es trotzdem mal. Ich wurde gefragt, warum ich einen M5 als Firmenwagen geleast habe.
Den hab ich natürlich mit der 1% Regelung versteuern lassen weil ich auch Private fahrten mache. Was ja ganz legitim ist. Ich möchte meinen Kunden natürlich auch das Gefühl geben, dass es mir finanziell gut geht. Ist eben eine art 2. Visitenkarte von mir. Muss man sich vor dem Finanzamt rechtfertigen warum man sich einen M5 geholt hat und kein 520d? Ich meine, dass Finanzamt darf mir doch nicht vorschreiben welches auto ich zu fahren habe oder? Der Firma geht es Gott sei Dank gut und ich mache keinerlei Verluste. Zahle sehr viel an Steuern und habe knapp 30 Mitarbeiter. Ich habe einen Kollegen der einen X5 40d fährt und die Leasingrate haben die nur zur hälfte anerkannt. Weiss jetzt aber nicht ob er Einspruch eingelegt hat oder nicht. Aber wie sieht ihr die dinge? Es wäre ja nicht sinnvoll ein Auto in der Preisklasse zu kaufen weil der Wertverlust höher ist. Verzeiht mir falls das Thema nicht hier reinpasst.

Danke euch für eure Meinungen!

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Bei mir ist es auch nicht anders, bzw. doch... mein X5 M50d wird 100% für Firmenfahrten genutzt, für private Zwecke haben wir genügend andere Autos und das FA muss das so akzeptieren. Letztendlich muss sich Dein Steuerberater wirklich stark machen, falls da was schief geht. Nur zur Hälfte Leasingraten anerkennen? Das war evtl. im Rahmen einer Steuerprüfung und hier muss man sich fragen, weshalb es diese Entscheidung gab. Gibt ja ziemlich viele Faktoren, weshalb die Ausgaben nicht zu 100% anerkannt werden. Es wird das Gesamtbild betrachtet: Arbeitsfahrten, weitere Fahrzeuge von Familienmitgliedern usw... Habe mich diesbzgl. einige Stunden lang mit meinem Steuerberater unterhalten. Im Grunde darf das FA nicht einfach so alleine auf Grund der Höhe entscheiden, dass die Leasingrate so nicht angesetzt werden kann. Es kann dann nur "unterstellt" werden, dass das Fahrzeug nicht komplett für geschäftliche Zwecke genutzt wird.
Bist Du Dir eigentlich sicher, dass die 1%-Regelung in Deinem Fall günstiger ist, als Versteuerung in %%? Denn gerade bei günstigen Leasingfaktoren und hohen Bruttolistenpreisen lohnt es sich oft die %% genauer zu rechnen, als pauschal zu versteuern.

Zitat:

@spice5 schrieb am 4. November 2018 um 15:38:29 Uhr:


[...] Es wäre ja nicht sinnvoll ein Auto in der Preisklasse zu kaufen weil der Wertverlust höher ist. Verzeiht mir falls das Thema nicht hier reinpasst.

Danke euch für eure Meinungen!

Das stimmt nur bedingt, nämlich nur dann, wenn das Leasingangebot außergewöhnlich gut ist.
Der Vorteil beim Leasing ist, dass man die Summe nicht komplett auf einmal bezahlt, sondern in verhältnismäßig kleinen Raten.
Ich habe das nur ein einziges Mal beim SQ7 probiert, würde es aber nicht nochmal machen. Ist mir zu unflexibel in Hinsicht auf Verkaufszeitpunkt / Nachrüstungen / Umbauten etc.

Zitat:

@SQ5-313 schrieb am 4. November 2018 um 16:47:35 Uhr:



Zitat:

@spice5 schrieb am 4. November 2018 um 15:38:29 Uhr:


[...] Es wäre ja nicht sinnvoll ein Auto in der Preisklasse zu kaufen weil der Wertverlust höher ist. Verzeiht mir falls das Thema nicht hier reinpasst.

Danke euch für eure Meinungen!

Das stimmt nur bedingt, nämlich nur dann, wenn das Leasingangebot außergewöhnlich gut ist.
Der Vorteil beim Leasing ist, dass man die Summe nicht komplett auf einmal bezahlt, sondern in verhältnismäßig kleinen Raten.
Ich habe das nur ein einziges Mal beim SQ7 probiert, würde es aber nicht nochmal machen. Ist mir zu unflexibel in Hinsicht auf Verkaufszeitpunkt / Nachrüstungen / Umbauten etc.

Für jemanden, der umbauen will oder nicht genau weiß, dass er die vereinbarte Leasingdauer mit dem Fahrzeug "leben" will, ist Leasing wirklich keine gute Option.

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ja so hab ich mir das auch gedacht, dass mir das Finanzamt nicht vorschreiben kann welches Auto ich zu fahren habe bzw. in welcher Preisklasse ich mir was aussuchen darf. Ich meine wäre ich nicht finanziell in der Lage würde mir die Bmw Bank ja kein Auto was 138tsd gekostet hat ohne Anzahlung genehmigen. Die schauen sich die BWAs ja auch an. Ich hab das mit der 1% Regelung so gemacht weil mir das mein Steuerberater vorgeschlagen hat. Weil ich das Fahrzeug auch ca. 50% Privat Bewege. Aber ich gebe dir Recht, ich werde mal die Woche mich diesbezüglich schlauer machen.

Ja eben... mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, wonach eine Preis- oder Leasingratengrenze bekannt ist. Es muss zu den restlichen Verhältnissen passen. Macht die Firma 2000 Euro/mtl. Gewinn und die Leasingrate beträgt davon 1800 Euro/mtl., dann wird bestimmt jedes Finanzamt meckern 🙂)

Übrigens: wenn ich das mal grob überschlage, wäre ich mit 50% tatsächlicher Abschreibung wohl günstiger weggekommen, als mit 1% Regelung. Aber wie gesagt, das hängt schon sehr davon ab, wie der Leasingfaktor ist. Ausserdem natürlich auch wie teuer die Versicherung ist und wieviel man für Sprit ausgibt.

Gerade bei so hohen Listenpreisen ist vor allem auch die Mwst Geschichte nicht unwesentlich. Du weißt hoffentlich - bei der 1% Regelung muss man noch auf 80% von dem 1% USt abführen.

Zitat:

@automatik schrieb am 4. November 2018 um 16:54:01 Uhr:


Ja eben... mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, wonach eine Preis- oder Leasingratengrenze bekannt ist. Es muss zu den restlichen Verhältnissen passen. Macht die Firma 2000 Euro/mtl. Gewinn und die Leasingrate beträgt davon 1800 Euro/mtl., dann wird bestimmt jedes Finanzamt meckern 🙂)

Das ist zum Glück nicht der Fall. Aber im Grunde ist es doch egal was man mit dem Gewinn macht ^^

Übrigens: wenn ich das mal grob überschlage, wäre ich mit 50% tatsächlicher Abschreibung wohl günstiger weggekommen, als mit 1% Regelung. Aber wie gesagt, das hängt schon sehr davon ab, wie der Leasingfaktor ist. Ausserdem natürlich auch wie teuer die Versicherung ist und wieviel man für Sprit ausgibt.

Gerade bei so hohen Listenpreisen ist vor allem auch die Mwst Geschichte nicht unwesentlich. Du weißt hoffentlich - bei der 1% Regelung muss man noch auf 80% von dem 1% USt abführen.

Das mit den 80% war mir bisher nicht klar. Werde mich kommende Woche meinen Berater ansprechen und gegeben falls die Steuersachen anpassen.
Ich danke dir für deinen Rat.

Hallo,

als Fachmann kann ich zwar grundsätzlich bestätigen, dass es keine gesetzlichen Regelungen zur Angemessenheit gibt. Allerdings gibt es einzelne Urteile, in denen bspw. einem Tierarzt (trotz korrektem Fahrtenbuchs und ausreichendem Gewinns) die Betriebsausgaben von einen Ferrari, einem Inhaber eines Gebäudereingungsunternehmens der Vorsteuerabzug eines gekauften Lamborghinis oder der Abzug eines Vertu-Telefons versagt wurden.

Es bleibt daher in Teilen ein Restrisiko und eine Einzelfallbetrachtung. Bei einem M5 würde ich mich aber derzeit entspannt zurücklehnen..... .Mehr off-topic schreibe ich aber nicht.

Michael

Zitat:

@spice5 schrieb am 4. November 2018 um 15:38:29 Uhr:


Ich meine, dass Finanzamt darf mir doch nicht vorschreiben welches auto ich zu fahren habe oder? Der Firma geht es Gott sei Dank gut und ich mache keinerlei Verluste. Zahle sehr viel an Steuern und habe knapp 30 Mitarbeiter. Ich habe einen Kollegen der einen X5 40d fährt und die Leasingrate haben die nur zur hälfte anerkannt.

Ich vermute der "Kollege" ist ein Freund von Dir und kein Mitarbeiter in Deiner Firma, oder? Da wäre die Frage, was hat er für ein Unternehmen und warum hat das FA den Wagen nicht anerkannt.

Wie andere hier schon geschrieben haben, darf das FA Dir nicht vorschreiben, welchen Wagen du zu fahren hast. Anders als in anderen Ländern, haben wir in Deutschland auch keine direkten gesetzlichen Regelungen bezüglich einer Höchstgrenze. Es gibt aber auch einige hier schon beschriebene Fälle, wo ein Dienstwagen nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt wurde. Meist sind das aber auch schon extreme Fälle mit exotischen Sportwagen, wo im Gesamtbild der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug eigentlich nur privat genutzt wird. Ein Porsche geht noch oft durch, bei einem Ferrari, Aaston Martin oder Lamborghini wird es dann vielleicht problematisch, wenn man nicht glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug z.b. für die Außenwirkung genutzt wird.

Man muss das aus meiner Sicht auch immer im Gesamtbild mit dem entsprechenden Unternehmen sehen. Das machen die Prüfer sicherlich auch.

Bei einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern wird aus meiner Sicht kaum ein Prüfer eine hochpreisige Limousine als Dienstwagen des Geschäftsführers in Frage stellen, wenn das Gehalt des Geschäftsführers und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dazu passen. Ob es nun ein sportlicher M5 oder ein 7er bzw. eine S-Klasse ist, ist dem Prüfer da ziemlich egal.

Bei einem 1-Mann Unternehmen mit geringem Umsatz und ein paar EUR Gewinn sieht es sicherlich anders aus.

Ich hatte schon einige Betriebsprüfungen und die Wahl des Dienstagens war bei mir bisher nie ein Thema.

xxxx

So, habe heute die VIN bekommen (BS90655) - aber bimmer.work funktioniert nicht.
Kennt jemand einen funktionierenden VIN Decoder ?

Gruß, Butl

Probier mal den @butl77
https://www.etkbmw.com/bmw/DE/vin/decoder/online

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