Wer haftet bei Unfällen mit dem Ladekabel?
Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?
104 Antworten
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 22. April 2021 um 08:57:37 Uhr:
Sind die Kabel nicht häufig auffällig gelb oder orange?
Man sieht die doch und als Fußgänger sollte man gucken, wo man hintritt.Die Kabel hängen doch nicht in 30cm Höhe quer über Rad- und Fußweg und über ein Kabel was auf der Erde liegt, kann man im Normalfall mit einem ganz normalen Schritt drüber steigen.
Wo bleibt die Eigenverantwortung der Fußgänger und Radfahrer? Weniger aufs Smartphone gucken sondern mehr wo man hinläuft, wäre schon Mal sehr hilfreich.
Was kann der E-Autofahrer für die Dusseligkeit anderer Leute?
Dann lege ich ab sofort eine 1000 mm Abwasserleitung vom Haus über den Weg und freue mich über
Solche Geistesblitz wie dich.
Kletterausrüstung erforderlich.
Zitat:
@borcamper schrieb am 19. Apr. 2021 um 23:29:29 Uhr:
Leute, ich sage euch nur eins. Wenn sich jemand auf eure Rechtsberatung beruft, die unrecht ist, zahlt ihr.
Das ist aber eine recht vage Behauptung.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 22. April 2021 um 08:57:37 Uhr:
Was kann der E-Autofahrer für die Dusseligkeit anderer Leute?
Was kann der Autofahrer dafür, dass ihm der Radfahrer beim Öffnen der Tür in selbige brettert und sich lang macht....
Zitat:
@Feuerflitzer schrieb am 20. April 2021 um 10:45:36 Uhr:
Aber was ist mit dem Hersteller bzw. der Gemeinde, die solche „Ladelösungen“ baulich herbeigeführt haben? Als Nutzer habe ich ja gar keine andere Wahl außer eine andere Ladesäule zu nutzen. Eine Tankstelle würde ja auch keine Genehmigung bekommen eine Zapfsäule an einen Fahrradweg zu bauen?
Mach mal ein Foto von der Situation. Bei dem beispielbild kommt es ja z.b. nur zu Problemen wenn die Steckdose auf der Fahrerseite ist (Pech gehabt für das e Auto würde ich sagen). Ist das bei dir auch der Fall?
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In der Regel sind: Ladesäule und der Parkplatz/Stellplatz dazu ein „Mietobjekt“ oder „ein Besitz“.
Das bedeutet, dass der Betreiber der Mietsäule auch den Parkplatz dazu inne hat.
Das ist zu betrachten, wie ein „kleines Grundstück“.
Ladesäulen sind damit also mit dem Ladeplatz zusammengebunden und die Anschlusswege enorm gering. Ich persönlich habe noch keinen einzigen Fall gesehen, wo die Ladesäule über einen Fahrradweg oder über einen Bürgersteig führt und bin mir sicher, dass so etwas auch nicht zulässig ist.
Das Problem mit den Ladesäulen und Ladeplätzen hatte Tesla in Deutschland schon: Denn in den USA pachtet/mietet Tesla hier Stellflächen an (Beispielsweise: Auf Supermarktparkplätzen, an Tankstellen usw.). In Deutschland hat der Protektionismus dieses unterbunden, es war nicht gewünscht, dass beispielsweise Aldi Parkplätze an Tesla vermietet, um die eigenen Marken vor dessen Vorsprung beim Infrastruktur-Ausbau zu schützen. Somit muss Tesla in Deutschland beides kaufen, um es betreiben zu dürfen. Soviel zur Zugehörigkeit
Dazu kommt, dass die Ladekabel-länge minimal zu halten sind (zwischen Fahrzeug und Ladesäule).
Fährt beispielsweise ein Fahrradfahrer dazwischen durch - was enorm selbstmörderisch ist, sich bei diesen 0,5 Metern durch zu quetschen liegt die Schuld beim Fahrradfahrer. Da dieser in dieses „gekennzeichnete Grundstück“ eindringt und sich, sowie den Ladebetrieb gefährdet.
Aber: Wohnst Du beispielsweise in einer Mietwohnung und lässt Dein Stromkabel aus dem Haus hängen, über einen Gehsteig und Fahrradweg - dann bist Du als Nutzer selbstverständlich in der Haftung, da Du dieses Kabel eindeutig kennzeichnen musst, um Unfälle zu verhindern. Sonst ist es ein Eingriff in den Verkehr bzw. eine Gefährdung dessen.
Das ist ja echt ein Blödsinn.
Es herrscht Geschäftsfreiheit.
Wie kann man so einen Quatsch schreiben, dass Tesla nicht mit Aldi zusammen arbeiten darf.
Die in Berlin bauen zwar einen Mist nach dem anderen. Aber solche VerhinderungsGesetze gibt es noch nicht.
Alle anderslautende FlurNachrichten sind Propaganda.
Leute.
Schließt dieses unsägliche Thema und geht in den Wald spazieren.
Zitat:
@borcamper schrieb am 24. April 2021 um 10:58:34 Uhr:
Das ist ja echt ein Blödsinn.
Es herrscht Geschäftsfreiheit.
Wie kann man so einen Quatsch schreiben, dass Tesla nicht mit Aldi zusammen arbeiten darf.
Die in Berlin bauen zwar einen Mist nach dem anderen. Aber solche VerhinderungsGesetze gibt es noch nicht.
Alle anderslautende FlurNachrichten sind Propaganda.
Leute.
Schließt dieses unsägliche Thema und geht in den Wald spazieren.
Du solltest Dich lieber mal etwas mit der Thematik beschäftigen, bevor Du Dich so offensichtlich unwissentlich äußerst.
Es ist Tesla erlaubt, auf Aldiparkplätzen Ladesäulen zu errichten, aber nur unter der Voraussetzung, dass diese dann käuflich erworben werden.
Ich würde eher vorschlagen, dass Du Dich zu Themen äußerst, bei denen Du Dich auskennst und selbst diesen Bereich verlässt. Wäre eine Wohltat für alle anderen Nutzer
Nein.
Diese Halbwissen in Foren nerven nur noch. Es ist haarsträubend, was da die sgn Rechtsgelehrten von sich geben. Die ersten Beiträge sind meistens noch sehr gut. Aber dann kommen immer mehr AllesWisser hinzu.
Seit Wochen verfolgte ich auch dieses Thema.
Hier ist es nicht anders.
Zitat:
@borcamper schrieb am 24. April 2021 um 12:31:00 Uhr:
Diese Halbwissen in Foren nerven nur noch. Es ist haarsträubend, was da die sgn Rechtsgelehrten von sich geben.
Stimmt...
Zitat:
@borcamper schrieb am 24. April 2021 um 10:58:34 Uhr:
Das ist ja echt ein Blödsinn.
Es herrscht Geschäftsfreiheit.
Wie kann man so einen Quatsch schreiben, dass Tesla nicht mit Aldi zusammen arbeiten darf.
[...] Aber solche VerhinderungsGesetze gibt es noch nicht.
Da empfehle ich doch glatt mal den Blick ins Kartellrecht und auch ins Wettbewerbsrecht. Dieses verbieten tatsächlich unter bestimmten Vorraussetzungen, dass zwei Firmen zusammenarbeiten dürfen. In meinem eigenen beruflichen Umfeld existieren ebenfalls entsprechende Gesetze, welche bestimmte Zusammenarbeiten verbieten.
Im Beispiel Aldi/Tesla wird das nicht zutreffen, aber dass es derartige Gesetze nicht gäbe ist....mit Verlaub...
HalbwissenGlashaus -> Stein... sollte bekannt sein.
Abschließend möchte ich noch einmal sagen, dass solche Haftungsfragen und Situationen eindeutig im deutschen BGB geregelt sind.
Feuerflitzer.
Vielleicht könnte für dich folgender Fall interessant sein.
Im Amtsgericht Neuss läuft gerade ein Verfahren.
Am Weihnachtsmarkt in Dormagen ist eine ältere Dame über ein Stromkabel gestolpert und dabei so gefallen, dass sie verstorben ist.
Das Kabel war von Fachleuten verlegt und von Feuerwehr und Ordnungsamt abgenommen.
So kann man ganz schnell an eine fahrlässige Tötung kommen.
Und abschließend an alle sgn Rechtsgelehrten.
Es gibt das BGB Verkehrsrecht Baurecht und und und.
Da ist alles geregelt.
Zitat:
@borcamper schrieb am 24. April 2021 um 13:21:53 Uhr:
Im Amtsgericht Neuss läuft gerade ein Verfahren.
Am Weihnachtsmarkt in Dormagen ist eine ältere Dame über ein Stromkabel gestolpert und dabei so gefallen, dass sie verstorben ist.
Das Kabel war von Fachleuten verlegt und von Feuerwehr und Ordnungsamt abgenommen.
So kann man ganz schnell an eine fahrlässige Tötung kommen.
Und abschließend an alle sgn Rechtsgelehrten.
Es gibt das BGB Verkehrsrecht Baurecht und und und.
Da ist alles geregelt.
Andererseits frage ich mich bei sowas, warum die Städte nicht wg. der ganzen Bordsteinen, Treppenstufen und & Co. verklagt werden. Dort sollte es höchstens ein ähnl. Risiko geben drüberzustolpern wie bei einem Stromkabel in einer Kabelbrücke.
notting
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2021 um 22:27:03 Uhr:
Nach meinem Verständnis die private Haftpflicht, da kein Auto bewegt wird.
Die Haftpflicht zahlt wenn überhaupt nur wenn Du unmittelbar Deine Finger im Spiel hast (also wenn Du gerade das Kabel einstöpselst) aber nicht bei Schäden, die von ruhenden Gegenständen ausgehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. April 2021 um 16:03:59 Uhr:
Es wird wohl kaum eine öffentliche Ladesäule geben, bei der das Kabel quer über den Gehweg gespannt wird...
Es geht um den Radweg
Definitiv die KFZ Haftpflichtversicherung, da es mit dem Betrieb des Fahrzeuges in Zusammenhang steht.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. April 2021 um 06:27:14 Uhr:
Die Frage ist natürlich, ob es für die Entwickler von Fahrzeugen mit dem Ladeanschluss auf der linken Fahrzeugseite goldene Blödmänner als Innovationspreis gibt.Ansonsten schließe ich mit der KFZ-Haftpflicht-Fraktion an.
Unter anderem wegen solcher Meisterleistungen ist VW dem sicheren Untergang geweiht (Achtung keine Anlageberatung)