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Wer haftet bei Unfällen mit dem Ladekabel?

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 19. April 2021 um 9:58

Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?

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55 Antworten

Mindestens einer von beiden. Ein Kabel kann man nicht über einen öffentlichen Weg spannen? Kenntlich machen wäre eine Lösung, dann wäre es vielleicht nur ein unnötiges Hindernis was nicht erlaubt ist.

Ansonsten was heißt hängen? Kann man das nicht flach über den Boden legen und absichern? Ist das ein Radweg oder nur Fußweg?

Ansonsten Gemeinde Fragen.

Mit ziemlicher Sicherheit die Kfz-Haftpflicht.

Für den Geschädigten. Der Halter ist hoffentlich bei einem hängenden Kabel über einen Weg in Regress zu ziehen und das ist nicht unüblich.

PS: ich bin als Schüler mal über ein Abschleppseil mit dem Rad geflogen, Fahrrad kaputt, der Fahrer ist zeitgleich angefahren. Das zu abschleppende Auto hat mich fast umgefahren. Das Seil war nicht mit einer Fahne kenntlich gemacht. Hätte es müssen und es hätte schlimmer kommen können.

Ich bin auf all meinem Schaden sitzen geblieben? Warum? Der Fahrer ist ohne Daten abzugeben weiter gefahren, ich war damals jung und Naiv. Ja, nicht mal Erwachsen. Ich hatte nur das Kennzeichen des abgeschleppten Autos. Die Juristerei hat es dem Zugfahrzeug zugeschoben, das war mir nicht bekannt. Der Halter war wohl ein Arschloch genug um das alles zu verschleiern. Anzeige wegen Fahrerflucht wurde negiert seitens der Staatsanwaltschaft. Das ist alles kein Spaß.

Am Ende hieß es, ist das Kennzeichen des Zufahrzeuges bekannt, können Sie alles machen. Tja, nur wie dann später?

Aber bei einem hängenden Ladekabel eines stehendes Fahrzeuges, ist das machbar.

Grundsätzlich der der das Kabel verlegt hat.

Auch auf dem eigenen Grundstück.

Und die KFZ Haftpflichtversicherung wird dir einen husten. Denn das Fahrzeug ist ja im Ruhezustand.

Evtl die private Haftpflicht wenn sie sehr großzügig ist und ein grobes Selbstverschuldeten nicht geltend macht.

Privathaftpflicht wird husten und wie. Mit PKW haben die so nichts zu tun, also bei Schäden durch eigene!

Beim GTE/eHybrid hängt das Kabel zwangsweise auf der linken Seite raus. Es ist halt anders gelöst wie noch beim e-Golf im Emblem.

Die Frage vom TE ist schon berechtigt. Weil das Kabel nicht anders geführt werden kann. Es wird immer, in jedem falle ein Stück auf den Radweg ragen und dann direkt auf den Boden zur Ladestation führen.

In den Großstädten könnte ich mir schon vorstellen dass das zu dem ein oder anderen Unfall führt, weil zu dicht am Auto vorbeigefahren.

im Bild mal ein Beispiel

Bild #210164908

Zitat:

@borcamper schrieb am 19. April 2021 um 13:14:44 Uhr:

Grundsätzlich der der das Kabel verlegt hat.

Und die KFZ Haftpflichtversicherung wird dir einen husten. Denn das Fahrzeug ist ja im Ruhezustand.

Genau das glaube ich eben nicht.

Das Laden vom Fahrzeug ist eine Vorbereitung auf das Fahren mit dem Fahrzeug.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass diese Schäden bereits der Kfz-Haftpflicht zugeordnet werden.

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 19. April 2021 um 15:58:36 Uhr:

Zitat:

@borcamper schrieb am 19. April 2021 um 13:14:44 Uhr:

Grundsätzlich der der das Kabel verlegt hat.

Und die KFZ Haftpflichtversicherung wird dir einen husten. Denn das Fahrzeug ist ja im Ruhezustand.

Genau das glaube ich eben nicht.

Das Laden vom Fahrzeug ist eine Vorbereitung auf das Fahren mit dem Fahrzeug.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass diese Schäden bereits der Kfz-Haftpflicht zugeordnet werden.

Wie sieht das den aus mit Unfällen beim Tanken - also wenn der Zapfhahn im Fahrzeug steckt und dort was mit dem Schlauch passiert? Ist ja an sich der selbe Sachverhalt :D

Alles Kfz-Haftpflicht.

Be- und Entladen, Waschen, Reifenwechslen.

Alles Kfz-Haftpflicht.

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 19. April 2021 um 15:58:36 Uhr:

Zitat:

@borcamper schrieb am 19. April 2021 um 13:14:44 Uhr:

Grundsätzlich der der das Kabel verlegt hat.

Und die KFZ Haftpflichtversicherung wird dir einen husten. Denn das Fahrzeug ist ja im Ruhezustand.

Genau das glaube ich eben nicht.

Das Laden vom Fahrzeug ist eine Vorbereitung auf das Fahren mit dem Fahrzeug.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass diese Schäden bereits der Kfz-Haftpflicht zugeordnet werden.

Aber auch da gilt normales verhalten. Wenn man es überspitzt meint, sicherlich kein hängendes Kabel über öffentliche Wege. Aber ist dann im Zweifel von Gerichten weiter zu bewerten.

Aber man stell sich mal den Wegenutzer vor.

Zitat:

@Feuerflitzer schrieb am 19. April 2021 um 11:58:26 Uhr:

Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?

Per se derjenige, der das Kabel da hingehängt hat. Dessen Haftpflicht Versicherung zahlt, hätte aber mit dem Argument "grobe Fahrlässigkeit" schon ziemlich gute Karten, sich die Knete vom Versicherungsnehmer zurückzuholen. Mit richtig Pech, speziell wenn beim Unfall auch noch Personenschaden dabei war, landet man noch dazu vorm Kadi wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Kurz zusammengefasst: deine 230 Volt haben nichts auf öffentlichen Wegen verloren.

Grundsätzlich bezahlt hier immer auch die Kfz Haftpflicht.

Leute. Wenn ihr wüsstet, was ihr hier im Forum manchmal für einen gefährlichen rechtlichen Unsinn verzapft.

Denkt daran:

Alles was ihr hier schreibt, ist Rechtsberatung. Diese ist im geschützten Rahmen nur Anwälten vorbehalten.

Und mit jedem Satz, den du hier eine Empfehlung schreibst, haftest du auch.

Leute, ich sage euch nur eins. Wenn sich jemand auf eure Rechtsberatung beruft, die unrecht ist, zahlt ihr.

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