Wer haftet bei Unfällen mit dem Ladekabel?
Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?
104 Antworten
Aber was ist mit dem Hersteller bzw. der Gemeinde, die solche „Ladelösungen“ baulich herbeigeführt haben? Als Nutzer habe ich ja gar keine andere Wahl außer eine andere Ladesäule zu nutzen. Eine Tankstelle würde ja auch keine Genehmigung bekommen eine Zapfsäule an einen Fahrradweg zu bauen?
Hallo, Borcamper,
Zitat:
@borcamper schrieb am 19. April 2021 um 23:29:29 Uhr:
Leute. Wenn ihr wüsstet, was ihr hier im Forum manchmal für einen gefährlichen rechtlichen Unsinn verzapft.
Denkt daran:
Alles was ihr hier schreibt, ist Rechtsberatung. Diese ist im geschützten Rahmen nur Anwälten vorbehalten.
Und mit jedem Satz, den du hier eine Empfehlung schreibst, haftest du auch.
Leute, ich sage euch nur eins. Wenn sich jemand auf eure Rechtsberatung beruft, die unrecht ist, zahlt ihr.
um mal bei der Ausgangsfrage (wer zahlt, wenn sich jemand verletzt) zu bleiben:
Mitglied A schreibt: Die KFZ - Haftpflicht zahlt und Mitglied B schreibt: Die PHV zahlt
Wo siehst Du da auch nur ansatzweise eine (verbotene) Rechtsberatung nach dem RDG?
Gerade für solche Fragen ist das Forum doch da.
Um es mal in Kurzform zu bringen:
Eine verbotene Rechtsberatung würde m. E. dann vorliegen, wenn jemand dem Fragesteller genau erklärt, wie er z. B. einen Einspruch zu formulieren hat, aber nicht dann, wenn er empfiehlt, aufgrund des komplexen Sachverhalts einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Die Antworten in diesem Thread z. B. beinhalten lediglich die Meinungen der Mitglieder, egal, ob sie nun richtig sind oder falsch, aber keine hat m. E. den Charakter einer verbotenen Rechtsberatung.
Viele Grüße,
Uhu110
Nach meinem Verständnis die private Haftpflicht, da kein Auto bewegt wird.
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2021 um 22:27:03 Uhr:
Nach meinem Verständnis die private Haftpflicht, da kein Auto bewegt wird.
Nein. Schäden im Zusammenhang mit KFZ sind in der Regel von der privaten Haftpflicht ausgeschlossen 🙂
Wenn das E-Auto mit Ladekabel über die Begrenzungsmarkierung hinausragt, dann passt es da nicht rein und es müsste woanders geladen werden. Kommt es beim Laden zum Schaden eines Dritten, würde ich das für einen Betriebsvorgang des Fahrzeugs halten und die HP des Autos wäre zuständig. Ein Fußgänger oder Radfahrer wird vermutlich wegen Mitverschulden wenn überhaupt nur einen kleinen Teil seines Schadens ersetzt bekommen, weil die Situation beim Draufzugehen/fahren doch deutlich erkennbar ist.
Die Frage muss lauten:
Darf man ein Kabel auf dem Rad-Fussgängerweg verlegen ?
Wenn die Frage geklärt ist, kann man weiterdenken.
Was muss ich machen, damit ein Kabel korrekt da liegt.
Ich kann nicht einfach mal so ein Kabel spannen/legen, wo andere Leute sich bewegen/Rad fahren oä. Wenn sich da einer auf den Pinsel legt, verletzt wird, werden da Fragen aufkommen.. ..und die Antworten könnten dann teuer werden.
Die grundsätzliche Frage lautet also: Siehe oben.
Und nein, es reicht nicht als Antwort ein E-Auto zu haben, was ja wohl irwie geladen werden muss.
Gruß Jörg.
Frage beantwortet: Ein Fußgänger hat IMMER einen isolierten Kabelschneider bis 600V dabei! 🙂
Den benutze ich immer, um ohne Verletzung den Weg passieren zu können.
Das macht der Besitzer des BEV nur einmal mit 🙂 ... Ladekabel sind nicht billig 🙂
Selbst mit einer Kabelbrücke o.ä. hat man im öffentlichen Raum eine Stolperfalle geschaffen die da nichts zu suchen hat. Von Problemen mit Kinderwagen, Rollstühlen, Gehilfen usw. ganz zu schweigen.
Und selbst wenn niemand zu Schaden kommt wird sich schon ein Mitbürger finden der das Geschehen dem Ordnungsamt meldet und die dann tätig werden.
Vom Bauamt eine Genehmigung für einen versenkten Kabelschacht o.ä. zu kriegen dürfte auch schwierig bis unmöglich sein, von den Kosten mal ganz zu schweigen, denn die Ausführung obläge eingetragenen Strassenbaubetrieben.
Kurzum, in der Elektromobilität sind alle gekniffen die nicht auf eigenem Grund und Boden eine Abstell-/Lademöflichkeit schaffen können.
Hallo!
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 21. April 2021 um 14:43:31 Uhr:
Frage beantwortet: Ein Fußgänger hat IMMER einen isolierten Kabelschneider bis 600V dabei! 🙂[...]
Das macht der Besitzer des BEV nur einmal mit 🙂 ... Ladekabel sind nicht billig 🙂
Ich wette, das macht auch der Besitzer des Kabelschneiders nur genau einmal. Weil er dann nämlich gelernt haben dürfte, dass es eine äußerst idiotische Idee ist, ein spannungsführendes Leistungskabel zu zerschneiden. Die Isolierung verhindert nicht den Lichtbogen beim zwangsläufig durch das Schneiden eintretenden Kurzschluss.
Nicht nur das Werkzeug ist danach absolut sicher Schrott ... ein guter Kabelschneider ist ebenfalls alles andere als günstig. Und auch für die eigene Gesundheit kann das ohne entsprechende Schutzausrüstung böse Folgen haben.
Gruß
.SD
p. s. Ja, ich habe die Smileys gesehen ... fand es halt trotzdem nicht wirklich witzig.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2021 um 22:27:03 Uhr:
Nach meinem Verständnis die private Haftpflicht, da kein Auto bewegt wird.
Das träfe auch auf Beladen zu, das zahlt aber die KFZ-Haftpflicht.
Würde jetzt einfach mal vermuten daß hier auch die KFZ-Haftpflicht zuständig ist. Wenn das mit der Straßenrandladerei zunimmt, wird das spätestens so kommen müssen (hat ja nicht jeder eine Privathaftpflicht).
Gruß Metalhead
Es wird wohl kaum eine öffentliche Ladesäule geben, bei der das Kabel quer über den Gehweg gespannt wird...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. April 2021 um 16:03:59 Uhr:
Es wird wohl kaum eine öffentliche Ladesäule geben, bei der das Kabel quer über den Gehweg gespannt wird...
Es ist aber praktisch immer etwas Abstand zwischen Ladesäule und E-Auto, wo auch ein Fußgänger durchwollen könnte und somit eben die Stolpergefahr entsteht.
notting
Da steht auch oft raumgreifendes Großgrün rum, wo man dagegen laufen und fahren kann. Ist dann auch die eigene Schuld.