Wer haftet bei Unfällen mit dem Ladekabel?

VW Golf 8 (CD)

Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?

104 Antworten

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. April 2021 um 08:57:37 Uhr:


Sind die Kabel nicht häufig auffällig gelb oder orange?
Man sieht die doch und als Fußgänger sollte man gucken, wo man hintritt.

Die Kabel hängen doch nicht in 30cm Höhe quer über Rad- und Fußweg und über ein Kabel was auf der Erde liegt, kann man im Normalfall mit einem ganz normalen Schritt drüber steigen.

Wo bleibt die Eigenverantwortung der Fußgänger und Radfahrer? Weniger aufs Smartphone gucken sondern mehr wo man hinläuft, wäre schon Mal sehr hilfreich.

Was kann der E-Autofahrer für die Dusseligkeit anderer Leute?

Nur bei VW und Stellantis - die wissen also das sie Mist gebaut haben

Zitat:

@Slash_182 [url=https://www.motor-talk.de/.../...ellen-mit-dem-ladekabel-t7083718.html

Das Problem mit den Ladesäulen und Ladeplätzen hatte Tesla in Deutschland schon: Denn in den USA pachtet/mietet Tesla hier Stellflächen an (Beispielsweise: Auf Supermarktparkplätzen, an Tankstellen usw.). In Deutschland hat der Protektionismus dieses unterbunden, es war nicht gewünscht, dass beispielsweise Aldi Parkplätze an Tesla vermietet, um die eigenen Marken vor dessen Vorsprung beim Infrastruktur-Ausbau zu schützen. Somit muss Tesla in Deutschland beides kaufen, um es betreiben zu dürfen. Soviel zur Zugehörigkeit

Bei Mc Donalds geht es doch auch? Da betreibt EWEGO die Ladesäulen…

Zitat:

@Feuerflitzer schrieb am 19. Oktober 2024 um 15:41:49 Uhr:


Die Haftpflicht zahlt wenn überhaupt nur wenn Du unmittelbar Deine Finger im Spiel hast (also wenn Du gerade das Kabel einstöpselst) aber nicht bei Schäden, die von ruhenden Gegenständen ausgehen.

Kurz und knapp: Schwachsinn.

Zitat:

@Feuerflitzer schrieb am 19. Oktober 2024 um 15:46:11 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 22. April 2021 um 06:27:14 Uhr:


Die Frage ist natürlich, ob es für die Entwickler von Fahrzeugen mit dem Ladeanschluss auf der linken Fahrzeugseite goldene Blödmänner als Innovationspreis gibt.

Ansonsten schließe ich mit der KFZ-Haftpflicht-Fraktion an.

Unter anderem wegen solcher Meisterleistungen ist VW dem sicheren Untergang geweiht (Achtung keine Anlageberatung)

Alle MEB haben den Ladeanschluss rechts.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:03:03 Uhr:


Kurz und knapp: Schwachsinn.

Ach ja? Und wenn ich nun mein Fahrrad auf dem Radweg abstelle und ein anderer Radfahrer fährt dagegen und stürzt, zahlt dann auch meine Haftpflicht?

Ja, zumindest zu Teilen. Es gibt nämlich neben der Verschuldenshaftung auch die Gefährdungshaftung, die alleine schon durch den Besitz entsteht.

Die Gefährdungshaftung greift doch nicht bei einem stehenden Fahrzeug.

Aber ja, das tut sie.

https://www.google.com/search?q=gef%C3%A4hrdungshaftung+kfz

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:23:20 Uhr:



Ach ja? Und wenn ich nun mein Fahrrad auf dem Radweg abstelle und ein anderer Radfahrer fährt dagegen und stürzt, zahlt dann auch meine Haftpflicht?

Ja.

Frage: wer schreibt hauptberuflich Gutachten für Versicherungen? Du oder ich?

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:37:04 Uhr:


Aber ja, das tut sie.

https://www.google.com/search?q=gef%C3%A4hrdungshaftung+kfz

Nicht alles, was Google ausspuckt muss stimmen. Die Gefährdungshaftung greift beim Betrieb eines Fahrzeugs, weil durch diesen Betrieb eine potentielle Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht. Bei einem geparkten Fahrzeug ist dies nicht der Fall.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:39:37 Uhr:


Frage: wer schreibt hauptberuflich Gutachten für Versicherungen? Du oder ich?

Es gibt halt Gutachten und es gibt Gutachten.

Weiter vorne gibt es eine etwas unglückliche Vermischung zwischen der Kfz-Haftpflicht und der Privathaftpflicht. Irgendwann ist nur noch die Rede von "Haftpflicht". Bei dem Beispiel mit dem Fahrrad auf dem Radweg ist die Kfz-Haftpflicht natürlich nicht zuständig.

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:44:05 Uhr:


Die Gefährdungshaftung greift beim Betrieb eines Fahrzeugs, weil durch diesen Betrieb eine potentielle Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht. Bei einem geparkten Fahrzeug ist dies nicht der Fall.

Das ist natürlich erkennbar falsch. Das geparkte Fahrzeug kann in Brand geraten, es können Stoffe auslaufen und einen Sachschaden verursachen, es kann durch falsches Parken oder fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit einen Unfall mitverursachen. Selbst von einem völlig korrekt geparkten Fahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus. Schäden, die dadurch verursacht werden, sind selbstverständlich von der Kfz-Haftpflicht erfasst.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:04:45 Uhr:


Weiter vorne gibt es eine etwas unglückliche Vermischung zwischen der Kfz-Haftpflicht und der Privathaftpflicht. Irgendwann ist nur noch die Rede von "Haftpflicht". Bei dem Beispiel mit dem Fahrrad auf dem Radweg ist die Kfz-Haftpflicht natürlich nicht zuständig.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:04:45 Uhr:



Das ist natürlich erkennbar falsch. Das geparkte Fahrzeug kann in Brand geraten, es können Stoffe auslaufen und einen Sachschaden verursachen, es kann durch falsches Parken oder fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit einen Unfall mitverursachen.

Das hat doch nichts mit der Gefährdungshaftung zu tun.
Und erst recht nicht mit dem von mir herangezogenen Beispiel.

Doch, genau das hat damit zu tun. Du hörst jetzt zum ersten Mal von dem Begriff. Verständlich, dass du die juristische Bedeutung noch nicht richtig erfasst hast.

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:13:09 Uhr:


Das hat doch nichts mit der Gefährdungshaftung zu tun.

Womit denn dann? Gefährdungshaftung ergibt sich schon durch den Betrieb einer gefährlichen Sache. Dem Besitzer/Halter/Fahrer/Betreiber dieser gefährlichen Sache muss man keinen Fehler nachweisen, sonst wäre es ein Fall der Verschuldenshaftung.

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:13:09 Uhr:


Und erst recht nicht mit dem von mir herangezogenen Beispiel.

Ja, das liegt aber daran, dass dein Beispiel "Fahrrad auf dem Radweg abstellen" wiederum nichts mit der Kfz-Haftpflicht zu tun hat - anders als der Ausgangsfall.

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