Wem gehört ein Auto? Dem Halter oder dem Käufer auf dem Kaufvertrag?
Habe eine etwas komische Frage.
Wem gehört das Auto?
Bsp: Meine Mutter kauft ein Auto. D.h. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben.
Ich melde den Wagen auf mich an und bin der Halter.
Wem gehört rechtlich gesehen der Wagen?
87 Antworten
hier ist ein Mix von Zivilrecht (BGB) und Strafrecht gegeben.
Deswegen kann noch so viel debattiert werden; es ändert nichts an der Tatsache, dass der Halter erst mal für alles geradestehen muss, was auch immer passiert!
Denn der ist bei der Zulassung registriert und für alles verantwortlich.
Gruß Jochen
@ Steinbert:
Selbstverständlich geht es in besagtem Urteil um etwas anderes, es ging mir hier eigentlich lediglich um den Hinweis in der Urteilsbegründung, daß der Brief kein Nachweiß für den Besitz ist, und dieser ist allgemein gültig.
@ Jordy:
Das hat zwar mit dem Fall hier überhaupt nichts zu tun, aber Deine Aussage(n), daß man an einem unrechtmäßig erworbenen Gegenstand kein Eigentum erwerben kann, ist schlichtweg falsch. Wurde dieser Gegenstand "nur" unterschlagen und nicht gestohlen, kann man wenn man gutgläubig gehandelt hat durchaus Eigentum erwerben, und genau um diese Frage ging es in dem von mir zitierten Urteil (nämlich ob der Käufer gutgläubig war, oder ob er hätte erkennen können bzw. müssen, daß der wagen unterschlagen war)
Der gleiche Fall wäre auch der Fall mit dem Verkauf des Leasingwagens, auch hier müßte man prüfen, ob eine Gutgläubigkeit des Käufers vorlag und müßte danach entscheiden, ob dieser den Wagen behalten dürfte.
Wie ich bereits geschrieben habe, empfehle ich denen, die mir nicht glauben wollen, einfach mal einen Anwalt zu konsultieren, oder aber sich auf den wirklich kompetenten Internetseiten zu informieren, da kann man das nämlich auch alles (zum Großteil von Juristen geschrieben) nachlesen.
Zitat aus Deiner Sig :
Alle Angaben ohne Gewähr! Für Fehler und daraus entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
Glaub doch was Du willst..... mir ist es wurst.....
Gruß
Der der den Brief besitzt ist der EIGENTÜMER !!! Das ist definitiv so, 1000% sicher, hab ich auf mehreren schulen gelernt !
MfG damienmc3
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also:
der brief ist ein sog. "vereinfachter eigentumsnachweis"
sprich, man geht erstmals! davon aus, dass dejenige, der im brief steht eigentümer ist.
wenn der kaufvertrag aber auf dich lautet, dann bist du der eigentümer! vertrag ist vertrag.
wenn deine mutter im brief steht und du im kaufvertrag, dann bist somit du der eigentümer des autos.
deine mutter könnte aber trotzdem das auto ja verkaufen, da vom käufer ausgegaben werden muss, stichwort: rechtssicherheit.
der kaufvertrag zwischen deiner mutter und dem "neuen" käufer wäre somit auch nicht anfechtbar.
allerdings könntest du dann deine mutter in regress nehmen, da sie ja nicht der eigentümer war.
eigentlich doch ganz einfach....
grüße
Zitat:
Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr.
Zitat:
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Quelle:
WikipediaLetzter Satz würde für mich =Eigentümer bedeuten. Ersteres sagt aber irgendwie wieder was anderes aus....
Eigentümer ist der, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist.
Unabhängig davon, wer da als Halter eingetragen ist.
Bei Diebstahl, Betrug und Unterschlagung muß das dann sowieso vor Gericht geklärt werden. Da kommt es dann darauf an, wem der Richter glaubt. Kann schwer werden zu beweisen, dass der Brief geklaut wurde.
ist so nicht richtig, man geht bei der brief geschichte vom vereinfachten eigentumsnachweis aus.
also:
ich kaufe ein auto, stehe im kaufvertrag (oder sogar mündlich)
ich gebe den brief meinem freund, dann bin trotzdem ICH noch eingetümer des autos! (klar könnte er es verkaufen, aber er ist nicht eigentümer) wie bereits oben geschrieben....
grüße
Zitat:
Original geschrieben von lightfunkyone
ist so nicht richtig, man geht bei der brief geschichte vom vereinfachten eigentumsnachweis aus.
also:
ich kaufe ein auto, stehe im kaufvertrag (oder sogar mündlich)
ich gebe den brief meinem freund, dann bin trotzdem ICH noch eingetümer des autos! (klar könnte er es verkaufen, aber er ist nicht eigentümer) wie bereits oben geschrieben....
grüße
Absolut richtig, Stichwort Gutgläubigkeit ! Ansonten wie gesagt der Briefinhaber ist der Eigentümer !
Zitat:
Original geschrieben von damienmc3
Der der den Brief besitzt ist der EIGENTÜMER !!! Das ist definitiv so, 1000% sicher, hab ich auf mehreren schulen gelernt !
MfG damienmc3
So ein Unsinn.... ich habe dienstlich täglich mit den briefen zu tun, und auf JEDEM Brief steht:
DER BRIEF IST KEIN BESITZDOKUMENT!!!
Der breif vermittelt dir bloß eine hilfestellung für den gutgläubigen erwerb, denn erwirbst du ein fahrzeug von einem Verkäufer der NICHT als letzter halter eingetragen ist, so hast du deine sorgfaltspflicht verletzt und NICHT im guten glauben gehandelt.
Ansonsten dient der haltereintrag nur dazu, das fahrzeug einer person (egal ob natürlich oder juristisch) zuordnen zu können!
Es sagt aber ganz sicher nix über die Besitzverhältnisse aus, nur ist man im alltagsgebrauch mittlerweile aus gewohnheit dazu übergegangen (weil es eben in 99% der fälle so ist...) dass man denkt Brief = besitz!
Klar kann derjenige der im besitz des briefes ist, diesen verkaufen oder auch auf sich ummelden. aber sollte er unrechtmäßig in besitz des selbigen gekommen sein, ist somit auch alles was danach geschieht unrechtmäßig!
gruß martin
Nochmal zum mitschreiben: Der Besitzer des Briefes ist der Eigentümer. Der kann das Auto verkaufen oder auf sich zulassen, oder auch verschenken. Wie er will.
Eine Ausnahme ist, wenn er durch eine Straftat in den Besitz des Briefes gelangt ist.
Das muß dann aber vor Gericht geklärt und auch bewiesen werden.
Solange kein Gericht irgendein gegenteiliges Urteil gefällt hat, bleibt er auch eigentümer.
Golf Lila Laune geht es aber um eine Versicherungssache, wenn ich das richtig mitbekommen hab.
Die Versicherung interessiert nicht wer der Eigentümer ist, die interessiert nur auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Also wer als Halter im Brief steht.
Mir geht es weniger um die Versicherung. Ich möchte wissen wer der Eigentümer ist.
Ich habe mich bissl informiert und daniel.krueger, MartinSHL und andere haben Recht.
Der der den Brief in der Hand hat, ist nicht der Eigentümer. Ich werde jetzt noch am Wochenende auf www.recht.de nachgucken und mich ggf. mit nem Anwalt kurzschließen. Möchte das jetzt eindeutig geklärt haben.
Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Nochmal zum mitschreiben: Der Besitzer des Briefes ist der Eigentümer. ...
Aber nicht zwangsläufig ist er auch RECHTMÄSSIGER eigentümer!
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Ich habe mich bissl informiert und daniel.krueger, MartinSHL und andere haben Recht.
danke, sag ich doch... 😉
@MartinSHL, dann mußt Du aber die ganze Sache vor Gericht klären lassen.
Dir wird kein Polizist helfen Dein Auto zurück zu kriegen, solange Du nicht den Brief hast.
Und wie lange die Gerichtswege dauern, ist ja bekannt.
Und auch da mußt Du dann den Richter überzeugen, dass das Auto Dir gehört.
Also ich kenne das auch nur dass es so ist, wer den Brief hat, ist der Eigentümer,...
Kein Gericht der Welt könnte es beweisen, dass der Brief geklaut ist,..
Da steht Aussage gegen Aussage. Da kann man nur privatrechtlich an die Sache gehen,...
Und "Im Zweifel für den Angeklagten"
Selbst wenn der "Beklaute" im Brief steht ist das kein Beweis, da er den brief ja auch verschenken hätte könne.
Der der den Brief hat kann alles machen, verkaufen, verschenken, anmelden ,abmelden!!! usw...
Da kann keiner was gegen machen...
Deswegen soll man den Brief ja auch nicht im Handschuhfach lassen 😉