Wem gehört ein Auto? Dem Halter oder dem Käufer auf dem Kaufvertrag?

BMW 3er E36

Habe eine etwas komische Frage.

Wem gehört das Auto?

Bsp: Meine Mutter kauft ein Auto. D.h. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben.

Ich melde den Wagen auf mich an und bin der Halter.

Wem gehört rechtlich gesehen der Wagen?

87 Antworten

Bissl eindeutiger...

Meine Mutter kauft ein Fahrzeug. Sie unterschreibt einen Kaufvertrag und bezahlt den Wagen auch. Sie übergibt den Wagen an mich mit einer mündlichen Nutzungsvereinbarung. Ich versichere das Fahrzeug auf mich. D.h. ICH stehe im Brief als Halter drin.

Im gleichen Zug, schreibe ich das Fahrzeug auch meine Mutter um. So das sie im Brief steht.

Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs?

Deine Mutter ist Eigentümer Du der Halter!

Gruß Jordy

PS.: es sei denn Du klaust Deiner Mutter den Brief und meldest den auf Dich an 😁

@ Jordy, Steinbert:

Da irrt Ihr Euch gewaltig! Zwar ist es in der Realität in den meisten Fällen so, daß der Besitzer des Briefes auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist, rein rechtlich ist das aber nicht so. (Wenn Ihr mir nicht glaubt, befragt mal einen Anwalt, der wird Euch exakt das selbe erzählen.) Habe in diesem Zusammenhang mal ein interessantes Gerichtsurteil gelesen:
Ein Mann hatte von einem anderen ein Fahrzeug gekauft (incl. Fahrzeugbrief und allem, was dazugehört.) Der Verkäufer war irgendwie auf nicht legalem Wege an das Fahrzeug gekommen, was er dem Käufer natürlich nicht erzählte, war aber auch nicht als letzteer Halter eingetragen, da er den wagen nicht auf sich zugelassen hatte. (War kein Diebstahl, aber ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie das war, Unterschlagung oder so ähnlich) Der rechtmäßige Besitzer hat nun den Käufer auf Herausgabe des Fahrzeuges verklagt und Recht bekommen. In der Urteilsbegründung stand sinngemäß, daß der Käufer sich nicht ordnungsgemäß davon überzeugt hatte, daß der Verkäufer überhaupt Eigentümer des Fahrzeuges war.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ Jordy, Steinbert:

Da irrt Ihr Euch gewaltig! Zwar ist es in der Realität in den meisten Fällen so, daß der Besitzer des Briefes auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist, rein rechtlich ist das aber nicht so. (Wenn Ihr mir nicht glaubt, befragt mal einen Anwalt, der wird Euch exakt das selbe erzählen.) Habe in diesem Zusammenhang mal ein interessantes Gerichtsurteil gelesen:
Ein Mann hatte von einem anderen ein Fahrzeug gekauft (incl. Fahrzeugbrief und allem, was dazugehört.) Der Verkäufer war irgendwie auf nicht legalem Wege an das Fahrzeug gekommen, was er dem Käufer natürlich nicht erzählte, war aber auch nicht als letzteer Halter eingetragen, da er den wagen nicht auf sich zugelassen hatte. (War kein Diebstahl, aber ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie das war, Unterschlagung oder so ähnlich) Der rechtmäßige Besitzer hat nun den Käufer auf Herausgabe des Fahrzeuges verklagt und Recht bekommen. In der Urteilsbegründung stand sinngemäß, daß der Käufer sich nicht ordnungsgemäß davon überzeugt hatte, daß der Verkäufer überhaupt Eigentümer des Fahrzeuges war.

das was Du da schreibst ist ein total anderer zusammenhang... denn an einem Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben! (desegen gibt es auch heute noch fälle wo Familien Ihren Familienbesitz wieder zurück bekommen, der Ihnen im Krieg entwendet worden ist 😉 )

Sprich an Gekauten Sachen gibt es keine Eigentumsübertragung da der eigendliche Besitzer nie sein Einverständnis dazu gegen hat(Einverständnisserklärungen sind das A und O bei jedem Geschäft!)... wir reden hier aber nicht von Diebesgut sondern von einem Normalen Kauf!

Lese Dir erst mal das BGB durch und dann Urteile erneut!

Das wird Dir übrigens auch ein Anwalt dazu sagen 😉

Gruß Jordy

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@ daniel.krueger

also ist in dem Bsp. auf Seite 2 ganz oben meine Mutter die Eigentümerin und ich der Besitzer?!

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune


@ daniel.krueger

also ist in dem Bsp. auf Seite 2 ganz oben meine Mutter die Eigentümerin und ich der Besitzer?!

Ja herrgott... wie oft denn noch?

ist schon kompliziert; aber für rechtliche Dinge ist immer der Halter zuständig.
Halter ist derjenige, welcher im Brief steht und an den wird sich jeder "halten", wenn etwas Richtung Haftung geschieht.
Besitzer ist immer derjenige, welcher die Macht über das Teil ausübt; in dem Fall immer der Fahrer.
Eigentümer ist die Person oder juristische Person, welche den Kaufvertrag unterzeichnet hat.
Nun käme es wirklich darauf an, was Sache ist!
Gruß Jochen

Besitzer= der jenige welche die körperliche Gewalt über den Gegenstand inne hat. Ein Wagen kann 1´ Besitzer haben wenn es verliehen wird ist der jeweilige Fahrer der Besitzer.

Eigentümer ist der die Juristische Gewalt darüber hat (der im Brief steht)

@ Jordy:

Ich kenne das BGB und ich weiß auch genau, wovon ich rede.
Ich habe ausdrücklich geschrieben, daß das Fahrzeug NICHT gestohlen wurde, sondern irgendwie anders in den Besitz des Verkäufers kam, (und an z.B. unterschlagenen Gegenständen kann man durch Kauf u.U. sehrwohl rechtmäßiges Eigentum erlangen, lediglich bei Diebesgut ist dies unmöglich.) außerdem tut das nichts zur Sache. Es ging hier lediglich um die Urteilsbegründung und hier wurde ausdrüchlich darauf hingewiesen, daß der Besitz des Briefes KEIN Eigentumsnachweis darstellt.
Im Übrigen habe ich genau den Sachverhalt, um den es hier geht vor einiger Zeit bereits mit einem Anwalt geklärt.

Beispiel:

ich lease ein Auto,bin im Brief eingetragen,dieser liegt aber bei der Bank.Ich ziehe in eine andere Stadt und beantrage kurz den Brief um meinen Papierkram zu erledigen.In der Zeit kauft nun ein ahnungsloser den Wagen,der auf mich zugelassen ist,ich als Halter im Brief stehe,aber immer noch der Bank gehört

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ Jordy:

Ich kenne das BGB und ich weiß auch genau, wovon ich rede.
Ich habe ausdrücklich geschrieben, daß das Fahrzeug NICHT gestohlen wurde, sondern irgendwie anders in den Besitz des Verkäufers kam, (und an z.B. unterschlagenen Gegenständen kann man durch Kauf u.U. sehrwohl rechtmäßiges Eigentum erlangen, lediglich bei Diebesgut ist dies unmöglich.) außerdem tut das nichts zur Sache. Es ging hier lediglich um die Urteilsbegründung und hier wurde ausdrüchlich darauf hingewiesen, daß der Besitz des Briefes KEIN Eigentumsnachweis darstellt.
Im Übrigen habe ich genau den Sachverhalt, um den es hier geht vor einiger Zeit bereits mit einem Anwalt geklärt.

Es ist eine Ganz einfache Sache... in em von Dir geschrieben fall ist er nicht RECHTMÄßIG in den Besitz gekommen, ergo kann auch kein weiterer Käufer Besitz an der Sache Erwerben! Punkt!

Der Fall von Lila Laune ist doch ein völlig anderer!

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Beispiel:

ich lease ein Auto,bin im Brief eingetragen,dieser liegt aber bei der Bank.Ich ziehe in eine andere Stadt und beantrage kurz den Brief um meinen Papierkram zu erledigen.In der Zeit kauft nun ein ahnungsloser den Wagen,der auf mich zugelassen ist,ich als Halter im Brief stehe,aber immer noch der Bank gehört

Dann gibt es 2 Möglichkeiten!

Entweder Du überweist Der Bank gaaaanz schnell die Ausstehende Summe, mit der Du bei Denen in der Kreide Stehst, oder Du stehst ganz schnell wegen Betruges vor Gericht, und der dem Du den Wagen verkauft hast, muss den Wagen eh wieder abgeben!

Leute vergleicht doch nicht immer Äpfeln mit Birnen... das geht bei Mathe nicht und in rechtlichen Sachen auch nicht!

Gruß

@daniel: Ich denke auch, dass der von dir geschilderte Fall in einem anderen Zusammenhang steht.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


ich lease ein Auto,bin im Brief eingetragen,dieser liegt aber bei der Bank.Ich ziehe in eine andere Stadt und beantrage kurz den Brief um meinen Papierkram zu erledigen.In der Zeit kauft nun ein ahnungsloser den Wagen,der auf mich zugelassen ist,ich als Halter im Brief stehe,aber immer noch der Bank gehört

Das wäre dann ein klassischer Fall von Unterschlagung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das wäre dann ein klassischer Fall von Unterschlagung.

auf jeden Fall sieht man,daß nicht immer derjenige ,der den Brief hat, auch Eigentümer ist

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