Wem gehört ein Auto? Dem Halter oder dem Käufer auf dem Kaufvertrag?

BMW 3er E36

Habe eine etwas komische Frage.

Wem gehört das Auto?

Bsp: Meine Mutter kauft ein Auto. D.h. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben.

Ich melde den Wagen auf mich an und bin der Halter.

Wem gehört rechtlich gesehen der Wagen?

87 Antworten

klasse thema! habe ich so in der form auch nicht gewußt.
danke!

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


@ssjGogeta

Wer den Brief besitzt, muss nicht gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs sein, er muss einen geeigneten Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag o.ä. vorweisen können, da Briefinhaber und Eigentümer ja wie gesagt unterschiedliche Personen sein können - nicht zu verwechseln mit dem Besitzer 😉

Besitzer ist nicht derjenige der den "Schein" hat, sondern derjenige, der die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, es also "besitzt".

In dem Moment wo du dir ein Fahrzeug leihst, bist du ebenfalls der Besitzer, wenn auch nur kurzfristig.

Ich "besitze" berufsbedingt eine Menge Fahrzeuge (>30) samt Fahrzeugbriefen, bin aber längst nicht der Eigentümer.

Eigentümer bleibt weiterhin der Verpfänder/Darlehensnehmer - wobei diese beiden Personen ebenfalls voneinander abweichen können! Habe meine Verträge aus diesem Grunde so ausgelegt, dass der Verpfänder auch gleichzeitig Darlehensnehmer ist, das vereinfacht die Lage bei Rechtsstreitigkeiten😉

Kompliziert, aber dennoch zu verstehen...

@Micha

Mein Posting galt nicht dir. Du warst nur schneller!😁

Das weiss ich doch Ronn😁

Wollte nur nicht das mein Posting untergeht, da manche ohne zu lesen drauf los posten - nicht jeder liest sich alle 6 Seiten durch...

Ähnliche Themen

Ich gebe es auf...Eine einfache schnelle Antwort gibt es wohl nicht. da spielen viele Faktoren eine Rolle. In dem Recht Forum waren die sich leider nicht einig. Mein Rechtsanwalt hat gesagt, dass diese Frage nicht mal eben mit einem Ja und Nein beantwortet ist. Bisher haben aber viele genau das gleiche wie daniel.krueger gesagt. Nur kommt es anscheinend noch drauf an, wer den Unterhalt bezahlt und eine Klausel mit A. Die habe ich bei Wikipedia nachgeschlagen und nicht wirklich verstanden...

Hab heute meinen Skoda Octavia III geholt:
Das ganze lief über einen Vermittlungsverkauf: Bin draufgekommen das ich den Kaufvertrag mit jemanden anderen abgeschlossen habe, als der, welcher im Zulassungsschein steht.
Ist das egal, oder kann ich deswegen den Wagen nicht anmelden?

Der Wagen war auf eine Firma (Hatten mit Papier zu tun) zugelassen, hab den Wagen aber von ner Privatperson gekauft. Ob der, mit dem ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe der Chef von der Firma ist weiß ich nicht.
Kann mir wer helfen?

Kann ich den Wagen so anmelden?

Den Kaufvertrag interessiert doch auf der Zulassungsstelle niemanden. Solange Du den Brief hast, und der Wagen nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, sollte es da keine Probleme geben.

Den Kaufvertrag benötige ich zur anmeldung in Österreich...
Brief mit beiden Zulassungsscheinen hab ich 🙂

Sollte also kein Problem sein oder?

Mach mir nur deswegen gedanken weil der Kaufvertrag nicht mit der Firma, welche im Zulassungsschein eingetragen ist abgeschlossen wurde, sondern mit ner Privatperson.

Achso, Österreich - Sonderfall 😁

Aus deutscher Sicht sollte es kein Problem geben. Wenn doch, dann erfährst Du das bei der Zulassungsstelle. Zwischenhändler stehen ja i.d.R. auch nich in den Papieren...

@gilera94

War der Wagen schon zuvor in A zugelassen oder im EU-Ausland, also z.B. in D ?

In A ist der Fzg.-Wert durchaus ein relevanter Faktor bzgl. der Besteuerung, inbesondere wenn es sich um einen Import handelt.
Die Regelwerke, die in A dazu gelten, kenne ich aber leider nicht 🙁

In D ist z.B. der Wert lt. Kaufvertrag bei der Zulassung voellig irrelevant, solange es sich um keinen Fzg.-Import nach D dabei handelt. Denn in D wird ein Fzg. i.d.R. nur nach Hubraum und Kraftstoffart - je nach Schadstoff-Klasse (EURO 1 - x) - besteuert, und der Wert des Fzg. ist nur fuer den evtl. faelligen Import-Zoll darauf relevant!

EDIT... Viel zu langsam...

Fahrzeug war schon in A zugelassem. Österr. Firma = 1. Besitz

Deine Antwort
Ähnliche Themen