Welche Zündkerzen sind vom Werk aus verbaut?
Hallo an die Comunity.
Ich habe ein sehr unangenehmes Problem.Folgendes ist passiert:
Ich habe einen Golf 7 variant 1.0 Tsi als Jahreswagen bei einem Händler gekauft.das war im Dezember 2018, der Wagen hatte damals 18000 km auf der Uhr.Das ist ein sogenanntes Weltauto mit verlängerter Garantie bis Ende 2022.
Vor einer Woche ging plötzlich die Motorwarnleuchte an, und ich fuhr sofort rechts ran und rief bei der VW Werkstatt an bei der ich auch die letzten beiden Inspektionen habe machen lassen.Dort wurde mir gesagt ich solle am nächsten Morgen direkt dort hinfahren.was ich auch tat.
Es stellte sich heraus das eine Zündkerze gebrochen ist, und kleine Teile Schäden in der Brennkammer verursacht hätten.das schlimme ist aber das die Zündkerze von Bosch ist und wohl keine original Teile Nummer hat und die Werkstatt in Wolfsburg nachgefragt hat ob so welche überhaubt verbaut werden ab Werk aus.die Antwort kam dann einige Tage später, es hieß diese Zündkerze wäre nicht original.Ich bin total am Boden zerstört.Der Wagen wurde immer pfleglich von mir behandelt, ist noch lange nicht abbezahlt und ich bleibe jetzt wahrscheinlich auf den Unkosten sitzen.Die Werkstatt will versuchen herauszufinden wer die Zündkerze eingebaut hat.Der Händler bei dem ich ihn gekauft habe sagt er hat da nichts dran machen lassen.er selbst hat den Wagen von VW gekauft , die ihn vorher an eine Mietwagenfirma verleast haben.
Hat jemand einen Rat wie ich mich verhalten soll? Was habe ich für Möglichkeiten?
Freu mich über jede Antwort
Beste Antwort im Thema
Also die Beschädigung sieht wohl nicht sehr dramatisch aus.Es ist ein Kratzer zu sehen.Bruchstücke waren nicht zu finden, haben sicherheitshalber den Zylinder ausgesaugt.
Keine komischen Geräusche oder stottern. Fahrverhalten ist wie immer.
Hoffe ich habe noch Glück im Unglück gehabt,und die Kiste läuft so noch weiter.
187 Antworten
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 20:56:26 Uhr:
Ich weis nicht ob der Händler das Fahrzeug in seine Einzelteile überprüfen muss.Aber Wenn der Wagen nach einem Jahr zurückgeht an VW und die den dann mit verlängerter Garantie wieder verkaufen, muss doch überprüft werden das alle wichtigen Bauteile ,original und nicht Garantie gefährdent sind, sonst können sie doch nicht das Fahrzeug mit eben dieser Garantie verkaufen.Ich weis es nicht.Man fühlt sich nur beschissen.und das die Kulanz sofort abgelehnt wird, nicht mal eine Kostenbeteiligung in Frage kommt ,zeigt mir was man letztendlich für die ist.
Nein er muss es nicht prüfen.
Du als Käufer wärst in der Pflicht, dies vor dem Kauf zu prüfen, wenn du da sicher gehen willst. Mit der Garantie hat das wenig zu tun. Sie geben die Garantie zu den genannten Bedingungen. Wenn du darauf ohne Fahrzeugprüfung eingehst, dann ist das dein Risiko.
Wieso fühlst du dich schlecht, wenn VW (und sicherlich auch BOSCH) die Kulanz ablehnt? Sie haben dir weder das Fahrzeug (inkl. Zündkerzen) noch die Zündkerzen verkauft.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 29. September 2020 um 21:11:03 Uhr:
Das ist ja so als wenn du mit deinen kaputten Nike Schuhen in den Puma Store gehst und von denen einen Rabatt haben willst weil du mit Nike nicht zufrieden bist.
Wenn es nur so einfach wäre??
Zitat:
@Diesel_inside schrieb am 29. September 2020 um 21:39:39 Uhr:
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 20:56:26 Uhr:
Ich weis nicht ob der Händler das Fahrzeug in seine Einzelteile überprüfen muss.Aber Wenn der Wagen nach einem Jahr zurückgeht an VW und die den dann mit verlängerter Garantie wieder verkaufen, muss doch überprüft werden das alle wichtigen Bauteile ,original und nicht Garantie gefährdent sind, sonst können sie doch nicht das Fahrzeug mit eben dieser Garantie verkaufen.Ich weis es nicht.Man fühlt sich nur beschissen.und das die Kulanz sofort abgelehnt wird, nicht mal eine Kostenbeteiligung in Frage kommt ,zeigt mir was man letztendlich für die ist.
Nein er muss es nicht prüfen.
Du als Käufer wärst in der Pflicht, dies vor dem Kauf zu prüfen, wenn du da sicher gehen willst. Mit der Garantie hat das wenig zu tun. Sie geben die Garantie zu den genannten Bedingungen. Wenn du darauf ohne Fahrzeugprüfung eingehst, dann ist das dein Risiko.Wieso fühlst du dich schlecht, wenn VW (und sicherlich auch BOSCH) die Kulanz ablehnt? Sie haben dir weder das Fahrzeug (inkl. Zündkerzen) noch die Zündkerzen verkauft.
Ok.Vielleicht bin ich auch in der Situation etwas überfordert und klammere mich an jeden Strohhalm.
Der Händler hat mir das KFZ inklusive den nicht originalen Zündkerzen verkauft.VW, nicht der Händler ,gibt mir auf dieses KFZ Garantie.
Jetzt ist das KFZ kaputt, aus bekannten Gründen.
Was würdest du an meiner Stelle tun?
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Zitat:
@Hummerman schrieb am 29. September 2020 um 21:47:35 Uhr:
Für welche Motoren sind denn die Bosch Zündkerzen zugelassen?
Keine Ahnung
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 21:57:24 Uhr:
Der Händler hat mir das KFZ inklusive den nicht originalen Zündkerzen verkauft.VW, nicht der Händler ,gibt mir auf dieses KFZ Garantie.Jetzt ist das KFZ kaputt, aus bekannten Gründen.
Was würdest du an meiner Stelle tun?
Was ich tun würde? Natürlich alles versuchen, aber ich wäre mir auch der Chancen bzw. Zuständigkeiten bewusst. Was steht denn in deinem Garantievertrag zum Thema Originalteile und zum Thema Beweislast? Das sind doch die Dinge die es zu klären gilt. Liegt die Beweislast bei dir, so musst DU nachweisen, dass die Zündkerzen bereits beim Kauf verbaut waren. Kannst du dies, ist die Sachlage klar. Kannst du es nicht, ist die Sachlage auch klar.
Ich geb nochmal meinen Senf zu den Aussichten.
Ich hatte 2017 nen jungen gebrauchten Mazda 3 gekauft.
Inspektionen alles eingehalten beim Vertragshändler.
Nach etwa einem Jahr (nach Garantie) ging die Diesel Hochdruckpumpe fest (vom zahnriemen angetrieben) und nahm den ZR mit ins verderben. Motorschaden.
Klar war das ärgerlich. Ich verstand aber auch irgendwie, dass die Werkstatt bzw der Händler die Verantwortung ablehnt. Der riemen war noch weit innerhalb des Intervalls und der schaden der Pumpe war halt Pech.
Sowas passiert und leider sehe ich deinen Fall ähnlich.
Als selbst an Autos arbeitender würde ich sagen, wenn alles abgelehnt wurde: prüfen ob auf allen Zylindern Kompression vorhanden ist und was die Sichtprüfung mit dem Endoskop ergibt. Wenn da "nur" Kratzer im Zylinder sind, neue Kerzen rein und fahren.
Zitat:
@Ben_F schrieb am 29. September 2020 um 22:20:05 Uhr:
Ich geb nochmal meinen Senf zu den Aussichten.
Ich hatte 2017 nen jungen gebrauchten Mazda 3 gekauft.
Inspektionen alles eingehalten beim Vertragshändler.Nach etwa einem Jahr (nach Garantie) ging die Diesel Hochdruckpumpe fest (vom zahnriemen angetrieben) und nahm den ZR mit ins verderben. Motorschaden.
Klar war das ärgerlich. Ich verstand aber auch irgendwie, dass die Werkstatt bzw der Händler die Verantwortung ablehnt. Der riemen war noch weit innerhalb des Intervalls und der schaden der Pumpe war halt Pech.
Sowas passiert und leider sehe ich deinen Fall ähnlich.
Als selbst an Autos arbeitender würde ich sagen, wenn alles abgelehnt wurde: prüfen ob auf allen Zylindern Kompression vorhanden ist und was die Sichtprüfung mit dem Endoskop ergibt. Wenn da "nur" Kratzer im Zylinder sind, neue Kerzen rein und fahren.
Danke für den Beitrag.ist auch notwendig die andere Seite zu hören.auch Wenn es noch schwer fällt es zu verstehen.
Ich hoffe der gute hat das noch irgendwie weggesteckt. Habe ihn ja auch immer gut behandelt.vielleicht gibt es ja noch ein kleines Happyend
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 21:57:24 Uhr:
...Der Händler hat mir das KFZ inklusive den nicht originalen Zündkerzen verkauft.
Und genau DAS^^ müsstest du ihm beweisen können, das war Dez. 2018, seitdem ist viel Zeit vergangen und das Auto war mind. 2x in anderen Werkstätten zur Inspektion usw...das du dich an jeden Strohhalm klammerst ist verständlich...aber es ist auch verständlich das weder der Händler/VW/Bosch sich daran beteiligen möchten...auch wenn du beim gutgläubigen Kauf offensichtlich betrogen wurdest und es gefühlt eine Schweinerei ist, ist es unklar und für dich nicht beweisbar, WER der Betrüger ist und nur den kannst du in Regress nehmen.
Zitat:
@Diesel_inside schrieb am 29. September 2020 um 22:12:35 Uhr:
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 21:57:24 Uhr:
Der Händler hat mir das KFZ inklusive den nicht originalen Zündkerzen verkauft.VW, nicht der Händler ,gibt mir auf dieses KFZ Garantie.Jetzt ist das KFZ kaputt, aus bekannten Gründen.
Was würdest du an meiner Stelle tun?
Was ich tun würde? Natürlich alles versuchen, aber ich wäre mir auch der Chancen bzw. Zuständigkeiten bewusst. Was steht denn in deinem Garantievertrag zum Thema Originalteile und zum Thema Beweislast? Das sind doch die Dinge die es zu klären gilt. Liegt die Beweislast bei dir, so musst DU nachweisen, dass die Zündkerzen bereits beim Kauf verbaut waren. Kannst du dies, ist die Sachlage klar. Kannst du es nicht, ist die Sachlage auch klar.
Leider kann ich das nicht beweisen.aber ich kann deutlich darauf hinweisen das sie beim Kauf drin gewesen sein müssen, denn wenn sie im Nachhinein getauscht worden wären, dann nur von einer VW Werkstatt,die ich damit beauftragt hätte um, die Garantie nicht zu gefährden.
Aber recht haben und recht bekommen sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe
Zitat:
@jw61 schrieb am 29. September 2020 um 22:59:16 Uhr:
Zitat:
@VincentVega187 schrieb am 29. September 2020 um 21:57:24 Uhr:
...Der Händler hat mir das KFZ inklusive den nicht originalen Zündkerzen verkauft.
Und genau DAS^^ müsstest du ihm beweisen können, das war Dez. 2018, seitdem ist viel Zeit vergangen und das Auto war mind. 2x in anderen Werkstätten zur Inspektion usw...das du dich an jeden Strohhalm klammerst ist verständlich...aber es ist auch verständlich das weder der Händler/VW/Bosch sich daran beteiligen möchten...auch wenn du beim gutgläubigen Kauf offensichtlich betrogen wurdest und es gefühlt eine Schweinerei ist, ist es unklar und für dich nicht beweisbar, WER der Betrüger ist und nur den kannst du in Regress nehmen.
So wird es sein.
Hallo,
habe nicht alles gelesen, aber der Rechtsanwalt wird die Sache klären.
Das Bild der Zündkerzen hat mich überrascht und ich meinte ist da noch der ursprüngliche Motor drin oder wie alt ist der Motor? aber das war nur ein Gedanke.
Aber eindeutiger ist, das auf den Wagen noch die Gewährleistung von den Verkauf im Spiel sein sollte.
Das Argument von VW wegen der Garantie und Originalteil ist so auch nicht richtig, die Kerzen von Bosch sind Originalteile, als Beispiel man hat eine Panne und es wäre eine Kerze defekt, da ist Bosch ein Originalteil.
Ja Kerzen können kaputt gehen, aber häufig gibt es da einen anderen Grund, der auch von der Verbrennung kommen kann. Somit ist eine Frage war es die Verbrennung oder eine Mangel an der Kerze.
Aber ich vermute das wird nicht die Rolle spielen, aber das wird der Rechtsanwalt klären, bis auf das der Kauf Rückabwickelt wird.
Wenn das die falschen Kerzen sind, wird das noch klar zu einen Problem des Händlers. (man kann genau sehen das die Kerzen schon lange eingebaut waren).
VW selbst mit der Garantie ist da außen vor. (die kann man auch nur schwer Einklagen, ist ja eine freiwillige Leistung höchsten wenn sie zugekauft ist, was bei der Verlängerungen ja häufig der Fall ist)
Ich wünsche Dir Glück und Erfolg
PS.: ich würde die Motornummer und den ganzen Wagen sehr genau anschauen. Nach Absprache mit dem Anwalt wird ja ein Gutachter das ja alles anschauen.
Zitat:
@epsigon schrieb am 30. September 2020 um 08:37:04 Uhr:
Hallo,habe nicht alles gelesen, aber der Rechtsanwalt wird die Sache klären.
Das Bild der Zündkerzen hat mich überrascht und ich meinte ist da noch der ursprüngliche Motor drin oder wie alt ist der Motor? aber das war nur ein Gedanke.
Aber eindeutiger ist, das auf den Wagen noch die Gewährleistung von den Verkauf im Spiel sein sollte.
Das Argument von VW wegen der Garantie und Originalteil ist so auch nicht richtig, die Kerzen von Bosch sind Originalteile, als Beispiel man hat eine Panne und es wäre eine Kerze defekt, da ist Bosch ein Originalteil.
Ja Kerzen können kaputt gehen, aber häufig gibt es da einen anderen Grund, der auch von der Verbrennung kommen kann. Somit ist eine Frage war es die Verbrennung oder eine Mangel an der Kerze.
Aber ich vermute das wird nicht die Rolle spielen, aber das wird der Rechtsanwalt klären, bis auf das der Kauf Rückabwickelt wird.
Wenn das die falschen Kerzen sind, wird das noch klar zu einen Problem des Händlers. (man kann genau sehen das die Kerzen schon lange eingebaut waren).
VW selbst mit der Garantie ist da außen vor. (die kann man auch nur schwer Einklagen, ist ja eine freiwillige Leistung höchsten wenn sie zugekauft ist, was bei der Verlängerungen ja häufig der Fall ist)
Ich wünsche Dir Glück und Erfolg
PS.: ich würde die Motornummer und den ganzen Wagen sehr genau anschauen. Nach Absprache mit dem Anwalt wird ja ein Gutachter das ja alles anschauen.
Danke.
Nachher weiß ich was der Anwalt sagt.
Ich denke auch das die Bosch Zündkerzen sowas wie original Ersatzteile sind.sonst wäre der Wagen ja auch nicht solange damit gelaufen.ist halt nur nicht möglich zu beweisen das die Dinger schon beim Kauf montiert waren.Ich wüsste jedenfalls nicht wie
Hallo,
es immer die Frage wer muss was beweisen. Warum solltest Du die Zündkerzen bei einen "neuen" Wagen wechsel und das nicht auf Garantie?
Aber berichte was der Anwalt veranlasst, man kann immer lernen und ist auch interessant
also noch viel Glück und Erfolg