Welche Wallbox für i4 bei großer PV-Anlage?

BMW i4 I04

Hallo,
ich habe eine relativ große PV-Anlage mit 19 kWp. Ich bekomme in 2 Monaten einen neuen i4 und würde ihn gerne mit der PV-Anlage aufladen. Da ich zu Hause arbeite, kann der i4 dann auch während des Tages geladen werden. Meine PV-Anlage dient zur Stromversorgung meines Betriebs und ansonsten speist sie Strom für ca. 9 Cent/kWh ins Netz.

Welche Art von Wallbox würdet ihr da empfehlen? Eine mit Überschussladen?
Mit welcher Ladung kann man den i4 über eine Wallbox laden? 11 kW ist klar, aber auch 1,4 kW, 3,7 kW und 7,4 kW?

Hat jemand von euch Erfahrungen?

153 Antworten

Nein! Wie ich schon sagte: 11kW CEE Dose installieren und darüber laden! Für Juice Booster und Co gelten die Regelungen nicht!

Zitat:

@Klez schrieb am 20. März 2025 um 21:56:02 Uhr:



Nein! Wie ich schon sagte: 11kW CEE Dose installieren und darüber laden! Für Juice Booster und Co gelten die Regelungen nicht!

Und nochmal: Das ist falsch.

Nein ist es nicht! Mobile Ladelösungen sind keine fest installierten Verbraucher!

Die Gesetzeslage ist eindeutig und die Festlegungen der Bundesnetzagentur auch - siehe mein Zitat aus dem Beschluss.

Es gibt da keine Unterscheidung.

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Zeig mir den Text woher du den Quatsch nimmst. Das würde ja fur jede installierte 11kW Dose gelten. Ganz ehrlich .. du weißt nicht wovon du sprichst.

@Klez

Offiziell von der Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-22-300 der Beschlusskammer 6, Festlegung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Punkt 2.4.2, Seite 18:

"Der – bereits seit der ersten Konsultationsrunde verwendete – Begriff der Ladepunkte umfasst dabei auch sogenannte „mobile Ladevorrichtungen“. Mit Blick auf die möglichen Bezugsleistungen von 11-22 kW bleibt festzustellen, dass diese geeignet sind, das Niederspannungsnetz in gleicher Weise wie stationäre Ladepunkte zu belasten. Aufgrund dessen und zur Vermeidung von Umgehungstatbeständen sieht die Beschlusskammer deren Einbeziehung als sachgerecht und erforderlich an."

https://www.bundesnetzagentur.de/.../...300_Beschluss_20231127.pdf?...

go-e erläutert das grob auch:

"Seit 2019 muss man in Deutschland eine Wallbox anmelden, egal ob sie stationär oder mobil ist. Diese Regelung ist in §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erwähnt. Manchmal wird behauptet, dass mobile Ladestationen oder mobile Wallboxen von dieser Regelung ausgenommen sind. Das ist aber völlig falsch."

"Nach Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen seit dem 1. Januar 2024 neu installierte Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 4,2 kW durch den Netzbetreiber steuerbar sein."
https://go-e.com/de-de/magazin/wallbox-anmelden

EnBW sagt dazu:
"Und mobile Ladestationen ab 4,2 kW werden nun wie stationäre Ladestationen behandelt."
https://www.enbw.com/.../?...

Wir können das auch gern per PN fortsetzen, ich will das Thema hier nicht damit belasten.

Dann war ich tatsächlich noch auf einem alten Stand und muss Abbitte leisten! Sorry dafür!

Ich persönlich würde mich aber niemals an diese Regelung halten. Nichts unterscheidet z.b. einen Juice von anderen Verbrauchern die ich an die Dose anschließen kann und nicht Meldepflichtig sind. Wie gesagt... Wer solchen Quatsch freiwillig mitmacht ist selbst schuld.

Zitat:

@Klez schrieb am 20. März 2025 um 22:29:53 Uhr:



Dann war ich tatsächlich noch auf einem alten Stand und muss Abbitte leisten! Sorry dafür!

Ich persönlich würde mich aber niemals an diese Regelung halten. Nichts unterscheidet z.b. einen Juice von anderen Verbrauchern die ich an die Dose anschließen kann und nicht Meldepflichtig sind. Wie gesagt... Wer solchen Quatsch freiwillig mitmacht ist selbst schuld. Einfach machen, fertig.

Kein Ding. Ich begleite den Prozess um § 14a EnWG schon seit Anfang an und habe auch die ersten Entwürfe gelesen und sogar als Privatperson eine kurze Stellungnahme verfasst.

Zu Anfang war nämlich vorgesehen, die Drosselung auf 3,7 kW festzuschreiben. Das hätte bedeutet, dass Wallboxen zwingend eine Phasenumschaltung vornehmen müssen, da dies ja bei dreiphasigem Betrieb nicht normkonform (mindestesn 6 Ampere Maximalstrom durch Wallbox vorgebbar) umsetzbar gewesen wäre. Nachdem da wohl ziemlich viele Eingaben (natürlich vor allem von den Wallboxherstellern) kamen, wurde die Drosselung auf 4,2 kW (also 6 Ampere dreiphasig) festgelegt, so dass Wallboxen keine Phasenumschaltung vornehmen müssen.

Ansonsten kläre ich nur über die Rechtslage auf.

Deine Meinung dazu halte ich nicht für verwerflich 😉

Er hat schon recht mit den Regelungen, aber man muss jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

Bei mir ist die Dose verschaltet auf dem Platz der vorigen Sauna im Hauskeller, die ganz sicher nicht ferngeregelt werden konnte mit ihrem Ofen.. der Netzbetreiber sah das im Telefonat auch entspannt, solange es bei 11 kW bleibt. Das war allerdings noch vor 2024.

Zitat:

@Sonntagnachtsfahrer schrieb am 20. März 2025 um 22:37:47 Uhr:



Er hat schon recht mit den Regelungen, aber man muss jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

Bei mir ist die Dose verschaltet auf dem Platz der vorigen Sauna im Hauskeller, die ganz sicher nicht ferngeregelt werden konnte mit ihrem Ofen.. der Netzbetreiber sah das im Telefonat auch entspannt, solange es bei 11 kW bleibt. Das war allerdings noch vor 2024.

Dann hast du Bestandsschutz, fertig.

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. März 2025 um 22:35:25 Uhr:


Kein Ding.

Ich weiß nicht ob ich so nachsichtig gewesen wäre nach meinem Post. Danke dafür und Sorry nochmal!

Hätte dabei aber eine Frage aus Neugier:

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. März 2025 um 20:16:21 Uhr:


Die Regelung ist eigentlich sehr verbraucherfreundlich. Aber anscheinend werden die Vorteile wohl zu wenig kommuniziert.

Prinzipiell finde ich es verwerflich mir ein Gerät (Imsys) aufzuzwingen was ich gar nicht will und das ich sogar noch teuer mieten, also bezahlen muss... Aber davon abgesehen: Muss nicht bei einem Umbau auf ein Smartmeter auch der Zählerschrank der aktuellen VDE Norm entsprechen? Das würde gerade für viele ältere Installationen eine Investition über mehrere 1000€ bedeuten.

@Klez

Das hängt von der Installation ab.

Wenn die halt entsprechend alt ist, wird man auf aktuellen Stand aufrüsten müssen.

Ich sehe das als Investition in eine moderne Anlage, andere sehen das als zusätzliche Kosten.

Eine Frage der Perspektive.

Aber: nur weil unser deutsches Normenkorsett hintenrum Ärger und Aufwand macht, ist der Grundgedanke der netzorientierten Regelung erstmal nicht verkehrt:

Anschlussgarantie + reduziertes Netzentgelt, dafür muss man sich steuern lassen.

Eigentlich mehr Benefit beim Verbraucher...wenn dieser die Steuerung einfach umsetzen kann.

OK. Sehe ich ehrlichgesagt alles kritischer. Die eingesparten Netzentgelte (2025 sind es 10.7 Cent / kWh in Hessen?) müssen die Investitionen erstmal aufwiegen. Das dauert unter Umständen viele Jahre. Bzgl. der Anschlussgarantie... Ich kann mich irgendwie nicht über etwas freuen, was vor dem ganzen §14 Käse in der Regel selbstverständlich war.

@klez

Über Sinn und Unsinn würde ich gerne nicht hier diskutieren, das belastet wie gesagt das Thema hier mehr als dass es nützt.

Ich bin auch kein uneingeschränkter Fan der Regelung, aber es werden häufig nur die Nachteile (Anschaffungskosten) gesehen, ohne auch mal die Vorteile zu kommunizieren.

Außerdem kann man mit einer einfachen Maßnahme (Drosselung der Ladeleistung unter den regelungsrelevanten Bereich) aus der Sache rauskommen.

Ich finde Regelung gar nicht schlecht. Für den Fall der Fälle (Netzüberlastung) ist man vorbereitet und wahrscheinlich wird es nie angewendet.

Wenn aber alle Nachbarn gleichzeitig heim kommen und die 50km, die sie nachladen müssten, mit 11kW nachladen wollten, dann kann man eingreifen und anstatt 30 Minuten dauert es halt 1h15m.

Ich musste 2022 täglich 270km pendeln. Im Sommer haben 4kW gereicht, damit ich die Strecke schaffte. Im Winter mussten es auch mal 6kW sein (Ladezeit von 19 bis 5 Uhr).
Aber: man wird wohl kaum die ganze Nacht auf 4kW gedrosselt. Also wäre selbst diese relativ hohe Fahrleistung kein Problem gewesen.

Eine Wärmepumpe wird seltenst über 4kW ziehen. Das wären über 12kW Heizleistung.

Das reduzierte Netzentgeld gilt nur für die Wallbox, oder? Braucht man dann einen extra Zähler samt Grundgebühr?

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