Welche Reifengröße ?
Hallo!
Welche Reifengröße darf ich max. Auf nen Polo86c drauf knallen ohne das der Tüv mir auf den Senkel geht?
Auto ist 60/40 mm tiefer.
Im Vorraus vielen Dank für die Antworten.
MfG
Beste Antwort im Thema
In den neuen EU Scheinen ist nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen, auch wenn der Hersteller andere Rad Reifen Kombinationen zulässt.
Diese Müssen auch nicht zwangsläufig eingetragen werden, sondern es reicht eine Freigabe vom Hersteller, wo die serienmäßig zulässigen Kombinationen, auf original Hersteller Felgen aufgeführt sind.
Dährt man hingegen Felgen aus dem Zubehör, müssen Felgen und Räder gemeinsam eingetragen werden.
Hier eine Freigabe für den Polo 2F, da stehen alle zulässigen Rad Reifen Kombinationen drauf, die der Hersteller serienmäßig zulässt, in Verbindung mit original Felgen. Steht sogar im Handbuch beim 86C, was für Rad Reifen Kombinationen zulässig sind, von VW aus.
http://www.vwpolo-info.de/Rund-um-den-Polo/Reifenfreigabe
Zitat:
Man darf einzig die Reifengrößen fahren, die im KFZ-Schein eingetragen sind.
Wäre dem so, dann müsste man, ja ständig neue Papiere ausstellen lassen, wenn man im Winter 145er fährt und im Sommer 165er. Da ja nur noch eine Reifengröße in den neuen Papieren steht ?
MfG
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Ich glaub's Euch.
hallo Gehweida
Lese mal was der User Der Schwarze 2er für Links gepostet hat ...
edit :
na endlich 😉🙂
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
aber wenn nur 1 Sitz vorhanden ist und der rest Ladefläche . . .
ganz so einfach ist es doch nicht und "automatisch" schon gar nicht
Nimmst `n Transit Bus / MB 100 o.Ä. baust `ne Sitzbank raus kannst du den (verbleibenden) 5 - Sitzer auch als LKW eingetragen / zugelassen bekommen.
Bedingungen dafür hab ich grad nicht im Kopp (min. xx % Ladefläche o. Volumen / räumliche Abgrenzung u. Ä.) sagt Dir denn der TÜVer.
Auch die Bulli Doka`s können sowohl als auch sein.
"automatisch"kannste die LKW Eintragung eher los werden als bekommen, denn z.b. die fest installierte, überdimensionierte Musikanlage im Heckbereich wird nicht als "Transportgut" anerkannt, gerade bei Zulassung auf Privatperson sind Mancherorts die Fin-behörden sehr wachsam.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von perchlor
ganz so einfach ist es doch nicht und "automatisch" schon gar nichtZitat:
Original geschrieben von max.tom
aber wenn nur 1 Sitz vorhanden ist und der rest Ladefläche . . .
Nimmst `n Transit Bus / MB 100 o.Ä. baust `ne Sitzbank raus kannst du den (verbleibenden) 5 - Sitzer auch als LKW eingetragen / zugelassen bekommen.
Bedingungen dafür hab ich grad nicht im Kopp (min. xx % Ladefläche o. Volumen / räumliche Abgrenzung u. Ä.) sagt Dir denn der TÜVer.
Auch die Bulli Doka`s können sowohl als auch sein.
"automatisch" kannste die LKW Eintragung eher los werden als bekommen, denn z.b. die fest installierte, überdimensionierte Musikanlage im Heckbereich wird nicht als "Transportgut" anerkannt, gerade bei Zulassung auf Privatperson sind Mancherorts die Fin-behörden sehr wachsam.MFG
auch wenn man was neu/Um/Eintragen lässt ,sollte man auf den schein guggen & Kontrollieren wenn man noch in der behörde iss ,denn da wird schnell was weggelassen von den Damen ...😰😉
Zulassung als LKW, ist auch Heute nicht so schwer zu bekommen.
Das Proeblem ist, das es auch das Finanzamt anerkennt.
Denn die könnne, trotz LKW ZUlassung als PKW einstufen und man muss dann den Steuersatz vom PKW zahlen.
Inziwschen ist es wohl so, das sich ein LKW von einem PKW erscheinungsrechnisch deutlich unterscheiden muss, was bei einem Stadtlieferwagen nicht wirklich gegeben ist.
Mit dem Transfer sieht es da schon anders aus, da er sich doch deutlich vom normalen Polo unterscheidet. Könnte also etwas einfacher werden, fragt sich nur, ob das Finanzamt einem glaubt, das man den als Privatmann benötigt.
MfG
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...ich finde den "französischen Kasten" richtig interessant,....wie gesagt, hab immer gedacht, das wären "eigenbauten".....!!
...oder Fotomontagen, wie der da unten..!!
Danke an den "Schwarzen 2er"!! Von dir kann man immer noch a bisserl mehr lernen!! 😉😉😉
Zitat:
Original geschrieben von Der Schwarze 2er
Zulassung als LKW, ist auch Heute nicht so schwer zu bekommen.
Das Proeblem ist, das es auch das Finanzamt anerkennt.
Denn die könnne, trotz LKW ZUlassung als PKW einstufen und man muss dann den Steuersatz vom PKW zahlen.Inziwschen ist es wohl so, das sich ein LKW von einem PKW erscheinungsrechnisch deutlich unterscheiden muss, was bei einem Stadtlieferwagen nicht wirklich gegeben ist.
Mit dem Transfer sieht es da schon anders aus, da er sich doch deutlich vom normalen Polo unterscheidet. Könnte also etwas einfacher werden, fragt sich nur, ob das Finanzamt einem glaubt, das man den als Privatmann benötigt.
MfG
Das mit der LKW-Zulassung ist von Amts wegen genauestens geregelt, obwohl es gelegentlich von den verschiedenen Zulassungsstellen (wahrscheinlich) aus Unkenntnis anders geordnet wird. Bei mir war das so: Das ehemalige Telecom-Fahrzeug (Bj. 1994) hatte bereits von Beginn an eine LKW-Zulassung. Der geschlossene Kasten zeichnete sich dadurch aus, dass hinten keine Sitzbank war und der hintere Laderaum mit einem festverschraubten Gitter von vorne getrennt wurde. Entscheidend hierbei war, dass die hinteren Seitenfenster offen (Glas) blieben. - Bei meiner Neuzulassung als LKW vor 10 Jahren allerdings änderten sich die Kriterien und es mußten die hinteren Glasfenster durch "festeingesetzte" (verschweißt) Bleche ersetzt werden. Wird so das Farhzeug von der Zulassungsstelle als LKW gutgeheißen, so prüft kein Finanzamt weiter nach und es ist die KFZ-Steuer als LKW fällig.
Bei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass damals die Telecom wegen der neuen LKW-Zulassungsvorschrift alle betroffenen Fahrzeuge abschaffte.
Mit Provinzgrüßen
Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Das mit der LKW-Zulassung ist von Amts wegen genauestens geregelt, obwohl es gelegentlich von den verschiedenen Zulassungsstellen (wahrscheinlich) aus Unkenntnis anders geordnet wird. Bei mir war das so: Das ehemalige Telecom-Fahrzeug (Bj. 1994) hatte bereits von Beginn an eine LKW-Zulassung. Der geschlossene Kasten zeichnete sich dadurch aus, dass hinten keine Sitzbank war und der hintere Laderaum mit einem festverschraubten Gitter von vorne getrennt wurde. Entscheidend hierbei war, dass die hinteren Seitenfenster offen (Glas) blieben. - Bei meiner Neuzulassung als LKW vor 10 Jahren allerdings änderten sich die Kriterien und es mußten die hinteren Glasfenster durch "festeingesetzte" (verschweißt) Bleche ersetzt werden. Wird so das Farhzeug von der Zulassungsstelle als LKW gutgeheißen, so prüft kein Finanzamt weiter nach und es ist die KFZ-Steuer als LKW fällig.
Bei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass damals die Telecom wegen der neuen LKW-Zulassungsvorschrift alle betroffenen Fahrzeuge abschaffte.Mit Provinzgrüßen
dankeee für die rückmeldung....🙂
@gehweida,
das mag so vor einigen Jahren noch gewesen sein, aber inzwischen nicht mehr der Fall und das Finanzamt hat das Schlupfloch wohl geschlossen.
Denn ab da haben einige SUV Besitzer, zum teil große Problem, wie auch viele andere, die das so gemacht haben, die ebenfalls eine LKW Zulassung hatten.
Bei Ummeldungen, Wiederanmeldungen werdne die dann als PKW versteuert, unabhängig, was der Tüv im Schein eingetragen hat oder aber dort steht, selbst wenn die Kisten nie als PKW zugelassen waren.
Inzwischen sind wes wohl fast alle Finazämter die ds so handhaben. Die können und dürften den Wagen/LKW anders versteuern, da sich die definition, bei der einstufung PKW /LKW versteuerung geändert hat.
Alte Zulassungen behalten ihren Status, aber nur solange der nicht umgemeldet oder abgemeldet wird, dann werden die nach der neuen Definition versteuert.
Meine da war auch was mit dem Gewicht, das die Fahrzeuge, die als LKW versteuert werden, müssen
ein gewissen Mindestgewicht haben,dazu müssen die sich deutlich, vom Aufbau von einem PKW unterscheiden, wäre wohl nur bei dem Transfer gegeben.
Das Verhältnis von Nutzlast zum zul. Gg muss mindestens 40 % betragen.
Im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Ladefläche
Im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Ladefläche (mehr als 50 % der Gesamtfläche) muss mit Ausnahme der Radhäuser die Laderaumhöhe mindestens 1 m betragen.
Dazu noch ein Link.
http://www.steuerberater.net/.../...kfz-steuer-wie-ein-pkw_000398.html
@joachim0469,
ist halt so, wenn man sich viel mit dem 86C auseinandersetzt. Da bekommt man zwangsläufig einige Kuriose Dinge zu sehen oder hört von denen.
Vieles davon ist auf der Seite www.vwpolo.info zu sehen. 😉
Dietrich hat damals auch Derbys umgebaut auf Steilheck, quasi XXL Steilis.
Das gezeigte Bild, von dir, wendet das ja auf dne EInser an, Derby mit Poloheck. Erinnert mich an den alten Passat.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Der Schwarze 2er
@gehweida,
das mag so vor einigen Jahren noch gewesen sein, aber inzwischen nicht mehr der Fall und das Finanzamt hat das Schlupfloch wohl geschlossen.Denn ab da haben einige SUV Besitzer, zum teil große Problem, wie auch viele andere, die das so gemacht haben, die ebenfalls eine LKW Zulassung hatten.
Bei Ummeldungen, Wiederanmeldungen werdne die dann als PKW versteuert, unabhängig, was der Tüv im Schein eingetragen hat oder aber dort steht, selbst wenn die Kisten nie als PKW zugelassen waren.Inzwischen sind wes wohl fast alle Finazämter die ds so handhaben. Die können und dürften den Wagen/LKW anders versteuern, da sich die definition, bei der einstufung PKW /LKW versteuerung geändert hat.
Alte Zulassungen behalten ihren Status, aber nur solange der nicht umgemeldet oder abgemeldet wird, dann werden die nach der neuen Definition versteuert.
Meine da war auch was mit dem Gewicht, das die Fahrzeuge, die als LKW versteuert werden, müssen
ein gewissen Mindestgewicht haben,dazu müssen die sich deutlich, vom Aufbau von einem PKW unterscheiden, wäre wohl nur bei dem Transfer gegeben.Das Verhältnis von Nutzlast zum zul. Gg muss mindestens 40 % betragen.
Im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren LadeflächeIm Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Ladefläche (mehr als 50 % der Gesamtfläche) muss mit Ausnahme der Radhäuser die Laderaumhöhe mindestens 1 m betragen.
Dazu noch ein Link.
http://www.steuerberater.net/.../...kfz-steuer-wie-ein-pkw_000398.html@joachim0469,
ist halt so, wenn man sich viel mit dem 86C auseinandersetzt. Da bekommt man zwangsläufig einige Kuriose Dinge zu sehen oder hört von denen.
Vieles davon ist auf der Seite www.vwpolo.info zu sehen. 😉Dietrich hat damals auch Derbys umgebaut auf Steilheck, quasi XXL Steilis.
Das gezeigte Bild, von dir, wendet das ja auf dne EInser an, Derby mit Poloheck. Erinnert mich an den alten Passat.
MfG
richtig ,und nur wennder heutige prüfer sein OK gibt und die Zulassungsbehörde denn Finanzgurus denen der schrieb oki iss gibts Grünes licht...
Is zwar `n altes Thema,
. . . . . . kommt aber bestimmt immer wieder 🙄
Hab beim Aufräumen zufällig den alten Zettel von VW gefunden . . .
. . . . nach dem ich aber auch noch nie gefragt wurde 😁
Ganz offizielle Freigabe von VW, die angegebenen Größen dürfen also ohne Eintragung gefahren werden.
Wer sich unsicher ist druckt sich den Wisch aus und legt ihn sich in`s Handschuhfach . . .
wem das auch zu unsicher ist läßt sich das bein Freundlichen ausdrucken und abstempeln.
MFG
Sehr gute Info. Danke!!!
Noch eine Frage: Ich fahre 55er Ganzjahresreifen (Vredestein) mit 2.2 Atü. Nur erzählt mir jede Werkstatt etwas anderes über den Reifendruck. (Zuviel, weil im Sommer 2.5 Atü, ist ok!!...??) Wat Nu?
LG
Xovonir
Oder einfach auf Seite 106 der Betriebsanleitung gucken. So einfach kann es manchmal sein!
Zitat:
@xovomir schrieb am 12. Mai 2016 um 12:10:26 Uhr:
Nur erzählt mir jede Werkstatt etwas anderes über den Reifendruck. (Zuviel, weil im Sommer 2.5 Atü, ist ok!!...??) Wat Nu?
Das steht auf Seite 106 der Betriebsanleitung 😁 (siehe Bild)
MailMan scheint da `ne Special-Edition zu haben 😁
ich habe jedenfalls noch keine gesehen in der die 185 / 60 / 13 gelistet waren 🙄
MFG
Dann hast Du eine andere Version. Die, die ich meine - siehe Anhang.