Welche Reifengröße ?
Hallo!
Welche Reifengröße darf ich max. Auf nen Polo86c drauf knallen ohne das der Tüv mir auf den Senkel geht?
Auto ist 60/40 mm tiefer.
Im Vorraus vielen Dank für die Antworten.
MfG
Beste Antwort im Thema
In den neuen EU Scheinen ist nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen, auch wenn der Hersteller andere Rad Reifen Kombinationen zulässt.
Diese Müssen auch nicht zwangsläufig eingetragen werden, sondern es reicht eine Freigabe vom Hersteller, wo die serienmäßig zulässigen Kombinationen, auf original Hersteller Felgen aufgeführt sind.
Dährt man hingegen Felgen aus dem Zubehör, müssen Felgen und Räder gemeinsam eingetragen werden.
Hier eine Freigabe für den Polo 2F, da stehen alle zulässigen Rad Reifen Kombinationen drauf, die der Hersteller serienmäßig zulässt, in Verbindung mit original Felgen. Steht sogar im Handbuch beim 86C, was für Rad Reifen Kombinationen zulässig sind, von VW aus.
http://www.vwpolo-info.de/Rund-um-den-Polo/Reifenfreigabe
Zitat:
Man darf einzig die Reifengrößen fahren, die im KFZ-Schein eingetragen sind.
Wäre dem so, dann müsste man, ja ständig neue Papiere ausstellen lassen, wenn man im Winter 145er fährt und im Sommer 165er. Da ja nur noch eine Reifengröße in den neuen Papieren steht ?
MfG
45 Antworten
Maximal die, die ohne Schleifen und Berührung passen!
Man darf einzig die Reifengrößen fahren, die im KFZ-Schein eingetragen sind. Auch würdest Du Dich mit einer anderen Reifengröße strafbar machen und bei Eventuellunfällen den Versicherungsschutz riskieren. Da heißt's also vorsichtig zu sein. - Diese Regelung gilt übrigens für sämtliche Fahrzeuge.
Vollkommen unsachliche Fehlinformation !Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Man darf einzig die Reifengrößen fahren, die im KFZ-Schein eingetragen sind. Auch würdest Du Dich mit einer anderen Reifengröße strafbar machen und bei Eventuellunfällen den Versicherungsschutz riskieren. Da heißt's also vorsichtig zu sein. - Diese Regelung gilt übrigens für sämtliche Fahrzeuge.
Benutz bitte die Sufu, ist schon 100 x durchgekaut das Thema, bis 185 / 60 / 13 darfst Du OHNE weitere Eintragung, ob das bei Deiner Tieferlegung schleift . . . .? ? ?
Fragt Sie halt erstmal was Sie für Felgen hat, oder kaufen will...!! 13 Zoll (original) 14 Zoll, 15er,??
dann die Reifengrössen, oder baut Ihr Häuser vom Dachstuhl aus???
Also @ Lisa...Felgengrösse,...dann Reifengrösse!!😉😉😉😉
Mein Polo hat z.B. 14 Zoll Felgen (6,5) mit 195 / 45 er Reifen ....Sieht "satt" aus und schleift bei der 60/40er Tieferlegung nirgends...!!
Gruss Achim
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Zitat:
Original geschrieben von joachim0469
Fragt Sie halt erstmal was Sie für Felgen hat, oder kaufen will...!! 13 Zoll (original) 14 Zoll, 15er,??
Zitat:
Welche Reifengröße darf ich max. Auf nen Polo86c drauf knallen ohne das der Tüv mir auf den Senkel geht?
Das macht er bei 14" / 15"ern garantiert . . .
und wenn 14"er schon eingetragen sind dann wohl nicht i.V.m.
Trennscheiben😁
Schönen Nachmittag,
trotz unermüdlicher Wiederholungen, bleibt es die rechtliche Situation klarzustellen: Der KFZ-Schein ist gültiges Dokument Nr. 1 der erlaubten Zulassung. - Andere Begriffsbestimmungen bleiben im Endeffekt unzulässig, da fremde Deutungen im Ernstfall nicht anerkannt werden müssen. Wünsche noch einen makellosen Nachmittag.
Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Schönen Nachmittag, trotz unermüdlicher Wiederholungen . . .
. . . gibt es einen neuen
Oberbesserwisserim Forum zu begrüßen 😁
😁 herzlich willkommen 🙄
wußte gar nicht daß sich die Ferien auch bei Rentnern soo bemerkbar machen 😛
Geh weida oder lies:
Es gibt gar keinen KFZ-Schein mehr, haste wohl verschlafen 😁
und jetzt geh nicht weida sondern mal zur Nachschulung !
Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Schönen Nachmittag,
trotz unermüdlicher Wiederholungen, bleibt es die rechtliche Situation klarzustellen: Der KFZ-Schein ist gültiges Dokument Nr. 1 der erlaubten Zulassung. - Andere Begriffsbestimmungen bleiben im Endeffekt unzulässig, da fremde Deutungen im Ernstfall nicht anerkannt werden müssen. Wünsche noch einen makellosen Nachmittag.
Mummpitz.
Wenn ein GTÜ, Dekra oder sonstiger Prüfer sagt, dass das geht und es dir bescheinigt, ist das i.O. so.
Ausserdem gibts noch sogenannte "Einzelabnahmen" da kriegste sogar 17 Zoll Felgen mit 215er Reifen eingetragen, wenn die Radhäuser gezogen und gebördelt sind...nur so als Beispiel!!
Das liegt immer im "Auge" des Prüfers.....(oder war des des Betrachters).....!! Wie gesagt ....alles ist möglich....solang der Preis stimmt...!!😉😉😉
Den Herrn HK-HA-1A, Oberbesserwisser und "Forumsleiter" darf ich - trotz seiner Beleidigungen - sein unqualifiziert von sich gegebenes dummes Zeug korrigieren: Die 'Zulassungsbescheinigung' heißt trotz EU-Regelung von 2005 lt. Gesetz weiterhin und immer noch "Fahrzeugschein, also KFZ-Schein". Was dort eingetragen ist, hat einzig Gültigkeit. Der niveaulos und abwertend gemeinte "Oberbesserwisser" fällt eigentlich spiegelgenau auf ihn selbst zurück.
Zitat:
Original geschrieben von gehweida
Die 'Zulassungsbescheinigung'heißt trotz EU-Regelung von 2005 lt. Gesetz weiterhin und immer noch"Fahrzeugschein, also KFZ-Schein".
Jetzt macht der
unverbesserliche Oberbesserwisseraus meinem Anhänger auch noch `n
Kraftfahrzeug 😁 😁 😁
Und meine AHK nutze ich wohl rechtswidrig weil sie nicht eingetragen ist 😕
. . . und wenn unter "R" blau eingetragen ist darf man auch keinen weißen Kotflügel anbauen oder gar das Fzg. kpl umlackieren weil sonst, ohne TÜV - Abnahme und Eintragung, die ABE erloschen ist 😁 😁 😁
Tolle Ferienzeit 😁
In den neuen EU Scheinen ist nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen, auch wenn der Hersteller andere Rad Reifen Kombinationen zulässt.
Diese Müssen auch nicht zwangsläufig eingetragen werden, sondern es reicht eine Freigabe vom Hersteller, wo die serienmäßig zulässigen Kombinationen, auf original Hersteller Felgen aufgeführt sind.
Dährt man hingegen Felgen aus dem Zubehör, müssen Felgen und Räder gemeinsam eingetragen werden.
Hier eine Freigabe für den Polo 2F, da stehen alle zulässigen Rad Reifen Kombinationen drauf, die der Hersteller serienmäßig zulässt, in Verbindung mit original Felgen. Steht sogar im Handbuch beim 86C, was für Rad Reifen Kombinationen zulässig sind, von VW aus.
http://www.vwpolo-info.de/Rund-um-den-Polo/Reifenfreigabe
Zitat:
Man darf einzig die Reifengrößen fahren, die im KFZ-Schein eingetragen sind.
Wäre dem so, dann müsste man, ja ständig neue Papiere ausstellen lassen, wenn man im Winter 145er fährt und im Sommer 165er. Da ja nur noch eine Reifengröße in den neuen Papieren steht ?
MfG
Mein Beitrag bezog sich einzig auf den Unsinn vom 30.Juli 2013, 16,54 h bezüglich der Behauptung, dass es keinen KFZ-Schein mehr gibt. Außerdem weise ich nochmals auf die Urfrage hin, nämlich welche Reifen darf man auf den Polo 86 C "draufknallen"? Von einem Anhänger ist keine Rede. - Platzhirsche und Wichtigmacher sollten erst mal Lesen und Schreiben lernen, bevor sie loslegen. Und was den beleidigenden Schreibstil anbelangt, so vermute ich, dass der Verfasser in der Analphase im Dreck liegengelassen worden ist.
Also sagt mal, macht euch die "Hitze" z.Zeit die "Hirse" weich, oder kommt mir das nur so vor, dass jeder Thread in "Endlosdiskussionen" endet, die dazu "nicht von schlechten Eltern" sind??
....iss ja wie bei meiner kleinen im Kindergarten hier!!..nehmt euch mal ein Beispiel am "Schwarzen 2er"...der hat Antworten gegenben so wie es sein soll...., und ohne zu streiten...!!
und @ gehweida, wenn ich mich recht entsinne, wusstest Du kürzlich noch nicht mal ob Du nen Steilheckpolo oder ein Coupe besitzt. ...also isses vielleicht nicht so gut "unbedingt auf seiner Meinung zu beharren",...auch wenn Sie "teilweise" richtig ist,...denn "Ausnahmen" bestätigen die Regel.
und @ Ralph....sei Dir des "vorher" geschriebenen bewusst und sei ein bisschen "Gnädiger"...!
....und wo ist die TE überhaubt,...habt IHR se schon wieder vertrieben,...mann ey...immer wenn ein Mädel auftaucht, macht Ihr so einen "Rabatz"....!! 😁😁😁
.....und jetzt alle auf MICH.....(hab ein breites Kreuz,...und kanns vertragen)😎😁😁😁
Gruss Achim