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Welche Rechte beim Autokauf?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 15. August 2012 um 10:05

Hallo,

ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt. Ich versuche eine kurze Geschichte draus zu machen:

Wir haben uns entschlossen einen Golf VI Variant als Jahreswagen zu kaufen. Die Neuwagengarantie von 2 Jahren und der Preis hat uns motiviert von Privat zu kaufen. Wir fühlten uns damit auf der sicheren Seite.

Nun haben wir das gute Stück, als Jahreswagen bei mobile.de angepriesen, gekauft. Die Erstzulassung ist der 01.07.2011. Das Auto wurde ein Jahr in Mexico gefahren u hier in Deutschland von unserem Verkäufer,ü einen Händler, gekauft.

Vorsorglich wollten wir heute einen Ölwechsel machen u 2 Garantiefälle klären lassen, als uns unser VW- Meister darauf aufmersam macht, das unser Auto das VW-Werk am 19.02.2010 verlassen hat, also kein Jahreswagen ist. Somit ist das Auto 2 Jahre alt u es besteht keine Garantie mehr!

Nun haben wir uns den Fahrzeubrief genauer angesehen und festgestellt, dass unter Nr. 6 das Datum 21.05.2010 steht. Sicher hätten wir das auch eher sehen können, nur sind wir absolute Laien und das Auto wurde uns als Jahreswagen angeboten.

Den Verkäufer habe ich daraufhin sofort angerufen und wollte ein sachliches Gespräch führen. Ich habe ihm alles erklärt u ihn gebeten sich bitte nochmals zu informieren. Nach mehreren Ausflüchten hat er das Gespräch einfach unterbrochen.

Vielleicht hat ja jemand schon mal die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?! Freue mich über alle Infos!

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2012 um 11:22

Dazu fällt mir nur ein : Hauptsache billig . Ich kauf doch nicht ein Auto , das in Mexico zugelassen wurde.

Kopfschüttel.

HIPRO

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Das Auto ist in Mexiko ausgeliefert worden (?), ist damit kein EU-Wagen und hat, bzw. hatte damit die mexikanische Neuwagen-Garantie oder Gewährleistung,wie auch immer die aussehen mag, was aber auch egal ist, weil Du beim mexikanischen Händler bestimmt nicht reklamieren möchtest/ kannst. Wenn Euer Verkäufer Händler ist, dann habt/hattet Ihr eine Gebrauchtwagengewährleistung, wenn Euer Verkäufer Privatmann ist hat das Auto hier in D keinerlei Garantie oder Gewährleistung, ich lasse mich da aber auch gerne korrigieren...

Welche Erstzulassung steht denn im Kaufvertrag? Oder gibt es keinen ?

1.07.2011 ist vermutlich die EZ in Deutschland mit deutscher Zulassungsbescheinigung

2 Jahre alt.Sowieso keine Garantie mehr,und Kulanz wird mit Sicherheit schwierig da Import

Themenstarteram 15. August 2012 um 10:32

Der Golf Variant wird nur in Mexico gebaut. Wir haben eigentlich , wäre es ein Jahreswagen, noch ein Jahr Garantie ( hat uns der VW-Meister erklärt). Nur ist das Auto 2 Jahre alt und das Serviceheft wurde nicht ausgefüllt und falsch beklebt!

Das blöde: Wäre ein Stempel und Datum der Auslieferung im Serviceheft an der richtigen Stelle (und nicht einfach überklebt) und ein Kreuz bei LongLife Service, was alles kein Geld kostet, sondern einfach nur falsch gehandhabt wurde, dann hätten wir , laut VW Meister noch eine Inspektion machen können und wären in der Garantie! Alles etwas kompliziert!

Also war das Ding noch nicht zuerst in Mexico zugelassen?

Garantie läuft normal ab EZ und nicht BJ

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Also war das Ding noch nicht zuerst in Mexico zugelassen?

Garantie läuft normal ab EZ und nicht BJ

Wenn die Auslieferung im Service-Heft nicht oder falsch ausgefüllt ist hat es sich mit der Garantie normalerweise eh erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von cc307

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Also war das Ding noch nicht zuerst in Mexico zugelassen?

Garantie läuft normal ab EZ und nicht BJ

Wenn die Auslieferung im Service-Heft nicht oder falsch ausgefüllt ist hat es sich mit der Garantie normalerweise eh erledigt.

Kommt drauf an, wenn sich das richtig stellen lässt, nicht unbedingt...

Themenstarteram 15. August 2012 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Also war das Ding noch nicht zuerst in Mexico zugelassen?

Garantie läuft normal ab EZ und nicht BJ

Doch, die Erstzulassung war in Mexico!

Dann gilt hier ja eh keine Garantie, das war doch nur Europaweit?

Themenstarteram 15. August 2012 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von cc307

 

Wenn die Auslieferung im Service-Heft nicht oder falsch ausgefüllt ist hat es sich mit der Garantie normalerweise eh erledigt.

Kommt drauf an, wenn sich das richtig stellen lässt, nicht unbedingt...

Lässt sich leider nicht mehr ändern, da haben wir nachgefragt!

Themenstarteram 15. August 2012 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Dann gilt hier ja eh keine Garantie, das war doch nur Europaweit?

Nein, unser VW Meister hat uns erklärt, dass die Garantie vom Werk gilt, da hätten wir keine Probleme gehabt!

Themenstarteram 15. August 2012 um 10:56

Auch wenn die Garantie nicht mehr besteht, hat er sein Auto als Jahreswagen verkauft.

Ich habe ihn extra noch nach dem Alter des Autos gefragt, was er mit einem Jahr beantwortet hat. Er hat nicht gesagt, es wurde 2011 zugelassen!

Themenstarteram 15. August 2012 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Welche Erstzulassung steht denn im Kaufvertrag? Oder gibt es keinen ?

ist vermutlich die EZ in Deutschland mit deutscher Zulassungsbescheinigung

Es gibt natürlich einen Kaufvertrag, mit der Erstzulassung: 1.07.2011.

2 Jahre alt.Sowieso keine Garantie mehr,und Kulanz wird mit Sicherheit schwierig da Import

Das ist ja das Problem!

WAS ist jetzt das Problem?! :confused:

Welche Erstzulassung steht denn jetzt in deinen Kaufvertrag?

Zitat:

Ich habe ihn extra noch nach dem Alter des Autos gefragt, was er mit einem Jahr beantwortet hat. Er hat nicht gesagt, es wurde 2011 zugelassen!

Was hast du schriftlich?

Zitat:

Original geschrieben von snele

Auch wenn die Garantie nicht mehr besteht, hat er sein Auto als Jahreswagen verkauft.

Ich habe ihn extra noch nach dem Alter des Autos gefragt, was er mit einem Jahr beantwortet hat. Er hat nicht gesagt, es wurde 2011 zugelassen!

Da wirst du dir wohl bei einem Anwalt Rat holen müssen.

Letztendlich zählt aber das was im Kaufvertrag steht. Mündliche Absprachen sind da nichtig.

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