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Welche Rechte beim Autokauf?
Hallo,
ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt. Ich versuche eine kurze Geschichte draus zu machen:
Wir haben uns entschlossen einen Golf VI Variant als Jahreswagen zu kaufen. Die Neuwagengarantie von 2 Jahren und der Preis hat uns motiviert von Privat zu kaufen. Wir fühlten uns damit auf der sicheren Seite.
Nun haben wir das gute Stück, als Jahreswagen bei mobile.de angepriesen, gekauft. Die Erstzulassung ist der 01.07.2011. Das Auto wurde ein Jahr in Mexico gefahren u hier in Deutschland von unserem Verkäufer,ü einen Händler, gekauft.
Vorsorglich wollten wir heute einen Ölwechsel machen u 2 Garantiefälle klären lassen, als uns unser VW- Meister darauf aufmersam macht, das unser Auto das VW-Werk am 19.02.2010 verlassen hat, also kein Jahreswagen ist. Somit ist das Auto 2 Jahre alt u es besteht keine Garantie mehr!
Nun haben wir uns den Fahrzeubrief genauer angesehen und festgestellt, dass unter Nr. 6 das Datum 21.05.2010 steht. Sicher hätten wir das auch eher sehen können, nur sind wir absolute Laien und das Auto wurde uns als Jahreswagen angeboten.
Den Verkäufer habe ich daraufhin sofort angerufen und wollte ein sachliches Gespräch führen. Ich habe ihm alles erklärt u ihn gebeten sich bitte nochmals zu informieren. Nach mehreren Ausflüchten hat er das Gespräch einfach unterbrochen.
Vielleicht hat ja jemand schon mal die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?! Freue mich über alle Infos!
Beste Antwort im Thema
Dazu fällt mir nur ein : Hauptsache billig . Ich kauf doch nicht ein Auto , das in Mexico zugelassen wurde.
Kopfschüttel.
HIPRO
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36 Antworten
Dazu fällt mir nur ein : Hauptsache billig . Ich kauf doch nicht ein Auto , das in Mexico zugelassen wurde.
Kopfschüttel.
HIPRO
So wie ich das bis jetzt verstanden habe, wurde dem TE genau das wohl verschwiegen. :confused:
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Zitat:
Original geschrieben von snele
Auch wenn die Garantie nicht mehr besteht, hat er sein Auto als Jahreswagen verkauft.
Ich habe ihn extra noch nach dem Alter des Autos gefragt, was er mit einem Jahr beantwortet hat. Er hat nicht gesagt, es wurde 2011 zugelassen!
Da wirst du dir wohl bei einem Anwalt Rat holen müssen.
Letztendlich zählt aber das was im Kaufvertrag steht. Mündliche Absprachen sind da nichtig.
Im Kaufvertrag steht Erstzulassung 2011!
Zitat:
Original geschrieben von HIPRO
Dazu fällt mir nur ein : Hauptsache billig . Ich kauf doch nicht ein Auto , das in Mexico zugelassen wurde.
Kopfschüttel.
HIPRO
[/quote
Der Golf Variant war ein Werksauto in Mexico, da habe ich mich vertan, es war dort nie zugelassen. Es wurde nur im Werk gefahren! Abgesehen davon, wird der Golf Variant nur in Mexico gebaut und von billig kann hier gar keine Rede sein!
Zitat:
Original geschrieben von snele
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Da wirst du dir wohl bei einem Anwalt Rat holen müssen.
Letztendlich zählt aber das was im Kaufvertrag steht. Mündliche Absprachen sind da nichtig.
Im Kaufvertrag steht Erstzulassung 2011!
Na, da wäre ich schon beim Anwalt...
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Zitat:
Original geschrieben von snele
Im Kaufvertrag steht Erstzulassung 2011!
Na, da wäre ich schon beim Anwalt...
Habe dem Verkäufer jetzt freigestellt, ob er die Kosten für die Mobilitätsgarantie incl. Verschleißteile, einen Garantiefall (der Fahrzeughimmel ist defekt) und die Steuern für ein Jahr (da ja nicht mehr steuerfrei) zahlen möchte oder wir treten mit juristischer Hilfe vom Kaufvertrag zurück. Mal sehen, was dabei raus kommt!
Zitat:
Original geschrieben von snele
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Na, da wäre ich schon beim Anwalt...
Habe dem Verkäufer jetzt freigestellt, ob er die Kosten für die Mobilitätsgarantie incl. Verschleißteile, einen Garantiefall (der Fahrzeughimmel ist defekt) und die Steuern für ein Jahr (da ja nicht mehr steuerfrei) zahlen möchte oder wir treten mit juristischer Hilfe vom Kaufvertrag zurück. Mal sehen, was dabei raus kommt!
Warum sollte der steuerbefreit sein??
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
WAS ist jetzt das Problem?! :confused:
Welche Erstzulassung steht denn jetzt in deinen Kaufvertrag?
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Zitat:
Ich habe ihn extra noch nach dem Alter des Autos gefragt, was er mit einem Jahr beantwortet hat. Er hat nicht gesagt, es wurde 2011 zugelassen!
Was hast du schriftlich?
Erstzulassung 2011, das Auto ist trotzdem 2 Jahre alt!
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Zitat:
Original geschrieben von snele
Habe dem Verkäufer jetzt freigestellt, ob er die Kosten für die Mobilitätsgarantie incl. Verschleißteile, einen Garantiefall (der Fahrzeughimmel ist defekt) und die Steuern für ein Jahr (da ja nicht mehr steuerfrei) zahlen möchte oder wir treten mit juristischer Hilfe vom Kaufvertrag zurück. Mal sehen, was dabei raus kommt!
Warum sollte der steuerbefreit sein??
Sind Neuwagen nicht immer 2 Jahre steuerfrei?
Zitat:
Original geschrieben von snele
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Na, da wäre ich schon beim Anwalt...
Habe dem Verkäufer jetzt freigestellt, ob er die Kosten für die Mobilitätsgarantie incl. Verschleißteile, einen Garantiefall (der Fahrzeughimmel ist defekt) und die Steuern für ein Jahr (da ja nicht mehr steuerfrei) zahlen möchte oder wir treten mit juristischer Hilfe vom Kaufvertrag zurück. Mal sehen, was dabei raus kommt!
Dann bleibst du aber immer noch auf dem höheren Wertverlust von dem einen Jahr das das Fahrzeug älter ist sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von snele
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Warum sollte der steuerbefreit sein??
Sind Neuwagen nicht immer 2 Jahre steuerfrei?
Ne, das war mal irgendwie vor nen paar Jahren...
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Zitat:
Original geschrieben von snele
Sind Neuwagen nicht immer 2 Jahre steuerfrei?
Ne, das war mal irgendwie vor nen paar Jahren...
Da waren wir dann falsch informiert! Wie gesagt: Laien! Aber Danke für die Info!
Zitat:
Original geschrieben von snele
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Ne, das war mal irgendwie vor nen paar Jahren...
Da waren wir dann falsch informiert! Wie gesagt: Laien! Aber Danke für die Info!
Kein Problem!;)
Ich würde es zurückgeben. Eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft ist nicht gegeben. Da kann er sich mit Händen und Füssen wehren, er muss es zurücknehmen.
Allein schon weil er während eines klärenden Telefongesprächs einfach aufgelegt hat, würde ich den Kauf Rückabwickeln! Am besten die Angelegenheit einen Anwalt übertragen, der sich mit aufkommenden Fragen wie Nutzungsentgelt usw. auskennt.