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Welche Rechte beim Autokauf?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 15. August 2012 um 10:05

Hallo,

ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt. Ich versuche eine kurze Geschichte draus zu machen:

Wir haben uns entschlossen einen Golf VI Variant als Jahreswagen zu kaufen. Die Neuwagengarantie von 2 Jahren und der Preis hat uns motiviert von Privat zu kaufen. Wir fühlten uns damit auf der sicheren Seite.

Nun haben wir das gute Stück, als Jahreswagen bei mobile.de angepriesen, gekauft. Die Erstzulassung ist der 01.07.2011. Das Auto wurde ein Jahr in Mexico gefahren u hier in Deutschland von unserem Verkäufer,ü einen Händler, gekauft.

Vorsorglich wollten wir heute einen Ölwechsel machen u 2 Garantiefälle klären lassen, als uns unser VW- Meister darauf aufmersam macht, das unser Auto das VW-Werk am 19.02.2010 verlassen hat, also kein Jahreswagen ist. Somit ist das Auto 2 Jahre alt u es besteht keine Garantie mehr!

Nun haben wir uns den Fahrzeubrief genauer angesehen und festgestellt, dass unter Nr. 6 das Datum 21.05.2010 steht. Sicher hätten wir das auch eher sehen können, nur sind wir absolute Laien und das Auto wurde uns als Jahreswagen angeboten.

Den Verkäufer habe ich daraufhin sofort angerufen und wollte ein sachliches Gespräch führen. Ich habe ihm alles erklärt u ihn gebeten sich bitte nochmals zu informieren. Nach mehreren Ausflüchten hat er das Gespräch einfach unterbrochen.

Vielleicht hat ja jemand schon mal die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?! Freue mich über alle Infos!

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2012 um 11:22

Dazu fällt mir nur ein : Hauptsache billig . Ich kauf doch nicht ein Auto , das in Mexico zugelassen wurde.

Kopfschüttel.

HIPRO

36 weitere Antworten
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36 Antworten
am 15. August 2012 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von snele

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

WAS ist jetzt das Problem?! :confused:

Welche Erstzulassung steht denn jetzt in deinen Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von snele

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

 

Was hast du schriftlich?

Erstzulassung 2011, das Auto ist trotzdem 2 Jahre alt!

Das Auto hat das Werk am 19/02/2010 verlassen, wurde am 01/07/2011 zugelassen.

Stand also 1Jahr 4Monate irgendwo.

Es gilt der Tag der Erstzulassung, also ist es ein Jahreswagen.Und wenn KD-Heft richtig ausgefüllt worden ist , hast das Auto ab EZ 2 Jahre Garantie.

HIPRO

Zitat:

Original geschrieben von HIPRO

[.....]

Das Auto hat das Werk am 19/02/2010 verlassen, wurde am 01/07/2011 zugelassen.

Stand also 1Jahr 4Monate irgendwo.

[.....]

Oder während dieser Zeit in Mexiko zugelassen.

Zitat:

Und wenn KD-Heft richtig ausgefüllt worden ist , hast das Auto ab EZ 2 Jahre Garantie.

Das KD-Heft ist laut :) eben nicht richtig ausgefüllt.

Zitat:

Original geschrieben von HIPRO

Das Auto hat das Werk am 19/02/2010 verlassen, wurde am 01/07/2011 zugelassen.

Stand also 1Jahr 4Monate irgendwo.

Es gilt der Tag der Erstzulassung, also ist es ein Jahreswagen.Und wenn KD-Heft richtig ausgefüllt worden ist , hast das Auto ab EZ 2 Jahre Garantie.

HIPRO

Das Fahrzeug war aber vorher anscheinend bereits in Mexiko zugelassen.

Also ist die Sache nicht ganz so einfach wie du denkst.:D

am 15. August 2012 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von cc307

Zitat:

Original geschrieben von HIPRO

Das Auto hat das Werk am 19/02/2010 verlassen, wurde am 01/07/2011 zugelassen.

Stand also 1Jahr 4Monate irgendwo.

Es gilt der Tag der Erstzulassung, also ist es ein Jahreswagen.Und wenn KD-Heft richtig ausgefüllt worden ist , hast das Auto ab EZ 2 Jahre Garantie.

HIPRO

Das Fahrzeug war aber vorher anscheinend bereits in Mexiko zugelassen.

Also ist die Sache nicht ganz so einfach wie du denkst.:D

Das meinte ich.

Beides muß auffallen, wenn ich einen JAHRESWAGEN kaufe.

HIPRO

Zitat:

Original geschrieben von HIPRO

Zitat:

Original geschrieben von cc307

 

Das Fahrzeug war aber vorher anscheinend bereits in Mexiko zugelassen.

Also ist die Sache nicht ganz so einfach wie du denkst.:D

Das meinte ich.

Beides muß auffallen, wenn ich einen JAHRESWAGEN kaufe.

HIPRO

Da es aber beim Kauf nicht aufgefallen ist, hat der TE nun mal dieses Problem.

Nachher ist man immer schlauer...

Themenstarteram 16. August 2012 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von cc307

Zitat:

Original geschrieben von HIPRO

 

Das meinte ich.

Beides muß auffallen, wenn ich einen JAHRESWAGEN kaufe.

HIPRO

Da es aber beim Kauf nicht aufgefallen ist, hat der TE nun mal dieses Problem.

Nachher ist man immer schlauer...

Ich habe nochmal alles durchgesehen und finde keinen Eintrag, bzw. kein Datum, das besagt, wie alt das Auto ist!

Und es stimmt: Nachher ist man immer schlauer! Das hilft und dann beim nächsten Autokauf :) !

am 16. August 2012 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von cc307

 

Da wirst du dir wohl bei einem Anwalt Rat holen müssen.

Hi,

 

langsam bekommt der Thread eine Richtung, die gefährlich in Richtung einer Rechtsberatung abdriftet. Aus dem Grund schließe ich diesen Thread und verweise auf den zitierten Beitrag.

 

MfG

globalwalker

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