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Welche Nachteile bei über 3.5 Tonnen Wohnmobil?

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 21:50

Hallo,

bei den 3,5 t Wohnmobilen muss man ja meistens Kompromisse eingehen mit der Zuladung, welche Nachteile hat man denn wenn man über 3,5 t geht?

Gruss

Gerd

Beste Antwort im Thema
am 1. Mai 2011 um 17:06

hallo - bin ein ösi - ich lese immer wieder das unsere nachbarn probleme mit der maut haben - finde ich eigentlich seltsam - wir zwingen niemanden auf die autobahn - wir haben so schöne landschaften in österreich dass es einfach schöner ist gemütlich auf bundesstraßen zu bummeln - ich bin allerdings beruflich auch viel in deutschen landen unterwegs - leider - da ich etwas schwächlich motorisiert bin fürchte ich immer um mein leben - werde bedrängt - mit lichthupe belästigt - vor der ausfahrt noch schnell überholt - dann geschnitten - ja - ja - liebe nachbarn - vollgas hat schon seinen schwachsinn - würde euch auch gerne eine maut und eine geschwindigkeitsbeschränkung wünschen - würde sinn mache - aber die generelle geisteshaltung der germanen wird das wohl nicht zulassen - also dann - fröhliches rasen bis zum sterben -

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Dann bist Du noch nicht weit herumgekommen. ;)

Und wohl im falschen Thread? :confused:

Ich hatte den grauen 3er und bin über Rosa zu Plastik gekommen. Der C1 ist bei mir unbegrenzt.

 

Nochmal kurz zum eigentlichen Thema:

In einigen Ländern (besonders Frankreich) gibt es Straßen, die über 3,5t gesperrt sind.

IMG_20181024_234050.jpg

Zitat:

Nochmal kurz zum eigentlichen Thema:

In einigen Ländern (besonders Frankreich) gibt es Straßen, die über 3,5t gesperrt sind.

Wenn die Begrenzung das Schild mit dem LKW-Symbol und 3,5 t darunter ist, dann gilt das wie in Frankreich, Österreich und einigen anderen Ländern nur für den gewerblichen Güterverkehr und nicht für Wohnmobile. Dies kann man auch in den StVOs der jeweiligen Länder nachlesen.

Ich fahre schon seit mehr als 15 Jahren in Frankreich mit mehr als 3,5 t und seit mehr als 10 Jahren mit 18 t ohne Probleme durch diese Verbote und wurde noch nie von der Polizei aufgehalten, obwohl sie schon oft präsent war.

Natürlich sollte man sich bei besonders schweren Wohnmobilen darüber Gedanken machen ob eine solche Durchfahrt unbedingt nötig ist und eventuell darauf verzichten.

Nur wenn die Begrenzung im Schild mit rotem Rand steht darf man nicht weiter fahren, weil dann eventuell eine Brücke oder Straße das Gewicht nicht aushält.

Zitat:

@reidi schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:09:34 Uhr:

Alle die den C1 nach den 19.01 2013 gemacht haben sind betroffen.

Ich habe meinen lange vorher gemacht,der ist unbefristet.

Mein2er mußte ich schon verlängern,ist aber kein Problem.

Alle die den nach dem 19.01.2013 gemacht haben sind sehr sehr frühreif.

Ich konnte mit 5 Jahren noch nicht Auto fahren!:D

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 25. Okt. 2018 um 21:55:14 Uhr:

Alle die den nach dem 19.01.2013 gemacht haben sind sehr sehr frühreif.

Ich konnte mit 5 Jahren noch nicht Auto fahren!??

Man kann auch mit 18 den B machen und mit 50 C1 nachholen.

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 25. Oktober 2018 um 21:55:14 Uhr:

Zitat:

@reidi schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:09:34 Uhr:

Alle die den C1 nach den 19.01 2013 gemacht haben sind betroffen.

Ich habe meinen lange vorher gemacht,der ist unbefristet.

Mein2er mußte ich schon verlängern,ist aber kein Problem.

Alle die den nach dem 19.01.2013 gemacht haben sind sehr sehr frühreif.

Ich konnte mit 5 Jahren noch nicht Auto fahren!:D

Diesen chronologischen Unsinn findet vermutlich/hoffentlich nur einer witzig.....

Habts ja Recht.

Hab nicht daran gedacht dass man den C1 später machen konnte; kann!

Früher gabs halt den 3er und damit war alles bis zu 7,5 To. erlaubt!

Und jetzt gibt`s rund 18 F.Klassen!

Wer blickt da, ohne nach zu sehen, noch durch?

am 27. Oktober 2018 um 7:41

Da blickt niemand durch. Aber da laesst sich gut mit verdienen;)

Für Wohnmobile gibt es kei Nacht+ Wochenendfahrverbot.

Gruß j.d.

 

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 22. Februar 2009 um 10:39:05 Uhr:

hallo!

maut, geschwindigkeitsbeschränkungen, nacht+wochenendfahrverbot u.u.

lg

Was bedeutet der Umschreibe Code 70D und wann ist dieser schädlich und wann nicht?

Die EU hat internationale Schlüsselcodes zusammengefasst und vereinheitlicht, die in der gesamten EU nunmehr Gültigkeit haben. Man findet diese Schlüsselcodes zum Beispiel auf der Rückseite seines Führerscheines.

 

Der Code "70" besagt nichts anderes, als dass der Führerschein umgeschrieben wurde, also auf der Grundlage eines bereits existierenden Führerscheins basiert. Der Code "D" steht hierbei für Deutschland, jedes Land hat sein eigenes Länderkennzeichen (z.B. CZ Tschechien, GB Grossbritannien usw.).

 

Dieser Code ist also zunächst völlig wertneutral und natürlich nicht schädlich. Denn die Umschreibung eines gültigen Führerscheins in einen anderen ist ein rechtlich völlig legales Vorhaben ohne jegliche Konsequenzen.

 

Schwierig wird die Sachlage nur dann, wenn der ursprüngliche Führerschein ungültig war. Dann wurde aufgrund eines ungültigen Führerscheins ein anderer Führerschein umgeschrieben. Hier gilt der Grundsatz, dass dann auch der umgeschriebene Führerschein ungültig ist, was natürlich auch richtig ist.

 

Wenn ein Führerschein nicht umgeschrieben wurde, also zum Beispiel Führerschein, der völlig neu gemacht wurde, ist selbstverständlich auch dieser Code nicht auf dem Führerschein abgedruckt.

 

Fazit:

 

D70 Code schädlich dann, wenn der alte Führerschein ungültig war, ansonsten nicht schädlich!

 

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Oktober 2018 um 15:28:14 Uhr:

Ich musste meinen rosa Lappen umtauschen. Alle C Fueherscveinklassen wurden auf 5 Jahre begrenzt. Der Rest auf 2033

am 6. Februar 2019 um 7:18

Habe ich eine Kennzeichnungspflicht, wenn ich mein Womo auf 4t auflaste?

Ansonten kann man die Regelungen theoretisch ignorieren, da man dem Fahrzeug die LKW Zulassung nicht ansieht.

Welche Art Kennzeichnung meinst du?

Nein, es gibt keine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge über 3,5 t. Aber es ist anzunehmen dass wenn geblitzt wird auch eine Fahrzeugabfrage erfolgt und dabei festgestellt wird dass das Fahrzeug über 3,5 t hat, und man dann trotzdem ein Bußgeld zahlen muss.

Wenn man die Verkehrsregeln missachtet kommt man vielleicht bei normalen Kontrollen im Verkehr durch, wenn keine Fahrzeugabfrage erfolgt.

Übrigens ist ein Wohnmobil über 3,5 t nicht automatisch ein LKW, sondern behält seine Typisierung. Es ist auch nicht so dass die Verkehrschilder mit dem LKW Symbol darauf in allen Ländern Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t betreffen, wie in D.

In manchen Ländern betreffen sie tatsächlich nur der gewerblichen Güterverkehr und man kann sie mit einem Wohnmobil ignorieren, wie z.B. in Österreich, Frankreich, usw. bei Auslandsfahrten sollte man mal einen Blick in die jeweiligen StVOs der bereisten Länder werfen.

Wenn geblitzt wird, hat man ein Problem. Bei uns im Landkreis wurde vor ein paar Jahren ein Rettungswagen geblitzt mit 114 Km/h im 120er Breich (ohne Blaulicht oder Horn). Es hat sich herausgestellt, daß der RTW ein ZGG von 4,6 Tonnen hatte und damit eigentlich nur 80 Km/h hätte fahren dürfen. Der Fahrer durfte seinen Lappen abgeben.

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 7. Februar 2019 um 12:44:52 Uhr:

Bei uns im Landkreis wurde vor ein paar Jahren ein Rettungswagen geblitzt mit 114 Km/h im 120er Bereich (ohne Blaulicht oder Horn).

Gruss

Jürgen

Das musst Du uns aber mal erklären:

120 km/h erlaubt und geblitzt wird bei 114 km/h ?? :confused::confused:

Wie funktioniert das ?

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